Scheidung und andere Unglücksfälle

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Irmgard
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Beitrag von Irmgard » 25.11.2013, 14:58

schön, dann ist das mit den Augen, Flügeln und Luftüngen ja nun geklärt... aber... ich hätte da noch eine Frage an Konstantin und überhaupt:

wenn ein Wappen eines Brautpaares aus Bestandteilen beider Leben/Namen zusammengesetzt ist, wie handhabt man dann das Wappen bei einer möglichen 2. Eheschließung? stiftet man dann unter Hinzufügen der Symbole für die neue Frau ein "aufbereitetes" Wappen oder löscht man die 1.Frau?
Macht es überhaupt Sinn die Frau miteinzubeziehen? Sollte nicht besser, wie in alter Zeit, ein Wappen nur zum Vater-(Namen) entworfen werden? Mutter kann ja ihr eigenes bekommen, wenn sie will, und man bildet dann ein Allianzwappen, das sich bei Trennung ebenso bequem trennen läßt wie alle sonstige Habe?

nur so ein Gedanke .... würde mich halt nur mal die Praxis interessieren.

schöne Woche allerseits ;-)

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münchnerherold
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Beitrag von münchnerherold » 25.11.2013, 15:51

Hallo,
ganz einfach Irmgard.
Da ja jeder soviele Wappen stiften kann wie
er will - Frau oder Mann - kann sich ja jeder
nach einer Änderung in der Familie ein neues
Wappen zulegen.
Das letzte dann immer in die Mülltonne.
Wo ist das Problem ?
Oder möchten Sie was anderes hören ?
Ich denke so ist das.
Schönen Gruß, AK :shock: :lol:
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chj
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Beitrag von chj » 25.11.2013, 19:51

Hmmm....das kann lustig werden. :)

Wenn beide zusammen stiften, behalten auch beide das Wappen bei Scheidung. Hätte die Frau allerdings einen schon-länger-Wappeninhaber geehelicht, würde sie die Führungsberechtigung bei Scheidung sofort verlieren. Sie hatte das Wappen nur gewohnheitshalber.

Gegenmeinungen ? Evtl.eignet sich dafür ein eigener Thread.

Ab und zu kommt es vor, dass ein Ehepartner einen neckischen Namen erheiratet hat, den er nicht mehr ablegen muss. Er/sie kann damit noch den 2. Ehepartner beglücken. Falls bei der ersten Ehe auch zusammen wappengestiftet wurde: wird das Wappen dann genauso behandelt und der Zweitpartner darf das Wappen ebenfalls führen ? :?:

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Jochen
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Beitrag von Jochen » 25.11.2013, 20:04

chj hat geschrieben:
Wenn beide zusammen stiften, behalten auch beide das Wappen bei Scheidung.
Das sehe ich genauso.

Hätte die Frau allerdings einen schon-länger-Wappeninhaber geehelicht, würde sie die Führungsberechtigung bei Scheidung sofort verlieren. Sie hatte das Wappen nur gewohnheitshalber.
Das glaube ich nicht, weil der "erheiratete" Familienname ja auch beibehalten werden darf.
Gegenmeinungen ? Evtl.eignet sich dafür ein eigener Thread.
Ich würde auch sagen, daß Konstantins Anfrage mittlerweile doch sehr von Parallelproblemen überlagert wurde.

Markus ?
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jochen

Irmgard
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Beitrag von Irmgard » 25.11.2013, 20:40

Parallelproblem? vielleicht, aber der Gedanke kam mir hier:
Konstantin hat geschrieben: heraldisch rechts: zwei goldene senkrechte Wellenpfähle
als Symbol für die beiden Flüsse Rhein und Neckar, da meine zukünftige Frau am Neckar geboren ist, ich selbst am Rhein.
heraldisch links: ein nach oben, durch eine goldene Krone, schwimmender Fisch.
...
Folgende Idee steht dahinter: Fischer (Mein Nachname) erklärt den Fisch. Der Name meiner zukünftigen Frau bedeutet wortwörtlich aus dem Persischen übersetzt "König der Könige", wofür die goldene Krone stehen soll, durch welche der Fisch schwimmt und welche diesen sozusagen umschließt.
Das hieße doch, daß im Falle einer Trennung,
a) der 2. Wellenbalken und
b) die Krone
keinen Bezug mehr zum Fischer-Wappen hätten und eine neue Frau, z.B. mit Namen Wolf in diesem Wappen nicht vertreten ist, aber das Recht hätte, dieses Wappen zu nutzen, sobald sie ebenfalls Fischer heißt. Das würde mir, sowohl als 1. wie auch als 2. Frau gar nicht gefallen.
Deshalb meine Frage, ob es nicht sinnvoller wäre 2 neue Wappen in einem Allianzwappen zu vereinen, die bei Bedarf getrennt werden können und somit den jeweiligen Ex-Partnern weiterhin zur Verfügung stehen können. Frei nach dem Motto: *Wappen für die Ewigkeit*

Obwohl ich den Vorschlag vom *münchnerherold*, stets ein neues zu schaffen, irgendwie auch witzig finde.. das füllt die Bücher *g

Ich stelle das Thema gerne für einen eigenen Thread zur Verfügung. Falls Interesse an einer Diskussion bestehen sollte, kann ja jemand posten.

