Ich habe die Frage des Urheberrechts auf Wappendecken mal mit meiner Tochter (fast fertige Juristin) diskutiert. Im Grunde läuft es auf dass hinaus, was wir bereits zuvor diskutiert haben. Das Recht an einem Kunstwerk entsteht bereits durch die Erschaffung nicht durch den Eintrag oder die Registrierung.
Entscheidend ist die Frage, ob die Helmdecke eine "echte" und "erkennbare" künstlerische Leistung darstellt oder ob sie bestehenden Helmdecken ähnelt. Hier dürfte Ermessenssache eine grosse Rolle spielen. Ich persönlich denke, dass sich die allermeisten Helmdecken stark ähneln, so dass sie nicht als schützenswerte Kunstwerke angesehen werden müssen.
Meine Tochter war der Meinung, dass sich insbesondere bei einer privaten und nichtkommerziellen Nutzung einer bestehenden Helmdecke wohl kaum ein Gericht bereitfinden dürfte Sanktionen gegen den Beklagten zu ergreifen. Sie wies daraufhin, dass man privat auch ein Bild von Mickey Mouse malen darf und es sich an die Wand hängen darf.
Gruss
Dirk
Urheberrechtliche Fragen
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Re: Urheberrechtliche Fragen
Beste Grüsse
Dirk
Dirk
Re: Urheberrechtliche Fragen
Die deutschen heraldischen Gepflogenheiten und Regeln unterscheiden sich kaum von jenen der Schweiz. Auch in Deutschland kann das Wappen nur als Schild dargestellt werden. Ein wichtiger Unterschied zwischen Deutschland und der Schweiz ist, dass man in Deutschland ab dem 17. Jahrhundert die Blasonierung aus Frankreich übernommen hat und sie in den folgenden Jahrhunderten massgeblich wurde. In der Schweiz ist man hier konservativer, was u. a. dazu führt, dass dasselbe Wappen genau wie im Mittelalter mitunter mit unterschiedlicher Helmzier dargestellt werden kann. Aber genau wie in der Schweiz ist der Schild auch in Deutschland entscheidend.Berlingo hat geschrieben: ↑27.10.2020, 19:46
Als Ergänzung zu Gerds Hilfe: Dirk beschreibt schweizerische Verhältnisse (insbesondere die Schweizerische Heraldische Gesellschaft mit ihrem Wappenbuch etc.) -- allein, so "hübsche" Dinge wie "Wappenrollenmeister" und "generischen Standarddecken" sind nicht 1-zu-1 auf andere Wappenkulturräume (zum Beispiel Deutschland) zu übertragen.
Auch in Deutschland ist die Form der Helmdecken kein bestimmendes Merkmal des Wappens. Solange sie den Stil wahren, wird sich kaum eine Wappenrolle gegen generische Decken wehren. Wenn ich in den namhaften Wappenrolle blättere sehe ich fast nur generische Decken, die sich sehr ähneln.Berlingo hat geschrieben: ↑27.10.2020, 19:46..... Helmdecken, die von einem Dritten "abgekupfert" sind, womögtlich Urheber-, Nutzungs- oder Verwertungsrechte verletzen oder in irgendeiner Form erkennbar ein Plagiat darstellen, sind gewöhnlich in den deutschen Vereinen keine gute Empfehlung. Leider rutschen den Prüfern immer wieder Copy-and-Paste-Elemente durch. So ist die Anzahl der Helme, die man aus dem Werk von Leonhard plagiiert hat, in den Wappenrollen Deutschlands Legion.
Z.B. hier:
http://www.zum-kleeblatt.de/familienwappen.html
Auf der folgenden Seite haben 5 von 6 Wappen generische Decken. Die Decken des einen Wappens die nicht generisch sind, passen aus meiner Sicht nicht zum Stil des Wappen, aber das ist wohl Geschackssache.
http://www.zum-kleeblatt.de/wappenrolle.html
Gruss
Dirk
Beste Grüsse
Dirk
Dirk
Re: Urheberrechtliche Fragen
Das hat doch schon Gerd beantwortet: Es ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob man die Decken, die man selber gestaltet hat, immer wieder benutzt (so entstehen die generischen Decken in den meisten Fällen in den Wappenrollen Deutschlands) -- oder ob man Decken plagiiert.
Re: Urheberrechtliche Fragen
Wir verstehen uns offenbar falsch. Mit generischen Standarddecken meine ich Decken, die sich ähneln aber nicht exakt dieselben sind. Es ist richtig, einige Wappenkünstler verwenden dieselben Decken immer wieder, bzw. greifen je nach Kundenwunsch auf ihren Fundus an Decken-Entwürfen zurück. Das meine ich aber nicht.Berlingo hat geschrieben: ↑01.11.2020, 19:38
Das hat doch schon Gerd beantwortet: Es ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob man die Decken, die man selber gestaltet hat, immer wieder benutzt (so entstehen die generischen Decken in den meisten Fällen in den Wappenrollen Deutschlands) -- oder ob man Decken plagiiert.
Ich meine, dass sich ähnelnde Decken bereits generische Standarddecken sind. Ob mal das eine Ende des Tuches nach oben dreht oder nach unten, ob die Decke am Ende Dreigespalten ist oder in runden Zatteln ausläuft spielt aus meiner Sicht keine Rolle, bzw. stellt keine erkennbare und schützenswerte künstlerische Leistung dar. Ich würde nur dann von echten Neuentwürfen sprechen, wenn die Decken als solche ins Auge fallen.
Wenn ich zum Beispiel in der Quelle unten herumblättere erkenne ich praktisch nur generische Standarddecken, die aus meiner Sicht gemeinfrei sind, bzw. auf die kein Exklusivrecht geltend gemacht werden kann. Diese Decken sind aus meiner Sicht schön und einer Wappenrolle angemessen, aber ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass sie Exklusivrechte darstellen.
https://www.online-wappenrolle.de/docs/ ... and_02.pdf
Und hier sehe ich 5 mal generische Standarddecken und ein Wappen (oben links) mit etwas, was ich als erkennbaren Neuentwurf bezeichnen würde.
http://www.zum-kleeblatt.de/wappenrolle.html
Gruss
Dirk
Beste Grüsse
Dirk
Dirk