Wappenstiftung/ Wappen abgestorbener Familienzweig
Moderatoren: Markus, Christian Ader
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1) Sie tragen den Namen des Wappenstifters und sind vom selben Stamm wie dieser. Warum sollten Sie dann das Wappen nicht unverändert führen dürfen?
Wer sollte es Ihnen den verbieten?
2) Bzgl. Eintragung des Wappens in einer Wappenrolle ist die Wappenrolle Ihres Vertrauens gefragt.
Wer sollte es Ihnen den verbieten?
2) Bzgl. Eintragung des Wappens in einer Wappenrolle ist die Wappenrolle Ihres Vertrauens gefragt.
Wappen sind Zeichen für die Ewigkeit
Sorry Wappenkundler auch hier hab ich mich wieder vertan! Es muß natürlich
der Bruder meines 7fachen Urgroßvaters heißen, der das Wappen bekommen hat, so wie auch im Anfang beschrieben.
Ich hab ja hier schon öffters betont, das ich deshalb nicht zur Wappenführung berechtigt bin !
Bitte um Entschuldigung für die Irritation.
MfG
Duppauer1
der Bruder meines 7fachen Urgroßvaters heißen, der das Wappen bekommen hat, so wie auch im Anfang beschrieben.
Ich hab ja hier schon öffters betont, das ich deshalb nicht zur Wappenführung berechtigt bin !
Bitte um Entschuldigung für die Irritation.
MfG
Duppauer1
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Ist schon klar!
In Wappenbriefen dieser Zeit wurde meistens nur der Wappenstifter/Empfänger und seine Leibeserben genannt. Das waren mehr oder minder Standartbriefe.
Der Bruder des Stifters entstammt derselben Blutlinie wie der Stifter selbst. Da Sie nun ein Nachkomme im Mannesstamm dieses Bruders sind, warum sollten Sie dann das Wappen nicht führen dürfen? Und wenn auch nur als Nachkkomme im Namensstamm.
Mich würde deshalb mehr interessieren, ob Sie auch den Namen Ihres Vorfahren tragen.
In Wappenbriefen dieser Zeit wurde meistens nur der Wappenstifter/Empfänger und seine Leibeserben genannt. Das waren mehr oder minder Standartbriefe.
Der Bruder des Stifters entstammt derselben Blutlinie wie der Stifter selbst. Da Sie nun ein Nachkomme im Mannesstamm dieses Bruders sind, warum sollten Sie dann das Wappen nicht führen dürfen? Und wenn auch nur als Nachkkomme im Namensstamm.
Mich würde deshalb mehr interessieren, ob Sie auch den Namen Ihres Vorfahren tragen.
Wappen sind Zeichen für die Ewigkeit
Soweit ich weiß, sind die restlichen 11 Linien der Weizsäckers auch nicht berechtigt, das Wappen ihrer auf den letzten Drücker geadelten 12. "Öhringer"-Linie zu führen. Verwandt sind die alle.Wappenkundler hat geschrieben:...
Der Bruder des Stifters entstammt derselben Blutlinie wie der Stifter selbst. Da Sie nun ein Nachkomme im Mannesstamm dieses Bruders sind, warum sollten Sie dann das Wappen nicht führen dürfen? Und wenn auch nur als Nachkkomme im Namensstamm.
...
Ich sehe das genauso wie chj.
Wenn der Bruder meines 7fachen Urgroßvaters das Wappen verliehen bekommen hat, so gilt das nicht für die Linie meines 7fachen Urgroßvaters, aus dessen Linie ich ja im Mannesstamm abstamme, so entnehme ich es auch der Urkunde von 1688 die ich im Auszug hier eingestellt habe.
Ich kann meinen Stammbaum im Mannesstamm bis 1597 lückenlos zurückverfolgen und ich bin dabei noch weiter zu kommen ! In dieser Zeit änderte sich der Name kaum, mal wurde ein Buchstabe hinzugefügt, ein anderes mal weggelassen. Das passiert mir auch heute noch ! Gerade schlag ich mir nach dem Fußballspiel mal wieder die Nacht um die Ohren und forsche in digitalen Kirchenbüchern.