Danke für die Antworten,

nette Grüße... Irmgard

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münchnerherold
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Beitrag von münchnerherold » 25.11.2013, 20:57

Hallo Irmgard,
nach der letzten Änderung von § 12 habe ich unsere
Formulierung der Führungsberechtigung so abgeändert.
---Führungsberechtigt sind neben dem Stifter alle ehelichen
Nachkommen in dieser Namenslinie---
Dadurch haben wir bis jetzt vermutlich 2-3 Bände weniger
an Wappenrollen rausgebracht, weil das die Leute so nicht
möchten !!! ???
Bücher brauch ich nicht mehr füllen.
Da irren Sie sich gewaltig.
Schönen Gruss, AK
:lol:
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Irmgard
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Beitrag von Irmgard » 25.11.2013, 21:00

oh, lieber Alois, das war - bitte nicht mißverstehen- nicht so gemeint, wie es klingt.
jetzt fehlt mir aber die Zeit, den Faden weiter zu spinnen.. danke, für die Erklärung!
tschüß

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Claus J.Billet
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Beitrag von Claus J.Billet » 26.11.2013, 11:25

schmunzel :lol:

Weshalb eigentlich all diese Aufregung :?:
Der Wappenstifter alleine bestimmt die Führungsberechtigung.
Standart-Satz ist :
"Führungsberechtigt sind neben dem Stifter alle ehelichen Nachkommen in dieser Namenslinie "
oder zum Bsp. auch :
"Alle Nachkommem des Großvaters (Daten) des Wappenstifters (Name) solange diese den Familiennamen führen.

Sollten beide Ehegatten das Wappen gestiftet haben,
und beide in der Wappengestaltung Einfluß genommen haben, also in der gezeigten Symbolik, ist dennoch der männliche Part, als Namengeber, der bestimmende Teil.
Bei Scheidung verbleibt das Wappen beim Wappenstifter als Namengeber.
Solange die geschiedene (Ehe)-Frau den Namen des Wappenstifters weiterführt, evtl. wegen der aus dieser vormaligen Ehe hervorgegangenen Kinder, kann Sie das Wappen weiternutzen.
Nicht jedoch bei Änderung des Namens, also
z. Bsp. bei Annahme Ihres ursprünglichen Mädchennamens, oder bei erneuter Verheiratung mit neuem Ehe-Namen.
Der mögliche zweite neue Ehemann der Frau kann dies Wappen, auch bei möglicher evtl. Annahme des vormaligen Ehe-Namens der Ehefrau, nicht übernehmen, da dieser nicht aus der Linie des Wappenstifters stammt. :!:
Die Kinder aus der ersten Ehe können das Wappen weiterhin nutzen, solange diese den Familiennamen des Wappenstifters führen. :!:
----------
Klingt alles etwas kompliziert, ich hoffe jedoch mich einigermaßen verständlich ausgedrückt zu haben. :lol:

chj
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Beitrag von chj » 26.11.2013, 17:44

Ich fürchte, dass es bei gemeinsamer Stiftung nicht so einfach ist, da ich einen Vorrang des männlichen Teils nicht als gegeben ansehe. :)
Die Frau nimmt bei Scheidung das Wappen mit und der 2. Ehemann ( sofern er denn den mitgebrachten Namen annimmt) bekommt das Wappen, weil die Ehefrau es aus eigenem Recht ( Mitstifter !) weiterreichen darf. Und aus den Rechten der Ehefrau wiederum bekommen auch die Kinder jener 2. Ehe das Wappen; sie stammen nun mal von einer wappenführenden Person ab.

Das mag bei der 2. Ehe je nach den im Wappen enthaltenen Symbolen durchaus sinnfrei sein, aber Rechte sind Rechte. 8)

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Claus J.Billet
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Beitrag von Claus J.Billet » 26.11.2013, 18:10

hm ...

Der Name ist mit dem Wappen verbunden.
Frau M. heiratet den Namengeber Herrn A. und nimmt dessen Familiennamen A. an.
Auch wenn das Wappen gemeinschaftlich erarbeitet wurde, so steht es doch für den vom Namengeber A. nun gemeinschaftlichen Ehenamen A.. :!:
Durch Willenserklärung (Scheidung) löst sich die Frau vom Namengeber A. und dadurch von dessen Stammlinie.

... und nun :?: :wink:
-------------------

... bei der von chj angedachten Überlegung wird wohl keine Wappenrolle mitmachen.
... oder etwa doch :?: :lol:

chj
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Beitrag von chj » 26.11.2013, 18:40

Claus J.Billet hat geschrieben:hm ...

