Wappenstiftung/ Wappen abgestorbener Familienzweig

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Duppauer1
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Wappenstiftung/ Wappen abgestorbener Familienzweig

Beitrag von Duppauer1 » 24.05.2013, 01:50

Hallo, ich möchte ein Wappen entwerfen lassen und habe in meiner Ahnenforsuchung ein Wappen gefunden.Leider ist der Famlienzweig im Mannestamm schon 1726 ausgetorben ! Mir ist bekann das Wappen ausgestorbener Familien nicht in Wappenrollen wie z.b DWR eingetragen werden.
Meine Fragen sind nun folgende:
Kann ich das althergebrachte Wappen durch Abänderung z.B. hinzufügen eines Schildhauptes in eine Wappenrolle eintragen lassen ?
Ich dachte mir folgenden Schildhaupt:
Goldener Schildhaupt mit schwarzen durchgehendem Kreuz, mit nach rechts verschobenen Pfahl.
Oder
Oben und untern golden bordiertem schwarzem Schildhaupt, belegt mit einer goldenen Krone.

Alternativ käme auch eine Neustiftung eines Wappens in Frage, bei dem das althergebrachte Wappen als Schildbrett zwischen einen offenen Flug in der Helmzier dagestellt wird.

Ich hätte jetzt ihre Meinung zu den Vorschlägen gehört und ob sich diese bei einer Eintragung in eine Wappenrolle realisieren lassen, oder auf Widerstand stoßen.

MfG
Duppauer1
Zuletzt geändert von Duppauer1 am 24.05.2013, 23:09, insgesamt 1-mal geändert.

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münchnerherold
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Beitrag von münchnerherold » 24.05.2013, 08:08

Das würde ich nicht machen was Sie vorhaben !
Das waren und sind heute noch Arbeitsweisen
von Wappenschwindlern.
Gerne aber noch weitere Meinungen.
Schöne Grüsse, AK. :)
Sagen was man denkt, machen was man sagt.

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www.muenchner-wappen-herold.de

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Claus J.Billet
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Beitrag von Claus J.Billet » 24.05.2013, 11:38

hm ...

Laufen Sie gerne in alten Schuhen, die Sie irgendwo gefunden haben :?: :o
.. oder stehen Sie mit dieser wappenführenden Familie in irgend einer Verbindung :?:
Als Grundsatz gilt:
Finger weg von alten Familienwappen. :!:
Egal ob ausgestorben oder abgestorben.

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Duppauer1
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Beitrag von Duppauer1 » 24.05.2013, 11:44

Und wie sieht das mit dem Vorschlag aus ein neues Wappen zu stiften das im Wappenschild dem althergebrachten Wappen überhaupt nicht ähnlich ist, sondern nur als Helmzier ein Schildbrett mit dem althergebrachten Wappen trägt ? Vielleicht würde ich das althergebrachte Wappen das als Helmzier (z.B. zwischen einenen offenen Flug) noch mir einem goldenem Bord versehn, damit auch hier noch ein "Unterscheidungsmerkmal" vorliegt.
Würde dieser Vorschlag die Einmaligkeitsprüfung bestehn, da sich diese ja hauptsächlich auf den Schild und nicht so sehr auf die Helmzier bezieht ?

Für Tips und Anregungen wäre ich sehr dankbar !

MfG
Duppauer1
Zuletzt geändert von Duppauer1 am 24.05.2013, 12:18, insgesamt 1-mal geändert.

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Duppauer1
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Beitrag von Duppauer1 » 24.05.2013, 11:58

Noch etwas zu meiner Familie. Der Wappenstifter ist der Bruder meines 7 fachen Urgroßvaters.
Die Wappenführung wurde 1688 aber nur für ihn und seine ehlelichen Nachkommen im Mannesstamm festgelegt !
Nicht auf die Linie seines Bruders, also meines 7fachen Urgroßvaters !

Der Familienzweig des Wappenstifters starb wie gesagt schon 1726 im Mannesstamm aus.

