Vererbung eines Wappens im England des 16. Jahrhunderts

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GM
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Re: Vererbung eines Wappens im England des 16. Jahrhunderts

Beitrag von GM » 08.11.2018, 23:04

Leben - menschliches, tierisches und vermutlich auch pflanzliches - wird durch Regeln strukturiert. In ihrer archaischen Form erzwingen sie Verhalten in Form von Instinkten, mit fortschreitender intellektueller Ausdifferenzierung werden sie komplexer und nur noch bedingt handlungsleitend.
Sie können entstehen als Vorgaben nach dem Recht des Stärkeren oder im Konsens von absprachefähigen Gruppen oder in auch in Mischformen zwischen diesen beiden Polen.
Regeln haben die veschiedensten sozialen Strukturen in der Geschichte des Menschen geformt - angefangen bei der Jagdorganisation der Neandertaler über die weltmachtbegründende Pax Romana und den Feudalstaat bis zu den heutigen Formen demokratischer Gesellschaften.
Die Formulierung der Menschenrechte als Grundlage für ein weitgehend repressionfreies Zusammenleben stellt einen recht jungen Regelkanon in der Geschichte des Homo sapiens dar. Regeln übrigens, die auf Vorstellungen der europäisch-westlichen Moralphilosophie beruhen und zu unserer Verblüffung nicht überall auf der Erde ähnlich enthusiastisch betrachtet werden.
Ungeachtet ihrer hehren Ziele werden sie nach meiner Wahrnehmnung auch häufig instrumentalisiert: So scheinen Rohstoffquellen an bestimmten nicht westlichen Orten dieses Globus häufig eine hohe Motivation zu erzeugen, die Menschenrechte ebendort mit Macht durchzusetzen. Als weniger gewichtig resp. geradezu störend erweisen sich die Menschenrechte hingegen, wenn zuverlässige Rohstofflieferanten die Menschen ihres Landes unterdrücken und sie an Leib und Leben bedrohen.

Regeln enstehen im Kontext von Zeit und Ort. Ihr Zustandekommen, ihre Geltungsdauer und ihr Verbreitungsgebiet sind höchst unterschiedlich. Ihre Betrachtung und Beurteilung ex post oder aus der Ferne sollte deshalb IMHO mit ensprechender Vorsicht, Sorgfalt und Zurückhaltung erfolgen, Bevormundungen tunlichst vermieden werden.
Wenn also die Engländer*innen mit überwältigender Mehrheit an Strukturen und Personen festhalten, die sie ohne Mühe und Gefahr schlicht abwählen könnten, dann sollte dies - wiederum MHO - als demokratische Mehrheitsentscheidung respektiert und nicht als menschenrechtswidrig desavouiert werden.

Im übrigen: https://rgmontheway.wordpress.com/2015/ ... #more-1299

Gentlemen - the Queen!

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Tejas552
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Re: Vererbung eines Wappens im England des 16. Jahrhunderts

Beitrag von Tejas552 » 09.11.2018, 08:33

HFRudolph hat geschrieben:
08.11.2018, 17:46

Das College of arms ist - wenn ich das richtig erfasse - möglicherweise auch hinsichtlich des Prinzips der Gewaltenteilung problematisch. Die Wappenverleihung ist Exekutivfunktion, die Bestimmung der Regeln legislativ; ob auch noch judikative Elemente hinzukommen, weiß ich nicht.
In Grossbritannien funktioniert vieles nach dem Prinzip des Gewohnheitsrechts. Wenn etwas nicht ausdrücklich verboten ist, dann ist es prima facie erlaubt. Die heraldischen Regeln und ihre Anwendung wurden über Jahrhunderte entwickelt. FA. Hayek nennt dies "spontaneous order" und den Glauben solche Regeln ändern zu können nennt er "fatal conceit". Kurzum, an solchen Regeln und ihrer Umnsetzung sollte man nicht herumbasteln, weil sie sich bewehrt haben.

HFRudolph hat geschrieben:
08.11.2018, 17:46
Das mit dem von Faltinus-Adel hast Du falsch verstanden: Ich verleihe den an Dich und Deine namenstragenden Nachkommen. Ist genauso wirksam, wie jede andere Adelsverleihung von König xy heute wirksam ist
Ich hatte das schon verstanden. Tatsache ist, dass eine Adelsverleihung durch den Zaren im Jahr 1882 eine echte Wirkung hatte. Der Zar übertrug damit tatsächliche Rechte und tatsächliche Pflichten an eine, in diesem Fall hochverdiente Person (Alexander Faltin hatte u.a. massgeblichen Einfluss auf die Abschaffung der Folter in Russland). Im Gegensatz dazu hat deine Adelsverleihung keine Wirkung.




