Ausgabe der Wappenbriefe der ersten 5 Jahre PH e.V.

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Bodin
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Ausgabe der Wappenbriefe der ersten 5 Jahre PH e.V.

Beitrag von Bodin » 14.08.2013, 08:20

Liebe Freunde der Heraldik,

zur Beachtung:

http://www.epubli.de/preview/publication/29539

Viel Freude daran
Ingo

_________________
Ehrenpräsident Prignitz Herold e.V.
http://www.buergerliche-wappenrolle.de/

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Claus J.Billet
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Beitrag von Claus J.Billet » 14.08.2013, 15:25

Wer darf was ... :?:

Eine interessante Diskussion im Forum der GwF :
http://www.gemeinschaft-wappenfuehrende ... 3b#p119224
:lol:

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münchnerherold
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Beitrag von münchnerherold » 14.08.2013, 21:07

Der -Epubli-
interessante Sache.
:lol:
Sagen was man denkt, machen was man sagt.

Mitglied bei:
BLF
COMP GEN
DAGV
www.muenchner-wappen-herold.de

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Schwabsen
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Beitrag von Schwabsen » 14.08.2013, 22:50

Moin Claus J.,
bitte lass doch die GwF Diskussion auch in der Selbigen. Das gehört doch nicht "Hier" her.
Bitte nicht falsch verstehen aber HIN ist HIN und sollte auch so bleiben.
LG Sven

Moin Alois,
Der -Epubli-
interessante Sache.
:D
Das ist wohl war. Bietet aber die Möglichkeit Bücher zu veröffentlichen ohne Geld dafür in die Hand nehmen zu müssen um sie sich aufs Lager zu legen. Also Alles in Allem - keine schlechte Sache so.
LG Sven

Ps.: es befinden sich auch keine "gemopsten" Texte drin :wink:
BildBild

Vorstand des Prignitz Herold e.V. 8)

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Claus J.Billet
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Beitrag von Claus J.Billet » 14.08.2013, 23:59

@ Schwabsen

Nur keine Aufregung :lol:
Bodin hat die Ausgabe der Wappenbriefe der ersten
5 Jahre PH e.V. hier bei "HiN" vorgestellt
Janka hat Fragen gestellt, die in der Fragestellung nicht uninteressant sind und sicherlich viele Leser
aus heraldisch - juristischer Sicht über Veröffentlichungen ebenfalls interessiert hat.
Bodin hat dazu inzwischen Stellung bezogen. :!:

Gruß
Claus J. Billet :lol:

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Markus
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Beitrag von Markus » 15.08.2013, 06:56

Ich find´s auch interessant! 8)
Heraldische Grüße
Markus

Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488

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Bodin
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Beitrag von Bodin » 15.08.2013, 08:24

Warum nicht über Fragen diskutieren- jedoch es sind 2 Bücher mit verschiedenen Schwerpunktsetzungen. Ich stellte hier und dort nur etwas zur Beachtung ein.

1. Ein Buch- oben- was einfach nur die bisher in 5 Jahren erschienen Wappenbriefe umfasst. Dies dient zur weiteren Archivierung und für Interessenten - Stifter- eine weitere Möglichkeit alle Wappenbriefe(Sammlung) Freunden, Bekannten usw. zu zeigen. Dies wird durch den Text auf Vorderseite und Rückseite mehr als deutlich. Auf Grund dieser Zielstellung benötigen wir dafür auch keine Belegstellen, keine ISBN Nr. Am Rande- jeder von uns, kann dort ein Buch veröffentlichen ohne Geld in die Hand zu nehmen...etwas für den kleinen Geldbeutel- der Käufer zahlt dem Verlag den Preis, welcher sich aus Selbstkostenpreis der Verlagsherstellung und dem vom Herausgeber vorgegeben " Gewinn" zusammensetzt. Diesen Gewinn muss man versteuern- alle 3 Herausgeber von 1 möchten keinen Gewinn, deshalb können die Käufer im Prinzip vom Selbstkostenpreis ausgehen- lässt sich leicht über den Verlag beweisen.