MfG
Duppauer1
Wenn der Bruder meines 7fachen Urgroßvaters das Wappen verliehen bekommen hat, so gilt das nicht für die Linie meines 7fachen Urgroßvaters, aus dessen Linie ich ja im Mannesstamm abstamme, so entnehme ich es auch der Urkunde von 1688 die ich im Auszug hier eingestellt habe.
Ich kann meinen Stammbaum im Mannesstamm bis 1597 lückenlos zurückverfolgen und ich bin dabei noch weiter zu kommen ! In dieser Zeit änderte sich der Name kaum, mal wurde ein Buchstabe hinzugefügt, ein anderes mal weggelassen. Das passiert mir auch heute noch ! Gerade schlag ich mir nach dem Fußballspiel mal wieder die Nacht um die Ohren und forsche in digitalen Kirchenbüchern.
MfG
Duppauer1
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Jetzt sind wir endlich an dem Punkt angelangt, auf den ich mit meinen Fragen und Antworten eigentlich hinwollte. Sie selbst haben nun eingesehen, dass das bestehende Wappen nicht "Ihr" Wappen ist.
Deshalb haben Sie nur zwei Möglichkeiten:
a. Sie ignorieren die heraldischen Gepflogenheiten einer Wappenführung und führen das besagte Wappen unverändert als Ihr Familienwappen,
oder
b. Sie stiften ein völlig neues Wappen für Ihre Familie.
Deshalb haben Sie nur zwei Möglichkeiten:
a. Sie ignorieren die heraldischen Gepflogenheiten einer Wappenführung und führen das besagte Wappen unverändert als Ihr Familienwappen,
oder
b. Sie stiften ein völlig neues Wappen für Ihre Familie.
Wappen sind Zeichen für die Ewigkeit
- Claus J.Billet
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Warum eigentlich so kompliziert
Duppauer1
schreibt :
"Noch etwas zu meiner Familie. Der Wappenstifter ist der Bruder meines 7 fachen Urgroßvaters.
Die Wappenführung wurde 1688 aber nur für ihn und seine ehlelichen Nachkommen im Mannesstamm festgelegt !
Nicht auf die Linie seines Bruders, also meines 7fachen Urgroßvaters !
Der Familienzweig des Wappenstifters starb wie gesagt schon 1726 im Mannesstamm aus."
Soweit ich es verstanden habe, wurde das Wappen nur für den BRUDER (A) und dessen ehelichen Nachkommen im Mannesstamm ausgestellt.
Damit ist nur diese Linie A führungsberechtigt.
Die aus der selben Stammlinie abkömmliche Linie des anderen BRUDERS B gehört somit nicht zum wappenführenden Kreis.
Wenn nun ein Nachkomme des Bruders B ein Wappen für seine eigene Familie stiften will, steht dem nichts im Wege.
Ein HINWEIS in der noch neu zu erstellenden Wappengestaltung für Familie B, im Angedenken an die ausgestorbenen Familie der Linie A der ursprünglich selben Stammlinie, kann,
durch Übernahme eines Symbols aus dem Wappen der Familie A
nicht verwehrt werden.
Die ursprüngliche Stamm-Verbindung der beiden Familien kann in der Symbol-Erklärung erläutert werden.
-------
Hier würde mich der Name und das "althergebrachte" Wappen (und die Fundstelle) der Familie A besonders interessieren, (wir stochern ansonsten nur im Nebel herum) um überhaupt eine bildliche und fundierte Vorstellung zu haben.
Duppauer1
schreibt :
"Noch etwas zu meiner Familie. Der Wappenstifter ist der Bruder meines 7 fachen Urgroßvaters.
Die Wappenführung wurde 1688 aber nur für ihn und seine ehlelichen Nachkommen im Mannesstamm festgelegt !
Nicht auf die Linie seines Bruders, also meines 7fachen Urgroßvaters !