HFRudolph hat geschrieben:
08.11.2018, 17:46

(die hatten auch keine eigentliche Legitimation dazu): nur Vorrechte resultieren daraus heute glücklicherweise nicht (was manche Wappenrollen anscheinend gern anders hätten), weder aus dem einen, noch dem anderen. Das eine WIE DAS ANDERE ist in gewisser Weise Mummenschanz, auf den nur kleine Kinder hereinfallen! Den Spangenhelm mit Krone kannst Du wohl nicht bei allen eintragen (mit denen soll man auch nicht spielen). Allerdings gilt, dass Dir niemand die Führungsberechtigung absprechen kann: nur das zählt. Du hast das Recht dazu, einen Spangenhelm mit Krönchen zu führen. Immerhin bist du jetzt adlig - aber auch ohne gehts. Ist nicht heraldisch? Nein, doch, nein, doch, bähh. Das ist nur dann unheraldisch, wenn man „heraldisch“ als ethischen Widerspruch zu den Menschenrechten sieht.

Es gab sogar mal „Heraldiker“, die meinten, ein neugeschaffenes Wappen dürfe nicht im hochgotischen Stil wiedergegeben werden. Geht aber doch, wie Du selbst vorführst. Da gab es auch Helmkrönchen hauptsächlich für Fürstenhäuser.

Das Wappenrecht folgt in gewisser Weise dem Namensrecht. Versuche doch mal dir ein historisches Adelsprädikat in den Ausweis eintragen zu lassen. Die Standesämter werden dies nicht zulassen, genauso wie die privatrechtlichen Wappenrollen keine Helmkrone (Adelskrone) in neugestifteten Wappen zulassen. Nochmals, keine der grossen Wappenrollen wird einem Wappenstifter, dessen Familie nicht zum historischen Adel gehörte ein Wappen mit Spangenhelm und Krone eintragen.

Das mit dem hochgotischen Stil ist eine etwas andere Geschichte. Mein Wappen ist u.a. bei der Niedersächsischen Wappenrolle "Kleeblatt" eingetragen. Dort erscheint es im spätgotischen Stil, wie alle anderen Wappen auch.

Ansonsten schliesse ich mich den Reden von Markus und GM an.

Gruss
Dirk
Beste Grüsse
Dirk

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HFRudolph
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Re: Vererbung eines Wappens im England des 16. Jahrhunderts

Beitrag von HFRudolph » 09.11.2018, 09:07

Da wird nichts desavouiert, sondern es verstößt einfach gegen die elementarsten Grundsätze der Gerechtigkeit, jemandem von Geburt an ein Vorrecht einzuräumen (und andere damit zu diskriminieren), und dann auch noch auf das höchste Repräsentationsamt. Wie das College of arms dann auch schreibt: Die Königin ist die Quelle der Ehre - es geht um ein virtuelles Über- und Unterordnungsverhältnis zur Ausübung von Macht (direkte Einflussnahme bei der Regierung, Staatsrepräsentation, ein ganzer Apparatischik von Geburtswegen als Parlamentarier bezahlter Pears).

Es hat sich noch nie als vorteilhaft oder gerechter erwiesen, nicht nach Fähigkeiten und Eigenschaften, sondern nach dem dicksten Hintern das Staatsämter zu besetzen.

Wie ich schon schrieb, das demokratische Selbstbestimmungsrecht der Mehrheit beinhaltet nicht, anderen Menschen dieses Selbstbestimmungsrecht wegzunehmen: Soetwas berechtigt zur Notwehr. Die Königin kann auch nicht einfach abgewählt werden, das ist falsch. Nach dem britischen Herrschaftssystem besteht im Prinzip die Verfassung überhaupt nur, weil die Königin diese so eingesetzt hat. „Der Souverän ist die Königin“ bedeutet im Prinzip, dass das Volk unsouverän ist, wie Unmündige, Kinder oder geistig Behinderte, die man nicht über sich selbst bestimmen lässt. Der Inhalt einer Monarchie besteht gerade darin, dass der Diktator nicht gewählt wird: Es ist daher gerade nach dem Prinzip der Monarchie unerheblich, was einzelne Untertanen davon halten - abgesehen davon hätten die Queen eine Wahl nicht einmal gegen Lady Di gewonnen, geschweige denn gegen John Lennon oder Robby Williams - und die sind noch nicht einmal Politiker. Von Demokratischer Legitimation kann gar keine Rede sein, zumal das auch nie zur Abstimmung stand (die Bunte mag da andere Umfragen erstellen).