2. Herr Janka sprach ein zweites Buchprojekt an: Ein Buch des Prignitz Herold e.V.= 2 Bücher in einem:
Herausgabe der RWP- so wie es alle kennen, die schon mal Wappenrollenbücher in der Hand hatten.. und einem Almanach( Texte zum Thema Heraldik verschiedenster Autoren).Dazu gibt es Satzungsaussagen und Versprechen des Vereins an die Antragsteller. Der Stifter hat einen Rechtsanspruch auf die Herausgabe in Buchform- im Prinzip jedoch nur einen moralischen - falls der Verein Pleite wäre, nützt so ein Anspruch nichts- die Frage nach Rechten ist völlig inhaltslos in der GwF gestellt- der Stifter hat schriftlich versichert: Rechte am Wappen zu haben- der Verein kennt doch tatsächliche Nutzungsrechte der Stifter nicht- woher auch?
-der Stifter vergibt den Auftrag zur Veröffentlichung in der RWP, ohne eine Verpflichtung abzugeben, das Buch auch selber zu kaufen...Der Verein versprach--- laut bei Gericht hinterlegter Satzung: Belegstellen und ISBN Nr- mehr jedoch nicht für jede Ausgabe RWP.

Nun hätte man von jedem Stifter- Beitrag( Gesamtsumme 100 € pro Eintragung) etwas zurücklegen müssen, für die Kosten der Pflichtexemplare, was jedoch für rund 50 % der Eintragungen im Band 1 nicht geschah. Der Grund ist völlig klar- man nahm die 100 € nicht ein:

-weil die ersten Eintragungen nur 25 € kosteten und der Verein auf den Mehrkosten für Brief, Porto, Notar sitzen blieb- aus Fehlern lernt man...

Erst die anderen Stifter so ab 2010 zahlten die 100€. Auch dabei zahlte der Verein Lehrgeld: Wir gingen mit den Briefen zum Notar, zahlten die Notargebühren und der Stifter zahlt dann, nach Zusendung die Rechnung nicht= Pech gehabt.

Nun ruft der " Schlaue" geh zum Anwalt- geht natürlich, nur kostet der wieder Geld...falls der Stifter mittellos, wirft man gutes Geld schlechtem Geld hinterher- Wir haben diese netten Freunde abgeharkt...

Seit geraumer Zeit läuft es so: Eintragung dann 1. Brief an Stifter mit Rechnung... Bezahlung danach ! Gang zum Notar dann erst zweiter Brief mit Notarurkunde- geht nach Zahlungseingang raus- Mangel:2 Portokosten von den 100 € gehen ab.Die Mitgliederversammlung war gegen eine Gebührenerhöhung...

Alle, die sich etwas mit der Materie auskennen - wie z.B. Andreas Janka, Vereinsmitglied und auf eigenem Wunsch ausgeschiedenes Vorstandsmitglied, wissen natürlich - Sie kennen die Finanzlage- , dass sich mit diesen Einnahmen und einem Jahresmitgliedsbeitrag von 12 € REICHTÜMER anhäufen....Nicht wahr ?

Um das Buch- wie versprochen raus zugeben- bedurfte es der Spendensammlung- wir erhielten eine Reihe von Geldspenden und stellten Spendenbescheinigungen aus. Der Verein wurde jährlich in der Gründungszeit vom Finanzamt kontrolliert...Reichtümer ?

Unser Kanzler verfügt über eine Kirchendruckerei, er versprach die Kostendeckelung auf 50 € für dieses Buch.( RWP 1 Almanach =1)

Der Fragesteller in der GwF hat nun die Vermutung, er würde damit Gewinn machen- Lassen wir ihn im Glauben, Glauben und Vernunft- kommt von Verstand, sind zwei verschiedene Seiten...

Die RWP 1 erscheint in einem Buch mit dem Almanach= Artikelsammlung und jeder Autor erhält ein Freiexemplar.

Insgesamt ein dickes Buch mit streitbarem Inhalt im Almanach. Auf Grund der geringen Auflagenhöhe mit einem vernünftigen Preis- Leistungsverhältnis von 50 €.

Ein Stifter, der den Eintrag für 25 € am Vereinsbeginn erhielt, sollte diese"neuen " 50 € wohl haben- Er erhält Buch, Eintrag, Notarurkunde, Netzeintragung: Register der RWP... im günstigen Fall für 75 € Gesamtpreis!
Bedenken sollte man auch- viele der Stifter und auch der Fragesteller erhielten im Diskussionsfaden der GwF das Wappen komplett für 0 € geschenkt.

