Führungsberechtigung mißachten

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Kuma
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Führungsberechtigung mißachten

Beitrag von Kuma » 17.11.2007, 03:00

Was passiert eigentlich, wenn man eine Führungsberechtigung eines Wappens mißachtet?
Angenommen, ich nähme das Wappen meiner Mutter und trüge es - Ich wäre ja eigentlich nicht führungsberechtigt.
Was dürfte ich ungestraft damit machen (Sachen bedrucken, etc.), was nicht?


Ach ja: Mein Großvater war unehelich, wurde dann ca. 1 Jahr nach seiner Geburt aber von seinem Vater "als das seinige" anerkannt und trug auch den Namen seines Vaters. Müßte ich da nen Bastardfaden in das Wappen meiner väterlichen Linie übernehmen?

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Tekker
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Re: Führungsberechtigung mißachten

Beitrag von Tekker » 17.11.2007, 13:15

Kuma hat geschrieben:Was passiert eigentlich, wenn man eine Führungsberechtigung eines Wappens mißachtet?
Solange dich niemand auf Unterlassung verklagt, passiert nix. :roll:
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MHentrich
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Re: Führungsberechtigung mißachten

Beitrag von MHentrich » 17.11.2007, 13:58

Kuma hat geschrieben:Was passiert eigentlich, wenn man eine Führungsberechtigung eines Wappens mißachtet?
Merke:
Wo kein Käger, da kein Richter, falls du juristische Folgen meinst. Es können die noch existierenden sog. Führungsberechtigten z.B. ein Interesse daran haben, dass nicht führungsberechtigte sich dieses Wappen nicht aneignen. Wenn es niemanden weiter gibt, dann passiert z.B. gar nichts. Allerdings mußt du auch bedenken: Wer ein Wappen führt, der verkehrt etwas häufiger in Kreisen, in denen das Führen eines Wappens Usus ist. Man spricht dann schnell im Smalltalk drüber - und wenn dann mehr oder weniger deutlich heraus kommt, dass du dein Wappen gegen die Tradition "übernommen" hast, dann kann das schon am Image kratzen. So etwas will man meist nicht, da vielfach nur hinter vorgehaltener Hand drüber geredet wird und nicht offen. Und man merkt erst zu spät, dass man sich lächerlich gemacht hat. Aber es soll ja auch Kreise geben, in denen das keine Rolle spielt... :lol:
Kuma hat geschrieben:Ach ja: Mein Großvater war unehelich, wurde dann ca. 1 Jahr nach seiner Geburt aber von seinem Vater "als das seinige" anerkannt und trug auch den Namen seines Vaters. Müßte ich da nen Bastardfaden in das Wappen meiner väterlichen Linie übernehmen?
Wenn das Wappen der "väterliche" Linie dem echten Vater deines Großvaters zugehörig ist, ja. Wer hat das Wappen dieser väterlichen Linie gestiftet?

Viel Spaß beim *führen*...
Martin Hentrich

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Bernhard
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Re: Führungsberechtigung mißachten

Beitrag von Bernhard » 19.11.2007, 00:19

Kuma hat geschrieben:Was passiert eigentlich, wenn man eine Führungsberechtigung eines Wappens mißachtet?
Ich verstehe die Frage nicht ganz:
Soll jetzt eine Tradition geachtet oder mit Füßen getreten werden?
Entweder führt man ein Wappen, dann hält man sich an die Spielregeln....
.....oder man tritt die Spielregeln mit Füßen, dann braucht man sich mit seinem absichtlich usurpierten Wappen auch nicht blicken zu lassen, oder?

Ist doch irgendwie eine Frage der Ehre und Selbstachtung, nicht wahr?

Jetzt mal abgesehen von den Möglichkeiten einer berechtigten Klage: Wenn einer absichtlich ein Wappen usurpiert und das ok findet, ist er bei Kundigen einfach "unten durch".

Kuma
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Beitrag von Kuma » 19.11.2007, 23:28

Solange dich niemand auf Unterlassung verklagt, passiert nix.
Und wenn man auf Unterlassung verklagt wird? Solche Fälle wird es doch sicherlich schon gegeben haben, oder?
Wenn das Wappen der "väterliche" Linie dem echten Vater deines Großvaters zugehörig ist, ja. Wer hat das Wappen dieser väterlichen Linie gestiftet?
Das weiß ich ja noch nicht hundertprozentig. Müßte ich erst noch komplett zurückverfolgen. Ich nehme an, der Typ war ein Vorfahre meines Urgroßvaters. Mein Großvater fiele dann also in die Kategorie "anerkannter Bastard", und da müßte echt der Faden rein? Nach dem, was ich gelesen habe, ist das in Deutschland aber nicht unbedingt immer üblich gewesen, oder?
Wieso "väterliche" in Anführungszeichen?
Ich verstehe die Frage nicht ganz:


Was ist an der Frage nicht zu verstehen? Ich möchte wissen, wie man bestraft wird, wenn man sich nicht an diese Regelungen hält (vorausgesetzt natürlich, man wird verklagt).
Ob man jetzt absichtlich ein fremdes Wappen führt oder eins führt, ohne hundertprozentig zu wissen, ob man jetzt berechtigt ist, oder das Wappen seiner Mutter annimmt, sei jetzt mal außer Acht gelassen.
Ist doch irgendwie eine Frage der Ehre und Selbstachtung, nicht wahr?
Ehre und Selbstachtung können sehr unterschiedlich aussehen bei verschiedenen Menschen.
Was ich als unehrenhaft empfände, fände jemand anders vielleicht völlig in Ordnung, usw.
Hier gehen die Meinungen ja teilweise auch schon heftigst auseinander, wenn jemand mal fragt, ob man als Frau ein Wappen stiften und an seine Nachkommen vererben könne...
Jetzt mal abgesehen von den Möglichkeiten einer berechtigten Klage: Wenn einer absichtlich ein Wappen usurpiert und das ok findet, ist er bei Kundigen einfach "unten durch".
Tja, ob einem das was ausmacht oder nicht, muß wohl jeder für sich entscheiden. Ich wollte nur wissen, was rein juristisch passiert.

Frank Martinoff

Beitrag von Frank Martinoff » 20.11.2007, 00:06

Es kommt darauf an Wer Sie verklagt (welche Familie)

Eine Familie nahm/schrieb in Ihrem Blason die Strafsumme
von 100 Gold-Rubeln (ungefaehres Jahr 1820)
umgerechnet auf heutigen Standard US $ 25000.00.
US $ 25000.00

Sie koennen genauere Summen
durch eine Suche nach Urteilen einer Unterlassung der Verwendung eines Firmenlogos finden!

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Was solls...

Beitrag von MHentrich » 20.11.2007, 07:05

Kuma hat geschrieben:
Solange dich niemand auf Unterlassung verklagt, passiert nix.
Und wenn man auf Unterlassung verklagt wird? Solche Fälle wird es doch sicherlich schon gegeben haben, oder?
Was möchtest du "Kuma", dass wir jetzt auf die Suche gehen und dir eine Liste von Referenzurteilen zusammen suchen? So etwas hat hier wohl niemand. Hängt deine Meinung zur Usurpierung eines Wappens tatsächlich nur davon ab, welche juristischen Strafen das zur Folge haben könnte und ob es überhaupt jemand merkt?
Ansonsten ist jedwede Diskussion darüber müßig. Es sind - und dies gilt insbesondere vor Gericht - Entscheidungen immer unter Beachtung der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles zu betrachten. Hier ohne konkrete Sachverhalte ins Blaue hinein über eventuelle Möglichkeiten zu spekulieren produziert nur heiße Luft.

Martin Hentrich

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Beitrag von Tekker » 20.11.2007, 09:43

Kuma hat geschrieben:Tja, ob einem das was ausmacht oder nicht, muß wohl jeder für sich entscheiden. Ich wollte nur wissen, was rein juristisch passiert.
Das geht mir nun in eine Richtung, die ich persönlich nicht bereit bin zu tragen. Du scheinst hier etwas zu wollen, was für mich ganz klar in die Rubrik "unehrenhaft" gehört und da willst du dir hier noch Gewißheit holen, straffrei auszugehen.
Nein der Herr, von mir wirst du keine Antwort mehr bekommen. So schnell geht das, "unten durch" zu sein. :!: :twisted:
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Barolo1644
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Beitrag von Barolo1644 » 21.11.2007, 20:59

Zitat BERNHARD:

"Ich verstehe die Frage nicht ganz:
Soll jetzt eine Tradition geachtet oder mit Füßen getreten werden?
Entweder führt man ein Wappen, dann hält man sich an die Spielregeln....
.....oder man tritt die Spielregeln mit Füßen, dann braucht man sich mit seinem absichtlich usurpierten Wappen auch nicht blicken zu lassen, oder?

Ist doch irgendwie eine Frage der Ehre und Selbstachtung, nicht wahr?

Jetzt mal abgesehen von den Möglichkeiten einer berechtigten Klage: Wenn einer absichtlich ein Wappen usurpiert und das ok findet, ist er bei Kundigen einfach "unten durch"."


TOLLER BEITRAG
100 % meine Meinung

Gott sei Dank gibt es Leute wie BERNHARD im Forum!!!

Beste Grüsse

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