Wie man in dem Kontext die Liechtensteiner oder nicht zuletzt die Monegassischen Diktatorfürsten auch noch schick finden kann, die ihren Prunk im Prinzip mit Glücksspielsteuern finanzieren auf Gelder, die bei uns der Steuer hinterzogen wurden - Monaco ist das Steuerhinterzieherparadies schlechthin - kann ich mir nur durch zu viel Lektüre der Bunten erklären (eigentlich wären die doch einmal ein gutes Vorbild für das Kaiserreich Nordkorea).

Aber vielleicht ist es wirklich so, dass wir den Eingeborene in Brittannien nicht mehr verstehen können, weil er in einer für uns völlig unverstehbaren fremden und seltsamen Kultur der Pfadabhängigekeit und devoten Unterwürfigkeit gegenüber dem Königshaus aus längst vergangenen Zeiten lebt, wohl auch geschuldet Zeit und Ort - will sagen jahrzehntelanger Monarchiepropaganda von staatlicher Seite. Wenn bei uns der Bundespräsident bei einem Besuch der Bundeskanzlerin fordern würde, sie dürfe ihm bei einem Besuch nicht der Rücken zukehren, müsse ihn mit Knicks begrüßen und sich rückwärts gehend entfernen (so wie bei Frau of Windsor üblich), würde man ihn wahrscheinlich für nicht mehr ganz zurechnungsfähig halten. (Solcherlei Theater übersteht auch die nächste Generation nicht.)
Tejas522 hat geschrieben:In Grossbritannien funktioniert vieles nach dem Prinzip des Gewohnheitsrechts. Wenn etwas nicht ausdrücklich verboten ist, dann ist es prima facie erlaubt.
Das ist dort genau umgekehrt in Bezug auf das Wappenwesen: so, wie für Monarchien typisch muss nicht die Staatsgewalt darlegen und beweisen, dass sie etwas sinnvollerweise verbietet, sondern sie tut dies einfach. Grundsätzlich ist die Wappenführung verboten, es sei denn, sie wird explizit vom College of arms erlaubt, nämlcih von einer undemokratischen, diktatorischen Exekutiveinrichtung. Oder kann neuerdings dort eine demokratisch gewählte Regierung dem College Weisungen erteilen oder die Beamten absetzen? Dann hätte ich da etwas nicht mitbekommen.

Mit dem Namensrecht beim Standesamt gebe ich Dir Recht, dass dies möglicherweise nicht ganz rechtmäßig ist. Schon dass man seinen Namen nicht frei wählen kann. Wegen Verwechslungsgefahr kann man dies oder wenn man unter dem Namen leidet (ich darf jetzt keine witzigen Namen nennen, nachher kommt die jeweilige Familie und beschwert sich). Also wenn einer Furzarsch heißt (ich nehme das zurück, bestimmt heißt irgendwer wirklich so und ist jetzt traurig). Kann er sich nicht eintragen lassen: Prinz Furzarsch. Und was ich für gar nicht zulässig halte, alte Adelsbezeichnungen, die nur noch Nachname sind, in männliche oder weibliche Form abzuwandeln. Also wenn schon Frau Prinzessin von Höckselburg, dann heißt der Mann eben Herr Prinzessin von Höckselburg, aber eben nicht Prinz. Ich halte dieses Prozedere für eine Diskriminierung allen anderen gegenüber, bin mir aber nicht sicher, was die Standesämter da noch durchgehen lassen.

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Re: Vererbung eines Wappens im England des 16. Jahrhunderts

Beitrag von Tejas552 » 09.11.2018, 11:32

HFRudolph hat geschrieben:
09.11.2018, 09:07
Da wird nichts desavouiert, sondern es verstößt einfach gegen die elementarsten Grundsätze der Gerechtigkeit, jemandem von Geburt an ein Vorrecht einzuräumen (und andere damit zu diskriminieren),
Es verstösst deshalb nicht gegen die Gerechtigkeit, weil es jederzeit gewaltlos geändert werden könnte. Da die Briten und andere Nationen sich nun mal mehrheitlich einen Monarchen mit Erbfolge wünschen ist dies völlig in Ordnung.

