Hotowetz von Löwenhaus
Hotowetz von Hussenitz und Löwenhaus
Daniel Friedrich Hotovetcius wurde am 7. Februar 1653 durch Kaiser Ferdinand III. mit dem Prädikat „von Lewenhaus“ in den böhmischen Vladykenstand erhoben.
Ignatz Paul, Johann Wenzl und Wenzl Podiwin, Brüder Hotowetz von Löwenhauß wurden am 29. August 1709 durch Kaiser Josef I. mit dem erweiterten Prädikat „von Hußenitz und Löwenhauß“ in den alten böhmischen Ritterstand erhoben.
Emanuel Frantz Hotowetz von Hussenitz und Löwenhaus wurde am 13. Februar 1743 durch Königin Maria Theresia in den alten böhmischen Herrenstand mit den Ehrenwörten „Herr“, „Freiherr“ und „Wohlgeboren“ erhoben.
Aus Taus (Domažlice) stammend, hatte Daniel Friedrich seit November 1643 Philosophie in Prag studiert, am 29. Mai 1645 mit dem Bachelor abgeschlossen und am 23. Juli 1647 den Magistergrad erreicht. Während der schwedischen Invasion wurde er Mitglied der Studentenlegion und zeichnete sich mehrfach in ihren Reihen aus. Er war als Kundschafter auf einem Boot auf der Moldau, und einmal, als er nur mit dem Legionstrommler im Einsatz war, wurde er entdeckt und verlor fast sein Leben dabei. Neben Einzeleinsätzen verteidigte Daniel Friedrich die Brücke siebzehn Tage und Nächte lang und nahm an einer Reihe weiterer Scharmützel teil. Als in einem von ihnen ein Corporal der Legion ums Leben kam, wurde der damalige Gefreite Hotovetcius an seine Stelle befördert. Später arbeitete er im Rentamt und starb nach 1673.
Seine Nachkommen waren Ignatz Paul (1668-1736), Ratsherr, Beisitzer und böhmischer Sekretär am Gericht der Markgrafschaft Mähren, Johann Wenzl (+ nach 1717), Kanoniker des St. Veits- und Vyschehrad-Kapitels und Dekan der St. Apoliniakirche in Prag und Wenzl Podowin (+ nach 1709), Juniorjäger auf dem Kammergut Sbirow (Zbiroh).
Ignaz Paul war verheiratet mit Theresia Rosalia von Geißmar, mit der er die Söhne Carl Cajetan (+ nach 1743), Gerichtsschöffe im Fürstentum Oels in Schlesien, und Emanuel Franz (1704 - nach 1764), Gerichtsschöffe in Mähren und später Präsident des Mährischen Landesgerichts in Brünn, hatte.
Blason des Wappens von 1653 wie eingetragen aus dem Tschechischen übersetzt:
Der Schild wird nämlich in zwei gleiche Felder geteilt, die durch eine schräglinke Gehrung getrennt sind, deren unteres rot- oder rubinfarben und das obere schwarz- oder kohlenfarben ist; unten ist eine Stadtmauer, die durch Feuer und Beschuss beschädigt ist, auf der linken Seite steht ein Löwe von gelber oder goldener Farbe nach oben zur rechten Seite, mit einer goldenen Krone, einer herausgestreckten roten Zunge und einem doppelten aufrechten Schwanz, in den Vorderpranken eine Pieke mit rot-weißem Fähnlein schräg haltend, durch diesen Schild fließt in der Mitte der Fluss namens Moldau, auf dem ein Schwan schwimmt; auf dem Schild ist ein offener Ritterhelm mit um ihn flatternden Decken, auf der linken Seite blau- oder lasur-, schwarz- oder kohl- und auf der rechten Seite rot- oder rubin- und gelb oder goldfarben herunter hängen. Darauf sieht man eine goldene königliche Krone, auf dem eine runde blaue oder lasurfarbene Kugel ist, über der mit zwei golden gekrönten Köpfen und ausgestreckten Flügeln mit seinem schwarzem linker Fuß einen Palmzweig haltender Adler ist, welcher mit dem linken Fuß eine goldene Königskrone auf der Kugel hält und mit dem einen Kopf nach links und dem anderen nach rechts blickt.
