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Jörg Berndt of Kerry
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Beitrag von Jörg Berndt of Kerry » 20.02.2005, 10:42

Ich hätte dazu mal eine Frage:Was wäre wenn Fr. Schlosser einen Hr. Schlosser heiratet, gleicher Name andere Familie ? Sie heißt zwar weiter Schlosser, aber nach dem Mann, dessen Name aber nicht mit der Familienlinie der Frau zu tun hat. :roll:
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Claus J.Billet
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hm...

Beitrag von Claus J.Billet » 20.02.2005, 11:18

@ Jörg Berndt of Kerry..welch eine Frage ! :lol:Andere Schlosser-Familie...andere Blutslinie ! :wink:Also nix mehr mit dem Wappen ! :lol:

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Jörg Berndt of Kerry
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Beitrag von Jörg Berndt of Kerry » 21.02.2005, 20:41

Herr Billet,das ist mir schon klar, als wenn sie Meier, Schulze, Lehmann ... geheiratet hätte. ABER 8) wie beweist sie, dass sie ihren Familiennamen behalten hat, um das Wappenrecht nicht zu verlieren. Es hieß ja: behält sie ihren Namen, behält sie auch das Wappenrecht. Ist ja möglich, habe selbst eine Kollegin, die bei der Heirat ihren und der Mann seinen Namen behalten hat, das Kind heißt nach ihr.Da sind wir wieder an der Stelle mit den Schlafenden Hunden, die keinen beißen, wenn man sie nicht weckt. 8)
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Gast

Beitrag von Gast » 21.02.2005, 20:52

Hallo,wie wär´es mit einer einfernemlichen schriftlichen Erklärung in dem das Problem erklärt und die Tatsache festgehalten ist, daß SIE Ihren Namen weiterträgt. Des Wappens wegen. Auch bei Namensgleichheit.Wär das eine Lösung? :roll:mfgThomas Mast

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Jörg Berndt of Kerry
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Beitrag von Jörg Berndt of Kerry » 21.02.2005, 21:05

Hallo Hr. Mast,das wäre eine Möglichkeit. Aber ob das funktioniert weiß ich nicht und es war ja auch nur ein "was wäre wenn" durchspielen der Möglichkeiten.Vieleicht lernt Fr. Schlosser auch einen Märchenprinzen kennen, mit vielen Titeln und einem schönen großen Wappen :wink: . Dann haben wir uns ganz umsonst den Kopf zerbrochen 8)
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Gast

Beitrag von Gast » 21.02.2005, 21:45

Ja, vieleicht.Wollen wir es ihr auf jedenfall gönnen. :lol:In einem Heiratsvertrag kann man so einiges festlegen. Hab ich mir sagen lassen.mfgTh.Mast

Michael BERNHARD

FN Schlosser

Beitrag von Michael BERNHARD » 22.02.2005, 07:05

Hallo,es macht wohl einen großen Unterschied, ob Frau Schlosser, geb. Schlosser, die einen Herrn Schlosser heiratet, ihren Geburtsnamen (Schlosser) beibehält oder ob Sie als Ehenamen (Schlosser) den Namen (Schlosser) des Mannes annimmt.Führt Frau Schlosser ihren Geburtsnamen (Schlosser) weiter ist sie auch weiterhin führungsberechtigt hinsichtlich eines evtl. in ihrem Mannesstamm vorhandenen Wappens.Nimmt Frau Schlosser aber den Namen Schlosser des Ehemannes an, verliert sie die Führungsberechtigung hinsichtlich ihres Schlosser-Wappens, kann aber dann das evtl. vorhandene Schlosser-Wappen des Mannes führen.

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Jörg Berndt of Kerry
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Beitrag von Jörg Berndt of Kerry » 22.02.2005, 18:10

Sie kann ja erklären, wer es hören will, dass sie ihren Geburtsnahmen weiter trägt. :wink: Überprüfen wird das eh niemand. Wenn stört er auch am Ende; die Familie, die evtl. auch keine Ahnung hat, denen es auch egal ist und Aussenstehende geht es sowiso nichts an. 8)Es scheint eher eine Gewissensfrage zu sein, die man mit sich selbst abmachen muss. 8)
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Michael BERNHARD

Schlosser

Beitrag von Michael BERNHARD » 22.02.2005, 18:40

Hallo,so easy kann man auch an die Sache herangehen...Rechtlich macht es wohl schon einen Unterschied... :wink:

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Jörg Berndt of Kerry
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Beitrag von Jörg Berndt of Kerry » 23.02.2005, 15:39

Ja schon, aber wo kein Kläger, kommt kein Richter :wink:Und ist den früher (vor Jahrhunderten) nicht sowiso so verfahren wurden, wenn man sich den Wirrwar mit einigen Wappen ansieht. 8)
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