Hallo Frank,Frank Martinoff hat geschrieben: ... das liegt aber im Konflikt zum Copyright-Urheberrecht ... das ca. 70 Jahre über den Tod hinausgeht!
... wieder mal Schwachsinn der Gesetzgebung bzw. Regierung!
ich denke das dies schon konsistent ist. Copyright-Rechte gehören einer rechtsfähigen Person - entweder einer oder mehrerer lebende Privatperson oder einer rechtsfähigen Institution, z.B. einem Unternehmen oder einer Stiftung. So sind Logos und Markennamen vor dem Zugriff Dritter geschützt, auch wenn der ursprüngliche Firmengründer oder Stifter des Logos nicht mehr am Leben ist.
Bei einem Familienwappen ist dies ganz anders. Es gehört einer Gruppe von Privatpersonen die zu Lebzeiten rechtsfähig ist und Rechte erheben und durchsetzten kann. Wenn diese Gruppe nicht mehr existiert ist sie nicht mehr rechtsfähig - ihr Recht am Wappen erlischt zwangsläufig. Meiner Meinung nach kann dann - rein formalrechtlich gesprochen - jeder das Wappen legal für sich neu annehmen. Er kann mit dieser Annahme schlichtweg kein Recht verletzten, weil es niemanden mehr gibt, der einen rechtlichen Anspruch erheben kann oder für den jemand anderes einen rechtlichen Anspruch erheben könnte.
Für allgemeine Symbole gilt dies übrigens auch schon für Lebende - also für rechtsfähige Personen. Das Wappen des Deutschen Ordens z.B. ist ein schlichtes schwarzes Kreuz auf weissem Grund. Der Deutsche Orden kann aber niemanden das Recht absprechen ein weithin bekanntes christliches Symbol nach seinen eigenen Wünschen zu verwenden. Das gleiche gilt für andere allgemeine Symbole. Wie könnte jemand für sich das alleinige Recht herausnehmen z.B. das Symbol eines goldenen Löwen auf blauem Grund nur nach eigenen Wünschen zu verwenden? Die Anmassung dieses Rechtes impliziert die Einschränkung der Rechte aller anderer. Eine solche Anmassung - auch wenn sie in irgendeiner privaten Wappenliste eingetragen wurde - ist aus meiner Sicht weder rechtlich und schon gar nicht moralisch zu begründen.
Das private Wappenregister dies anders handhaben ist davon natürlich unberührt. Aber auch aus diesem Grund ist die Wappenführung und sogar der rechtliche Schutz eines Wappens einer rechtsfähigen Person auch nicht an den Eintrag in ein solches Register gebunden.
Gruss
Dirk