Familienwappen beibehalten?
Moderatoren: Markus, Christian Ader
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Familienwappen beibehalten?
Geschätztes Heraldik-Forum
Als meine Eltern heirateten, nahm meine Mutter nicht den Namen meines Vaters an, sondern umgekehrt.
Das Wappen mütterlicherseits ist vorhanden, eine dazu passende Vorgeschichte kann bis 1545 entnommen werden.
Nun aber meine Frage:
Ist es sinnvoll/rechtens das Wappen der Mutterfamilie weiterzuführen oder soll ein neues Wappen gestiftet werden? Wir Kinder sind mit dem Namen der Mutter zur Welt gekommen. Durchquert das irgendwie die Manneslinie oder ähnliches?
Ich kenne mich da in den Grundregeln/Grundsätzen nur dürftig aus und danke für jede Hilfestellung.
Liebe Grüsse
Als meine Eltern heirateten, nahm meine Mutter nicht den Namen meines Vaters an, sondern umgekehrt.
Das Wappen mütterlicherseits ist vorhanden, eine dazu passende Vorgeschichte kann bis 1545 entnommen werden.
Nun aber meine Frage:
Ist es sinnvoll/rechtens das Wappen der Mutterfamilie weiterzuführen oder soll ein neues Wappen gestiftet werden? Wir Kinder sind mit dem Namen der Mutter zur Welt gekommen. Durchquert das irgendwie die Manneslinie oder ähnliches?
Ich kenne mich da in den Grundregeln/Grundsätzen nur dürftig aus und danke für jede Hilfestellung.
Liebe Grüsse
Re: Familienwappen beibehalten?
Nach neuer Rechtsauffassung sind Sie berechtigt, das Wappen der Familie Ihrer Mutter zu tragen, wenn sie auch deren Namen tragen.
http://www.heraldik-wappen.de/viewtopic ... hau#p69986
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Ne suy plus vil que les aultres
jochen
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Familienwappen beibehalten?
Ich bin zwar kein Anhänger der neuen „Rechtsauffassung“, weiß jedoch, daß es heute
zahlreiche Familien gibt, welche von der m ü t t e r l i c h e n (auch großmütterlichen) Seite her
einen adeligen Namen nebst dazugehörendem Wappen führen. Als „konservativer“ Genealoge
würde ich es jedoch in einem solchen Fall für ratsamer erachten, ein n e u e s Familienwappen
zu stiften. Dieses könnte sich an das mütterliche Wappen anlehnen.
MfG
zahlreiche Familien gibt, welche von der m ü t t e r l i c h e n (auch großmütterlichen) Seite her
einen adeligen Namen nebst dazugehörendem Wappen führen. Als „konservativer“ Genealoge
würde ich es jedoch in einem solchen Fall für ratsamer erachten, ein n e u e s Familienwappen
zu stiften. Dieses könnte sich an das mütterliche Wappen anlehnen.
MfG
Re: Familienwappen beibehalten?
Nun - niemand ist gezwungen, sein Recht wahrzunehmen .....
Wobei – um ein Beispiel zu nennen – das Statut der DWR besagt, daß wenn ein Mitglied der Familie bereits ein Wappen führt, wohlbegründet sein müsse, warum ein neues, abweichendes Wappen gestiftet werden solle.
Ich hätte da Schwierigkeiten, einen guten Grund für eine Neustiftung zu erkennen, wenn es sich um die Mutter als "Namensstammhalterin" handeln würde ....
Recht ist Recht. Vielleicht würde ich die Rechtsauffassung befürworten, daß das Preußische Landrecht weitergelten sollte. Oder der Code Napoléon. Ich fürchte nur, das eherne Gesetz des Faktischen würde mich auf den Boden der Tatsachen zurückholen...
Wobei – um ein Beispiel zu nennen – das Statut der DWR besagt, daß wenn ein Mitglied der Familie bereits ein Wappen führt, wohlbegründet sein müsse, warum ein neues, abweichendes Wappen gestiftet werden solle.
Ich hätte da Schwierigkeiten, einen guten Grund für eine Neustiftung zu erkennen, wenn es sich um die Mutter als "Namensstammhalterin" handeln würde ....
