Interpretationshilfe Siebmacher gesucht

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HFRudolph
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Interpretationshilfe Siebmacher gesucht

Beitrag von HFRudolph » 18.12.2019, 11:20

Hallo Ihr Lieben, lange habt Ihr nichts mehr gehört von mir, ich freue mich aber, dass hier noch so viele alte Bekannte unterwegs sind.

Nun zu meiner Frage: Wie interpretiere ich Eintragungen im Siebmacher ohne genauere Zusätze der Führungsberechtigung?
Folgendes Problem: Häufig steht dort beispielsweise soetwas
XY hat folgendes Wappen angenommen … bla bla …. Ältester Vorfahr des XY ist Heinrich Y, geb. am 16.01.1695 in Berlin.

1. Streng wörtlich genommen kann Annahme heißen, dass die Person ein altes, wiedergefundenes Wappen für sich in Anspruch nimmt oder es wurde neu erstellt.
2. Streng wörtlich genommen ist dort keine Führungsberechtigung genannt, jedenfalls dürfte die Person und bei alten Eintragungen von vor 1918 die Nachkommenschaft im Mannesstamm sicherlich führungsberechtigt sein - soweit die enge Auslegung.
3. Ansich (!) gingen die Menschen vor 100 Jahren aber doch davon aus, dass ein Familienwappen allen zum namensgleichen Stamm gehörenden Personen (aus ehelichen Zweigen) zustehen sollte. Die Stiftung nur für einzelne Familienzweige war unüblich - man könnte also so interpretieren, dass eine unübliche einseitige Zuweisung nur an die eigenen Nachfahren damals explizit hätte erwähnt werden müssen. Und: Welchen Sinn sollte die Nennung eines ältest bekannten namenstragenden Vorfahren haben, wenn nicht den Sinn, eine Führungsberechtigung für all dessen namenstragende Nachfahren zu begründen?

Habt Ihr vielleicht irgendeinen Texthinweis im Siebmacher, der das stützen könnte?

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Gerd
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Re: Interpretationshilfe Siebmacher gesucht

Beitrag von Gerd » 19.12.2019, 11:25

Hallo,

ich gehe mal davon aus das hier bürgerl. Wappen gemeint sind, da ja bei den Adelswappen auch ein Adelsakt dazu existiert der das ganze regelt.
Soweit dort bei den bürgerl. Wappen keine Wappenverleihung vorhanden ist, in der das ebenfalls vorgegeben ist bin ich immer davon ausgegangen das die im Text genannte älteste Person die ist welche das Wappen geführt hat und, wie das eben üblich war, alle ehelichen Nachkommen die den Namen führen auch das Wappen führen dürfen. So steht es ja auch bei den Wappenverleihungen im Text.
Einen Texthinweis konnte ich bisher nicht dazu finden.
Mit besten Grüssen
Gerd
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HFRudolph
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Re: Interpretationshilfe Siebmacher gesucht

Beitrag von HFRudolph » 22.12.2019, 13:47

Hallo Gerd,
ja, bürgerliche Wappen sind gemeint. Da es ja auch direkt um die juristische Folge der Führungsberechtigung geht, halte ich Missverständlichkeiten nach wie vor für ungünstig. Wenn jemand ein Wappen um 1900 eintragen lässt und seinen ältest bekannten Vorfahren im Mannesstamm nennt, heißt das ja noch lange nicht, dass das Wappen alt ist. Führungsberechtigungen werden ja auch heute noch auf längst verstorbene Personen gezogen. Ich frage mich immer wieder, was überhaupt gemeint ist, wenn es nicht explizit genannt ist.

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Gerd
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Re: Interpretationshilfe Siebmacher gesucht

Beitrag von Gerd » 22.12.2019, 15:31

Ich habe hier mal einen Textauszug aus einem Siebmacher bürgerl. Wappen von Dr. Otto Titan von Hefner von 1857. Da wird lediglich erwähnt das es sich um eine Sammlung von Wappen handelt.

"...Als Quellen wurden benüzt: Wappenbriefe, Grabsteine und andere öffentliche Denkmäler, ältere Stammbücher, handschriftliche Familien- und Wappenbücher von bürgerlichen Geschlechtern verschiedener Städte, Siegel auf Urkunden, Portraite aus älterer Zeit auf denen häufig die Wappen der Dargestellten sich finden und endlich gefällige Mittheilungen einzelner Notabilitäten mit familiengeschichtlichen Notizen. ..."

Man kann also nicht unbedingt davon ausgehen das die im Text genannten Personen auch die ältesten sind die das Wappen schon geführt haben. Es sind nur die Personen die auch bekannt sind/waren.
Mit besten Grüssen
Gerd
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