berechtigt?

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Tristan

berechtigt?

Beitrag von Tristan » 08.01.2005, 19:08

Hallo,hier auf der Seite steht, dass man nur ein Wappen führen darf wenn man vom legitimen Männerstamm abstammt.In der Familie meiner Großmutter gibt es ein Wappen, bin ich trozdem berechtigt dieses zu tragen?

Egon Ossowski

Beitrag von Egon Ossowski » 08.01.2005, 20:19

Wer führungsberechtigt ist, geht ausschließlich aus dem Wappenbrief hervor. Denn hier legt der Wappenstifter fest, wer (und eventuell unter welchen Bedingungen) das Wappen von Familienangehörigen geführt werden darf. Da hilft also nur bei der Oma fragen und Nachschauen! :)Die klassische Form der Führungsberechtigung war aber tatsächlich so, wie Du es sagtest, nämlich im Mannesstamm. Aber auch unter Heraldikern hat sich rumgesprochen, daß Frauen gleichberechtigt sind und das das Namensrecht sich enorm geändert hat.

Gast

Beitrag von Gast » 09.01.2005, 11:33

Egon Ossowski hat geschrieben:Wer führungsberechtigt ist, geht ausschließlich aus dem Wappenbrief hervor. Denn hier legt der Wappenstifter fest, wer (und eventuell unter welchen Bedingungen) das Wappen von Familienangehörigen geführt werden darf. Da hilft also nur bei der Oma fragen und Nachschauen! :)
Das ist ja das Problem, der Wappenbrief muss verloren gegangen sein. Dazu kommt noch, dass meine Oma die einzige Tochter vom letzten Wappenträger ist.Kann man das mit dem Wappenbreif noch irgendwie rausfinden?Also mein Uropa hieß mit Nachnamen HoeferÜber dem Schild ist eine Krone, aus der eine Frau kommt, die einen sechskantigen Stern in den Händen hält. Zwischen der Krone und dem Schild ist noch eine offene Kette.Kennt jemand dieses Wappen?

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Jörg Berndt of Kerry
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Beitrag von Jörg Berndt of Kerry » 09.01.2005, 12:31

Werter Tristan,die Helmzier allein ist ein schwieriges Suchkriterium.Ich habe im moment nur den Siebmacher in der Version von Dr.Neubecker. Dort gibt es ein Höfer-Wappen, aber anders als vonDir beschrieben. Es gibt viele Wappen mit "Person" die einen Stern hält.Wichtig ist auch der Schildinhalt, sonst suchst du ewig.MfGJörg
jörg, mit freundlichem gruß aus sachsen

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Markus
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Beitrag von Markus » 09.01.2005, 12:55

Wenn es keinen Wappenbrief mehr gibt, gilt als verbindliche Regel das Namensrecht. Das Wappen ist eng an den Familiennamen gebunden. Wenn Sie also den Familiennamen des Stifters führen, dürften Sie das Wappen führen, wenn nicht, tja, dann nicht.
Heraldische Grüße
Markus

Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488

Friedhard Pfeiffer

Wappen Hofer

Beitrag von Friedhard Pfeiffer » 09.01.2005, 14:59

Hallo,handelt es sich um ein Wappen, das wie folgt beschrieben ist:In Blau eine rote gezinnte Mauer, darüber drei (2,1) sechsstrahlige goldene Sterne. Helm: Gekrönt, daraus wachsender Mann mit langem Bart und Haar, rot gekleidet, über dem Kopf einen sechsstrahligen goldenen Stern haltend. Decke: Blau-rot.Das Wappen führte der Rottweiler Bürgermeister Johann Baptist H o fer, * 1759, + 1838.Ist es das Wappen?Mit freundlichen GrüßenFriedhard Pfeiffer

Tristan

Beitrag von Tristan » 09.01.2005, 15:08

Meine Großmutter war der einzige Nachkommen, jetzt heißt also keiner mehr Hoefer, weil kein Mann den Familiennamen hätte weiter vererben können. Ist das Wappen nun ausgestorben, nur weil die Nachfahren nicht mehr Hoefer heißen? (sonst wird doch auch weiblichen Familienangehörigen der Besitz vererbt)

Gast

Re: Wappen Hofer

Beitrag von Gast » 09.01.2005, 15:32

Friedhard Pfeiffer hat geschrieben:Hallo,handelt es sich um ein Wappen, das wie folgt beschrieben ist:In Blau eine rote gezinnte Mauer, darüber drei (2,1) sechsstrahlige goldene Sterne. Helm: Gekrönt, daraus wachsender Mann mit langem Bart und Haar, rot gekleidet, über dem Kopf einen sechsstrahligen goldenen Stern haltend. Decke: Blau-rot.Das Wappen führte der Rottweiler Bürgermeister Johann Baptist H o fer, * 1759, + 1838.Ist es das Wappen?Mit freundlichen GrüßenFriedhard Pfeiffer
Das ist es leider nicht, aber trozdem danke!Der letzte männliche Führer war Herbert W.K. Hoefer (04.10.1903 - 11.03.1988). Die Farben habe ich zwar nicht zu Verfügung, aber den Stern hält eindeutig eine Frau mit langen Haaren (Frontal-Ansicht). Die Beine der Frau sind nicht abgebildet, weil sich dort die Krone befindet.Das Schild ist schwer zu beschreiben, aber ich versuche es mal:Man sieht drei horizontal angeordnete Spitzen, die nach oben zeigen. Auf den Spitzen liegen auch noch Zacken.An den Seiten sind riesige Flüge, sie sehen ich würde sagen genau so aus wie die Schablone 3 hier im Forum.