Der Familienzweig des Wappenstifters starb wie gesagt schon 1726 im Mannesstamm aus."
Soweit ich es verstanden habe, wurde das Wappen nur für den BRUDER (A) und dessen ehelichen Nachkommen im Mannesstamm ausgestellt.
Damit ist nur diese Linie A führungsberechtigt.
Die aus der selben Stammlinie abkömmliche Linie des anderen BRUDERS B gehört somit nicht zum wappenführenden Kreis.
Wenn nun ein Nachkomme des Bruders B ein Wappen für seine eigene Familie stiften will, steht dem nichts im Wege.
Ein HINWEIS in der noch neu zu erstellenden Wappengestaltung für Familie B, im Angedenken an die ausgestorbenen Familie der Linie A der ursprünglich selben Stammlinie, kann,
durch Übernahme eines Symbols aus dem Wappen der Familie A
nicht verwehrt werden.
Die ursprüngliche Stamm-Verbindung der beiden Familien kann in der Symbol-Erklärung erläutert werden.
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Hier würde mich der Name und das "althergebrachte" Wappen (und die Fundstelle) der Familie A besonders interessieren, (wir stochern ansonsten nur im Nebel herum) um überhaupt eine bildliche und fundierte Vorstellung zu haben.
Es dürfte hier zusätzlich noch zu erörtern sein, daß Vettern — oder doch nur Namensvettern? — des Duppauer1 mit einer allerdings nur ganz kurzen Ahnenliste sich ein Wappen in der ADW haben eintragen lassen.
Claus J.Billet hat geschrieben:Hier würde mich der Name und das Wappen (und die Fundstelle) der Familie A besonders interessieren, (wir stochern ansonsten nur im Nebel herum) um überhaupt eine bildliche Vorstellung zu haben.
- Claus J.Billet
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Nun, die Schreibweise "Duppauer" läßt sich auch in der Sammlung "Armorial Gènèral" von Rietstap finden.
Allerdings stellt sich hier die Frage ob dieser hier angegebene Name nicht nur ein "Nick-Name" ist
(Mit den bisherigen, etwas "schwammigen" und sehr allgemein gehaltenen Angaben des Fragestellers kann ich leider nicht viel anfangen.)
Entweder "Butter bei die Fische", oder ich klinke mich aus
im übrigen:
Namengleichheit ist nicht auch Wappengleicheit
Allerdings stellt sich hier die Frage ob dieser hier angegebene Name nicht nur ein "Nick-Name" ist
(Mit den bisherigen, etwas "schwammigen" und sehr allgemein gehaltenen Angaben des Fragestellers kann ich leider nicht viel anfangen.)
Entweder "Butter bei die Fische", oder ich klinke mich aus
im übrigen:
Namengleichheit ist nicht auch Wappengleicheit
Zuletzt geändert von Claus J.Billet am 26.05.2013, 11:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts wechselten die Besitzer mehrfach und danach erwarb Humprecht Doupovec von Doupov (Duppauer von Duppau)....
...............
http://de.wikipedia.org/wiki/Vil%C3%A9mov
Dies ist kein Beweis, dass es die gleiche Familie ist...
nur ein Beleg der Schreibweise
Man will nichts ausplaudern, was dem Anfrager möglicherweise unrecht ist, aber das offensichtliche darf wohl verraten werden: Der Nickname spielt an auf Herkunft der Familie: der Ort Duppau in Böhmen, tschechische Schreibweise: Doupov.
Claus J.Billet hat geschrieben:Nun, die Schreibweise "Duppauer" läßt sich auch in der Sammlung "Armorial Gènèral" von Rietstap finden.
Allerdings stellt sich hier die Frage ob dieser hier angegebene Name nicht nur ein "Nick-Name" ist
(Mit den bisherigen, etwas "schwammigen" und sehr allgemein gehaltenen Angaben des Fragestellers kann ich leider nicht viel anfangen.)
Entweder "Butter bei die Fische", oder ich klinke mich aus
im übrigen:
Namengleichheit ist nicht auch Wappengleicheit
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