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Moderatoren: Markus, Christian Ader
Registrierung in Wappenrollen
Verehrte Wappenfreunde,
ich habe da eine grundsätzliche Frage: Kann man eigentlich ein Wappen auch in verschiedenen Wappenrollen registrieren lassen? Abgesehen einmal von der finanziellen Seite, was sagt dsbzgl. die rechtliche? Gibt es dsbzgl. überhaupt eine rechtliche Seite?
MfG
Jörg Schmidt
ich habe da eine grundsätzliche Frage: Kann man eigentlich ein Wappen auch in verschiedenen Wappenrollen registrieren lassen? Abgesehen einmal von der finanziellen Seite, was sagt dsbzgl. die rechtliche? Gibt es dsbzgl. überhaupt eine rechtliche Seite?
MfG
Jörg Schmidt
Hallo Jörg,
du kannst dein Wappen selbstverständlich auch in mehreren Wappenrollen registrieren lassen.
Eine Notwendigkeit besteht allerdings nicht. Da dein Wappen durch den § 12 BGB bereits geschützt ist, dient eine Registrierung lediglich dazu es öffentlich zu machen, um bei einem eventuellen Rechtsstreit Beweiskraft zu haben. Damit wird auch einem Mißbrauch vorgebeugt u. dein Führungsanspruch bestätigt.
Mit freundlichem Gruß
Alois
du kannst dein Wappen selbstverständlich auch in mehreren Wappenrollen registrieren lassen.
Eine Notwendigkeit besteht allerdings nicht. Da dein Wappen durch den § 12 BGB bereits geschützt ist, dient eine Registrierung lediglich dazu es öffentlich zu machen, um bei einem eventuellen Rechtsstreit Beweiskraft zu haben. Damit wird auch einem Mißbrauch vorgebeugt u. dein Führungsanspruch bestätigt.
Mit freundlichem Gruß
Alois
Hallo,
ich habe vor einigen Jahren von Herrn Fittkau von der Hanseatisch Heraldischen Gesellschaft zu Bremen unser Familienwappen entwerfen lassen.
Die Beratung und die Ausführung war seriös und professionell.
das Preis-Leistungsverghältniss war angemessen.
Nur schade das ich unser Wappen in keiner Datenbank wiederfinde.
ich kan, sofern erlaubt, den Wappenbrief gerne die Tage hier einfügen.
Welche anderen Wappenrollen sind denn wissenswert ?
Wo sollte man sich eintragen lassen ?
Kennt jemand das Wappen der Familie * Peter * aus Bremen ?
ich habe vor einigen Jahren von Herrn Fittkau von der Hanseatisch Heraldischen Gesellschaft zu Bremen unser Familienwappen entwerfen lassen.
Die Beratung und die Ausführung war seriös und professionell.
das Preis-Leistungsverghältniss war angemessen.
Nur schade das ich unser Wappen in keiner Datenbank wiederfinde.
ich kan, sofern erlaubt, den Wappenbrief gerne die Tage hier einfügen.
Welche anderen Wappenrollen sind denn wissenswert ?
Wo sollte man sich eintragen lassen ?
Kennt jemand das Wappen der Familie * Peter * aus Bremen ?
- münchnerherold
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- Registriert: 11.09.2005, 23:08
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Ich wüde da mal vorschlagen das Wappen in Berlin
bei der Deutschen Wappenrolle eintragen zu lassen.
Wenn Herr Fittkau - seriös und professionell - gearbeitet
hat sind Sie auf einen guten Weg.
Schöne Grüße, Kurzmeier
bei der Deutschen Wappenrolle eintragen zu lassen.
Wenn Herr Fittkau - seriös und professionell - gearbeitet
hat sind Sie auf einen guten Weg.
Schöne Grüße, Kurzmeier
Sagen was man denkt, machen was man sagt.
Mitglied bei:
BLF
COMP GEN
DAGV
www.muenchner-wappen-herold.de
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www.muenchner-wappen-herold.de
Ich halte die Eintragung eines Wappens in eine offiziell anerkannte Wappenrolle nicht nur wichtig, sondern auch unumgänglich, zumindest ist sie eine meist kostengünstiger als die notwendige Alternative zur rechtlichen Absicherung eines Familienwappens.
