"Illegaler" Bügelhelm für bürgerliche Geschlechter

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Jochen
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"Illegaler" Bügelhelm für bürgerliche Geschlechter

Beitrag von Jochen » 10.06.2009, 20:57

Von Lehrbuch zu Lehrbuch, von Forum zu Forum pflanzt sich die Lehrmeinung fort, der Bügelhelm sei nichts für bürgerliche Geschlechter, weil "er dem Adel vorbehalten" sei.

In einem Parallelfaden hierzu werden die Wappenfibel und die gängie Praxis des "Herolds" zitiert:
"Der Heroldsausschuss der Deutschen Wappenrolle geht daher bei der Registrierung von Wappen in der Deutschen Wappenrolle von der Weitergeltung des Gewohnheitsrechts aus und billigt bürgerlichen Familien die Führung des Bügelhelms nur bei altgeführten Wappen und nur dann zu, wenn die betreffende Familie nachweist, dass sie vor 1806 das Wappen unbeanstandet mit Bügelhelm geführt hat."
(Wappenfibel, 19. Auflage, Seite 79)
Ich habe die Frage bereits im parallelen Faden vorgebracht, möchte ihr aber hier einmal besonderes Gewicht verschaffen.

Der Bügelhelm war für bürgerliche Geschlechter in verschiedenen Gegenden (z.B. in Hamburg, Bremen, Lübeck) des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation durchaus nicht exotisch (was in diesem Forum auch bereits diskutiert/demonstriert wurde).

Nun könnte es ja sein, daß die Führung eines solchen Helmes adligerseits (mangels Adels wohl sicher nicht in den Hansestädten) beanstandet wurde.

Nun stellen sich einige Fragen:

1. Welches Recht hätte der Adel gehabt, eine derartige Beanstandung auszusprechen.

2. Wäre eine solche Beanstandung durchsetzbar gewesen?

3. Ist so eine Beanstandung überhaupts jemals ausgesprochen/durchgesetzt worden?

4. Und selbst wenn eine Beanstandung in fürstlich regierten Landen ausgesprochen/durchgesetzt worden wäre (aber wohl kaum in den Stadtrepubliken des alten Reiches) - was für eine Bedeutung hätten diese - möglicherweise auseinanderdriftenden - Rechtsbräuche für den Rechtsbrauch (Gewohnheitsrecht???) in der heutigen - republikanischen - Staatsform?

Fragen über Fragen....
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jochen

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Rider
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Beitrag von Rider » 11.06.2009, 08:23

Das Wappenwesen hatte seine Blüte in der Zeit vom 13. bis Ende des 15. Jahrhunderts.

Zwei neue Helmgattungen kamen Ende des 14. Jh., bzw. in der ersten Hälfte des 15. Jh. hinzu.

Und zwar:


der Stechhelm für das Gestech mit der Lanze, und der Turnier-, Spangen- oder Rosthelm für hölzerne Kolben und stumpfe Schwerter.

"Beide" sind ausschließlich "Turnierhelme".

Gegen Ende des 15. Jh. bediente sich dann auch der niedere turnierfähige Adel der Spangenhelme. Diese wurden dann in der zweiten Hälfte des 16. Jh. ausschließlich als "adelige" Helme betrachtet.

Da aber nur der Adel Turnierfähig war, Stechhelm und Bügelhelm aber reine Turnierhelme waren, warum sollte dann der Stechhelm den Bürgerlichen, und der Bügelhelm ausschließlich dem Adel zustehen? Dies ist m. E. eine reine Festlegung durch die Kanzleiheraldik und lediglich dazu gedacht, als Unterscheidungsmerkmal zu dienen.
Gruß vom Rider

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Simplicius
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Beitrag von Simplicius » 11.06.2009, 10:06

Der Schwerpunkt der Frage liegt woanders, denke ich.
Hier und heute wird immer von Recht gesprochen, so als ob wir noch gewissen alten Zwängen unterworfen wären, ich glaube das führt in die falsche Richtung. Die ganzen Fragen zu irgendwelchen „Regeln“, dass Pochen auf Buchstaben, ist der hilflose Versuch einer Entwicklung entgegenzuwirken. Aber einer für die Heraldik an sich, unglücklichen Entwicklung.


Wenn man ehrlich ist, ist der Wunsch heute ein Wappen haben zu wollen, häufig ein infantiler Wunsch. Das merkt man ja deutlich an vielen Fragestellern. Durch Medien, Filme (Fantasiefilme), aber auch Sachbücher kommt man damit in Berührung.