Gast

Beitrag von Gast » 09.01.2005, 16:48

markus theising hat geschrieben:Wenn es keinen Wappenbrief mehr gibt, gilt als verbindliche Regel das Namensrecht. Das Wappen ist eng an den Familiennamen gebunden. Wenn Sie also den Familiennamen des Stifters führen, dürften Sie das Wappen führen, wenn nicht, tja, dann nicht.
Das ist nicht ganz richtig!Ich verweise auf www.wappen-loewe.de/richtlinien.htmlIn Absatz I c. steht eindeutig wie im Fall von Herr Tristan, dass wenn der Mannesstamm ausgestorben ist auch die Kinder der Töchter berechtigt sind das Wappen zuführen.Ich hoffe ich konnte helfen.mfg Herr Wagner

Gast

Beitrag von Gast » 09.01.2005, 17:10

Ich danke ihnen Herr Wagner,jetzt muss ich nur noch rausfinden ob das Wappen schon irgendwo eingetragen ist, um die farben zuerfahren. Also nochmal: Kennt jemand das oben beschriebene Wappen?

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Beitrag von Markus » 09.01.2005, 21:50

Wenn man sich die Richtlinien des Wappen-Löwen zu Eigen macht, sollte das Wappen aber nicht ohne Brisüre geführt werden.
Heraldische Grüße
Markus

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Beitrag von wappenfreund » 24.05.2008, 21:55

Ich weis, die Diskussion zu diesem Punkt ist schon etwas länger her :-)
Habe mir aber vorgenommen, das Forum soweit möglich von hinten nach vorne zu lesen, um mehr zu lernen. Es kann als so sein, dass von mir gestellte Fragen in "jüngerer" Vergangenheit behandelt wurden.

Dafür bitte ich schon mal im voraus um Nachsicht.

Hier nun eine für mein Verständnis der Heraldik wichtige Frage:

Damals (09.01.05) hatte Herr Theising geschrieben "....Wenn es keinen Wappenbrief mehr gibt, gilt als verbindliche Regel das Namensrecht. Das Wappen ist eng an den Familiennamen gebunden. Wenn Sie also den Familiennamen des Stifters führen, dürften Sie das Wappen führen, wenn nicht, tja, dann nicht...."

Ich dachte, dass die Nutzung zwingend an den Wappenbrief UND den Nachweis der Stammlinie gebunden sei.
Wie kann man ohne Wappenbrief wissen, wer der Stifter ist?
Falls das in dem damaligen Fall diskutierte Wappen registriert ist - was der Fragesteller wohl nicht mehr mitgeteilt hat - muss trotzdem nachgewiesen werden, dass eine Verwandschft mit dem in der Registrierung genannten Stifter vorliegt, oder?

Vielleicht betrachte ich das auch nur etwas verkompliziert. Wenn mit dem Verweis von Herrn Theising auf den Familiennamen die Abstammungslinie gemeint ist, erscheint mir die Sachlage klarer...

Ist das so?

Danke

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Beitrag von Markus » 25.05.2008, 16:13

Selbstverständlich gilt zunächst die Abstammungslinie. Wenn jemand den Namen Höfer führt, aber nichts mit der in Rede stehenden Familie zu tun hat, darf er auch deren Wappen nicht führen. Andererseits gilt aber auch: Wenn er mit der wappenführenden Familie Höfer verwandt ist, möglicherweise in direkter Linie vom Stifter abstammt, aber nicht mehr den Familiennamen führt, darf er auch dann das Höferwappen nicht nutzen. Und wenn der Wappenbrief (wenn es überhaupt jemals einen gab) verloren ist, hilft nur forschen, forschen und forschen.
Heraldische Grüße
Markus

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Beitrag von wappenfreund » 25.05.2008, 17:21

Vielen Dank Herr Theising..
Da habe ich wohl zu kompliziert gedacht :oops:

Barolo1644
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...

Beitrag von Barolo1644 » 26.05.2008, 11:23

Wenn jemand nicht in direkter männlicher !ehelicher! Linie abstammt darf er das Wappen nicht führen.

Wenn dem so ist hat er naturgemäss auch denselben Familiennamen.

So, jetzt haben unsere Gutmenschen wieder einen Grund um Einspurch zu erheben :D

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