Leider gibt es weder im § 12 des BGB einen Passus oder einen Artikel zum Wappen, noch gibt es rechtsgültige Kommentare zum Führen eines Wappens. Entgegen der landläufigen Meinung ist auch daß unlängst bekanntgewordene Düsseldorfer Urteil nicht unbedingt auf ein Familienwappen anzuwenden, da es sich in diesem besonderen Falle um ein kommunales Hoheitszeichen handelte, wozu es tatsächlich einen Paragraphen im Gestezestext gibt. http://www.jusline.de/index.php?cpid=ba ... 4&paid=124#
Einen tatsächlichen Schutz seines Wappens kann man auf zwei Wegen erhalten, zum Einen kann ich mein Wappen als Gebrauchs / Geschmacksmuster beim Patentamt eintragen lasswn, natürlich kostenpflichtig und leider auch nur zeitlich und örtlich begrenzt, wobei ich diesen Scutz nach Ablauf wiederum " kaufen" kann, oder aber durch die Eintragung in eine Oben genannte Wappenrolle.
Wenn ich mir ein Wappen entwerfen lasse und kaufe, so erhalte ich im Normalfall mit dem Kauf das ausschließliche Nutzungsrecht an dem Wappen. Das Urheberrecht, also das Recht des Künstlers an dem Wappen als dessen creatives Eigentum, ist nicht verkäuflich. Mit dem Nutzungsrecht steht mir alleine die Verwendung und Nutzung dieses Wappens, und zwar uneingeschränkt zur Verfügung. Ich bestimme wann, wo und von wem dieses Wappen genutzt und benutzt werden darf/kann.
Voraussetzung dafür ist allerdings eine Veröffentlichung dieses, meines Rechtes. Dies ist z.B. gewährleistet, wenn die von mir gewählte Wappenrolle mein Wappen veröffentlicht und die Veröffentlichung der Allgemeinheit zugänglich macht. Meistens geschieht dies durch den Druck von Büchern mit allen eingetragenen Wappen, und deren Auslage in z.B. Universitäts und anderen Bibliotheken.
Alleine dadurch, und leider nicht nur durch nutzen, tragen/führen meines Wappens, ist dies rechtlich geschützt.
Siehe auch:....http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/ ... G000101377
Leider gibt es weder im § 12 des BGB einen Passus oder einen Artikel zum Wappen, noch gibt es rechtsgültige Kommentare zum Führen eines Wappens. Entgegen der landläufigen Meinung ist auch daß unlängst bekanntgewordene Düsseldorfer Urteil nicht unbedingt auf ein Familienwappen anzuwenden, da es sich in diesem besonderen Falle um ein kommunales Hoheitszeichen handelte, wozu es tatsächlich einen Paragraphen im Gestezestext gibt. http://www.jusline.de/index.php?cpid=ba ... 4&paid=124#
Einen tatsächlichen Schutz seines Wappens kann man auf zwei Wegen erhalten, zum Einen kann ich mein Wappen als Gebrauchs / Geschmacksmuster beim Patentamt eintragen lasswn, natürlich kostenpflichtig und leider auch nur zeitlich und örtlich begrenzt, wobei ich diesen Scutz nach Ablauf wiederum " kaufen" kann, oder aber durch die Eintragung in eine Oben genannte Wappenrolle.
Wenn ich mir ein Wappen entwerfen lasse und kaufe, so erhalte ich im Normalfall mit dem Kauf das ausschließliche Nutzungsrecht an dem Wappen. Das Urheberrecht, also das Recht des Künstlers an dem Wappen als dessen creatives Eigentum, ist nicht verkäuflich. Mit dem Nutzungsrecht steht mir alleine die Verwendung und Nutzung dieses Wappens, und zwar uneingeschränkt zur Verfügung. Ich bestimme wann, wo und von wem dieses Wappen genutzt und benutzt werden darf/kann.
Voraussetzung dafür ist allerdings eine Veröffentlichung dieses, meines Rechtes. Dies ist z.B. gewährleistet, wenn die von mir gewählte Wappenrolle mein Wappen veröffentlicht und die Veröffentlichung der Allgemeinheit zugänglich macht. Meistens geschieht dies durch den Druck von Büchern mit allen eingetragenen Wappen, und deren Auslage in z.B. Universitäts und anderen Bibliotheken.
Alleine dadurch, und leider nicht nur durch nutzen, tragen/führen meines Wappens, ist dies rechtlich geschützt.
