Wappen Führen

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thomas.p
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Wappen Führen

Beitrag von thomas.p » 12.02.2016, 17:50

Hallo Zusammen habe mal eine Frage an die Experten, meine Tochter hat mich gefragt, wenn sie Heiratet und Ihren Namen Behält und als Zweiten Namen den Ihres Mannes Annimmt also Doppelnamen ob sie dann das Familien Wappen weiterführen darf.
Gruß Thomas.p

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Gerd
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Re: Wappen Führen

Beitrag von Gerd » 12.02.2016, 17:54

Hallo,

nach meiner persönlichen Auffassung darf sie das Wappen weiter führen da der Name weiter besteht, ihr dann angtrauter Mann nicht.
Mit besten Grüssen
Gerd
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Joachim v. Roy
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Wappenführung

Beitrag von Joachim v. Roy » 12.02.2016, 18:33

Nach klassischer Auffassung nicht, da Ihre Tochter ja aus Ihrer Familie ausheiratet, aber heutzutage ist ja alles möglich.
Freundliche Grüße vom Rhein

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R1126
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Re: Wappen Führen

Beitrag von R1126 » 12.02.2016, 21:31

Handelt es sich bei dem betreffenden Wappen um ein neu gestiftetes oder ein alt überliefertes?
Wenn es ein neu gestiftetes ist, wäre interessant, was der Stifter in der Führungsberechtigung
festgelegt hat. Die niedersächsische Wappenrolle und der Wappen-Löwe lassen
auch eine Führungsberechtigung bei Erhalt des Namens in einem Doppelnamen zu. Beim Herold
weiß ich das nicht auswendig.
Ich persönlich finde, solange der Name erhalten bleibt (auch im Doppelnamen) kann das Wappen
weitergeführt werden. Das Wappen kann nur dann an die Kinder weitergegeben werden, wenn der
Name der Frau (zu dem das Wappen gehört) als Ehename gewählt wird, da die Kinder diesen
erhalten.

Viele Grüße

Ralf
http://www.illustrationen-wappen.de
De Nihilo Nihil (aus nichts wird nichts)

wrangler
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Re: Wappen Führen

Beitrag von wrangler » 12.02.2016, 21:41

Sie führt das Wappen ihres Mannes!
Sie darf sich aber ein Allianzwappen erstellen lassen, mit einer Petschaft (Wappen Mann rechts/Wappen Frau links) darf sie dann z.B. ihre persönliche Korrespondenz besiegeln!
Zuwiderhandlungen werden vom Reichsheroldamt bestraft! :lol:

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Jochen
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Re: Wappen Führen

Beitrag von Jochen » 13.02.2016, 10:08

Ich verweise auf den Aufsatz von Martin Richau:

http://www.heraldik-wappen.de/viewtopic ... lit=richau

Im übrigen durfte die Tochter schon immer das Wappen des Vaters führen - allerdings nach herrschender Meinung nicht (automatisch ) an ihre eigenen Kinder weitergeben.
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Re: Wappen Führen

Beitrag von wrangler » 13.02.2016, 11:47

Meine Erfahrung mit alten Handschriften ist folgende:
Ein verheiratete Frau führt das Wappen ihres Mannes, in der privaten Korrespondenz dieser
verheirateten Frau kommt zum Besiegeln von Verträgung ihr "abgelegtes" Familienwappen
noch in der Konstruktion eines Allianzwappens vor.

Unverheiratete Frauen, z.B. Stiftsdamen führen weiterhin ihr Familienwappen.

Im heutigen Namensrecht sollte meiner Meinung nach das "von" oder der Adelstitel als Bestandteil
des Namens abgelegt werden, wenn kein familiärer Bezug (z.B. Adoption von Luden oder geschiedene Ehefrauen die den "Titel" oder das "von" an den nächsten Ehepartner weiterreichen) mehr zum Titel besteht.

Hier wird in BRD viel Unsinn getrieben, vielleicht sollte man da mal eine Gesetzesinitiative anstoßen!

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Jochen
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Re: Wappen Führen

Beitrag von Jochen » 13.02.2016, 13:15

Damals ist damals, heute ist heute.

Es gibt Gesetze, es gibt Recht, und es gibt Meinungen.
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Re: Wappen Führen

Beitrag von chj » 13.02.2016, 16:51

wrangler hat geschrieben:....
Im heutigen Namensrecht sollte meiner Meinung nach das "von" oder der Adelstitel als Bestandteil
des Namens abgelegt werden, wenn kein familiärer Bezug (z.B. Adoption von Luden oder geschiedene Ehefrauen die den "Titel" oder das "von" an den nächsten Ehepartner weiterreichen) mehr zum Titel besteht.

Hier wird in BRD viel Unsinn getrieben, vielleicht sollte man da mal eine Gesetzesinitiative anstoßen!
Da greift BGB und das ist recht konsequent dahingehend, dass es keinen "Namenserwerb 3. Klasse" gibt. Name kraft Geburt ist gleichauf mit "angeheiratet" und "adoptiert" und "einbenannt". Letzteres dürfte Heraldiker stören, da das Kind an sich gar keine Rechtsbeziehung zum Stiefelternteil hat, aber den Namen vollgültig übertragen bekommen hat. Falls nun Wappen analog §12 BGB behandelt werden, bekommt das Kind auch das zugehörige Wappen angetackert. Nebenbei kennt das Bundesrecht keine Adelstitel, nur recht lange geschlechtsspezifische Namen.

Im Fall des Eingangsbeitrages ist die Sache einfacher, da die Tochter ja sowieso ihren Geburtsnamen ( nur halt mit Zusatz) weiter spazierenträgt. In diesem Szenario ist allerdings der Name des Mannes der "gemeinsame Ehename" hinsichtlich der Nachnamenswahl für alle Abkömmlinge. Das Wappen der Tochter ist also in einer Sackgasse und kann schlicht nicht mehr an die Kinder weitergegeben werden.

Wenn das Wappen weitergereicht werden soll, muss die Tochter ihren Traummann beschwatzen. Soll er doch einen Doppelnamen bauen. :mrgreen:

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thomas.p
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Re: Wappen Führen

Beitrag von thomas.p » 13.02.2016, 22:16

Hallo zusammen!
Ich danke allen für die Antworten die mich und meiner Tochter weitergebracht haben.
Ihr seid spitze

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