HFRudolph hat geschrieben:
09.11.2018, 09:07
und dann auch noch auf das höchste Repräsentationsamt. Wie das College of arms dann auch schreibt: Die Königin ist die Quelle der Ehre - es geht um ein virtuelles Über- und Unterordnungsverhältnis zur Ausübung von Macht (direkte Einflussnahme bei der Regierung, Staatsrepräsentation, ein ganzer Apparatischik von Geburtswegen als Parlamentarier bezahlter Pears).
Ich habe 15 Jahre in England gelebt und hatte das Vergnügen zeitweise für einen Wirtschaftsprofessor zu arbeiten, der regelmässig als Sachverständiger vor dem House of Lords auftrat. Dort gab es die besten politischen Debatten überhaupt. Das fachliche und formelle Niveau des House of Lords wird so leicht von keinem Parlament der Welt erreicht.
(pears= Birnen, Peers= Adelige)



HFRudolph hat geschrieben:
09.11.2018, 09:07

Es hat sich noch nie als vorteilhaft oder gerechter erwiesen, nicht nach Fähigkeiten und Eigenschaften, sondern nach dem dicksten Hintern das Staatsämter zu besetzen.

Nun haben die Queen und die anderen konstitutionellen Monarchen kaum Aufgaben die Fähigkeiten verlangen, die man auf der Uni oder in sonstigen Fachausbildungen lernen könnte. Die Queen repräsentiert das Vereinigte Königreich und es gibt gute Gründe anzunehmen, dass sie das besser gemacht hat als viele namenlose und längst vergessene Präsidenten.


HFRudolph hat geschrieben:
09.11.2018, 09:07

Wie ich schon schrieb, das demokratische Selbstbestimmungsrecht der Mehrheit beinhaltet nicht, anderen Menschen dieses Selbstbestimmungsrecht wegzunehmen: Soetwas berechtigt zur Notwehr. Die Königin kann auch nicht einfach abgewählt werden, das ist falsch. Nach dem britischen Herrschaftssystem besteht im Prinzip die Verfassung überhaupt nur, weil die Königin diese so eingesetzt hat. „Der Souverän ist die Königin“ bedeutet im Prinzip, dass das Volk unsouverän ist, wie Unmündige, Kinder oder geistig Behinderte, die man nicht über sich selbst bestimmen lässt. Der Inhalt einer Monarchie besteht gerade darin, dass der Diktator nicht gewählt wird: Es ist daher gerade nach dem Prinzip der Monarchie unerheblich, was einzelne Untertanen davon halten - abgesehen davon hätten die Queen eine Wahl nicht einmal gegen Lady Di gewonnen, geschweige denn gegen John Lennon oder Robby Williams - und die sind noch nicht einmal Politiker. Von Demokratischer Legitimation kann gar keine Rede sein, zumal das auch nie zur Abstimmung stand (die Bunte mag da andere Umfragen erstellen).
Es muss nicht zur Abstimmung kommen um legitim zu sein. Du hast auch noch nie einen Bundespräsidenten gewählt, wurdest nie gefragt wer EZB-Präsident sein sollte und überhaupt ist die Einflussmöglichkeit des einzelnen Wählers in einer Demokratie so klein, dass sie als irrelevant bezeichnet werden kann. Oder deutlicher gesagt, ob Du dein Kreuz bei der SPD, CDU oder irgendeiner anderen Partei machst hat für den Ausgang einer Wahl keine Bedeutung (Es sei denn, du bist der berühmte "Median-Voter").

HFRudolph hat geschrieben:
09.11.2018, 09:07
....