Streit gab es dort in der letzten Zeit über die " geschenkten " Nutzungsrechte- Ich bin für den Grundsatz: geschenkt ist geschenkt- auf die Fragestellung oben angewendet bedeutet dies:

Das Buch beim Verlag( mein Hinweis oben) ist kein Geschenk- es ist ein Liebhaberbuch zum Liebhaberpreis...100€ sind stattlich!

Die RWP mit Almanach zum Preis von 50 € sind fast "geschenkt".

In diesem Sinne ist die Diskussion dort nicht zielführend und trägt zum Verdunkeln der Tatsachen bei. Ich schrieb hier offen, der Verein Prignitz Herold ist gemeinnützig mit sehr kleiner Geldkasse...
Ingo Bodin

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Claus J.Billet
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Beitrag von Claus J.Billet » 15.08.2013, 09:19

@ Bodin

Vielen Dank für die Aufklärung. :!:
Es zeigt die Probleme auf, die mit der "Veröffentlichung"
einer Druckausgabe einhergehen können.
Was wiederum die Preisgestaltung
der heraldischen Vereine durchaus rechtfertigt. :!:

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Bodin
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Beitrag von Bodin » 15.08.2013, 10:31

Ja, Danke und als Hinweis: auch die Preisgestaltung von Heraldiker- mit Nutzungsrechtsübergabe laut Vertrag, ist in der Regel- mehr als gerechtfertigt.
Alles im Leben hat seinen Preis

Sprichwort:

Man muss leben, wie man kann, nicht wie man will. :D
I.B. :shock:

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Berlingo
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Beitrag von Berlingo » 15.08.2013, 11:59

Lieber Ingo,

vielen Dank für Deine ausführlichen Beitrag über die PH-Arbeit. Leider schreibst Du an meiner Fragestellung vorbei, was vermutlich an der Formulierung meiner Frage in der GwF liegt. Ich frage daher noch mal genauer:

1) Wie kommt der Privatmann und Herausgeber Achim Reimann an die kommerziellen Verwertungsrechte für die Wappen, die er in seinem Sammelwerk RWP abdruckt?

Hinweise zur Fragestellung:
----------------------------
Es geht nicht um den Gewinn, wie Du schreibst. Herr Reimann -- nicht der PH -- erzielt Erlöse, wenn er Bücher mit Wappen etc. verkauft, deren Nutzungsrechte er möglicherweise nicht hat. Bei Druckwerken wie der RWP beziehungsweise in der Verlagswelt ist das "normalerweise" so: Wenn ich als Rechteinhaber einen Text oder eine Grafik (Wappen) für eine Sammelwerk beisteuere (also bestimmte Verwertungsrechte einräume), bekomme ich ein Honorar oder eine Lizenzgebühr vom Verlag/Herausgeber dafür. Ob der Herausgeber/Verlag dabei "Gewinn" macht oder bankrott geht, ist für mich als Rechteinhaber völlig irrelevant, denn das ist das normale Risiko des Herausgebers/Verlages. Wie hoch das Honorar für die Einräumung der Rechte ist, wie genau es abgewickelt wird, welche Nebenrechte dem Herausgeber/Verlag eingeräumt werden, welche nicht, wie die Meldungen an die Verwertungsgesellschaften abgewickelt werden ... all das wird zwischen Herausgeber/Verlag und Rechteinhaber im Vorfeld geklärt ... Nun druckt scheinbar Herr Reimann als Herausgeber (!) und Privatmann (!) eines Sammelwerkes RWP offensichtlich viele Wappen ab, aber nicht der Verein PH. Er hat also mit der internen PH-Kalkulation gar nichts zu tun, sondern nimmt als Privatmann pro verkauften Ex. 50 € ein (wie er diesen Erlös intern für sich kalkuliert hat, ob zum Selbstkostenpreis oder indem er drauf zahlt, ist, wie gesagt, für mich als Rechtinhaber meines Wappens völlig irrelevant). Kurz: Er erzielt Erlöse -- womöglich mit mit den Werken und Rechten anderer.

In diesem Hintergrund ist meine Frage - "Wie kommt der Privatmann und Herausgeber Achim Reimann an die kommerziellen Verwertungsrechte für die Wappen in seinem Sammelwerk RWP?" -- zu verstehen. Beispielsweise hat er mich als Rechteinhaber gar nicht kontaktiert, ob er mein Wappen in seinem Sammelwerk RWP abdrucken darf. Hat Herr Reimann womöglich auch all die anderen Rechteinhaber/Wappenführenden nicht um Genehmigung gebeten?

