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Convictolitavis
Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.05.2008
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 11.05.2008, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zu dieser älteren Diskussion kann ich noch hinzufügen, dass ein in diesem Thread noch nicht genanntes Gewand von Araldis sich unter folgender Adresse verbirgt:

edit: Link entfernt, um eine Vernetzung über die Suchmaschinen zu verhindern. C.A.

Das Schlimme ist besonders, dass dort explizit von Ahnenforschung geredet wird und nicht wie sonst sich versucht wird, durch den Terminus Namensforschung zu rechtfertigen.

Ich empfehle einen großen Bogen darum.

(Sollte der Link in diesem Forum schon irgendwo behandelt worden sein: Man kann solche Leute nie genug ächten.)
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Jose Luis



Anmeldungsdatum: 07.02.2009
Beiträge: 5
Wohnort: 43625 Borken

BeitragVerfasst am: 23.02.2009, 09:16    Titel: Wappenschwindel bei EBAY Antworten mit Zitat

Hallo Forum
bin auf der suche nach ein Familienwappen auf die Seite von ebay
gehelandet und habe dort Zwei angebliche anerkannte Heraldiker
gefunden die auf meine anfrage ob der von Ihnen entworfene Wappen
auch der Anforderung der Heraldik entsprechen antworten Sie mir das
die Wappen alle Anforderung entsprechen und Sie sich an die Heralik Regel halte würden in Guten glauben habe bei Beiden ein Wappen anfertigen lassen was ich gekriegt habe war totaler Mist
den es entsprach weder den Regeln des Heradik noch wurde es anerkannt
deshalb habe ich mich bei einen von Ihne vorgeschlagene Heraldiker gewände

Mit freundlichen Grüßen
Jose Luis
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Claus J.Billet
Heraldiker


Anmeldungsdatum: 22.11.2004
Beiträge: 5735
Wohnort: 70794 Filderstadt

BeitragVerfasst am: 23.02.2009, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

@ Hallo Jose Luis

Bedauerlich für Sie.
Leider kommt dies häufig vor, daß jemand "sein Wappen" bei den
Billig-Anbietern aus dem Netz anfordert.
Hierbei kann Ihnen leider niemand helfen. Ausrufezeichen
Ein Familienwappen stellt ein unvergängliches Symbol einer Familie dar und wird oft mühsam mit enormer Vorarbeit erstellt.
Ein Familienwappen wird auf Ihre Familie zugeschnitten und kann nicht durch ein vorgefertigtes "Wappen" aus dem Regal ersetzt werden.
Lesen Sie sich hier im Forum ein, dann wird Ihnen sicherlich manches besser bewußt. Ausrufezeichen

Von uns haben Sie sicherlich keine Empfehlung zu diesen "Heraldikern" erhalten. Ausrufezeichen Weinen
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Dorothee



Anmeldungsdatum: 01.02.2011
Beiträge: 2
Wohnort: Meldorf

BeitragVerfasst am: 01.02.2011, 04:02    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn der Beitrag schon älter ist, trotzdem eine Frage.
Bin jetzt zufällig auf einen Eintrag eines Wappen gestoßen. Bieber, Kreis Gumbinnen, Schwiegseln, Nr. 8508. Woher stammt dieser Eintrag? Merke gerade, daß diese Seite mit der des muenchner-wappen-herold vernetzt ist. Bin jetzt gerade ein wenig verwirrt. Bei meiner Google Suche nach Bieber Schwiegseln hätte ich doch eigentlich darauf stoßen müssen.
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Claus J.Billet
Heraldiker


Anmeldungsdatum: 22.11.2004
Beiträge: 5735
Wohnort: 70794 Filderstadt

BeitragVerfasst am: 01.02.2011, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

@ Dorothee
Ihr Beitrag gehört nicht in die Rubrik "Wappenschwindel" Ausrufezeichen

Nicht alle Wappen-Sammlungen sind Online veröffentlicht.

