Familienwappen

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KWF-Schäfer
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Beitrag von KWF-Schäfer » 25.02.2013, 22:17

Leider fällt mir hier die Identifikation des Stammbaumes etwas schwerer, da meine Sütterlin-Kenntnisse eher gegen 0 gehen. :oops:

Mit Hilfe der Auszüge aus den Kirchenbüchern komme ich von Johann Kasper Schäffer geboren 1697 in Kanschenberg zu Johann Herrmann Schäffer geb. 3.7.1743 zu Friedrich Aemilius Schäffer =>Friederich Emil Schäfer, Kassel; Dieser hatte einen Sohn Carl Hermann Schäfer (geboren am 24.3.1811 in Kassel. Dieser ehelichte im Jahre 1834 die Tochter des Kammerlaquaien (Burggraf in der Orangerie) Justus Heinrich Jäger. Hieraus entstand Georg Schäfer geb. 5.9.1854. Einer der Söhne hieß Fritz Schäfer geboren am 11.8.1896 in Frankfurt. Hieraus entstand mein Großvater Georg Rolf Schäfer geb. 19.3.1924 in Frankfurt am Main. Diese Vorfahren waren bis auf meinen Großvater alle Glasermeister.

KWF-Schäfer
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Re: Die Familie Schäfer aus Bad Nauheim

Beitrag von KWF-Schäfer » 26.02.2013, 13:40

hospes hat geschrieben:
Joachim v. Roy hat geschrieben:Dem MÜNCHNER WAPPEN-HEROLD (Generalindex 2012) zufolge wurde das Wappen der - aus Bad Nauheim stammenden - Familie S c h ä f e r bereits im „Hessischen Wappenbuch“, Bd. 1, bearbeitet von Dieter Krieger, erschienen beim C.A. Starke Verlag in Limburg a.d. Lahn 1999, veröffentlicht. Die Angehörigen dieser Familie, soweit sie heute den Namen „Schäfer“ führen (!!), dürften befugt sein, das fragliche Wappen zu führen.

Am Rande wird die Familie S c h ä f e r („Nauheim 1883“) im „Deutschen Geschlechterbuch“, Bd. 121 (= Hessisches Geschlechterbuch), bearbeitet vom Pfarrer i.R. Hermann Knodt, erschienen beim C.A. Starke Verlag, erwähnt. Der Band kann in den Lesesälen aller Universitäts- und Landesbibliotheken eingesehen werden.

Freundliche Grüße vom Rhein
Guten Tag,
anbei die Informationen aus dem „Hessischen Wappenbuch“ (Seite 114/Tafel 26) dazu:
"SCHÄFER 2: Wappen am Torbogen des Schäferhofes zu Bad Nauheim, Bad Nauheimer Jahrbuch 1933. Ältestes Nauheimer Geschlecht, das schon 1395 mit Heintze Schaffir erscheint, 1566 zu den dortigen Södern gehört, zusammenhängende Stammtafel seit Mathes Scheffer, † 1599."

Bei der Wappenabbildung im „Hessischen Wappenbuch“ ist das unter Feld aber gelb und ohne Mühl/Wasser-Rad!
;) Mit freundlichen Grüßen
Jens

Nachtrag: ein Detail in der Abbildung des „Hessischen Wappenbuch“ hatte ich übersehen: im oberen Teil des Wappenschildes; der Kopf des Schafes blickt nach rechts!

Hallo!

Also hat mein Urgroßvater sich an diesem Wappen angelehnt und es etwas modifiziert. Jedoch hat er es anscheinend in keiner Wappenrolle eintragen lassen.

Wenn es keiner eingetragen hat und es aus dieser Linie keine männlichen Nachfahren gibt, wie ist es dann mit einer Übernahme? Rechtlich gibt es keinen mehr, der etwas dagegen haben könnte. Von meiner Großtante (letzte noch lebende Tochter meines Urgroßvaters) habe ich die Zustimmung. Wer sollte also etwas dagegen haben?

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Rabenschwarz
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Beitrag von Rabenschwarz » 26.02.2013, 13:54

Hallo KWF-Schäfer!

Ich möchte hier mal "ganz kurz" Herrn Billet zitieren, der folgendes unter "eine Einführung in die Heraldik" hier im Forum gepostet hat!