Eine weitere Gruppe sind die „Identitätsstifter“, die ihrer Familie ein Zeichen setzen möchten, etwas Greifbares, dass Ihnen zeigt, ich stehe an einem bestimmten Platz in dieser Welt.

Eine dritte Gruppe gibt es wohl auch noch, die mit einem Wappen ihre Eitelkeit befriedigt sehen. Von Notwendigkeit, oder auch nur Vorteilhaftigkeit einer Wappnführung kann man heute wohl aber nicht mehr sprechen.

Es gibt noch mehr Beweggründe, will auch keine Gruppen manifestieren, und natürlich kommt auch alles vermischt vor, mit verschiedener Gewichtung, und mit verschiedenem Anspruch.

Was wirklich schade ist, dass es dabei auch jene gibt, die dass Wappenführen dabei nicht als Fortsetzung einer kulturellen Erscheinung sehen, sich damit erst gar nicht auseinandersetzen.



Schaut man sich Abbildungen auf Epitaphen, oder in Wappenbüchern an, so beobachtet man schon, ab dem 16.Jh., dass man versuchte zu unterscheiden.
Es war wohl wieder eine Gepflogenheit, deren „Übertritt“ geahndet wurde, oder auch nicht.
Man darf auch hier nicht die heutigen Maßstäbe, und vor allem Möglichkeiten ansetzen, verlief die Sache also insofern auch "humaner".

Es handelte sich ja um verschiedene Stände, der „niedere“ Stand wollte den „höheren“ imitieren.
Von Gestaltungsfragen abgesehen, war wohl der Sachverhalt an sich bekannt, sodass hier und da bewusst auf bestimmte Formen zurückgegriffen wurde.


Wenn man sich wirklich in die damaligen Verhaltenscode vertiefen möchte, muss man wissen, dass Adel nicht gleich Adel, und Bürger nicht gleich Bürger war. Besonders das hohe Patriziat versuchte sich auch hier, wie der Adel auch, gegen nicht Ebenbürtige abzuschließen. (Die Stände hielten zusammen) Deshalb kommt es ua. auch zu Spangenhelmen bei Bürgerlichen.
Über die Abgrenzungsversuche an sich, gibt es auch Literatur.
Ein greifbarer Fall wird an der Entwicklung des Wappens der Kirchner zu Neukirchen deutlich, dargestellt im Lexikon Heraldik. http://books.google.de/books?id=lRfjNs4 ... 2-PA436,M1


***
Eigentlich bin ich jemand, der in den Regeln etwas sieht, an das man sich klammert, wenn man sich mit Fragen auf dem Gebiet nicht ausreichend auseinandergesetzt hat. Beziehungsweise sich dem oft bezeichneten „Wildwuchs“ erwehren möchte.
Ich schlage da jetzt eine Brücke zu bestimmten dieser Gruppen, welche ich oben einmal ausgemacht habe, und bei welchen sich eben verschiedene Interessen beobachten lassen.


Was für einen „Rechtsbrauch“, hinsichtlich der Heraldik, gibt es denn in unserer Republik?
Ist es überhaupt sinnvoll Heraldik zu einem Gegenstand des Rechts zu machen?

Und am Ende:

Wer sich Wappen bedient, spielt ja ein bestimmtes Spiel mit, und wenn es doch eine Art Tradition hierzu gab, wenn auch nicht konsequent, warum dieses Spiel nicht mitspielen. Damals war es das Bekenntnis zu dem was man ist.

Heute gibt es keine Stände mehr. Vor allem gibt es keinen privilegierten Stand mehr.
Warum möchte ich als Bürger, nicht ohne Selbstbewusstsein zeigen, dass ich ein Bürger bin, wenn ich mich denn schon eines Wappens bedienen möchte?

Grüße

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Rider
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Beitrag von Rider » 11.06.2009, 10:45

Hergenhan hat geschrieben: Warum möchte ich als Bürger, nicht ohne Selbstbewusstsein zeigen, dass ich ein Bürger bin, wenn ich mich denn schon eines Wappens bedienen möchte?
Und das zeige ich, indem ich einen Stechhelm, der ja auch ein Turnierhelm war, verwende? :roll:
Gruß vom Rider

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Michael BERNHARD
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Re: "Illegaler" Bügelhelm für bürgerliche Geschlec