Ein Wappen "Bieber" aus Schwiegseln,
ist eingetragen in der mir vorliegenden Sammlung DWR,
(Deutsche Wappenrolle - Herold, Berlin)
Bd. 63, Seite 68.
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Dorothee



Anmeldungsdatum: 01.02.2011
Beiträge: 2
Wohnort: Meldorf

BeitragVerfasst am: 01.02.2011, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, kommt nicht wieder vor.
Woher weiß ich, daß es das Wappen meines Urgroßvaters ist. Der Name Bieber ist ja sehr häufig vertreten. Aber Zufall wäre es schon im gleichen Ort. Wie kann ich das herausfinden?
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Claus J.Billet
Heraldiker


Anmeldungsdatum: 22.11.2004
Beiträge: 5735
Wohnort: 70794 Filderstadt

BeitragVerfasst am: 01.02.2011, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hier kann nur gründliche Ahnenforschung helfen. Sehr glücklich
Namengleichheit ist nicht auch Wappengleichheit.
Eine Kopie des fraglichen Wappens, sowie die Blasonierung, kann Ihnen gerne übermittelt werden. Winken
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moustache
Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.03.2006
Beiträge: 561
Wohnort: Eschweiler

BeitragVerfasst am: 01.02.2011, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Immer noch falsches Forum, aber trotzdem...feststellen läßt sich daß indem seinen Stammbaum mit Hilfe der Kirchenbücher und Standesämter erforscht. Wenn dann das Wappen von dem Mann gestiftet wurde der das gleiche Geburtsdatum, den gleichen Wohnort ihres Ahn hatte kann man schon mal davon ausgehen daß es sich um das Wappen des Urgroßvaters handelt..
_________________
have a nice day

gruß moustache
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AvN
Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2011
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 25.06.2011, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin neu im Forum und stoße auf diese 8 Seiten Streit um Wappen. Ich verstehe es zwar nicht ganz, aber ich will trotzdem meine Gedanken dazu äußern und bitte um Korrektur, wo ich falsch liege.

1. Heute gibt es - juristisch betrachtet - eigentlich keine Wappen mehr. Alle "Wappen" sind praktisch Marken oder Logos. Ich spreche hier daher jetzt auch von Logos.

2. Jeder kann sich so ein Logo selbst anfertigen oder erstellen lassen und kann es dann auch überall führen.

3. Wenn jemand so ein Logo führt, ist es mit seiner nachweislichen Verwendung auch für ihn geschützt, ein anderer kann sich dieses Logo nicht einfach zulegen.

4. Der Inhaber eines Logos kann dessen Verwendung durch Dritte (z. B. andere Familienmitglieder) gestatten.

5. Das Logo muß nicht irgendwelchen Regeln entsprechen, kann also völlig frei gestaltet werden.

6. Das Logo (Wappen) einer ausgestorbenen historischen Familie ist nach deutschem Recht nicht geschützt, da das Urheberrecht 70 (?) Jahre nach dem Tod des Urhebers verfällt und wenn es keine Nutzer mehr gibt, ist das Logo frei von Rechten Dritter.

7. Man kann von einer Familie, die seit Jahrhunderten ein bestimmtes Wappen führt, nicht verlangen, daß jedes einzelne Familienmitglied jeder neuen Generation dieser Familie einen vollständigen und lückenlosen Abstammungsnachweis bis zum ersten Urheber des Wappens (Wappenbrief, ältester Ahn usw.) vorlegt. Das ist bei vielen Familien gar nicht mehr möglich, da z. B. durch den 30-jährigen Krieg Kirchenbücher usw. verloren gingen. Wenn also der Großvater des Mannesstammes ein Wappen führte, kann dies auch der Enkel tun ohne irgendwelche Nachweise zu liefern.