Recht ist Recht. Vielleicht würde ich die Rechtsauffassung befürworten, daß das Preußische Landrecht weitergelten sollte. Oder der Code Napoléon. Ich fürchte nur, das eherne Gesetz des Faktischen würde mich auf den Boden der Tatsachen zurückholen...
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jochen
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Re: Familienwappen beibehalten?
Ich schließe mich Jochens Meinung vollumfänglich an. Es gibt in diesem Fall m. E. keinen Grund, ein neues Wappen zu stiften, wenn denn der Name der wappenführenden Mutter weitergeführt wird.
Heraldische Grüße
Markus
Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488
Markus
Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488
Re: Familienwappen beibehalten?
Tempora mutantur, et nos ...
Wenn's auch manchmal schwer fällt .
Wenn's auch manchmal schwer fällt .
Re: Familienwappen beibehalten?
Eine kurze Abhandlung zum Wappenrecht findet sich auf dieser Webseite (eines Juristen):
http://robert-pfeffer.net/heraldik/index.html
Einige Aussagen waren für mich neu, z.B.:
Frauen führen – nach ihrer Wahl – das Wappen des Vaters oder Ehemannes.
...
Im Unterschied zum gesetzlichen Namensrecht, wonach der Familienname mittlerweile auch in der weiblichen Linie fortgeführt werden kann, hat sich die Gleichberechtigung von Mann und Frau im bisherigen Wappenrecht also nicht durchgesetzt.
...
Es bleibt somit abzuwarten, ob die ständige Übung sich dahin entwickeln wird, dass Wappen nun auch in der weiblichen Linie weitergegeben werden, soweit diese den Familiennamen fortführt. Dafür spricht jedenfalls die – vor allem für heraldische Laien (und das sind wohl die meisten Wappenführenden) – ausgesprochen nahe liegende Verknüpfung von Namen und Wappen.
...
Allerdings haben die Bestimmungen der Wappensatzung jedenfalls Vorrang gegenüber den allgemeinen Regeln22, so dass es einem Wappenstifter freisteht, die Fortführung des Wappens auch in der weiblichen Linie vorzusehen
Gruss
Dirk
http://robert-pfeffer.net/heraldik/index.html
Einige Aussagen waren für mich neu, z.B.:
Frauen führen – nach ihrer Wahl – das Wappen des Vaters oder Ehemannes.
...
Im Unterschied zum gesetzlichen Namensrecht, wonach der Familienname mittlerweile auch in der weiblichen Linie fortgeführt werden kann, hat sich die Gleichberechtigung von Mann und Frau im bisherigen Wappenrecht also nicht durchgesetzt.
...
Es bleibt somit abzuwarten, ob die ständige Übung sich dahin entwickeln wird, dass Wappen nun auch in der weiblichen Linie weitergegeben werden, soweit diese den Familiennamen fortführt. Dafür spricht jedenfalls die – vor allem für heraldische Laien (und das sind wohl die meisten Wappenführenden) – ausgesprochen nahe liegende Verknüpfung von Namen und Wappen.
...
Allerdings haben die Bestimmungen der Wappensatzung jedenfalls Vorrang gegenüber den allgemeinen Regeln22, so dass es einem Wappenstifter freisteht, die Fortführung des Wappens auch in der weiblichen Linie vorzusehen
Gruss
Dirk
Beste Grüsse
Dirk
Dirk
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- Registriert: 16.11.2016, 13:53
Re: Familienwappen beibehalten?
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Obwohl ich auch ein grosser Befürworter von Traditionen bin, so kann ich mich dennoch vollumfänglich mit meinem Namen mütterlicherseits identifizieren und möchte daher das Wappen weiterführen.
Besten Dank daher an alle!
Besten Dank daher an alle!
Re: Familienwappen beibehalten?
Joachim v. Roy hat geschrieben:Ich bin zwar kein Anhänger der neuen „Rechtsauffassung“, weiß jedoch, daß es heute
zahlreiche Familien gibt, welche von der m ü t t e r l i c h e n (auch großmütterlichen) Seite her
einen adeligen Namen nebst dazugehörendem Wappen führen. Als „konservativer“ Genealoge
würde ich es jedoch in einem solchen Fall für ratsamer erachten, ein n e u e s Familienwappen
zu stiften. Dieses könnte sich an das mütterliche Wappen anlehnen.