Beitrag von Michael BERNHARD » 11.06.2009, 11:10

@ Jochen,
Jochen hat geschrieben:...
4. Und selbst wenn eine Beanstandung in fürstlich regierten Landen ausgesprochen/durchgesetzt worden wäre (aber wohl kaum in den Stadtrepubliken des alten Reiches) - was für eine Bedeutung hätten diese - möglicherweise auseinanderdriftenden - Rechtsbräuche für den Rechtsbrauch (Gewohnheitsrecht???) in der heutigen - republikanischen - Staatsform?
Fragen über Fragen....
Gewohnheitsrecht gibt es auch heute noch.
Seine Entstehung erfordert eine lang andauernde tatsächliche Übung. Hinzu kommen muss die Überzeugung der beteiligten Kreise, durch die Einhaltung der Übung bestehendes Recht zu befolgen, sog. opinio necessetatis.
(aus Palandt, Kommentar zum BGB)
Mit freundlichen Grüßen, Ihr
Michael F. BERNHARD, Assessor, Heraldiker - MdH
www.ahnenforschung-und-familienwappen.de

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Jochen
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Re: "Illegaler" Bügelhelm für bürgerliche Geschlec

Beitrag von Jochen » 11.06.2009, 11:14

Michael BERNHARD hat geschrieben:
Gewohnheitsrecht gibt es auch heute noch.
Seine Entstehung erfordert eine lang andauernde tatsächliche Übung. Hinzu kommen muss die Überzeugung der beteiligten Kreise, durch die Einhaltung der Übung bestehendes Recht zu befolgen, sog. opinio necessetatis.
(aus Palandt, Kommentar zum BGB)
Tja, und....?

besteht diese Übung in bezug auf die Helmpflicht tatsächlich....? :wink:

Bislang hat mich noch niemand so richtig überzeugt....
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jochen

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Michael BERNHARD
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Beitrag von Michael BERNHARD » 11.06.2009, 11:38

@ Jochen,


Wie schon andernorts gesagt, schuf die Kanzleiheraldik des 15. Jahrhunderts auf Drängen des Adels, der den damals modernsten Helm (Bügelhelm) für sich in Anspruch nahm diese Unterscheidung.

Der Adelsstand schien Wert darauf zu legen, sich von den Nichtadeligen heraldisch hinreichend zu unterscheiden und die Kanzleiheraldik ist diesem Ansinnen bei der Ausstellung der Wappenbriefe insofern nachgekommen, als dass sie dem Adel ausschließlich den Bügelhelm vorbehalten hat.

Die für die Wappenaufsicht zuständigen Stellen haben diese Unterscheidung durch ihre Tätigkeit auf dem Gebiet der Wappenbeurkundung so eingeführt und über Jahrhunderte (bis 1806) aufrechterhalten.

Insofern denke ich schon, dass man hier von der Schaffung von Gewohnheitsrecht sprechen kann; auch wenn man über das seinerzeitige Verlangen des Adels sicherlich trefflich streiten könnte....

Entscheidend ist, dass sich über einen sehr langen Zeitraum - im Großen und Ganzen - alle an diese Verfahrensweise gehalten haben; dem steht auch nicht entgegen, dass einzelne bürgerliche Familien, dieses Gewohheitsrecht (bewußt) missachtend einen Bügelhelm führten.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr
Michael F. BERNHARD, Assessor, Heraldiker - MdH
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Beitrag von Rider » 11.06.2009, 11:56

Interessant ist auch ein Zitat von E. Gritzner:

Erst seit 1530, unter Karl V., macht man eine äußerliche Unterscheidung der "adeligen" und "bürgerlichen" Wappen.

Man schuf einen sogenannten "bürgerlichen" Helm. Es war dies der ganz "geschlossene" Stechhelm, während dem Adel der "offene" Spangenhelm vorbehalten blieb.

Es mag dies darauf zurückzuführen sein, dass im 15. Jh. der Stechhelm noch beim Ernstkampf auch von bürgerlichen Kriegern gebraucht wurde, während der Spangenhelm in späterer Zeit lediglich bei Turnieren Verwendung fand.

Der "Spangenhelm" ist seit 1530 gewöhnlich dem "Briefadel", in den Adelsbriefen, zuerteilt worden. Auch ließen sich "Uradelige" diesen "Spangenhelm" vom Kaiser urkundlich verbriefen, wenn sie ihn, als ihnen gebührend, nicht bereits aus eigener Macht in ihr Wappen aufgenommen hatten.
Gruß vom Rider

Wolfgang Esiep
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Beitrag von Wolfgang Esiep » 11.06.2009, 12:17

Meiner Meinung nach ist die Frage nicht juristisch oder historisch zu beantworten, sondern nur anhand von Stil- und Geschmacksempfinden. Wie auch die heraldischen Farbregeln gelten schlicht und einfach Übereinkünfte, wie dieser "gute Geschmack" aussieht. Und wenn ein Wappenstifter es unbedingt will, kann er jede Regel gern aushebeln- kann sich ein goldsilbernes Comic-Wappenbildchen zulegen. Vielleicht findet sich nach langer Suche auch eine Wappenrolle, die das Werk registriert. Wenn nicht, gründet der Stifter eine eigene. Alles geht, aber die Folge ist dann, daß sich der Träger vor den übrigen Wappenträgern fragwürdig oder gar lächerlich macht. Und wer möchte das schon.
Dies ist meiner Meinung nach der einzige Grund für die konservative Haltung der Heraldischen Gestaltungsrichtlinien.