Nun zu den Betrügern. Was für ein Betrug liegt denn vor, wenn mir jemand ein Logo (Wappen) verkaft, das zu meiner Familie passen soll? Es ist letztendlich dasselbe, als würde ich mir selbst so ein Logo anfertigen oder durch einen heraldischen Verein anfertigen lassen. Sicher, der heraldische Verein fertigt es nach den traditionllen Regeln an, die es früher in der Heraldik gab (wobei ich da durchaus auch meine Zweifel habe, denn z. B. ist Wissen über die Bedeutung von Farben, Teilungen und Bildern teilweise verlorengegangen), aber das ist eine für das Logo (Wappen) eigentlich irrelevante Detailfrage. Der eine will ein "traditionell" anmutendes Wappen, wo jedes Detail stimmen muß, der andere sucht vielleicht nur ein imposantes buntes Phantasiebild. Er allein ist es doch, der sich ggfls. mit seinem stümperhaft zusammengestellten "Wappen" bei entsprechend gebildeten Kreisen blamiert.

Deswegen: Ich kann nichts Betrügerisches daran sehen, wenn mir irgendwer ein (neues) Phantasiewappen entwirft und verkauft. Immerhin nimmt er mir die Arbeit ab, mir selbst etwas ausdenken zu müssen und es auch selbst noch zeichnen zu müssen. Er ist also ein Graphiker, der gegen Geld einen bestellten Entwurf liefert, nämlich das Logo (Wappen). Wenn er eine Firma hat, die es auch irgendwo abdruckt oder unter meinem Namen veröffentlicht, dann ist damit das Logo auch rechtlich für mich geschützt. Warum nicht? Die heraldischen Vereine machen es genauso, nur daß sie sich dabei an traditionelle Regeln der Gestaltung halten.

Betrug ist es aber, wenn mir jemand ein Logo (Wappen) erstellt, daß er einfach nur von einer ganz anderen, vielleicht namensgleichen Familie genommen hat. Denn damit begeht er eine strafbare Handlung (bzw. ich begehe sie, aber in Unwissenheit), da die Rechte dieser Familie an ihrem Logo verletzt werden. Ein Fall für das Urheber- und Markenschutzrecht.

Nähme der Betrüger aber das Wappen einer ausgestorbenen Familie, welches ja rechtefrei ist, dann beginge er keinen Betrug, es sei denn, er würde behaupten, dieses Wappen selbst entworfen zu haben. Trotzdem ist so etwas ärgerlich, weil - wenn ich dieses Wappen führe - eine Abstammung von dieser ausgestorbenen Familie angezeigt würde, die ja in Wahrheit gar nicht besteht. Das ist zwar nicht verboten, aber eben nach dem Gesichtspunkt der Tradition nicht hinnehmbar.

Als drittes kommt die Abwandlung eines Wappens einer ausgestorbenen, namensgleichen oder namensähnlichen Familie in Betracht - dagegen ist eigentlich nichts zu sagen. Wenn einer "von der Vogelweide" heißt, und ihm jemand das Wappen von Walther von der Vogelweise (ein Vogel in einem Käfig) in Abwandlung verkauft (z. B. nur den Vogel ohne den Käfig), dann kann ich darin keinen Betrug sehen.

Also, worüber regen wir uns auf? Daß andere Firmen "Wappen" gestalten, nicht nur die heraldischen Vereine? Das sieht nach Konkurrenzverhalten aus. Auch andere können traditionelle heraldische Regeln erlernen und anwenden.

Daß andere bestimmte heraldische Regeln mißachten? Ja und, wenn der Kunde sich mit Mist zufrieden gibt, ist es nicht unser Problem. Außerdem: Regeln ändern sich, gerade in unserer Zeit. Ich ärgere mich auch darüber, daß sich das Namensrecht geändert hat und man z. B. den Adelsnamen einer Ehefrau annehmen kann oder durch Adoption Adelstitel weitergeben darf. Leider ist es aber so und ich kann nichts dagegen tun. Genauso kann ich auch nicht verhindern, daß sich einer ein Wappen mit grünem Staubsauger auf rotem Grund erstellen läßt. Das stört mich allerdings weniger, ist sein Problem. Ich muß ja auch ertragen, daß Leute Jeans zum Jacket tragen oder braune Schuhe in der Stadt.

Nur eines darf es nicht geben: Daß Wappen von existierenden Familien an andere "verkauft" werden, die nicht zu der Familie gehören. Und das ist sowieso strafbar.