MfG
Duppauer1

Wappenkundler
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Beitrag von Wappenkundler » 24.05.2013, 14:08

Duppauer1 hat geschrieben: Die Wappenführung wurde 1688 aber nur für ihn und seine ehlelichen Nachkommen im Mannesstamm festgelegt !
Und diese Festlegung der Wappenführung liegt Ihnen schriftlich vor?
Wappen sind Zeichen für die Ewigkeit

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Berlingo
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Beitrag von Berlingo » 24.05.2013, 14:26

Duppauer1 hat geschrieben:Und wie sieht das mit dem Vorschlag aus ein neues Wappen zu stiften das im Wappenschild dem althergebrachten Wappen überhaupt nicht ähnlich ist, sondern nur als Helmzier ein Schildbrett mit dem althergebrachten Wappen trägt ? Vielleicht würde ich das althergebrachte Wappen das als Helmzier (z.B. zwischen einenen offenen Flug) noch mir einem goldenem Bord versehn, damit auch hier noch ein "Unterscheidungsmerkmal" vorliegt.
Würde dieser Vorschlag die Einmaligkeitsprüfung bestehn, da sich diese ja hauptsächlich auf den Schild und nicht so sehr auf die Helmzier bezieht ?

Für Tips und Anregungen wäre ich sehr dankbar !
MfG Duppauer1
Sie können einen Schild mit einem anderen Wappen auf vielfältige Weise in das eigene Wappen einbauen -- und müssen den "althergebrachten" Schild nicht einmal in die Helmzier verdammen, denn Schilde werden mitunter in einem Wappen als gemeine Figur (oft zusammen mit einer anderen gemeinen Figur) dargestellt.

Nur zur Demonstration zwei Beispiele:

BildBild

Ein paar andere Beispiele finden Sie hier:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Categ ... uselang=de

1001 Grüße

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Duppauer1
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Beitrag von Duppauer1 » 24.05.2013, 22:22

Vielen Dank Berlingo für den Tip !

Meine Frage bleibt aber weiterhin bestehn, wird ein neues Wappen das dem althergebrachten nicht ähnlich ist mit dem Schildbrett des althergebrachten Wappens in der Helmzier oder wie Berlingo vorschlug als gemeine Figur von der Deutschen Wappenrolle (Verein Herold) oder der Nierdesächsischen Wappenrolle (Verein Kleeblatt) bei der Einmaligkeitsprüfung anerkannt oder nicht ?

Vielen Dank auch an Münchner Herold und C.J Billet für ihre offene und ehrliche Meinung ! Jedenfalls bin ich jetzt nach ihrer Stellungnahme von der Idee mit dem Schildhaupt abgekommen! Ich bin ja nur Laie und hatte mal irgendwo gelesen das sich ein Wappen von einem anderen deutlich unterscheiden muß und dies auch durch einen Laien erkannt werden muß ! Also habe ich gedacht das dies durch den Schildhaupt deulich gemacht wird! Selbst meine 8 jährige Nichte und Neffe konnten hier den Unterschied im Wappenschild festsellen und sagten das es nicht das gleiche "Bild" ist weil da oben das anderes ist! Deshalb dachte ich mir wenn 8 jährige schon den Unterschied auf Anhieb sehn dann gilt das auch für andere Laien ! Aber das nur Nebensächlich ! Wie gesagt bin jetzt weg von dem Schildhaupt !

An Wappenkundler
Die Führungsberechtigung ergibt sich aus einer Urkunde aus den königlich ungarischen Büchern. Soweit die Transkription und die amtliche Übersetzung stimmen, steht dort folgendes .
Auszug:
......Wappen bei allen scharfen Exezitien militärischen Unternehmungen, sowohl als auch bei Tunieren zu Fuß und zu Pferd... usw. auf deinen Schilden, Bannern, Flaggen, Harnischen Kenotaphen Gräbern... usw in Fieden uns ohne Vorwurf, ohne Behinderung ... usw. tragen vermagst und das du und dein ebenso vorher erwähnter Sohn..... und ebenso alle eure Erbe und die Nachkommen beiderlei Geschlechts aus ligetimen Ehen, die bereits geboren sind und die durch Gottes Gnade und in Zukunft geboren vermögen und können.
Soviel zur Wappenführung!

Ich möchte hier nochmals erwähnen das das Wappen dem Bruder meines 7fachen Urgroßvaters verliehen wurde, also einen anderen Familienzweig, der aber 1726 im Mannesstamm ausgestorben ist !! Deshalb auch keine Führungsberechtigung für meinen Familienzweig oder mich !!!

Ich möchte halt nur die Erinnerung an diesen Familienzweig durch die Einbeziehung des althergebrachten Wappens in welcher Form auch immer aufrecht erhalten.

