Eintragung in Offene Wappenrollen

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Magistri
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Eintragung in Offene Wappenrollen

Beitrag von Magistri » 10.03.2009, 10:56

Zu dieser Thematik hätte ich eine Frage: Kann ein Wappen, welches nicht von einem Heraldiker erstellt wurde, sondern von einem begabten Wappen-
zecihner, grundsätzlich in jeder Wappenrolle eingetragen werden oder kann
der Wappenerstellende dies dem Wappenführenden untersagen, wenn ihm
diese Rolle aus irgendwelchen Gründen nicht genehm ist. Wo endet das Nutzungsrecht des Wappenführenden und wo das des her. Zeichners.
Ich möchte aus bestimmten Gründen nur eine Grundsatzdiskussion und
möchte keine Namen benennen.

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Joachim v. Roy
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Beitrag von Joachim v. Roy » 10.03.2009, 11:25

Wenn der Wappenführende das Wappen von dem Wappenerstellenden mit allen Rechten und ohne Vorbedingungen erwarb (als Geschenk erhielt oder kaufte), dann kann der Wappenführende über sein eigenes Wappen auch frei verfügen. Er kann deshalb frei darüber entscheiden, ob und gegebenenfalls wo er sein Familienwappen eintragen läßt.

MfG

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Magistri
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Beitrag von Magistri » 10.03.2009, 11:30

Soweit mir bekannt, wurde das Wappen in einer Her. Gemeinschaft erstellt,
wo sowohl der Erstellende und der Wappenführende Mitglied sind. Es
wurde nicht käuflich erworben sondern unentgeldlich übertragen.

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Claus J.Billet
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hm...

Beitrag von Claus J.Billet » 10.03.2009, 12:30

Hier ist das einfache Nutzungsrecht oder das volle Nutzungsrecht zu beachten, sowie evtl. das Urheberrecht des betreffenden Zeichners.
Dies sollte in den Satzungen der heraldischen Gemeinschaft geregelt sein.
Zur Klärung der Angelegenheit wenden Sie sich doch direkt an die entsprechende heraldische Gemeinschaft.
"Heraldik im Netz" steht es nicht zu die Satzungen anderer heraldischer Gemeinschaften zu beurteilen.

Frank Martinoff

Beitrag von Frank Martinoff » 10.03.2009, 15:00

Magistri hat geschrieben: Es
wurde nicht käuflich erworben sondern unentgeldlich übertragen.

Magistri
Hallo Peter,

Das waere ja der Hammer, wenn man jetzt noch bestimmen koennte,
wann und vorallem wo man das eintragen lassen kann!

z.B. Lenz Wappen, Alois hat es geschenkt bekommen,
damit kann Er damit machen wass Er moechte,
und sei es als Toiletenpapier zu nuetzen!

Der Unterschied "glaube ich" liegt in der kommerzielen Nutzung der Zeichnung, z. B. Werbung!
Auch hier hatte ich Alois alle Rechte uebergeben, wass bei anderen Zeichnern
wahrscheinlich nicht der Fall ist!

Nur wenn der Zeichner es als Bedingung der Uebergabe.......
.....................
haette der Zeichner wohl Einfluss wo und wann das Wappen eingetragen werden kann!
:wink:

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Tekker
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Beitrag von Tekker » 10.03.2009, 15:31

Frank Martinoff hat geschrieben:Das waere ja der Hammer, wenn man jetzt noch bestimmen koennte,
wann und vorallem wo man das eintragen lassen kann!
Frank, das ist kein Einzelfall. ;)

Frank Martinoff hat geschrieben:Der Unterschied "glaube ich" liegt in der kommerzielen Nutzung der Zeichnung, z. B. Werbung!
Nein, so kann man das nicht sagen. Es ist alles eine Frage des Urheberrechts. Dieses greift aber imho nur bzgl. einer Wappendarstellung, also z.B. eines Aufrisses. Da kann der Urheber (Zeichner) sehr wohl über die Verwendung (Nutzung) entscheiden.

Was das Wappen an sich betrifft, ist, so denke ich, jeder Führungsberechtigte frei, was er damit anfängt. Ihr erinnert euch noch an die Diskussion vor ca. 2 Jahren, was denn ein Wappen überhaupt ist? Solche "Grundsatzdiskussionen" sind hier ja nicht bei allen beliebt, jedoch kann man an diesem Fall sehen, daß sie keineswegs nur rein "akademisch" sind. ;)
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Magistri
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Beitrag von Magistri » 10.03.2009, 16:30

Herr Billet, die freie Meinungsäussereung steht jedem zu, oder wollen Sie das aus welchen Gründen auch immer untersagen.
Ich wollte gerade zu dem Nutzungs- und Urheberrecht etwas hören, das
dies zum Zuge kommt ist mir bekannt. Das hatte ich im 1. Posting ja
angesprochen. Schreiben Sie denn Ihren Kunden vor in welcher Wappenrolle er sich nicht eintragen lassen darf?