(Der entscheidende Satz befindet sich direkt unter der Überschrift, aber auch an sonsten steckt hier geballt Information drin:
Richtlinien zu Wappenführung und Wappengebrauch

:!: * Das Wappen einer ausgestorbenen oder verschollenen Familie soll nicht unverändert angenommen werden. :!:

1. Der gleiche Familienname bedeutet nicht, daß der Familie das gleiche Wappen zusteht, wie ihre Namensvettern führen. Maßgebend für die Wappenführung ist die genealogische Stammfolge. Im Regelfall vererbt sich das Wappen nur innerhalb der männlichen Linien, es muß also Stammesgleichheit vorliegen.

2. Es ist zu unterscheiden zwischen der

o bewußten Annahme eines bestehenden Wappens und der
o unabsichtlichen, und damit zufälligen Neuschöpfung eines gleichen Wappens.

Letzteres kann geschehen bei der Verwendung sehr gebräuchlicher Wappenfiguren (von Berufen oder Namen abgeleitet), die nicht von einer einzelnen Familie oder bestimmten Personen beansprucht werden können. Unter Heranziehung einschlägiger Quellen sollte jedoch auf alle Fälle vermieden werden, daß neue Wappen wenigstens nicht mit Wappen blühender oder bekannter ausgestorbener Familien und nicht mit Staats-, Landes- oder Gemeindewappen übereinstimmen.

3. Die Annahme eines Wappens durch die Ehegatten der Töchter oder deren Kinder kann nur dann als berechtigt angesehen werden, wenn die Besitznachfolge zu der im Mannesstamm ausgestorbenen Familie vorliegt, auch sie selbst bisher kein Wappen oder kein gutes geführt haben. Zur Differenzierung sind aber Änderungen durch Brisuren oder ggf. Wappenvereinigungen zu empfehlen.

* Das Wappen einer noch existierenden Familie soll ausschließlich von dieser unverändert geführt werden. Ist der Kreis der zur Führung Berechtigten nicht durch Überlieferung festgelegt, so muß die Abstammung von einem führungsberechtigten Mitglied der Familie vorliegen. Einschränkungen können lediglich durch ein nachweisbares Gewohnheitsrecht gelten.

1. siehe Pkt. I. a) und b)

2. Nach bisheriger Auffassung war zur Wappenführung nur ein Familienmitglied berechtigt, das ehelich geboren oder durch nachfolgende Heirat ehelich geworden ist. Uneheliche Kinder hatten keinen Anspruch auf das Wappen der namengebenden Familie, wie auch bei Adoptivkindern der Anspruch auf das Wappen des Adoptierenden verneint wurde. Aufgrund der neueren Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere zum Namensrecht, hier §12 BGB, muß auch die Führungsberechtigung für Wappen überdacht werden, wenn auch die Auswirkungen nicht immer wünschenswert sind. Danach ist es u. a. möglich, daß die Ehegatten sich auf einen gemeinsamen Familiennamen einigen können, der sowohl der Name des Mannes wie auch der Name der Ehefrau sein kann. Mit der Annahme des Namens der Ehefrau als Ehenamen wird auch die bisherige Auffassung in der Wappenannahme in Frage gestellt, nach der sich Wappen nur innerhalb der männlichen Linie vererbten, bzw. allenfalls das männliche mit dem weiblichen vereinigt wurde. Die neue Ehenamensregelung muß aber auch für das Wappenrecht geltend gemacht werden, da der Wappenschutz analog dem Namensrecht in §12 BGB behandelt wird. Insbesondere in den Fällen aber, in denen der Ehemann den Namen – und damit u. U. das Wappen der Ehefrau – annimmt, sollte dieses Wappen keinesfalls ohne Beizeichen bzw. Brisuren oder Weglassungen weitergeführt werden. Im übrigen entspricht dies auch dem überlieferten Wappengebrauch. Bei besonders verbreiteten Namen, die an verschiedenen, aber auch an gleichen Orten unabhängig voneinander entstanden sind, empfiehlt es sich durch genealogische Nachforschungen Gewißheit zu verschaffen, ob es sich am gleichen Ort um ein und dieselbe Familie, oder aber nur um gleichnamige – jedoch verschiedene Familien handelt.