MfG
Ich teile Ihre Bedenken. Im schlimmsten Fall ändert der Familienname von Generation zu Generation, wenn immer wieder die Namen der Frauen gewählt werden. Der Sinn von Familiennamen würde dadurch ad absurdum geführt - von den Familienwappen ganz zu schweigen. Familienwappen sind sowieso historisch zu verstehen. Selbst wenn sich das Namensrecht an moderne Auffassungen anpasst, dann sollte man meiner Meinung nach bei den Wappen beim historischen Rechtsgebrauch bleiben.
In einem besonderen Fall ist hier das deutsche Namensrecht oder die Praxis dazu besonders inkonsequent. Beispiel: Otto Müller heiratet Rotraud Gräfin v. X. Das Ehepaar wählt den Namen der Gattin zum Familiennamen. Aus Otto Müller wird jetzt Otto Graf v. X. Nun ist der Adel in Deutschland abgeschafft. Die vormaligen Titel und Prädikate sind Namensbestandteile geworden. Namensbestandteile sind aber nicht Geschlechtsspezifisch. Aus Otto Müller hätte nicht Otto Graf v. X. werden dürfen sondern Otto Gräfin v. X. Hätte sich das Ehepaar für den Namen Müller entschieden, hätte ansonsten aus Rotraud Gräfin v. X. auch Rotraud Müllerin werden müssen. Mit anderen Worten, dass Namensrecht behandelt hier einfache Namensbestandteile als wären sie Titel, obwohl sie das nicht sind.
Gruss
Dirk
Gruss
Dirk
Beste Grüsse
Dirk
Dirk
Re: Familienwappen beibehalten?
Noch mal: Beim Wappen geht es um den Namensstamm.
Ohne Abstammung vom Stifter kann ein Wappen nicht rechtmäßig getragen werden (allenfalls vom Ehegatten oder der Ehegattin zeit deren bestehender Ehe)
Und im Rechtswesen geht es nicht darum, was "besser", "schöner", ja vielleicht noch nicht einmal unbedingt "gerechter" ist, sondern wie die Rechtslage ist....
Ohne Abstammung vom Stifter kann ein Wappen nicht rechtmäßig getragen werden (allenfalls vom Ehegatten oder der Ehegattin zeit deren bestehender Ehe)
Und im Rechtswesen geht es nicht darum, was "besser", "schöner", ja vielleicht noch nicht einmal unbedingt "gerechter" ist, sondern wie die Rechtslage ist....
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jochen
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Re: Familienwappen beibehalten?
Hallo Jochen,
das habe ich auch verstanden. Ich meine nur, dass das Namensrecht dazu führen kann, dass der Namensstamm über die Zeit völlig aufgelöst wird, bzw. Namensstamm und Abstammungsstamm immer weiter auseinander laufen: Generation 1 wählt den Namen des Mannes; Generation 2 wählt den Namen der Frau; Generation 3 wählt nochmals den Namen der Frau, Generation 4 wiederum den Namen des Mannes usw. Das mag theoretisch klingen, aber über sehr lange Zeiträume kann dadurch der Familienname einer Familie mehrmals wechseln - der Namensstamm also völlig aufgelöst werden.
Vor diesem Hintergrund finde ich den Vorschlag von Herrn v. Roy gut, diesen Wechsel auch im Wappen zu berücksichtigen - also aufzuzeigen: Dieses Wappen führe ich aus der weiblichen Linie.
Frage: Wie ist das eigentlich, darf ein adoptierter Prinz zu Anhalt (davon gibt es ja mittlerweile so einige) auch das anhaltinische Wappen führen? Nach dem Prinzip des Namensstammes müsste er es wohl führen dürfen.
Gruss
Dirk
das habe ich auch verstanden. Ich meine nur, dass das Namensrecht dazu führen kann, dass der Namensstamm über die Zeit völlig aufgelöst wird, bzw. Namensstamm und Abstammungsstamm immer weiter auseinander laufen: Generation 1 wählt den Namen des Mannes; Generation 2 wählt den Namen der Frau; Generation 3 wählt nochmals den Namen der Frau, Generation 4 wiederum den Namen des Mannes usw. Das mag theoretisch klingen, aber über sehr lange Zeiträume kann dadurch der Familienname einer Familie mehrmals wechseln - der Namensstamm also völlig aufgelöst werden.
