Ab wann kann man von Wappen führen sprechen (Österreich)

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khaelss
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Ab wann kann man von Wappen führen sprechen (Österreich)

Beitrag von khaelss » 05.05.2020, 19:11

Hallo, ich hoffte es passt in diese Kategorie. Vielleicht ist mein Beitrag hier auch für manche interessant.

In Österreich ist das führen von Familienwappen ja gesetzlich verboten. Hier stelle ich mir die Frage, wie wird "führen", eigentlich definiert? Solange ich damit keine offiziellen Dokumente siegle oder auf Geschäftspapiere verwende, kann mir ja keiner beweisen das ich ein Wappen führe. Ich habe das Familienwappen zum Beispiel über der Haustür, erwähne aber nur, dass es das Wappen meiner Vorfahren war. Ist das jetzt verboten? Damit führe ich das Wappen selbst ja eigentlich nicht, sondern präsentiere nur die Familiengeschichte bzw. bewahre diese (was mir wichtig ist) . Also als Denkmal. Wo liegt hier die Grenze? Für mich ist das Wappen ein Teil der Familiengeschichte und möchte es daher nicht verstecken. Mein Wahlspruch daher: "Jeder sollte seine Wurzeln kennen".

Vor vier Jahren ging ich sogar ein Schritt weiter und brachte eine Namensänderung von "Khälß" zu "Khälß-Khälßberg", ein. Ohne Diskussion, unpraktisch ist der lange Namen und man gab mir auf der Behörde auch nur geringe Chancen zu desen Bewilligung. Trozdem brachte ich dank Familiendokumente, Staatsarchiv und Kirchenbücher eine menge Dokumente meiner Vorfahren ein. Und siehe da, mir wurde diese Namensänderung auch noch gebührenfrei gewährt. In der Begründung des Bescheid stand zwar das folgende nicht, aber ich gab auch einen Verwechslungsgrund aufgrund des gleichen Vornamen mit meines Vater an. Ob es ohne dem gegangen wäre, weiß ich daher nicht. Jedenfalls um auf den Punkt zu kommen, sagt der Bindestrich im neuen Namen bereits aus, dass vor 1918 hier ein "von" stand und hat daher schon einige Aufmerksamkeit mit sich gezogen. Also eigentlich auch nicht viel anders als das Wappen meine Vorfahren an der Haustür. Deswegen ist man ja auch nicht gleich besser gestellt.. Soll sich jeder ein Wappen stiften lassen können. Wie ist es, wenn man es als Logo für sein Unternehmen führt?
Den eindeutigen Doppelnamen muss ich immerhin auch auf jedem behördlichen Dokument offiziell führen. Wie gesagt, unpraktisch ist es ja. Daher verstehe ich das Wappenverbotsgesetz und wie weit es eigentlich wirklich geht, nicht so ganz. Vielleicht hat hier jemand gute Argumente.

PS: Ich weiß, dass die Strafe dafür sehr gering wäre und es auch nicht unbedingt geahndet wird. Mir geht es daher nur rein um das Prinzip.
Zuletzt geändert von khaelss am 06.05.2020, 19:30, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
Josef
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Duppauer1
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Re: Ab wann kann man von Wappen führen sprechen (Österreich)

Beitrag von Duppauer1 » 05.05.2020, 21:16

Lieber khaelss,

natürlich ist die Rechtslage in Österreich eine etwas komplizierte auf Grund des Adelsaufhebungsgesetz.
Den Adelstitel und damit auch das Wappen darf man nicht im Kontakt mit öffentlichen Behörden, oder im öffentlichen Bereich führen.
Aber im privaten Bereich z.B. aus Briefpapier und im privaten Schriftverkehr darfst Du das Wappen durchaus führen.
Das führen des Wappens bezieht sich ja nicht nur auf das führen auf Geschäftspapieren. Führen kann man das Wappen auf vielfältige Weise.
Klassisch als Siegel, Siegelstempel, Siegelring, auf Manschettenknöpfen,Krawattenhalter, Tafelservice, Gläßern, Essbesteck. Weiterhin kann man sich das Wappen auf Tassen, T-Shirts, Tüchern, Kugelschreibern, Schachteln und Kästchen usw. drucken lassen. Wer will Dir z.B. untersagen wenn Du Deinen Kaffee zu Hause aus einem Kaffebecher trinkst, der Dein Wappen trägt, oder Du einen Siegelring7 Manschettenknöpfe mit Wappen trägst ? Wo kein Kläger da kein Richter !
In übrigen muß Dir keiner beweisen ab wann Du ein Wappen führst :!: Du musst beweisen ab wann das Wappen in Deiner Familie geführt wird :!:
Bei Führen des Wappens auf Geschäftspapieren und auf einer web.seite wäre ich vorsichtig.
https://www.derstandard.at/story/200009 ... ungsgesetz
Hier würde ich im o.g. Fall die letztrichterliche Entscheidung abwarten, wenn es denn dazu kommt!