Mit dem Namensrecht beim Standesamt gebe ich Dir Recht, dass dies möglicherweise nicht ganz rechtmäßig ist. Schon dass man seinen Namen nicht frei wählen kann. Wegen Verwechslungsgefahr kann man dies oder wenn man unter dem Namen leidet (ich darf jetzt keine witzigen Namen nennen, nachher kommt die jeweilige Familie und beschwert sich). Also wenn einer Furzarsch heißt (ich nehme das zurück, bestimmt heißt irgendwer wirklich so und ist jetzt traurig). Kann er sich nicht eintragen lassen: Prinz Furzarsch. Und was ich für gar nicht zulässig halte, alte Adelsbezeichnungen, die nur noch Nachname sind, in männliche oder weibliche Form abzuwandeln. Also wenn schon Frau Prinzessin von Höckselburg, dann heißt der Mann eben Herr Prinzessin von Höckselburg, aber eben nicht Prinz. Ich halte dieses Prozedere für eine Diskriminierung allen anderen gegenüber, bin mir aber nicht sicher, was die Standesämter da noch durchgehen lassen.
Konsequenterweise müsse der Ehemann einer Frau Prinzessin von Höckselburg tatsächlich Herr Prinzessin von Höckselburg heissen. Dieser Lächerlichkeit wollte man den armen Gatten wohl nicht preisgeben und hat sich für die Anpassung des Geschlechts entschieden. Ich finde das auch problematisch. Man hätte den Zusatz Prinz/Prinzessin z.B. auch einfach weglassen können.

Gruss
Dirk

PS von meiner Seite ist alles zu diesem Thema gesagt. Ich schlage vor, wir beenden die Diskussion.
Beste Grüsse
Dirk

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Jedem das Seine !

Beitrag von Billet » 09.11.2018, 12:14

Himmel, habt Ihr Probleme.
Wo früher ein Wappen im Schild gezeigt wurde ...
:arrow: ... wird heute ganz einfach eine HP-Adresse im Netz genannt. :mrgreen:
Wobei die Wappenzeichnung mehr ist, zumindest in der Wahrnehmung. !
... nur mal so nebenbei :lol:
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Re: Vererbung eines Wappens im England des 16. Jahrhunderts

Beitrag von Gerd » 09.11.2018, 13:27

Ich verlinke da jetzt einfach mal einen Artikel dazu:

https://coronanachrichten.wordpress.com ... e-braucht/

...und ja, ich wäre auch dafür.
Mit besten Grüssen
Gerd
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Tejas552
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Re: Vererbung eines Wappens im England des 16. Jahrhunderts

Beitrag von Tejas552 » 09.11.2018, 13:52

Gerd H.z.B. hat geschrieben:
09.11.2018, 13:27
Ich verlinke da jetzt einfach mal einen Artikel dazu:

https://coronanachrichten.wordpress.com ... e-braucht/

...und ja, ich wäre auch dafür.
Ich finde die Argumente in diesem Artikel durchaus einleuchtend. In der Geschichte bringt es häufig wenig, wenn man mit "was wäre wenn" argumentiert. Trotzdem glaube ich, dass ein Kaiser den Aufstieg Hitlers hätte verhindern können.

Ein Problem der heutigen Königshäuser ist der Konflikt zwischen Tradition und Moderne. Zum einen hängt ihre Legitimation von der Tradition ab, die verlangt, dass alle Mitglieder "dazu gehören" also aus alten Adelsfamilien, wenn nicht sogar dem Hochadel stammen. Wenn junge Prinzen und Prinzessinnen vermehrt Bürgerliche heiraten dann droht diese "Aura" verloren zu gehen. Auf der anderen Seite, gehen Zweckehen tendenziell eher kaputt als Liebesheiraten. Der resultierende Skandal ist ebenfalls schädlich. Kurzum, ich bin nicht sicher, ob Königshäuser diesem Anspruch dauerhaft gewachsen sind.

Gruss
Dirk
Beste Grüsse
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HFRudolph
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Re: Vererbung eines Wappens im England des 16. Jahrhunderts

Beitrag von HFRudolph » 09.11.2018, 14:56

Solchen verfassungsfeindlichen Quatsch von dieser Monarchistenseite muss man nicht auch noch verbreiten. Das taugt zum Glück bestenfalls für ein Theaterstück - ich wüsste ja gerne, an welcher Uni und in welchem Fachbereich diese Arbeit denn angeblich verfasst worden sein soll. Jura kann es jedenfalls nicht gewesen sein...

Die Einführung undemokratischer Einrichtungen unterliegt niemals dem Mehrheitsprinzip. Undemokratisch ist nun einmal die Verleihung eines der höchsten Staatsämter per Geburt, ohne dass die Person jemals gewählt oder in ausreichendem Abstand demokratisch legitimiert werden müsste. Sonst könnte man auch sagen, dass die Abschaffung der Demokratie unter Hitler rechtmäßig war, weil es ja dem Mehrheitswillen entsprach. So eine Denkweise stellt alles auf den Kopf. Das College of arms ist von dem ganzen Brimborium abgeleitet, die Rechtsfehlerhaftigkeit setzt sich dort fort.

