Re: Sind Behaghel von Adlerskron in Wahrheit von Wied?
Verfasst: 10.03.2019, 17:21
Also fassen wir noch einmal zusammen:
Während Karl Behaghel von Adlerskron im Wied und Livland eine ganze Reihe von Zusatzprivilegien erhält, die angeblich alle Geld Kosten:
.) Das Wappen taucht im baltischen Adelsverzeichnis mit 3 Kronen auf
.) Karl Behaghel von Adlerskron wird KammerRat
.) Er wird in die Schiller-Gesellschaft aufgenommen
.) hat ab diesem Zeitpunkt das Geld Reisen zum Ararat zu unternehmen, wobei man sich fragen muss, warum er hierfür als gerade erst frisch bestellter KammerRat die Freistellung erhielt
.) die Familie wird ins Vizdeme Ritterbuch aufgenommen
-) später auch die Wappen in Wien mit Kronen ausgestattet werden
erhält der Sohn in Wien ein privilegium de non usu, welches man eigentlich nur bekommt, wenn man einem bürgerlichen Beruf also Arbeit nachgehen will oder aber finanzielle Probleme hat.
Was beides nicht der Fall ist.
Der Ruf der Familie kann auch in Wien nicht so schlecht sein, weil sonst hätte von Hack, wäre der Antrag von Seiten Isaac Behaghel von Adlerskron angesucht abgelehnt, kam der Antrag von von Hack dann wäre es überhaupt anzunehmen, dass er sich einen Vorteil erwartete.
Gleichzeitig schreibt Schiller in einem Brief an den Hof in Wied, den der Hofkapellmeister zur Zustellung erhält, dass sein Freund Behaghel von Adlerskron für alle Stände zuständig ist und die Flur zum Vaterland verwandelt.
Das privilegium de non usu kann also auf keinen Fall aus finanziellen Gründen gewesen sein. Ein strafrechtliches Delikt aber hätte zu einem Adelverlust geführt.
Was eine Zusammenlegung 1759 unmöglich gemacht hätte.
Und die Aufnahme in die Schiller Gesellschaft so wie das Vizdeme Ritterbuch setzte eigentlich jeweils einen Hochadel Baron aufwärts voraus.
https://de.wikipedia.org/wiki/Livl%C3%A ... tterschaft
Da wurde nur der vornehme Adel aufgenommen.
Womit nur eine einzige Frage bleibt:
Welchen vornehmen Adel konnte Karl Behaghel von Adlerskron vorweisen um in die Livländische Ritterschaft zu kommen und in das Vizdeme Ritterbuch eingetragen zu werden?
Und jetzt ersuche ich um eine fundierte Stellungnahme und nicht Polemik.
Während Karl Behaghel von Adlerskron im Wied und Livland eine ganze Reihe von Zusatzprivilegien erhält, die angeblich alle Geld Kosten:
.) Das Wappen taucht im baltischen Adelsverzeichnis mit 3 Kronen auf
.) Karl Behaghel von Adlerskron wird KammerRat
.) Er wird in die Schiller-Gesellschaft aufgenommen
.) hat ab diesem Zeitpunkt das Geld Reisen zum Ararat zu unternehmen, wobei man sich fragen muss, warum er hierfür als gerade erst frisch bestellter KammerRat die Freistellung erhielt
.) die Familie wird ins Vizdeme Ritterbuch aufgenommen
-) später auch die Wappen in Wien mit Kronen ausgestattet werden
erhält der Sohn in Wien ein privilegium de non usu, welches man eigentlich nur bekommt, wenn man einem bürgerlichen Beruf also Arbeit nachgehen will oder aber finanzielle Probleme hat.
Was beides nicht der Fall ist.
Der Ruf der Familie kann auch in Wien nicht so schlecht sein, weil sonst hätte von Hack, wäre der Antrag von Seiten Isaac Behaghel von Adlerskron angesucht abgelehnt, kam der Antrag von von Hack dann wäre es überhaupt anzunehmen, dass er sich einen Vorteil erwartete.
Gleichzeitig schreibt Schiller in einem Brief an den Hof in Wied, den der Hofkapellmeister zur Zustellung erhält, dass sein Freund Behaghel von Adlerskron für alle Stände zuständig ist und die Flur zum Vaterland verwandelt.
Das privilegium de non usu kann also auf keinen Fall aus finanziellen Gründen gewesen sein. Ein strafrechtliches Delikt aber hätte zu einem Adelverlust geführt.
Was eine Zusammenlegung 1759 unmöglich gemacht hätte.
Und die Aufnahme in die Schiller Gesellschaft so wie das Vizdeme Ritterbuch setzte eigentlich jeweils einen Hochadel Baron aufwärts voraus.
https://de.wikipedia.org/wiki/Livl%C3%A ... tterschaft
Da wurde nur der vornehme Adel aufgenommen.
Womit nur eine einzige Frage bleibt:
Welchen vornehmen Adel konnte Karl Behaghel von Adlerskron vorweisen um in die Livländische Ritterschaft zu kommen und in das Vizdeme Ritterbuch eingetragen zu werden?
Und jetzt ersuche ich um eine fundierte Stellungnahme und nicht Polemik.