Der Name ist mit dem Wappen verbunden.
Frau M. heiratet den Namengeber Herrn A. und nimmt dessen Familiennamen A. an.
Auch wenn das Wappen gemeinschaftlich erarbeitet wurde, so steht es doch für den vom Namengeber A. nun gemeinschaftlichen Ehenamen A.. :!:
Durch Willenserklärung (Scheidung) löst sich die Frau vom Namengeber A. und dadurch von dessen Stammlinie.

... und nun :?: :wink:
-------------------

... bei der von chj angedachten Überlegung wird wohl keine Wappenrolle mitmachen.
... oder etwa doch :?: :lol:
Hmmmmm, gemäß BGB spielt die Quelle des Namens keine Rolle. Unsere Gerichte halten sich bekanntlich arg zurück, was Wappen angeht und wenn die § 12-Analogie konsequent gilt, dann hat die Ehefrau das Wappen immer im Sack. Quasi "Hast du Name, hast du Wappen". Und da sie den Namen nicht wieder ablegen muss.... :twisted:


Ich gebe zu, dass das radikal gedacht ist. :wink:

Konstantin R. N. F.
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Beitrag von Konstantin R. N. F. » 26.11.2013, 19:20

Irmgard hat geschrieben:"... aber... ich hätte da noch eine Frage an Konstantin und überhaupt: wenn ein Wappen eines Brautpaares aus Bestandteilen beider Leben/Namen zusammengesetzt ist, wie handhabt man dann das Wappen bei einer möglichen 2. Eheschließung...
Ein "sind Sie sicher, dass Sie heiraten wollen, bevor Sie sich eine Scheidung finanziell leisten können?" wäre dem wohl gleichgekommen. Wahrlich ein trauriger Ansatzpunkt.

Und damit verabschiede ich mich auch schon wieder aus diesem neuen Faden.

Herzlichst, Konstantin R. N. F.

zobelrolf
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Beitrag von zobelrolf » 26.11.2013, 20:05

dieser Faden ist sehr lehrreich, denn ich habe daraus gelernt, was man tun muß, wenn jemand aus der Sippe oder Bekanntschaft Nachwuchs erwartet. Dann muß man in epischer Breite über die Kosten einer Beerdiging und alles was damit zusammenhängt informieren. Eltern in Spee brauchen solche wichtigen Informationen unbedingt, man kann nicht ausführlich genug sein!
Zur Nachahmung empfohlen! Über Geschmack muß man streiten, andere Meinungen müssen erlaubt sein!
Zobelrolf :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

Irmgard
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Beitrag von Irmgard » 26.11.2013, 20:19

naja, wer heiraten will, denkt nicht an ein Ende, das heute lt. Statistik jede 3. Ehe trifft. Da darf man doch ruhig mal vorausschauend über das Wappenwesen nachdenken...

1. die rechtlche Seite zeigt sehr schön, welche Irrwege ein Wappen nach neuem Recht gehen kann... : Ex-Frau behält das Wappen und gibt es an 2. Ehemann, der ihren erheirateten FN animmt und die neuen Kinder weiter.. und so fort..ungeachtet der Symbolik. Etwas, daß es vielleicht bei der Verfügungs-Bestimmung auszuschließen bzw. einzuschränken gilt, ähnlich einem Ehevertrag um das Wappen für die Familie des Hauses des Wappenstifters zu erhalten.

2. macht es dann Sinn -und darum ging es mir primär- Symbole der 1.Frau in die Gestaltung einfließen zu lassen? Sollte man folglich nicht lieber nur Bezug auf den Mann nehmen? Den "Herrn und Namengeber des Hauses"?
Zum Zeichen der Gleichberechtigung und der gegenseitigen Wertschätzung, stände es frei, der Frau ein eigenes Wappen zu entwerfen und dann beide zusammenzuführen in einem Allianzwappen. Entspräche ein solches Vorgehen nicht eher der Wappentradition? ..und würde auch eine kontinuierliche Weiterführung des ursprünglichen Wappens, selbst durch eine 2.Frau, ermöglichen.
Aber natürlich stände es auch der ersten wie jeder weiteren Frau frei, während der Ehe nur das Wappen des Mannes zu führen. Das geht natürlich heute auch umgekehrt, wenn der Name der Frau zum FN wird und sie das Wappen stiftet.

Ich hoffe, ich habe mich nun verständlich ausgedrückt.

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Jochen
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Beitrag von Jochen » 26.11.2013, 20:52

Ich denke, eine wirklich befriedigende Lösung für das Problem gibt es bei derzeitiger Rechtslage nicht.

Und bei der Hochzeit gleich an die Scheidung zu denken und ehevertraglich die Wappenführung zu regeln....da gäbe es im Zweifel wahrscheinlich Vordringlicheres zu regeln, oder....?
Ne suy plus vil que les aultres

jochen

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