Ich hatte bislang -- wohlgemerkt: gezielt(!) -- NUR an dem gemeinfreien (!) PH als Herausgeber, der nicht erlösorientiert arbeitet, einfache Nutzungsrechte eingeräumt -- aber nicht an Dritte, die damit Erlöse erzielen (die Rechtseinräumung an den PH geschah mit der Registrierung, Prüfung etc. meines Wappens und satzungsgemäß für das Abdruckrecht in PH-Wappenbrief/PH-Wappenrolle). Daher bitte ich noch mal, ohne verwirrendes Drumherumgerede, um Antwort auf meine einfache Frage:

2) Hat der PH dem Privatmann und Herausgeber Achim Reimann irgendwelche Rechte an Grafiken (Wappen -- inbesondere an meinem) eingeräumt? Ja oder nein?

Das interessiert bestimmt nicht nur mich, sondern auch andere Wappenstifter. Der Stifter vergibt, wie Du schreibst, "den Auftrag zur Veröffentlichung in der RWP" an den gemeinfreien Verein PH als Herausgeber (!) -- nicht an Dritte Herausgeber wie Hr. Reimann. Das ist der Kasus Knaxus. Und ich kann mich nicht erinnern, dem PH "das Recht zur Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte" an meinem Wappen eingeräumt zu haben. Und schließlich will man ja wissen, wen man gegebenenfalls abmahnt -- Hr. Reimann -- oder den PH -- wenn es nicht zu gütlichen Vereinbarungen über die Einräumung von Rechten und deren Honorierungen kommt. Daher meine Fragen.

1001 Grüße

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Claus J.Billet
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Beitrag von Claus J.Billet » 15.08.2013, 12:11

hm ...
also irgendwie kann ich diese Frage von"Berlingo" verstehen und nachvollziehen. :!:
Spannend dies Thema. :lol:

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Gernot
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Beitrag von Gernot » 15.08.2013, 14:46

Richtig! Es wäre in der Tat gut, dies vorbehaltslos zu klären.

Frank Martinoff

Beitrag von Frank Martinoff » 15.08.2013, 16:09

..es wäre einfacher, wenn PH die Wappenrolle unter seinem Namen veröffentlicht und dem Verleger die Einnahmen als Ausgleich für den Aufwand des Druckes abgiebt!
Dann wäre Ruhe im Stall und keiner kann Euch etwas......... :roll:


Macht aber bitte Eure Animositäten via PN aus... :idea:
...das wäre zumindest ehrenhaft :!:

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Berlingo
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Beitrag von Berlingo » 15.08.2013, 16:52

Frank Martinoff hat geschrieben:..es wäre einfacher, wenn PH die Wappenrolle unter seinem Namen veröffentlicht und dem Verleger die Einnahmen als Ausgleich für den Aufwand des Druckes abgiebt!
Dann wäre Ruhe im Stall und keiner kann Euch etwas......... :roll:


Macht aber bitte Eure Animositäten via PN aus... :idea:
...das wäre zumindest ehrenhaft :!:
@ Frank
Es geht nicht um den PH. Für mich ist das immer wieder eine ähnliche Geschichte: Die Wappenstifter haben die Nutzungsrechte an ihren Wappen. Und dann kommt irgendwer daher und meint, er könnte ohne eine Genehmigung bei den Wappenstiftern bzw. Rechteinhabern einzuholen, die Wappen publizieren. Auch wenn die Fälle leicht anders liegen, das Schema ist gleich

* Im Falle Wappen Bodin -- ist es der Walser Uradel Kulturverein.
* Im Falle RWP -- ist es ein privater Herausgeber (Herr Reimann)
* Im Falle Flaggen mit Wappen -- sind die Protaganisten bekannt
* ... und so weiter ...