3. Als „Überlieferung“ ist die Tatsache aufzufassen, daß ein ursprünglich einem bestimmten Familienzweig zustehendes Wappen mittlerweile auch von anderen Familienzweigen geführt wird. Dem Gewohnheitsrecht dürfte hier wesentliche Bedeutung beizumessen sein.

* Besteht zu einer Familie Stammesgleichheit, die Führungsberechtigung liegt aber nach den vorausstehenden Empfehlungen nicht vor, so kann ein ähnliches Wappen angenommen werden, wenn sich die Symbolik dafür eignet.

1. siehe Pkt. I. a) und b)

2. Diese Voraussetzung tritt ein

o bei unabhängig voneinander entwickelten Familienzweigen,
o bei adoptierten Kindern,
o bei unehelichen Kindern, soweit sie sich auf das Wappen des Vatersbeziehen.

3. Ganz wesentlich ist der Entstehungszeitpunkt eines Wappens. Er spielt gewissermaßen eine entscheidende Rolle in der Annahme eines Wappens bei Familien, die sich vor der Entstehung des Wappens in verschiedene Zweige aufgegliedert haben. Nach herrschender Ansicht sind die Familienzweige, die sich vor der Annahme des Wappens durch einen anderen Familienzweig eigenständig entwickelt haben, nicht zur Führung dieses Wappens berechtigt. Soweit es die Symbolik zuläßt – bei streng angelegter Betrachtung –, kann aber ein solches Wappen verändert durch Beizeichen, Weglassungen, Brisuren oder andere Farbgebung angenommen werden. Ist nach streng angelegten Maßstäben die Symbolik nicht geeignet, empfiehlt sich in jedem Fall eine Neuschöpfung, Abzulehnen ist die Führung eines Wappens durch Nachfahren eines Familienmitgliedes, das mit dem persönlichen Adel (nicht vererbbar!) das Wappen verliehen bekommen hat. Hier sollte unbedingt eine Wappenänderung erfolgen.

4. Bei adoptierten Kindern sollte von dem Annehmenden – um Klarheit zu schaffen – zum Namen das Wappen ausdrücklich miteinbezogen werden. Es steht dann immer noch frei, dieses Wappen unverändert weiterzuführen oder zu ändern. Eine Änderung durch Beizeichen oder Brisuren ist in jedem Fall dann zu empfehlen, wenn neben dem Adoptivkind andere eheliche geborene Familienmitglieder, insbesondere Männer, die Familie weiterführen. Denkbar ist auch, daß das Adoptivkind das neue Wappen mit dem womöglich vorhandenen eignen bisherigen Familienwappen kombiniert.

5. Uneheliche Kinder sollten dagegen keinesfalls das Wappen des Vaters unverändert führen, sofern sie nicht legitimiert oder als erbberechtigt erklärt werden. Vertretbar ist aber die Annahme des mütterlichen Wappens, ggf. auch in Kombination – ganz oder unter Verwendung von Symbolen – mit dem Wappen des Vaters.

* Führt eine Familie nachweisbar das Wappen einer anderen, nicht mit ihr verwandten Familie, kann sie es beibehalten, wenn diese Wappenführung bereits erhebliche Tradition beinhaltet und das Ablegen deshalb nicht mehr zugemutet werden kann; eine Wappendifferenzierung ist jedoch immer angebracht.

1. Hier handelt es sich um Wappen, die womöglich schon durch mehrere Generationen hindurch als eigenes Familiensymbol angesehen und gebraucht wurden. Es kann auch der Fall vorliegen, daß ein solches Wappen z. B. als Firmenzeichen oder anderweitige Anwendung einem Teil der Öffentlichkeit zugänglich und bekannt wurde. Füglich kann das Gewohnheitsrecht hier gelten. Trotzdem wäre es besser, in diesem Fall das Wappen abzulegen und ein neues zu stiften, was durchaus heraldischem Gebrauch entspricht.

2. Die Wappendifferenzierung ist aber immer angebracht. Oft werden hergebrachte Wappen „entstaubt“ und damit verbessert.

3. siehe auch Pkt. II.b) 3. Absatz

* Läßt sich bei Nachforschungen kein der Familie eindeutig zuzuordnendes Wappen auffinden, erfolgt die Neuschöpfung. Jeder kann heute ein eigenes Wappen stiften und führen. Das neue Wappen soll sich aber deutlich von bereits bestehenden Wappen unterscheiden. Der oder die Wappenstifter haben die Möglichkeit, den Kreis der Wappenträger zu bestimmen.