P.S. Meine o.g. Meinung, ist keine rechtliche Beratung :!: Ich bin kein Jurist :!: Dazu konsultiere einen österreichischen Juristen.
Bild Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines, fängt aber mit Kleinigkeiten an. (Sokrates)

Herzliche Grüße
Dieter

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khaelss
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Re: Ab wann kann man von Wappen führen sprechen (Österreich)

Beitrag von khaelss » 05.05.2020, 22:01

Lieber Dieter

natürlich ist mir klar, dass ich in einem Heraldik Forum keine Rechtsberatung erhalte :) Darum geht es auch nicht. Die ganzen Eindrücke sind mir für meine Meinungsbildung wichtig. :wink:
Du musst beweisen ab wann das Wappen in Deiner Familie geführt wird
Warum muss ich das beweisen, wenn ein Familien- oder Adelswappen so und so keine Rechtsgültigkeit und dadurch auch keine Rechtsschutz in Österreich genießt?

Fall Karl Habsburg bin ich gespannt. Hier geht es aber mehr darum, dass er auf der Website den Namen mit "von" geschrieben hat.

Besten Dank für Ihren interessanten Beitrag.

LG. Josef
Liebe Grüße
Josef
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Duppauer1
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Re: Ab wann kann man von Wappen führen sprechen (Österreich)

Beitrag von Duppauer1 » 05.05.2020, 22:48

Lieber Josef,
Du hast geschrieben:
Warum muss ich das beweisen, wenn ein Familien- oder Adelswappen so und so keine Rechtsgültigkeit und dadurch auch keine Rechtsschutz in Österreich wo ich lebe genießt? Auf österreichischen Boden könnte ich jedes Familienwappen (solange es nicht irgendwo als Hoheitszeichen verwendung findet) ohne wegen Urheberschutz belangt zu werden verwenden. Leider ist das durch dieses Gesetz so.
Wie das im österreichischem Recht ist kann ich nicht sagen !
Deshalb mein Rat, sich an eine österreichischen Juristen zu wenden!
Bei uns in Deutschland genießt das Wappen Rechtsschutz analog zum Namensschutz § 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Aber stell Dir mal folgenden Fall vor!
Ein Herr xyz aus Deutschland, oder ein Unternehmen xyz aus Deutschland verwendet Dein schönes Wappen.
Hier könntest Du auf Unterlassung in Deutschland klagen und beweisen das Du die älteren Rechtsansprüche hast.
Zugegeben das trifft jetzt auf Deutschland und evtl. auch auf andere Länder zu, aber eben nicht auf Österreich, auf das Du ja speziell angefragt hast.
Aber selbst wenn jemand Dein Wappen in Österreich führen würde, was ja auch für denjenigen im öffentlichen Bereich verboten wäre und Du dies mitbekommen würdest, könnte man ihn schnell als "Lügenbaron" entlarven und wer will schon gern ein Lügenbaron sein! :wink:

Vielleicht hilft auch in dieser Frage das Nachbarforum AustroAristo https://coresno.com/ weiter das sich speziell mit dem österreichischem Adel befasst. Ich bin in diesem Forum auch unterwegs. :wink:

Jedenfalls ist Dein Familienwappen ausreichend dokumentiert! Aber wenn du willst kannst Du Dein Wappen auch in den 3 großen Wappenrollen in Deutschland registrieren lassen, die Kosten dafür sind gering, da es ja Vereine sind und keine gewerbliche Unternehmen.
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Herzliche Grüße
Dieter

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Re: Ab wann kann man von Wappen führen sprechen (Österreich)

Beitrag von khaelss » 06.05.2020, 06:57

Lieber Dieter,

besten Dank für Ihre ausführliche Antwort, auch wenn wir damit jetzt vom eigentlichen Thema sehr abschweifen.
Das mit der Eintragung in Deutschland habe ich bereits diskutiert.
viewtopic.php?f=2&t=8974
Zuletzt geändert von khaelss am 06.05.2020, 19:35, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
Josef
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Gerd
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Re: Ab wann kann man von Wappen führen sprechen (Österreich)

Beitrag von Gerd » 06.05.2020, 09:51

Hallo Josef,

hier nur mal ein Beispiel wie das mit dem Wappen und dem Titel schön umgangen wurde. Leopold Emanuel Ludwig Cramer wurde am 8.3.1882 in den österreichischen Ritterstand erhoben. Seine Familie besitzt in der Steiermark ein Weingut. Das Familienwappen wurde als Geschäftslogo eingetragen und die Weinsorten erhielten solche Namen wie "Familie von Cramer" ec. Tolle Idee wie ich finde.
https://www.weingut-albert.at/

Es gibt auch Österreicher die für ihre Familie ein Wappen stiften und es in deutschen Wappenrollen eintragen lassen.
Mit besten Grüssen
Gerd
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Re: Ab wann kann man von Wappen führen sprechen (Österreich)

Beitrag von khaelss » 06.05.2020, 19:20

Hallo Gerd,

danke für das interessante Beispiel. Das finde ich eine wirklich auch eine gute Idee :) Auch auf Wikipedia hab ich einen interessanten Gerichtsprozess in Österreich aufgrund eines Familienwappen gefunden https://de.wikipedia.org/wiki/Wappenrecht#Judikatur
Liebe Grüße
Josef
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