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Claus J.Billet
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hm...

Beitrag von Claus J.Billet » 11.06.2009, 12:49

Unter Empfehlungen zur inhaltlichen Gestaltung von Wappen
http://www.wappen-loewe.de/inhaltliche_gestaltung.html

schreibt u.a. der "Wappen-Löwe" in Punkt 13 :
"....Dagegen kann der Bügelhelm auch heute in sogenannten "bürgerlichen Wappen" Verwendung finden, da der ständische Unterschied zwischen Bürgern und Adeligen nicht mehr existiert.
Generell heißt das: Feudale Strömungen sind in neuen Wappen nicht mehr angesagt."

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Beitrag von Rider » 11.06.2009, 12:59

Mit dem Aufkommen der Führung von Wappen durch Bürgerliche, mußte ganz einfach ein Unterscheidungsmerkmal gefunden werden. Und dies waren dann Stech- und Spangenhelm, den auch die Helmkrone war dazu nur bedingt geeignet.

Nachdem nun der Adel auf den Spangenhelm beharrte, blieb eben für das Bürgertum nur noch der Stechhelm. Nun wußte jeder, an Hand der unterschiedlichen Helme, sofort, ob er es mit einem adeligen, oder einem bürgerlichen Wappen zu tun hatte. :wink:
Gruß vom Rider

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Beitrag von Jochen » 11.06.2009, 15:14

Wie gesagt - es wird leicht übersehen, daß es "adelsfreie Zonen" im HRRDN gab.

Der Hanseat beispielsweise war (und fühlt sich heute noch als) "niemandes Herr und niemandes Knecht".

Und die Kölner Bürger haben ihren Kurfürsten kurzerhand "an die frische Luft" gesetzt. Naja, ein bißchen haben der Herzog von Brabant und die Grafen von Jülich, Kleve und Berg dabei geholfen....

Und die Geschichte mit der Kanzleiheraldik kenne ich durchaus. Ich würde nur mal gerne ein paar historische Belege sehen.....
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Michael BERNHARD
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Beitrag von Michael BERNHARD » 11.06.2009, 19:19

Hallo,
Rider hat geschrieben:Nachdem nun der Adel auf den Spangenhelm beharrte, blieb eben für das Bürgertum nur noch der Stechhelm. Nun wußte jeder, an Hand der unterschiedlichen Helme, sofort, ob er es mit einem adeligen, oder einem bürgerlichen Wappen zu tun hatte. :wink:
interessant ist dabei die Tatsache, dass der Stechhelm im Vergleich zum Bügelhelm die ältere Helmform ist...

Die noch älteren Topf- und Kübelhelme bleiben als heraldische Helme dem Uradel vorbehalten.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr
Michael F. BERNHARD, Assessor, Heraldiker - MdH
www.ahnenforschung-und-familienwappen.de

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archy
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Beitrag von archy » 11.06.2009, 23:02

Vielleicht gibt es einen Zusammenhang mit den Turniergesellschaften, die den Spangenhelm für ihre Mitglieder bevorzugten? Die Blütezeit der Turnierges. war im 14. und 15 Jhdt.
sic vera nobilitas.

Padberg Evenboer
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Beitrag von Padberg Evenboer » 12.06.2009, 00:03

Michael BERNHARD hat geschrieben: Interessant ist dabei die Tatsache, dass der Stechhelm im Vergleich zum Bügelhelm die ältere Helmform ist...

Die noch älteren Topf- und Kübelhelme bleiben als heraldische Helme dem Uradel vorbehalten.
Absolut richtig! Die Uradel verwendet mehr und mehr ihr Stammwappen mit dazu gehörende Topf- oder Kübelhelm.

Kann man für bürgerliche Wappen vielleicht denn die Hundskugel verwenden? :lol:

Glüklicherweise haben wir diese Diskussion nicht in Holland. Wir können nach belieben der Bügelhelm verwenden. Und es gibt keine Europäische Richtlinien aus Brussel die uns das verbieten!
Zuletzt geändert von Padberg Evenboer am 12.06.2009, 11:34, insgesamt 1-mal geändert.

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