Dabei ist die Sache so einfach: Wer ein fremdes Wappen publizieren will -- egal in welcher Form, ob auf der Webseite, auf einer Flagge oder einem Sammelwerk -- hat beim Rechteinhaber des Wappens (der Grafik) um Genehmigung nachzufragen. Punkt. Das hat nichts mit "Opfern" oder "Tätern" zu tun, wie man an anderer Stelle sich bemühte zu erklären, sondern das ist tatsächlich eine Selbstverständlichlkeit und eine Frage der Ehre ... und natürlich auch ein juristisch-wirtschaftliche Frage. Wer etwas publiziert, hat eine Verwantwortung, für das, was er publiziert, unabhängig davon, ob erlösorientiert arbeitet oder nicht. Und er muß sicher sein, daß er alle Nutzungsrechte beachtet, für das, was er publiziert. Heraldische Vereine wie der PH, der Herold, das Kleeblatt usw. erfüllen satzungsgemäß diese Verantwortung. Wenn aber ein Mitglied dieser Vereine daraus ableitet, er könne die Wappen ebenfalls publizieren oder in einem Sammelwerk herausgegeben, ohne erneut um Genehmigung bei den Rechteinhabern anzufragen, so ist das meines Erachtens "unverantwortlich".

Mit Sicherheit wäre es gut, wenn ALLE Heraldikliebhaber (Wappenkünstler, Wappenvereine, Wappenstifter ...kommerzielle wie andere) da einen Strang ziehen würden. So wie das bisher läuft, daß Wappen (Grafiken von Wappen) eine Art Freigut sind, die jeder x-beliebige ohne Genehmigung einzuholen für seine Zwecke nutzt und publiziert, kann das doch nicht weitergehen ... Da ist man im Bereich Logo- und Markenrecht schon viel weiter.

1001 Grüße

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Simplicius
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Beitrag von Simplicius » 15.08.2013, 19:02

Naja, obwohl in meinen Augen das alles eher etwas kindisch wirkt, was man zum Teil liest, möchte ich auch einmal etwas dazu loswerden. Ich habe das Gefühl, hier gerät eine gewisse Realität immer mehr abhanden. (aber nicht erst seit eben erst) Es mag ja sein, dass man bei diversen Grafiken etliche Stunden am Rechner verbracht hatte, aber in meinen Augen halte ich das, was hier so hochtrabend mit „Ehre“ und „Rechtsanwalt“ verquickt wird, für etwas überschätzt. Das Polizei und Staatsanwaltschaft ein gewisses Desinteresse zeigen, wie in einem anderen Faden bemerkt, geschieht ja nicht ohne Grund. Ich frage mich gerade was ein Notar mit diesem bunten Bilderreigen anfängt, und für was da eigentlich Geld ausgegeben werden soll. Rückhalt für „Internet-Fehden“? Perdon, - aber das wirkt alles so naiv auf mich …
Wie geht es denn anderen Lesern?
Berlingo hat geschrieben:Das hat nichts mit "Opfern" oder "Tätern" zu tun, wie man an anderer Stelle sich bemühte zu erklären
Ja, da hatte man sich allerdings bemüht, wenn es das ist was auch ich meine. Ich erkenne allerdings nicht, wie man das in den Zusammenhang bringen kann mit „um Erlaubnis für ein Wappen fragen“, - sieht das nicht so aus, als sollte hier nur etwas bedeutungsschwanger gemacht werden, was es eigentlich nicht ist? Will das aber jetzt nicht breittreten ...

Aber dessen ungeachtet noch etwas zu der angemahnten „Ehre“ und den so wichtigen “juristisch-wirtschaftlichen“ Fragen. Man verzeihe mir bitte die Ironie und den Spott, die ich hier durchblicken lasse, aber ich frage mich schon, was man eigentlich will. Gebundene Bücher diesen Inhalts, in einer hohen Auflage herauszubringen, ist quasi unmöglich, da dafür die Kundschaft fehlen wird. Ich frage mich auch ernsthaft, wie etwa eine Uni-Bibliothek (ist das hier mit „Belegstelle“ gemeint?) es rechtfertigen könnte, Gelder für die Anschaffung solcher „Wappenrollen“ locker zu machen. Zu welchem Zweck?

Mit anderen Worten, die geringe Auflage muss teuer erkauft werden, aber zum Glück gibt es ja jemanden, der über eine Druckerei verfügt ... Der interessierte Laie und Wappenführende, der sich hier im Internet sogar in einer „Gemeinschaft“ abgrenzt (jedenfalls begrifflich), müsste doch eigentlich froh sein, dass seine Schöpfung Verbreitung findet, ohne dass er selbst hohe Investitionen tätigen muss. – Ich drehe den Spieß hier also um.

Durch wen wurde eigentlich der Verein (?) als gemeinnützig und „wissenschaftlich“ förderungswürdig anerkannt, wie in dem verlinkten Buch zu lesen ist? Was heißt das eigentlich genau?

Grüße

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