Adelsrecht - Adoption von Freiherrentitel?
Moderator: Christian Ader
Adelsrecht - Adoption von Freiherrentitel?
Hallo zusammen!
Mal angenommen eine Familie von MüllerMeierSchmitz hat zwei Söhne. Die Familie hat auch noch einen Familien-Zweig, der einen Freiherrentitel trägt, Freiherr von MüllerMeierSchmitz. Dieser Freiherrentitel droht auszusterben, weil kein beerbender Sohn vorhanden ist. Der noch lebende Freiherr adoptiert nun einen der Söhne der Familie von MüllerMeierSchmitz.
Darf dieser Adoptivsohn (nach dem Tod des Adoptivvaters) den Freiherrentitel tragen? Und ihn an seine Kinder weitervererben?
Viele Grüße, Lisette
Mal angenommen eine Familie von MüllerMeierSchmitz hat zwei Söhne. Die Familie hat auch noch einen Familien-Zweig, der einen Freiherrentitel trägt, Freiherr von MüllerMeierSchmitz. Dieser Freiherrentitel droht auszusterben, weil kein beerbender Sohn vorhanden ist. Der noch lebende Freiherr adoptiert nun einen der Söhne der Familie von MüllerMeierSchmitz.
Darf dieser Adoptivsohn (nach dem Tod des Adoptivvaters) den Freiherrentitel tragen? Und ihn an seine Kinder weitervererben?
Viele Grüße, Lisette
- countrytrucker8
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Hallo Lisette,
einfache Antwort, ja.
Heutzutage sind alle Nachkommen rechtlich gleichgestellt, egal ob eheliche, nicht eheliche oder Adoptivkinder.
Aber wie Bernhard schon fragte: warum? In den Adelskreisen werden diese Nachkommen nicht als Adel anerkannt. Dort werden nur die ehelich geborenen als adelig akzeptiert. Das ist jedenfalls die gängige Regel.
einfache Antwort, ja.
Heutzutage sind alle Nachkommen rechtlich gleichgestellt, egal ob eheliche, nicht eheliche oder Adoptivkinder.
Aber wie Bernhard schon fragte: warum? In den Adelskreisen werden diese Nachkommen nicht als Adel anerkannt. Dort werden nur die ehelich geborenen als adelig akzeptiert. Das ist jedenfalls die gängige Regel.
Wolfgang Schönenberg
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Lebe deinen Traum und verträum nicht dein Leben
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Nein, ich möchte sowas nicht machen, das ist schon geschehen, ich frage mich halt auch warum man sowas macht.
Es heißt, der Freiherrentitel sollte um jeden Preis nicht aussterben. Kann man diesen wirklich weitervererben?
Der Adoptivsohn wird vom Adel anerkannt. Er war ja schon vorher mit dem *von* adelig. Nur hatte seine Familie eben keinen Freiherrentitel. Der Freiherrentitel wird auch anerkannt. Die bürgerliche Ehefrau nennt sich Freiin.
Viele Grüße, Lisette
Es heißt, der Freiherrentitel sollte um jeden Preis nicht aussterben. Kann man diesen wirklich weitervererben?
Der Adoptivsohn wird vom Adel anerkannt. Er war ja schon vorher mit dem *von* adelig. Nur hatte seine Familie eben keinen Freiherrentitel. Der Freiherrentitel wird auch anerkannt. Die bürgerliche Ehefrau nennt sich Freiin.
Viele Grüße, Lisette
Es geht doch nichts über die Eitelkeit der Menschen. Daß das alles ein riesiger Schmarren ist, über den der echte Adel - der sich übrigens weit besser mit der Demokratie und der Abschaffung der Stände arrangiert als manche Bürgerliche - sich trefflich amüsiert, dürfte hoffentlich allen Beteiligten klar sein.
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"Graf von Leuchtenberg"
Der Titel "Graf von Leuchtenberg" ist bei eBay erhältlich – gar nicht mal so teuer: http://cgi.ebay.de/Adelstitel-GRAF-von- ... dZViewItem
MfG
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- Claus J.Billet
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hm...
@ Danke Herr v. Roy
für diesen "erhellenden" Link
Es sollte eigentlich jeder den schriftlichen Anhang lesen.
Im Grunde kann man diese "Gräflichen" nur bedauern...
Eine "Lachnummer" für entsprechende Kreise
für diesen "erhellenden" Link
Es sollte eigentlich jeder den schriftlichen Anhang lesen.
Im Grunde kann man diese "Gräflichen" nur bedauern...
Eine "Lachnummer" für entsprechende Kreise
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...
ist ja witzig, das der Adel doch noch immer so interessiert ....
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Entschuldigung, dass ich mich doch wieder melde; ich wollte das ja nicht mehr machen. Es ist mir aber ein Bedürfnis.
Sie haben ja allesamt Recht mit Ihren Ausführungen - ich sehe das genau so wie Sie auch.
Aber gestatten Sie mir bitte den Hinweis, dass auf das Problem von Lisette bisher nicht solide und qualifiziert geantwortet wurde.
Selbst wenn die Frage noch so tumb erscheint, sie wurde höflich in einem seriösem Forum gestellt.
J. Bresslau
Sie haben ja allesamt Recht mit Ihren Ausführungen - ich sehe das genau so wie Sie auch.
Aber gestatten Sie mir bitte den Hinweis, dass auf das Problem von Lisette bisher nicht solide und qualifiziert geantwortet wurde.
Selbst wenn die Frage noch so tumb erscheint, sie wurde höflich in einem seriösem Forum gestellt.
J. Bresslau
Hallo Herr Breslau,
schönen Dank, daß Sie auf meine tumbe Frage hinweisen. Wie stellt man den solch eine Frage eleganter? Wenn das Thema nicht elegant ist?
Es handelt sich nicht um meine Familie, es hat aber Verwandtschaft von mir in die bewußte Familie eingeheiratet. Reine Neugier trieb mich dazu hier zu fragen, wie es denn geht, daß ein adelig geborener Herr *von* durch Adoption einen Freiherrentitel erhalten und diesen dann auch noch weitervererben kann.
Es sei nur noch angemerkt, daß dessen - durchaus adeliges - Umfeld den Freiherrentitel nie in Frage gestellt hat und dadurch auch das berufliche Weiterkommen gefördert wurde. Nun denn!
Viele Grüße, Lisette
schönen Dank, daß Sie auf meine tumbe Frage hinweisen. Wie stellt man den solch eine Frage eleganter? Wenn das Thema nicht elegant ist?
Es handelt sich nicht um meine Familie, es hat aber Verwandtschaft von mir in die bewußte Familie eingeheiratet. Reine Neugier trieb mich dazu hier zu fragen, wie es denn geht, daß ein adelig geborener Herr *von* durch Adoption einen Freiherrentitel erhalten und diesen dann auch noch weitervererben kann.
Es sei nur noch angemerkt, daß dessen - durchaus adeliges - Umfeld den Freiherrentitel nie in Frage gestellt hat und dadurch auch das berufliche Weiterkommen gefördert wurde. Nun denn!
Viele Grüße, Lisette