1. siehe Pkt. I. b)

2. Bei der Neuschöpfung können Bezugswappen herangezogen werden, die sich von der Symbolik her jedoch eignen müssen. Solche Bezugswappen können sein:

o Wappen von Gemeinden oder Ländern, in denen der Ursprung oder die Ansässigkeit der Familien zu suchen ist. Hier werden oft die Farben zu einem neuen Wappen gefunden.

o Berufs- und Zunftwappen im Hinblick auf typische Berufsausübungen der Familienmitglieder

o Wappen von gleichnamigen Familien aus der gleichen Gegend oder Wappen der mütterlichen Seite des Wappenstifters

o Wappen, die sich auf eine Besitznachfolge beziehen.

3. Weitere Symbole bei Neuschöpfungen sind aus typischen Eigenheiten innerhalb der Familien zu ziehen.

4. Ein neues Wappen sollte veröffentlicht werden. Man wende sich hier an einen Heraldiker oder an einen Fachverein.

5. Die Wappenneuschöpfung sollte nicht ohne Beiziehung eines empfohlenen Heraldikers geschehen.

Nachsatz

Es sollte bei allen Unterscheidungsmerkmalen der Wappen die allzu große Zersplitterung des Wappenwesens vermieden werden. Dem kann entgegengewirkt werden, daß ein Familienzweig anderen Zweigen – die kein Wappen besitzen – die Führung seines Wappens gestattet. Dies ist auch bei Neuschöpfungen möglich, wenn der Wappenstifter das neue Wappen so gestalten läßt, daß es auch für andere Familienzweige verwendbar wird, ggf. aber auch einem Grundgedanken entspricht, der durch Beizeichen oder Brisuren und Weglassungen oder Farbänderungen jedem Familienzweig die Führung differenziert ermöglicht.
Schöne Grüße, Josh
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Heil sér þú
ok í hugum góðum.
Þórr þik þiggi.
Oðinn þik eigi.

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Stöcklein
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Beitrag von Stöcklein » 26.02.2013, 18:37

Was Rabenschwarz damit glaub ich sagen wollte. Ist das sie das Wappen nicht in gleicher Form weiterführen sollten.
Sondern wie in Punkt 3 Beschrieben verfahren sollten.

3. Die Annahme eines Wappens durch die Ehegatten der Töchter oder deren Kinder kann nur dann als berechtigt angesehen werden, wenn die Besitznachfolge zu der im Mannesstamm ausgestorbenen Familie vorliegt, auch sie selbst bisher kein Wappen oder kein gutes geführt haben. Zur Differenzierung sind aber Änderungen durch Brisuren oder ggf. Wappenvereinigungen zu empfehlen.

Heißt wenn ihr Vater keine Wappen führte könnten sie das Wappen annehmen aber sie sollte kleiner Veränderungen Vornehmen lassen. (Da die Besitznachfolge zu der im Mannesstamm ja so weit ich das überblicke ja vorliegt. Da sie Ja ein Enkel eine Berechtigten über eine Tochter sind.)
Ein Farbe ändern oder solcherlei.
Zumindest deute ich den Text so. Man möge mich doch bitte verbessern wenn ich irre.

KWF-Schäfer
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Beitrag von KWF-Schäfer » 26.02.2013, 21:18

Stöcklein hat geschrieben:Was Rabenschwarz damit glaub ich sagen wollte. Ist das sie das Wappen nicht in gleicher Form weiterführen sollten.
Sondern wie in Punkt 3 Beschrieben verfahren sollten.

3. Die Annahme eines Wappens durch die Ehegatten der Töchter oder deren Kinder kann nur dann als berechtigt angesehen werden, wenn die Besitznachfolge zu der im Mannesstamm ausgestorbenen Familie vorliegt, auch sie selbst bisher kein Wappen oder kein gutes geführt haben. Zur Differenzierung sind aber Änderungen durch Brisuren oder ggf. Wappenvereinigungen zu empfehlen.

