Hallo,
eine schöne Idee. Aber wohl in der Praxis nicht umsetzbar. „Ein Berufsverband nimmt allgemeine Interessen eines Wirtschaftszweiges wahr“
Was sind die gemeinsamen Interessen?
Wo soll die Kohle herkommen für Vorstand, Öffentlichkeitsarbeit etc.?
Da gibt es noch sehr sehr viele Steine aus dem Weg zu räumen. Herr Waas und ich konnten schon Erfahrungen sammeln.
Ich würde mich aber freuen wenn das jemand in die Hand nimmt, der das auch durchziehen kann.
RA Kanzlei Schlegel antwortet dem PH e.V.-Info
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Re: RA Kanzlei Schlegel antwortet dem PH e.V.-Info
Ich denke doch, dass ein Berufsverband in der Praxis umsetzbar ist, viele Verbände und Kammern beweisen es. Vorstände juristischer Personen d. p. R. arbeiten ehrenamtlich; gemeinsame Interessen und Ziele ergeben sich aus der Verbandsarbeit selbst, sind aber in jedem Fall die berufsständische Interessenvertretung, die Gewährleistung der Freiberuflichkeit und das Schaffen und Evaluieren von verbindlichen Ordnungen. Die Gelder ergeben sich aus Beiträgen, die nicht sehr hoch ausfallen und zudem steuerlich absetzbar sind. Die Öffentlichkeitsarbeit wird zunächst selbst organisiert.A.Jacob hat geschrieben:Hallo,
eine schöne Idee. Aber wohl in der Praxis nicht umsetzbar. „Ein Berufsverband nimmt allgemeine Interessen eines Wirtschaftszweiges wahr“
Was sind die gemeinsamen Interessen?
Wo soll die Kohle herkommen für Vorstand, Öffentlichkeitsarbeit etc.?
Da gibt es noch sehr sehr viele Steine aus dem Weg zu räumen. Herr Waas und ich konnten schon Erfahrungen sammeln.
Ich würde mich aber freuen wenn das jemand in die Hand nimmt, der das auch durchziehen kann.
Wenn bisherige Unternehmungen in dieser Richtung gescheitert sind, liegt es vermutlich daran, dass die Macher wenig oder gar keine Verbandserfahrung hatten. Dazu bedarf es das umfangreiche Wissen der Organisationsentwicklung, der Evaluation des Bestehenden, juristische Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten, um erarbeitete Standpunkte im öffentlichen Diskurs vertreten zu können (politische und fachliche Interessenartikulation und -durchsetzung).
Das sollte eine berufsständische Körperschaft mindestens leisten.
Das alles ist machbar.
Zuletzt geändert von BdHiD am 18.05.2015, 16:23, insgesamt 4-mal geändert.
Re: RA Kanzlei Schlegel antwortet dem PH e.V.-Info
A.Jacob hat geschrieben:Ich würde mich aber freuen wenn das jemand in die Hand nimmt, der das auch durchziehen kann.
Wunderbar
Ich würde es organisieren, macht aber nur Sinn, wenn andere mitziehen.