Stechhelm als zwingendes Kriterium bei Bürgerlichen Wappen?
Moderatoren: Markus, Christian Ader
täuschen Sie sich nicht...Ich habe schon Wappen gesehen, die waren von besagtem Wischmob nicht weit entfernt... [/quote]Zum einen müsste man prüfen ,ob der Wischmob wachsend oder ausbrechend das Hauptmotiv des Wappens ist, somit vielleicht für einen bestimmten Wappentyp steht. Denkbar wäre ein redendes Wappen der Familie Sauber, die durch den ausbrechenden Wischmob den gemeinen Wischmob aus dem Wappenschild wiederholt und somit den Familiennamen bildlich darstellt. Jedoch führe ich nicht den Familiennamen Sauber!In meinem Wappen ist der Helm dem Betrachter zugewandt , daher könnte ein Wischmob durchaus benutzt werden, jedoch habe ich mich letzlich nach reiflicher Überlegung und Abwägung aller Vorteile eines Mobs doch zugunsten eines Teils meines Wappentiers entschieden. :lol:Hätte ich eine Putzfirma oder wäre dieser Beruf des Wischmobschwingers schon seit Generationen in meiner Familie ausgeübt worden, würde ich natürlich keinen Augenblick zögern diesen Wischmob den Vorrag vor meinem Wappentier zu geben und dieses Wappen dann als Firmenwappen beim Deutschen Patentamt registieren lassen.
MfG
D.Stys
D.Stys
- Claus J.Billet
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