Vor diesem Hintergrund finde ich den Vorschlag von Herrn v. Roy gut, diesen Wechsel auch im Wappen zu berücksichtigen - also aufzuzeigen: Dieses Wappen führe ich aus der weiblichen Linie.
Frage: Wie ist das eigentlich, darf ein adoptierter Prinz zu Anhalt (davon gibt es ja mittlerweile so einige) auch das anhaltinische Wappen führen? Nach dem Prinzip des Namensstammes müsste er es wohl führen dürfen.
Gruss
Dirk
Beste Grüsse
Dirk
Dirk
Re: Familienwappen beibehalten?
Hallo Dirk,
Die Antwort laut Jürgen Arndt (seligen Angedenkens) würde wohl "nein" lauten.
Ich persönlich sehe für ein "Nein" keinen Rechtsgrund.
Mit dieser Frage hat sich Martin Richau leider nicht befaßt.Tejas552 hat geschrieben:
Frage: Wie ist das eigentlich, darf ein adoptierter Prinz zu Anhalt (davon gibt es ja mittlerweile so einige) auch das anhaltinische Wappen führen? Nach dem Prinzip des Namensstammes müsste er es wohl führen dürfen.
Die Antwort laut Jürgen Arndt (seligen Angedenkens) würde wohl "nein" lauten.
Ich persönlich sehe für ein "Nein" keinen Rechtsgrund.
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jochen
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Re: Familienwappen beibehalten?
Ich sehe das genauso. Rechtlich wäre die Wappenführung wohl in Ordnung. Die Wappenführung wäre über den Namensstamm begründet. Trotzdem widerstrebt es mir dies auch als richtig anzuerkennen und ich denke so wird es vielen gehen. Wenn heute ein adoptierter Frederik Prinz v. Anhalt mit dem Wappen von Albrecht dem Bären paradiert, wäre das aus meiner Sicht ein Fall von "echtem" Wappenschwindel. Schliesslich spielt der Abstammungsstamm doch eine Rolle - zumindest war das der ursprüngliche Sinn des Wappens. Die Weitergabe sollte an den Namen u n d an die männliche Abstammungslinie gebunden sein. Wenn es zu einer Divergenz kommt, sollte diese im Wappen "vermerkt" werden.
Gruss
Dirk
Gruss
Dirk
Beste Grüsse
Dirk
Dirk
Re: Familienwappen beibehalten?
Zweifellos, aber: "Lex dura, sed lex".... oder besser: "ius durum, sed ius".Tejas552 hat geschrieben: .....Trotzdem widerstrebt es mir dies auch als richtig anzuerkennen und ich denke so wird es vielen gehen. ....
Es gibt in manchen respektablen Familien ja auch "genetische" Nachkommen, die sich, sagen wir einmal.... recht "unstandesgemäß" aufführen. Die kann man ja auch nicht "entwappnen"....
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jochen
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Re: Familienwappen beibehalten?
Jochen hat geschrieben:Zweifellos, aber: "Lex dura, sed lex".... oder besser: "ius durum, sed ius".Tejas552 hat geschrieben: .....Trotzdem widerstrebt es mir dies auch als richtig anzuerkennen und ich denke so wird es vielen gehen. ....
Es gibt in manchen respektablen Familien ja auch "genetische" Nachkommen, die sich, sagen wir einmal.... recht "unstandesgemäß" aufführen. Die kann man ja auch nicht "entwappnen"....
"Unstandesgemässes" oder ungebührliches Verhalten stört die männliche Abstammungslinie nicht. Ich denke es müsste auch nicht zwingend die männliche Abstammungslinie sein, es könnte auch die weibliche Linie zählen. Probleme entstehen wenn es mal die männliche und mal die weibliche Linie ist - wenn also zwischen den Linien gewechselt wird, was ja in der langen Frist durchaus möglich ist. Dann wird der Namensstamm aufgelöst. Die historische Kohäsion einer Familie, die ja gerade durch ein Wappen gestützt werden soll, geht verloren und Familienwappen verlieren jede Bedeutung. Mir ist klar, dass ich einen Extremfall voraussetze, der nicht häufig eintreten wird.
Gruss
Dirk
Beste Grüsse
Dirk
Dirk