Siehe auch:....http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/ ... G000101377
have a nice day
gruß moustache
gruß moustache
Wie ich gerade feststellen mußte kann ich wohl nicht 2 links in einem Beitrag unterbringen?...also noch nen Versuch...
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/ ... G000101377
Nachtrag: Das ein Wappen in eine Online-Rolle eingetragen wird, ist m.E. auch kein gesicherter Schutz, zwar wird es dadurch veröffentlicht, aber was, wenn der Eigentümer der Website zumacht, die Firma schließt, der Provider die Domäne löscht oder Ähnliches?...dann sind alle Eintragungen einfach nicht mehr vorhanden.
Ein gedruckter Nachweis ist über Generationen, Jahrhunderte hinweg immer wieder einsehbar...
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/ ... G000101377
Nachtrag: Das ein Wappen in eine Online-Rolle eingetragen wird, ist m.E. auch kein gesicherter Schutz, zwar wird es dadurch veröffentlicht, aber was, wenn der Eigentümer der Website zumacht, die Firma schließt, der Provider die Domäne löscht oder Ähnliches?...dann sind alle Eintragungen einfach nicht mehr vorhanden.
Ein gedruckter Nachweis ist über Generationen, Jahrhunderte hinweg immer wieder einsehbar...
have a nice day
gruß moustache
gruß moustache
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- Mitglied
- Beiträge: 5020
- Registriert: 09.08.2005, 13:20
Das Wappen der Familie PETER war auch hier zu finden
http://www.familie-greve.de/modules.php ... 1&wrolle=1 ,
wurde jedoch zwischenzeitlich entfernt.
Weshalb bei diesem - korrekt beschriebenen - Wappen die Farbregeln "großzügig ausgelegt" sein sollen, erschließt sich mir nicht.
MfG
http://www.familie-greve.de/modules.php ... 1&wrolle=1 ,
wurde jedoch zwischenzeitlich entfernt.
Weshalb bei diesem - korrekt beschriebenen - Wappen die Farbregeln "großzügig ausgelegt" sein sollen, erschließt sich mir nicht.
MfG
keineswegs, es ist sichtbar, wenn man dem Link folgt und damit der gewünschten "breiten Öffentlichkeit" zur Kenntnisnahme verfügbar.Joachim v. Roy hat geschrieben:Das Wappen der Familie PETER war auch hier zu finden
http://www.familie-greve.de/modules.php ... 1&wrolle=1 ,
wurde jedoch zwischenzeitlich entfernt.
netten Gruß,
Irmgard
-
- Mitglied
- Beiträge: 5020
- Registriert: 09.08.2005, 13:20
Wenn man das von mir gestern aufgezeigte Wappen der Familie PETER
http://www.familie-greve.de/modules.php ... 1&wrolle=1
anklickt, dann findet man hier lediglich den Hinweis vor, daß die "angeforderte Seite e n t f e r n t bzw. umbenannt worden sein könnte" oder daß sie "zeitweise nicht verfügbar ist"
vgl. http://www.familie-greve.de/error.php
Es kann deshalb keine Rede davon sein, daß hier das - nicht näher erläuterte (!) - Wappen der Familie PETER einer "breiten Öffentlichkeit" vorgestellt wird.
MfG
http://www.familie-greve.de/modules.php ... 1&wrolle=1
anklickt, dann findet man hier lediglich den Hinweis vor, daß die "angeforderte Seite e n t f e r n t bzw. umbenannt worden sein könnte" oder daß sie "zeitweise nicht verfügbar ist"
vgl. http://www.familie-greve.de/error.php
Es kann deshalb keine Rede davon sein, daß hier das - nicht näher erläuterte (!) - Wappen der Familie PETER einer "breiten Öffentlichkeit" vorgestellt wird.
MfG
Na ja, schön bunt ist es wenigstens. Allerdings sollen die Farben kräftig und eindeutig sein. Also das himmelblau erscheint mir schon grenzwertig.
Die Sache mit der Eintragung in mehrere Rollen kann einen Haken haben. Die DWR trägt z. B. keine Wappen ein, die schon in einer anderen Rolle zu finden sind.
Die Sache mit der Eintragung in mehrere Rollen kann einen Haken haben. Die DWR trägt z. B. keine Wappen ein, die schon in einer anderen Rolle zu finden sind.
Heraldische Grüße
Markus
Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488
Markus
Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488