Gibt es "no-goes" bei der Erstellung "bürgerl

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Tigris
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Gibt es "no-goes" bei der Erstellung "bürgerl

Beitrag von Tigris » 29.07.2013, 18:15

Hallo,

ich lese mich grade in die Matreie ein und versuche mittels Schablonen ein potentielles Wappen zu skizzieren.

Nun gibt es ja neben den heraldischen Regeln offenbar auch einige Symbole die ausfallen ("moderne" Gegenstände, Helme des Adels, Rangkronen usw.).

Für ein "sprechendes" Wappen wäre eine stilisierte Burg auf dem Schild nicht schlecht. Geht das? Oder darf das nur, dessen Familie ehemals "Burgbesitzer" war.

Bei meinem Nachnahmen scheint es so zu sein, dass Vorfahren möglicherweise mal in einer Burg gearbeitet (um nicht zu sagen, dem Landesherrn Essen serviert) haben.

Danke im Vorraus!

Joachim v. Roy
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Beitrag von Joachim v. Roy » 29.07.2013, 19:08

Wenn Sie zum Beispiel BURGMANN (niederdeutsch: BORGMANN) heißen, könnten Sie durchaus eine stilisierte Burg in Ihr Wappen aufnehmen. Viel Erfolg!

Freundliche Grüße vom Rhein

chj
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Beitrag von chj » 29.07.2013, 19:54

Was wäre denn der darzustellende Name ?

Ich rate: Mundschenk :)

SR-7v
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Beitrag von SR-7v » 29.07.2013, 20:47

Siehe http://heraldik-wappen.de/viewtopic.php?p=64965#64965
chj hat geschrieben:Was wäre denn der darzustellende Name ?

Ich rate: Mundschenk :)

chj
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Beitrag von chj » 30.07.2013, 16:35

Na gut, das war weiiiit daneben geraten. :oops:

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