Blason des Wappens von 1709 wie eingetragen:
Alß benantlich einen etwas ablänglicht, unter rund formirt und in der Mitten einem Waßerfluß, in welchem ein weißer Schwanen schwimmet, schrebs herab abgetheilten Schildt, deßen obere Theil schwartz- oder kohl-, der untere aber roth- oder rubinfarb und an deßen Grund ein Theil deren von Stuckschüßen verdorbenen Stadtmauer zu sehen ist. Ob diesen Stadt erzeiget sich ein auf hintern Füßen gerad hinauf stehender, zur rechten gewendter, grimmiger, gelb- oder goldtfarber Löw mit aufgerißenen Rachen, roth außgeschlagener Zungen und über den Rucken geschwungenen toppelten Schweiff, eine königliche guldene Cron obhabend und in beeden Prangen eine Piekhe mit roth und Weißen Fähnlein der schreg nach haltend. Ob diesem Schildt stehen zwey gegen einander einwerts gekerte freye offene ritterliche gekrönte Thurniers-Helmben der hintere mit weiß- oder silber- auch schwartz- oder kohl-, der förder aber mit gelb- oder gold- auch roth- oder rubinfarben Helmbdecken geziehret. Ob der hintern Cron sitzen ein mit dem Gesicht zur rechten gewendter weißer Schwahn, hinter welchen zwey schrebs und schregs stehende Fähnlein und zwahr das fordere mit roth- oder rubin-, das hintere aber mit Halb weiß und Halb schwartz-flügenden Taffet zu sehen seyn. Ob der fordern Cron praesentiret sich eine blau- oder lasurfarbe Weldtkugel, worüber ein schwartz- oder kohlfarber röm toppelten Adler mit ausgebreiteten Fliegeln sich schrems schwinget. In der rechten Krahlen einen grünen Palm, in der lincken aber eine königliche goldene Cron haltendt.
Blason des Wappens von 1743 wie eingetragen:
Als nehm einen etwas ablangen, unter rund zusammenlaufenden, in der Mitte mit einem weisser Fluß, in welchem ein weisser Schwan schwimet von der lincken zur rechten abwärts getheilt, und mit einer freyh Cron gezierten Schild, worvon die obere Feldung schwartz- oder kohlfarb, dahingegen in dem Grund der unteren roth- oder rubinfarben Feldung eine in Brand stehende Stadt mit einem oberhalb zur rechten aufrechts streitenden, gekrönten, gelb- oder goldfarben Löwen mit aufgerissenen Rachen, roth ausgeschlagener Zungen und über sich gewundenem doppelten Schweiff, dann in seinem zweyen Prancken ein roth und weiß außfliegendes Fähnlein halten zu sehen ist. Ob dem Schild stehen zwey gegen einander gekehrte freye offene gecrönte ritter Turniershelm mit ihren anhangenden Kleinodien, zur rechten mit einer roth- oder rubin- dann gelb- oder gold-, zur lincken aber schwartz- oder kohl-, dann weis- oder silberfarben Helmdecken bekleidet. Auf dem vorderem Helm praesentiret sich auf einer blauen Weltkugel ein schwartzer doppelter gecrönter Adler mit ausgebreitheten Flügeln und roth ausgeschlagenen Zungen, in der rechten Krallen einen grünnen Palmzweig, dann in der lincken eine goldene Cron haltend. Auf dem hintern Helm hingegen stehet ein zur rechten gekehrter weisser Schwan, zwischen zweyen ausfliegenden Fähnlein, worvon das vordere roth und das hintere schwartz und weiß ist.
Saalbuch 32b, Fol. 997v – 1001v
Saalbuch 111, Fol. 766 - 773
Saalbuch 174, Fol. 170v – 176v
Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch, Bd. 4 (Habsburgermonarchie), 10. Abt.:
Der Mährische Adel, Nürnberg 1899,S. 216 (nicht ganz korrekter Blason und Abbildung)