Frank so hast Du im Falle Lenz entschieden, aber muss das so bleiben,
dieser Fall zeigt auf, nicht.

Tekker, wenn ich Dich richtig verstanden habe, ändert sich der Aufriss
des Wappens durch einen anderen Zeichner, kann es der Führungsberechtigte in einer anderen Wappenrolle eintragen lassen.

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hm...

Beitrag von Claus J.Billet » 10.03.2009, 18:24

Magistri hat geschrieben:Herr Billet, die freie Meinungsäussereung steht jedem zu, oder wollen Sie das aus welchen Gründen auch immer untersagen.
Ich wollte gerade zu dem Nutzungs- und Urheberrecht etwas hören, das
dies zum Zuge kommt ist mir bekannt. Das hatte ich im 1. Posting ja
angesprochen. Schreiben Sie denn Ihren Kunden vor in welcher Wappenrolle er sich nicht eintragen lassen darf?......
Magistri
Weder habe ich etwas zur "freien Meinungsäusserung" geschrieben
noch habe ich etwas "untersagt" :?:
Keine Ahnung, woher Sie diese Weisheiten haben. :?: :lol:

Meine Empfehlung ging lediglich dahin, daß Sie Ihre Frage direkt an die fragliche heraldische Gemeinschaft richten sollen :!:

...und was ich meinen Kunden empfehle...
geht Sie bestimmt nicht's an.
:!: :lol:

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Beitrag von Magistri » 10.03.2009, 18:40

Herr Billet wie eine Empfehlung las es sich m.E. aber nicht, denn Sie sprachen ja vom HiN in seiner Gesamtheit der Mitglieder, oder :?: :?:
Ich wollte zudem auch gar nicht wissen wo sie eintragen lassen, wer lesen
kann......


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Beitrag von Tekker » 10.03.2009, 18:58

Nun streitet doch nicht wieder ihr Lieben. :) :P
Tekker, wenn ich Dich richtig verstanden habe, ändert sich der Aufriss
des Wappens durch einen anderen Zeichner, kann es der Führungsberechtigte in einer anderen Wappenrolle eintragen lassen.
So sehe ich es, da der Zeichner das Urheberrecht lediglich an dem jeweiligen Aufriß hat. Ist aber nur meine bescheidene persönliche Ansicht. :oops:
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Beitrag von archy » 10.03.2009, 21:04

so ganz verstehe ich die Aufregung nicht.

Wenn ich einem Heraldiker oder nur einem Zeichner oder wem auch immer einen Auftrag gebe und für mich ist der Auftrag , durch was auch immer, beendet; dann steht mir das Ergebnis meines Auftrages zu. Dann mache ich damit was ich will. Vorausgesetzt ich habe meinen Obulus entrichtet.
Wenn ich etwas geschenkt bekomme, kann ich auch (vorausgesetzt es gibt keine Bedingungen), machen was ich will.
sic vera nobilitas.

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Beitrag von Tekker » 10.03.2009, 21:25

Nein archy. Urheber bleibt Urheber, da beißt die Maus keinen Faden ab. Zumindest ist das nach deutschem Recht so. ;)
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Beitrag von G.Metter » 10.03.2009, 22:18

Irgendwie Lustig, wie ihr es schaft aneinander vorbei zu reden.
HIER MAL FÜR DIE LANGSAMEN

1.KAUFST DU MERCEDES gehört er dir
2.FÄHRST DU IN NEU AN DIE WAND kein Problem für Mercedes
3.KACKST DU IN DER ÖFFENTLICHKEIT AUF DEN STERN könntest du Probleme bekommen ;-)

Genauso ist es bei Grafiken, stellt es eine missachtung des Kunstwerkes dar, kann dich der Grafiker Klagen ;-) Ermessen nach dem Entscheid des Richters :D...so gehts bei vielen Dingen!

Der eintrag in diese Wappenrolle od wie auch immer, stellt das ansehen des Künstlers in Frage...hier liegt der Hund begraben ;-)

Frank Martinoff

Beitrag von Frank Martinoff » 10.03.2009, 22:21

Warum,
ist die (Pg13) oder XXX rated :?: :?: :?:

Hier fehlt die Erklaerung!

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Beitrag von Tekker » 10.03.2009, 22:28

Frank Martinoff hat geschrieben:Warum,
ist die (Pg13) oder XXX rated :?: :?: :?:

Hier fehlt die Erklaerung!
*bahnhof* :?:
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