Heißt wenn ihr Vater keine Wappen führte könnten sie das Wappen annehmen aber sie sollte kleiner Veränderungen Vornehmen lassen. (Da die Besitznachfolge zu der im Mannesstamm ja so weit ich das überblicke ja vorliegt. Da sie Ja ein Enkel eine Berechtigten über eine Tochter sind.)
Ein Farbe ändern oder solcherlei.
Zumindest deute ich den Text so. Man möge mich doch bitte verbessern wenn ich irre.
Danke für die Information. Der Vater meiner Oma hatte insgesamt 3 Kinder, 2 Töchter und einen Sohn. Der Sohn ist jedoch in russischer Kriegsgefangenschaft nach dem Ende des 2. WK verstorben. Nachkommen hat er nicht. Die Familie meines Vaters hat kein Familienwappen. Die Brisuren, die ich bisher gefunden habe, finde ich jedoch nicht so ansprechend. Aber über eine Änderung der Farbgestaltung werde ich mir mal Gedanken machen. Ich möchte mich recht herzlich bei allen Bedanken, die mir bisher geholfen haben.

Zu dem 2. Familienwappen habe ich bisher noch keine Ressonanz gehabt. Vielleicht hat noch jemand einen Hinweis. Der Schild erinnert an ein bleiverglastes Fenster, was auf berufliche Vergangenheit schließen könnte.

KWF-Schäfer
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Re: Die Familie Schäfer aus Bad Nauheim

Beitrag von KWF-Schäfer » 28.02.2013, 20:49

KWF-Schäfer hat geschrieben:
hospes hat geschrieben:
Joachim v. Roy hat geschrieben:Dem MÜNCHNER WAPPEN-HEROLD (Generalindex 2012) zufolge wurde das Wappen der - aus Bad Nauheim stammenden - Familie S c h ä f e r bereits im „Hessischen Wappenbuch“, Bd. 1, bearbeitet von Dieter Krieger, erschienen beim C.A. Starke Verlag in Limburg a.d. Lahn 1999, veröffentlicht. Die Angehörigen dieser Familie, soweit sie heute den Namen „Schäfer“ führen (!!), dürften befugt sein, das fragliche Wappen zu führen.

Am Rande wird die Familie S c h ä f e r („Nauheim 1883“) im „Deutschen Geschlechterbuch“, Bd. 121 (= Hessisches Geschlechterbuch), bearbeitet vom Pfarrer i.R. Hermann Knodt, erschienen beim C.A. Starke Verlag, erwähnt. Der Band kann in den Lesesälen aller Universitäts- und Landesbibliotheken eingesehen werden.

Freundliche Grüße vom Rhein
Guten Tag,
anbei die Informationen aus dem „Hessischen Wappenbuch“ (Seite 114/Tafel 26) dazu:
"SCHÄFER 2: Wappen am Torbogen des Schäferhofes zu Bad Nauheim, Bad Nauheimer Jahrbuch 1933. Ältestes Nauheimer Geschlecht, das schon 1395 mit Heintze Schaffir erscheint, 1566 zu den dortigen Södern gehört, zusammenhängende Stammtafel seit Mathes Scheffer, † 1599."

Bei der Wappenabbildung im „Hessischen Wappenbuch“ ist das unter Feld aber gelb und ohne Mühl/Wasser-Rad!
;) Mit freundlichen Grüßen
Jens

Nachtrag: ein Detail in der Abbildung des „Hessischen Wappenbuch“ hatte ich übersehen: im oberen Teil des Wappenschildes; der Kopf des Schafes blickt nach rechts!

Hallo!

Also hat mein Urgroßvater sich an diesem Wappen angelehnt und es etwas modifiziert. Jedoch hat er es anscheinend in keiner Wappenrolle eintragen lassen.

Wenn es keiner eingetragen hat und es aus dieser Linie keine männlichen Nachfahren gibt, wie ist es dann mit einer Übernahme? Rechtlich gibt es keinen mehr, der etwas dagegen haben könnte. Von meiner Großtante (letzte noch lebende Tochter meines Urgroßvaters) habe ich die Zustimmung. Wer sollte also etwas dagegen haben?

Hallo! Ich habe mir jetzt mal das deutsche Geschlechterbuch und das hessische Wappenbuch angeschafft.