Zitat:
Jemandem eine Namensbedeutung zu verkaufen, die er jederzeit kostenlos in einem Namenslexikon nachschlagen kann, finde ich bereits bedenklich. Da wird die Unwissenheit der Leute ausgenutzt. Betrug wird das wohl noch nicht sein.

Das tut z. B. auch die Namensberatungsstelle der Uni Leipzig (Prof. Udolph) und es ist nicht gerade billig (100 Euro). Außerdem (in meinem Fall) auch noch höchst unglaubwürdig und nur aus mir auch bereits bekannten Quellen abgeschrieben.

AvN
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Jochen
Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.11.2004
Beiträge: 2770

BeitragVerfasst am: 25.06.2011, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber AvN,

ich weiß nicht wo ich anfangen sollte, die Irrtümer und Halbwahrheiten, denen Sie da - jedenfalls teilweise - aufgesessen sind, zurechtzurücken.

Ich habe das Gefühl, Ihre Thesen beruhen auf einer Rechtsauffassung, wie Sie nach Ihrer Vorstellung sein sollte.

Das kann schon mal in den Konflikt mit der vorherrschenden Rechtsmeinung führen....
_________________
Schöne Grüße

jochen
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AvN
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Anmeldungsdatum: 25.06.2011
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 25.06.2011, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jochen,

dann klären Sie mich doch bitte auf. Ich bin kein Jurist, sondern Laie, würde aber gerne verstehen, wie das nun mit Wappen ist.

Z. B. würde mich interessieren, ob der Begriff "Wappen" überhaupt irgendwo im Bürgerlichen Gesetzbuch vorkommt (mit Ausnahme von Staats-, Länder-, Städte-, Gemeinde- und Amtswappen).

AvN
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münchnerherold
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Anmeldungsdatum: 12.09.2005
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BeitragVerfasst am: 25.06.2011, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

§ 12- / 7) Das Recht des Namensschutzes ist entsprechend
anzuwenden auf das Wappenrecht, adelig und bürgerlich...
Smilie
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AvN
Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2011
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 25.06.2011, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

münchnerherold hat folgendes geschrieben:
§ 12- / 7) Das Recht des Namensschutzes ist entsprechend
anzuwenden auf das Wappenrecht, adelig und bürgerlich...
:)

Ist das BGB? Steht da tatsächlich "adelig"? Ist doch angeblich abgeschafft?
Wie auch immer, Der Name genießt nur solange Schutz, wie er auch von irgendwem getragen wird. Ein nicht mehr verwendeter Name ist ohne Schutz - ergo auch ein Wappen. Oder liege ich da falsch (wohlgemerkt, mich interessiert die juristische Seite, nicht die Wunschvorstellung von Heraldikern, die natürlich nicht wollen, daß Wappen ausgestorbener Familien heute von ganz anderen Familien anektiert werden - das fände ich auch nicht gut, es ist aber wohl erlaubt)?

Ich habe gerade mal unter "Wappenrecht" bei Wikipedia nachgesehen, da steht es im Prinzip so, wie ich es auch schon geschrieben hatte. Jeder kann sich ein Wappen zulegen, wenn er nicht Rechte Dritter berührt, außerdem ist zwar per Rechtsprechung das Wappen mit der Namensführung gleichgesetzt, im BGB wird das Wappen aber nicht erwähnt und ein "Wappenrecht" gibt es eigentlich nicht mehr.

AvN
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münchnerherold
Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 25.06.2011, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig, BGB. Smilie
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Irmgard
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Anmeldungsdatum: 21.10.2007
Beiträge: 638

BeitragVerfasst am: 25.06.2011, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Betrug:
Objektiver Tatbestand

Die Tathandlung ist die Vorspiegelung falscher oder die Unterdrückung wahrer Tatsachen. (Aufgrund der schlechten Abgrenzbarkeit spricht man von der einheitlichen Tatmodalität der Täuschung über Tatsachen.)

Q:http://de.wikipedia.org/wiki/Betrug
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