Adelsrecht - Adoption von Freiherrentitel?

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Moderator: Christian Ader

Lisette

Adelsrecht - Adoption von Freiherrentitel?

Beitrag von Lisette » 20.02.2008, 12:42

Hallo zusammen!
Mal angenommen eine Familie von MüllerMeierSchmitz hat zwei Söhne. Die Familie hat auch noch einen Familien-Zweig, der einen Freiherrentitel trägt, Freiherr von MüllerMeierSchmitz. Dieser Freiherrentitel droht auszusterben, weil kein beerbender Sohn vorhanden ist. Der noch lebende Freiherr adoptiert nun einen der Söhne der Familie von MüllerMeierSchmitz.

Darf dieser Adoptivsohn (nach dem Tod des Adoptivvaters) den Freiherrentitel tragen? Und ihn an seine Kinder weitervererben?

Viele Grüße, Lisette

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Bernhard
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Beitrag von Bernhard » 20.02.2008, 12:45

Mal ganz ehrlich: WOZU? Wird er dadurch ein besserer Mensch?

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countrytrucker8
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Beitrag von countrytrucker8 » 20.02.2008, 12:58

Hallo Lisette,
einfache Antwort, ja.
Heutzutage sind alle Nachkommen rechtlich gleichgestellt, egal ob eheliche, nicht eheliche oder Adoptivkinder.
Aber wie Bernhard schon fragte: warum? In den Adelskreisen werden diese Nachkommen nicht als Adel anerkannt. Dort werden nur die ehelich geborenen als adelig akzeptiert. Das ist jedenfalls die gängige Regel.
Wolfgang Schönenberg

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Lisette

Beitrag von Lisette » 20.02.2008, 14:09

Nein, ich möchte sowas nicht machen, das ist schon geschehen, ich frage mich halt auch warum man sowas macht.

Es heißt, der Freiherrentitel sollte um jeden Preis nicht aussterben. Kann man diesen wirklich weitervererben?

Der Adoptivsohn wird vom Adel anerkannt. Er war ja schon vorher mit dem *von* adelig. Nur hatte seine Familie eben keinen Freiherrentitel. Der Freiherrentitel wird auch anerkannt. Die bürgerliche Ehefrau nennt sich Freiin.

Viele Grüße, Lisette

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Bernhard
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Beitrag von Bernhard » 20.02.2008, 14:20

Es geht doch nichts über die Eitelkeit der Menschen. Daß das alles ein riesiger Schmarren ist, über den der echte Adel - der sich übrigens weit besser mit der Demokratie und der Abschaffung der Stände arrangiert als manche Bürgerliche - sich trefflich amüsiert, dürfte hoffentlich allen Beteiligten klar sein.

Heraldry81
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Beitrag von Heraldry81 » 20.02.2008, 17:37

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Bernhard
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Beitrag von Bernhard » 20.02.2008, 18:15

Genau das meine ich: Es kommt auf den MENSCHEN an und nicht auf das "Lametta".

Die Titelsucht der Menschen treibt gar wundersame Blüten :lol:

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Claus J.Billet
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schmunzel

Beitrag von Claus J.Billet » 20.02.2008, 18:25

...und sei Er auch "Gräflichen Geblüht's" :mrgreen: :ironie:
http://www.georg42.de/

Joachim v. Roy
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"Graf von Leuchtenberg"

Beitrag von Joachim v. Roy » 20.02.2008, 19:18

Der Titel "Graf von Leuchtenberg" ist bei eBay erhältlich – gar nicht mal so teuer: http://cgi.ebay.de/Adelstitel-GRAF-von- ... dZViewItem

MfG

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Claus J.Billet
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hm...

Beitrag von Claus J.Billet » 20.02.2008, 19:58

@ Danke Herr v. Roy

für diesen "erhellenden" Link :!: :lol:
Es sollte eigentlich jeder den schriftlichen Anhang lesen. :!:
Im Grunde kann man diese "Gräflichen" nur bedauern... :lol:
Eine "Lachnummer" für entsprechende Kreise :lol:

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Bernhard
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Beitrag von Bernhard » 20.02.2008, 21:47


Heraldry81
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Beitrag von Heraldry81 » 21.02.2008, 02:35

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...

Beitrag von Barolo1644 » 21.02.2008, 20:26

ist ja witzig, das der Adel doch noch immer so interessiert ....

Der Breslauer
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Beitrag von Der Breslauer » 21.02.2008, 22:31

Entschuldigung, dass ich mich doch wieder melde; ich wollte das ja nicht mehr machen. Es ist mir aber ein Bedürfnis.

Sie haben ja allesamt Recht mit Ihren Ausführungen - ich sehe das genau so wie Sie auch.

Aber gestatten Sie mir bitte den Hinweis, dass auf das Problem von Lisette bisher nicht solide und qualifiziert geantwortet wurde.

Selbst wenn die Frage noch so tumb erscheint, sie wurde höflich in einem seriösem Forum gestellt.

J. Bresslau

Lisette

Beitrag von Lisette » 23.02.2008, 01:34

Hallo Herr Breslau,
schönen Dank, daß Sie auf meine tumbe Frage hinweisen. :wink: Wie stellt man den solch eine Frage eleganter? Wenn das Thema nicht elegant ist?

Es handelt sich nicht um meine Familie, es hat aber Verwandtschaft von mir in die bewußte Familie eingeheiratet. Reine Neugier trieb mich dazu hier zu fragen, wie es denn geht, daß ein adelig geborener Herr *von* durch Adoption einen Freiherrentitel erhalten und diesen dann auch noch weitervererben kann.

Es sei nur noch angemerkt, daß dessen - durchaus adeliges - Umfeld den Freiherrentitel nie in Frage gestellt hat und dadurch auch das berufliche Weiterkommen gefördert wurde. Nun denn!

Viele Grüße, Lisette

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