Im Vorfeld möchte ich hier die Möglichkeiten dazu abklären und Vorschläge sammel, um dann später mit einem Heraldiker zusammen ein neues Wappen unter Einbeziehung des althergebrachten Wappens zu entwerfen.

Also ich bin weiterhin für Vorschläge und Tips dankbar !

MfG
Duppauer1

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Berlingo
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Beitrag von Berlingo » 24.05.2013, 23:21

Duppauer1 hat geschrieben:Vielen Dank Berlingo für den Tip !

Meine Frage bleibt aber weiterhin bestehn, wird ein neues Wappen das dem althergebrachten nicht ähnlich ist mit dem Schildbrett des althergebrachten Wappens in der Helmzier oder wie Berlingo vorschlug als gemeine Figur von der Deutschen Wappenrolle (Verein Herold) oder der Nierdesächsischen Wappenrolle (Verein Kleeblatt) bei der Einmaligkeitsprüfung anerkannt oder nicht ?
Das können logischerweise nur die Heroldsausschüsse dieser beiden Vereine beantworten. Richten Sie Ihre Frage daher direkt an die entsprechenden Organe die beiden Vereine.

1001 Grüße

SR-7v
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Multiposting!

Beitrag von SR-7v » 25.05.2013, 06:18

Man muß sich wirklich wundern, warum sich eigentlich mehrere Foren mit dieser Anfrage befassen sollen.

Siehe hier: http://www.gemeinschaft-wappenfuehrende ... f=4&t=6866
Duppauer1 hat geschrieben:Meine Frage bleibt aber weiterhin bestehn, wird ein neues Wappen das dem althergebrachten nicht ähnlich ist mit dem Schildbrett des althergebrachten Wappens in der Helmzier oder wie Berlingo vorschlug als gemeine Figur von der Deutschen Wappenrolle (Verein Herold) oder der Nierdesächsischen Wappenrolle (Verein Kleeblatt) bei der Einmaligkeitsprüfung anerkannt oder nicht ?

Vielen Dank auch an Münchner Herold und C.J Billet für ihre offene und ehrliche Meinung ! Jedenfalls bin ich jetzt nach ihrer Stellungnahme von der Idee mit dem Schildhaupt abgekommen! Ich bin ja nur Laie und hatte mal irgendwo gelesen das sich ein Wappen von einem anderen deutlich unterscheiden muß und dies auch durch einen Laien erkannt werden muß ! Also habe ich gedacht das dies durch den Schildhaupt deulich gemacht wird! Selbst meine 8 jährige Nichte und Neffe konnten hier den Unterschied im Wappenschild festsellen und sagten das es nicht das gleiche "Bild" ist weil da oben das anderes ist! Deshalb dachte ich mir wenn 8 jährige schon den Unterschied auf Anhieb sehn dann gilt das auch für andere Laien ! Aber das nur Nebensächlich ! Wie gesagt bin jetzt weg von dem Schildhaupt !

An Wappenkundler
Die Führungsberechtigung ergibt sich aus einer Urkunde aus den königlich ungarischen Büchern. Soweit die Transkription und die amtliche Übersetzung stimmen, steht dort folgendes .
Auszug:
......Wappen bei allen scharfen Exezitien militärischen Unternehmungen, sowohl als auch bei Tunieren zu Fuß und zu Pferd... usw. auf deinen Schilden, Bannern, Flaggen, Harnischen Kenotaphen Gräbern... usw in Fieden uns ohne Vorwurf, ohne Behinderung ... usw. tragen vermagst und das du und dein ebenso vorher erwähnter Sohn..... und ebenso alle eure Erbe und die Nachkommen beiderlei Geschlechts aus ligetimen Ehen, die bereits geboren sind und die durch Gottes Gnade und in Zukunft geboren vermögen und können.
Soviel zur Wappenführung!

Ich möchte hier nochmals erwähnen das das Wappen dem Bruder meines 7fachen Urgroßvaters verliehen wurde, also einen anderen Familienzweig, der aber 1726 im Mannesstamm ausgestorben ist !! Deshalb auch keine Führungsberechtigung für meinen Familienzweig oder mich !!!

Ich möchte halt nur die Erinnerung an diesen Familienzweig durch die Einbeziehung des althergebrachten Wappens in welcher Form auch immer aufrecht erhalten.