Insbesondere der zweite Teil im hessischen Wappenbuch zu Tafel 26 ist der Interessantere. Denn genau hier wird auf das Wappen Bezug genommen, welches ich eingestellt habe. Jedoch in modifizierter Form. Nur mit den ganzen Abkürzungen komme ich nicht zurecht.

Unter Schäfer 2 steht im 2. Absatz auf Seite 115 unter Tafel 26 folgendes:
"Schäfer
Mitt. von Willi Sch., Briefmarkenhändler zu Frankfurt am Main. Durch den Reinmüller Johann Georg Schäffer (1681-1751) wurde ein Nauheimer Zweig nach Griedel in der Wetterau verpflanzt, von da kam ein Zweig auf die Stockmühle in Eichendorf. Sch: von R über S. geteilt, oben s. Lamm Gottes, unten schw. Mühlrad auf r.-s. bewulstetem Helm mit gleicher Decke das Lamm wachsend."

Willi Schäfer ist mein Urgroßvater und hieß mit vollem Namen Wilhelm Friedrich August Schäfer.

Was heißen denn jetzt die Abkürzungen in diesem Text?
"Mitt."?
"R über S"? = rot über silber?
"s. Lamm Gottes" stehendes Lamm Gottes?
"schw. Mühlrad" = schwarzes Mühlrad?

Im Voraus schon mal Danke!

Es heißt ja jetzt, dass ich das Wappen theoretisch übernehmen kann, da ja der männliche Stamm ausgestorben ist. Es wird jedoch immer wieder darauf hingewiesen, dass man Veränderungen vornehmen sollte. Jedoch legt sich keiner wirklich fest.
Durch meinen Beruf habe ich gelernt, dass "sollen" folgende Bedeutung hat:
Sollen heißt müssen, wenn man kann (und will). Es handelt sich hierbei somit um eine wachsweiche Definition. Keiner lehnt sich soweit aus dem Fenster, in dem klare Regeln vorgegeben werden. Es gibt ja auch kein Wappenrecht.

Für mich stellen sich nun folgende Möglichkeiten:

Veränderung der Farbe von Rot z.B. auf Blau. Weitere Möglichkeit, wäre, dass Mühlrad gegen ein Holzfass auszutauschn (Mein Ur-Urgroßvater war Küfer), oder den unteren Schild zu teilen und neben dem Mühlrad ein Fass abbilden. Oder einfach alles so lassen, wie es ist.

Viele Grüße

chj
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Beitrag von chj » 28.02.2013, 21:36

von Rot über Silber geteilt, oben silber Lamm Gottes, unten schwarzes Mühlrad
auf rot-silber bewulstetem Helm mit gleicher Decke das Lamm wachsend

Das meiste davon wurde doch selbst erkannt. :)


Zur Änderung: wenn der Stamm ausgestorben ist, kann keiner mehr meckern. Aber ist trotzdem unfein, wenn man das Wappen ungeändert behält. Also etwas herumhämmern.
Die Ähnlichkeit des neuen zum alten Wappen wäre beabsichtigt und da man mit dem Stifter tatsächlich verwandt ist, auch annehmbar.
Das Mühlrad kam ja auch aus der anderen Seitenlinie zum ursprünglichen Wappen, also ändert man halt das und gut is.

KWF-Schäfer
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Beitrag von KWF-Schäfer » 28.02.2013, 21:44

Dann bin ich ja beruhigt.

Und was bedeutet nun "Mitt."?

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Beitrag von KWF-Schäfer » 28.02.2013, 22:00

In der anderen Linie bin ich nicht wirklich weitergekommen. Einziger Eintrag im deutschen Geschlechterbuch, Seite 385:
Rudolf Heinrich Küstner heiratet Hermine Schäfer, Tochter von Herrmann Karl Schäfer, Glasermeister und Sophia Katharina Jäger.

Im hessischen Wappenbuch finde ich jedoch zu diesem Wappen nichts.

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Claus J.Billet
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Beitrag von Claus J.Billet » 28.02.2013, 22:12

Zur Frage :
Und was bedeutet nun "Mitt."?
"Mitt. von Willi Sch., Briefmarkenhändler zu Frankfurt am Main."

Mitteilung von Willi Sch., Briefmarkenhändler zu Frankfurt am Main.:!: :lol:

KWF-Schäfer
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Beitrag von KWF-Schäfer » 28.02.2013, 22:32

Danke!

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