„Jederzeit gewaltlos geändert werden können“ ist auch wieder so ein Stichwort. Rechtswidrige Zustände müssten jederzeit (!) durch Gerichtsverfahren geändert werden können: Das ist aber offensichtlich innerhalb des Britischen Systems nicht möglich, weil die Gerichte innerhalb dieses Systems agieren, in dem die Verfassung sozusagen von der Königin gegeben wird - genau so wie bei uns die Gerichte nicht das Volk entmachten können - zumindest nicht rechtmäßig. Bei uns sind sich alle einig, dass der Bundespräsident alles ausfertigen muss, soweit es rechtmäßig ist.

@Heimliche Fans der Queen: Ich bin ja ein heimlicher Fan von Frau Blair, seit ich „Die Queen“ (mit Helen Mirren als Queen) gesehen habe. Nur dass sie diese Macken mit Knicks und rückwärts rausgehen bedient hat: da hat sie wirklich jede Würde eingebüßt. Das ist eine staatliche Einrichtung, die soetwas fordert: DAS ist menschenunwürdig.

Die ganz tollen von hier aus verlinkten coronarnachrichtenschreiben:
Artikel 20 müsste von „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ bloß in „Das Kaiserreich Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ geändert werden.
Wenn es Aprilscherz wäre, wärs lustig. Man müsste ja bloß einen Putsch oder Staatsstreich machen, um den Kaiser wieder einzuführen. Verfassungsfeinde in Aktion.

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Re: Vererbung eines Wappens im England des 16. Jahrhunderts

Beitrag von HFRudolph » 09.11.2018, 15:37

Das wäre ja noch witzig, wenn er geschrieben hätte: Wie nennen das Amt des Bundespräsidenten in Kaiser um und wählen ihn alle fünf Jahre direkt. Nur das ist offenkundig nicht gemeint. Er auch gleich die möglichen Varianten auf- anscheinend nach seiner Ansicht die einzig möglichen.

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Re: Vererbung eines Wappens im England des 16. Jahrhunderts

Beitrag von Tejas552 » 09.11.2018, 17:04

HFRudolph hat geschrieben:
09.11.2018, 14:56
Solchen verfassungsfeindlichen Quatsch von dieser Monarchistenseite muss man nicht auch noch verbreiten.
Ich würde mit diesen Betitelungen etwas vorsichtiger umgehen. Der Wunsch nach einer Verfassungsänderung ist nicht automatisch verfassungsfeindlich. Zwar hege ich selber diesen Wunsch nicht. Ich möchte aber denen, die eine Verfassungsänderung auf dem im Grundgesetz vorgegebenen Weg anstreben, auch nicht dieses Recht absprechen.

Ich denke es ist alles gesagt. Mit diesem die Heraldik nur noch marginal tangierenden Thema strapazieren wir die Geduld der Moderatoren. Ich ziehe mich daher aus diesem Thread zurück.

Gruss
Dirk
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Re: Vererbung eines Wappens im England des 16. Jahrhunderts

Beitrag von Jochen » 09.11.2018, 17:10

Nun – zumindest hat der Titel kaum noch was mit dem Inhalt zu tun.

Ich denke auch, die wesentlichen Gedanken sollten ausgetauscht sein....
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jochen

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Re: Vererbung eines Wappens im England des 16. Jahrhunderts

Beitrag von Billet » 09.11.2018, 17:29

Bitte diesen Faden schließen !
bevor sich hier noch einer der dubiosen "Reichsbürger" anhängt ! :cry:
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Re: Vererbung eines Wappens im England des 16. Jahrhunderts

Beitrag von Jochen » 09.11.2018, 17:47

Ach – wenn einer kommt, kriegt er einfach was auf die Glocke..... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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Re: Vererbung eines Wappens im England des 16. Jahrhunderts

Beitrag von Gerd » 09.11.2018, 19:40

HFRudolph hat geschrieben:
09.11.2018, 14:56
...ich wüsste ja gerne, an welcher Uni und in welchem Fachbereich diese Arbeit denn angeblich verfasst worden sein soll. Jura kann es jedenfalls nicht gewesen sein...


Wenn man den Artikel gelesen hat, braucht man nicht danach fragen.

Ich belassse es dabei, da das ohnehin schon zuweit weg vom Thema ist.
Mit besten Grüssen
Gerd
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