Im Vorfeld möchte ich hier die Möglichkeiten dazu abklären und Vorschläge sammel, um dann später mit einem Heraldiker zusammen ein neues Wappen unter Einbeziehung des althergebrachten Wappens zu entwerfen.

Also ich bin weiterhin für Vorschläge und Tips dankbar !

MfG
Duppauer1
Meine Vorschläge und Tips an Duppauer1 alias DuGoe lauten: wenn Sie schon praktisch ein- und dieselbe Anfrage innerhalb weniger Monate an mehreren Orten posten, so gebietet es der Anstand (die "Netiquette"), diesen Umstand den Mitforisten bekanntzugeben.
Wenn Sie offenbar mit den andernorts gegebenen Antworten nicht zufrieden sind, so ist es dennoch kein Grund, so zu tun, als handle es sich hier um eine "neue" Anfrage.

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Markus
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Beitrag von Markus » 25.05.2013, 13:30

Ich halte das Nutzen mehrerer Foren für durchaus legitim! Was soll daran verwerflich sein? Ich halte es auch für völlig natürlich, dass man sich mehrere Meinungen einholt, wenn man persönlich unsicher ist, egal ob beim Arztbesuch oder bei der Wappenstiftung. Darüber hinaus ist niemand Rechenschaft darüber schuldig in welchen Foren er sonst noch um Hilfe bittet.

Ich erlaube mir den Hinweis, dass hier sehr häufig Anfragen beantwortet werden, die garnicht hier, sondern in anderen Foren gestellt wurden.
Heraldische Grüße
Markus

Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488

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Duppauer1
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Beitrag von Duppauer1 » 25.05.2013, 14:53

Lieber SR-7v
es stimmt das ich schon einmal eine Anfrage in einem anderem Forum gestellt habe ! Ich war halt wie Markus schon sagt verunsichert und habe Hilfe benötigt und habe hier nochmal erneut eine Anfrage gestellt um weitere Informationen zu erhalten ! Nochmal die Frage ganz neutral hier zu stellen ohne die Antwort aus dem anderen Forum zu erwähnen war beabsichtigt um hier neutrale Antworten zu erhalten !
Markus hat es mit seinener Antwort genau auf den Punkt getroffen, ich wollte andere Meinungen einholen, ein anderes Forum, andere Menschen, andere Meinungen, andere Antworten ! Übrigens bekam ich auf dem anderen Forum nur eine Antwort !So stellt sich das bei mir da und wie Markus schon schreibt was soll daran verwerflich sein ???
Sie scheinen ja auch auf anderen Foren präsent zu sein ! Wenn jemand meine Frage schon auf einem anderen Forum gelesen hat und beantwortet hat brauch er sich ja in diesem Forum nicht mehr damit zu befassen !
Aber wenn es gewünscht wird ziehe ich mich hier zurück!
Vielen Dank nochmals für die Tips und die kritischen Anmekungen hier !

MfG
Duppauer1

Wappenkundler
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Beitrag von Wappenkundler » 25.05.2013, 15:30

Duppauer1 hat geschrieben:Noch etwas zu meiner Familie. Der Wappenstifter ist der Bruder meines 7 fachen Urgroßvaters.
Die Wappenführung wurde 1688 aber nur für ihn und seine ehlelichen Nachkommen im Mannesstamm festgelegt !
Nicht auf die Linie seines Bruders, also meines 7fachen Urgroßvaters !
Sie schreiben hier, dass der Wappenstifter der Bruder Ihres 7fachen Urgroßvaters ist, geben aber andererseit im Partnerforum an, dass es sich um einen Vetter Ihres 6fachen Urgroßvaters handelt, dem ein Wappen verliehen wurde.

http://www.gemeinschaft-wappenfuehrende ... f=4&t=6866

Da bin ich dann ja schon etwas irritiert!
Wappen sind Zeichen für die Ewigkeit

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Duppauer1
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Beitrag von Duppauer1 » 25.05.2013, 15:39

Stimmt sorry hab mich vertan !

Es ist der 7fache Urgroßvater!

Gedanklich war ich bei dem Vetter der aber einen anderen Namen trägt und 1768 das gleiche Wappen des 1726 ausgestorbenen Familientweiges von Kaiserin Maria Theresia verliehen bekommen hat !
Ist das eigentlich möglich ???

chj
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Beitrag von chj » 25.05.2013, 15:44

Die Kaiserin darf vieles. :)

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