Wappenrecht
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Wappenrecht
Hallo,wie sieht es mit dem Wappenrecht aus.Rechtlich gesehen ist das Wappen ein Zeichen wie das goldene M eines schottischen Fleischklopsbraters,das bedeutet jeder kann ein von mir gestiftetes Wappen kopieren und abaendern, hier wuerde es in meinen Augen schon genuegen wenn er eine andere Wappenschablone benutzt und evtl. noch Wappenhalter hinzufuegt, er kann dann die gleichen Symbole verwenden, das Wappen waere von meinem zu unterscheiden.Ist meine Vermutung richtig?Kai Vogelpohl
- Claus J.Billet
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hm....
@ Kai :lol:Nein ...Ihre Vermutung trifft so nicht zu ! :lol:Lesen sie hierzu:http://www.heraldik-wappen.de/viewtopic.php?t=11
Genau das meine ich, das Wappen muesste dann rechtlich als ganzes ein Zeichen sein. Hierzu wuerde neben dem Helmschmuck auch der Helm und der Mantel gehoeren und natuerlich das Wappenschild selbst.Wenn ich jetzt als Beispiel den Thread " Hilfe bei der AhnenSuche- Wappen" nehme, so ist hier ein Wappen aus unterschiedlicher Zeit dargestellt. Aber rechtlich gesehen muessten es doch 2 verschiedene Zeichen sein oder nicht? Ich kann beide voneinander unterscheiden.Vielen DankKai Vogelpohl
Es geht um Inhalte, nicht um Äußerlichkeiten, verstehen Sie?Der Blason (die Wappenbeschreibung), gewissermaßen die "Idee" des jeweiligen Wappens (schlag nach bei Platon...) soll ununterscheidbar sein.Ob der (nicht das) Schild ein Halbrundschild oder ein Barockschild ist, ob die Helmdecken schlicht oder verspielt sind, spielt keine Rolle.Ob allerdings der Löwe rot und der Schild golden oder der Löwe blau und der Schild silbern, das ist ein entscheidender Unterschied.Schöne GrüßeJochen Wilke
- Claus J.Billet
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hm...
...und nochmals...der Schildinhalt Symbolfiguren und Farbe sowie deren Anordnung ist das eigentlich wichtige ! :lol:Zur Ergänzung wird noch das "Oberwappen", sprich Helmzier, mit herangenommen !
Rechtlich gesehen ist es ganz einfach: Entspricht ein neu angenommenes Wappen einem bereits existierenden oder sieht das neue Wappen diesem zum Verwechseln ähnlich (Hauptaugenmerk liegt auf dem Schild), so setzt sich das ältere Wappen durch und der neue darf seins so nicht führen, was ihm in letzter Konsequenz auch gerichtlich untersagt werden kann (gestützt auf § 12 BGB - Parallele zum Namensrecht).
...wobei natürlich auch zwei Blasons prinzipiell völlig unterschiedlichen Inhalts zu zwei praktisch nicht unterscheidbaren Wappen führen können,Beispiel:Schild1: In Silber zehn (4:3:2:1) blaue MispelblütenSchild2: In Silber zehn (4:3:2:1) blaue Rosen(blüten)Bei heraldisch korrekter Stilisierung sehen Sie keinen Unterschied der beiden Schilde.Schöne GrüßeJochen Wilke
...die beiden letzteren Beträge haben sich wohl überschnitten...Herrn v.Restorffs Beitrag ist die Quintessenz dessen was ich mit den Rosengewächsen aussagen wollte....Schöne GrüßeJochen Wilke
Zuletzt geändert von Jochen am 11.05.2005, 20:29, insgesamt 1-mal geändert.
gut im letzteren Fall ist ja eine Ahnlichkeit gegeben. Gleiches trifft man oft auch bei den Grafen von Tecklenburg an, wo es dann auf einmal heist Lindenblaetter und ein anderes mal Seerosen.Nun, aber wenn rechtlich gesehen "nur" auf das Schild gesehen wird ist ja alles gesagt. Denn wie gesagt, eingetragen wird ja mit allerlei Zierrat.Vielen Dank undschoenen AbendKai Vogelpohl
Man muß dazu auch wissen, dass ursprüngliche Seerosenblätter im Laufe der Zeit oft und gern zu Lindenblättern wurden, aber auch zu Herzen... wegen der sehr ähnlichen Form Hat ein Kunstmaler "gepatzt" und die Seeblätter nicht mit dem korrekten Attribut (kleeblattförmige Auskerbung) gemalt, konnte es zu solchen wundersamen 'Metamorphosen' kommen...
- Christian Ader
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Dem ist nichts mehr hinzuzufügen, rechtlich bindend ist nur der Blaosn, die schriftliche Beschreibung des Wappens. Die künstlerische Ausgestaltung des Wappens bleibt dem Maler überlassen; wenn der nun noch Damszierungen der Felder und Schildhalter hinzufügt, dann wird das nicht zum Wappen an sich.Daher auch die oft komplizierte Form des Blasons unter Weglassung der Nebensächlichkeiten wie Art des Helms usw.! Normalerweise sollte dieser nicht einmal erwähnt werden, weil es elbstverständlich, daß ein Wappen auch einen Helm hat.Christian Ader hat geschrieben:Nochmal eingetragen im eigentlichen Sinne wird der Blason und nicht der Aufriss :)GrüßeChristian Ader