Wappen Neustiftung, Fragen dazu
Moderatoren: Markus, Christian Ader
Wappen Neustiftung, Fragen dazu
Hallo,
nach dem Tod meiner Mutter habe ich herausgefunden, das wir ein Familienwappen haben, ein recht Altes sogar.
Mein Opa durfte das Wappen tragen, der Mannesstamm. Meine Mutter als einziges Kind durchbrach diese Linie. heute gibt es meines Wissens nur noch eine Person die ds Wappen tragen dürfte, mein Onkel, den ich selbst erst vor 4 Monaten gefunden habe.
Das Wappen ist in der Wappenrolle eingetragen, nur schwarz weiss mit Farberläuterung.
Nun habe ich von meiner Lebensgefährtin zum Fest ein Geschenk bekommen, was mit diesem Wappen zu tun hat. Eine Silbermünze. Sie ist selbst Grafikerin und hat in Mühevoller kleinarbeit das Wapen vektorisiert und es damit digital verfügbar gemacht.
Nun zu meinen Fragen:
Wenn ich mich nicht täusche darf ich das Wapenn nicht tragen, weil ich zwar den Namen trage, aber durch meine Mutter die Linie durchbrochen wurde, richtig ?
Was würde mir drohen, würde ich es tragen, sagen wir als Brieflogo im Geschäftsverkehr oder Privat ?
Ich habe auch gelesen, das man das ändern wollte (Mannesstamm, Gleichberechtigung der Frau solange sie den Namen trägt), vermutlich aber nur für zukünftige Registrierungen, richtig ?
Was würde mich eine Neustiftung kosten, wenn die digitalisierte Form bereits existent ist ?
Ich denke mal, das das der Bärenanteil der Kosten der Neustiftung wäre, würde man das in Auftrag geben. Weiterhin wird in diesem Fall auch eine Fremdarbeit zur Nutzung zur Weiterveröffentlichung zur Verfügung gestellt.
Und das alte Wappen könnte in der tatsächlichen Farbe wieder im Buch erscheinen.
Ich habe keine Kinder, das Wappen wäre also nur für mich.
Ich denke das war es erst einmal, vielen Dank.
Ralph
nach dem Tod meiner Mutter habe ich herausgefunden, das wir ein Familienwappen haben, ein recht Altes sogar.
Mein Opa durfte das Wappen tragen, der Mannesstamm. Meine Mutter als einziges Kind durchbrach diese Linie. heute gibt es meines Wissens nur noch eine Person die ds Wappen tragen dürfte, mein Onkel, den ich selbst erst vor 4 Monaten gefunden habe.
Das Wappen ist in der Wappenrolle eingetragen, nur schwarz weiss mit Farberläuterung.
Nun habe ich von meiner Lebensgefährtin zum Fest ein Geschenk bekommen, was mit diesem Wappen zu tun hat. Eine Silbermünze. Sie ist selbst Grafikerin und hat in Mühevoller kleinarbeit das Wapen vektorisiert und es damit digital verfügbar gemacht.
Nun zu meinen Fragen:
Wenn ich mich nicht täusche darf ich das Wapenn nicht tragen, weil ich zwar den Namen trage, aber durch meine Mutter die Linie durchbrochen wurde, richtig ?
Was würde mir drohen, würde ich es tragen, sagen wir als Brieflogo im Geschäftsverkehr oder Privat ?
Ich habe auch gelesen, das man das ändern wollte (Mannesstamm, Gleichberechtigung der Frau solange sie den Namen trägt), vermutlich aber nur für zukünftige Registrierungen, richtig ?
Was würde mich eine Neustiftung kosten, wenn die digitalisierte Form bereits existent ist ?
Ich denke mal, das das der Bärenanteil der Kosten der Neustiftung wäre, würde man das in Auftrag geben. Weiterhin wird in diesem Fall auch eine Fremdarbeit zur Nutzung zur Weiterveröffentlichung zur Verfügung gestellt.
Und das alte Wappen könnte in der tatsächlichen Farbe wieder im Buch erscheinen.
Ich habe keine Kinder, das Wappen wäre also nur für mich.
Ich denke das war es erst einmal, vielen Dank.
Ralph
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- Registriert: 09.08.2005, 13:20
Ein „recht altes Familienwappen“, dessen Farben nicht bekannt sind ?? Das zudem in einer „Wappenrolle“ eingetragen wurde ?? Das alles klingt wenig überzeugend.
Sollte es neben dem genannten Onkel weitere – berechtigte - Träger des „recht alten Familienwappens“ geben, so müßte man damit rechnen, daß sich diese durch anwaltliche A b m a h n u n g e n gegen das unberechtigte Führen des fraglichen Wappens wehren.
MfG
Sollte es neben dem genannten Onkel weitere – berechtigte - Träger des „recht alten Familienwappens“ geben, so müßte man damit rechnen, daß sich diese durch anwaltliche A b m a h n u n g e n gegen das unberechtigte Führen des fraglichen Wappens wehren.
MfG
Die Farben des Wappens sind bekannt, allerdings NUR im Text unter dem Wappen erwähnt. Steht auch in meinem Einleitungstext!Joachim v. Roy hat geschrieben:Ein „recht altes Familienwappen“, dessen Farben nicht bekannt sind ?? Das zudem in einer „Wappenrolle“ eingetragen wurde ?? Das alles klingt wenig überzeugend.
Sollte es neben dem genannten Onkel weitere – berechtigte - Träger des „recht alten Familienwappens“ geben, so müßte man damit rechnen, daß sich diese durch anwaltliche A b m a h n u n g e n gegen das unberechtigte Führen des fraglichen Wappens wehren.
MfG
Es ist im Wappenbuch, Erschienen in der Allgemeinen Deutschen Wappenrolle in Band II (1980). Bild S/W.
Auch auf dieser Seite geführt : http://www.eherold.org/ allerdings ohne Bild.
Es hat also Hand uns Fuss. Gut, Abmahnungen im privaten bereich sind soweit ich weiss gedeckelt auf um die 100€. Aber darum geht es mir nicht.
Sondern schon eher darum, was mich eine Neustiftung unter den o.g. Gegebenheiten kosten würde.
Gruss
Vieleicht ist es nicht richtig aus dem ersten Text herausgekommen.... (War das wirklich so unverständlich ????)Frank Martinoff hat geschrieben:....sollte ich nicht auf dem Schlauch stehen
und das richtig verstehen
Neustiftung eines alten, schon existierenden Wappens
auf einen anderen Namen
dann waere die Antwort, dass egal der Kosten
es niemand eintragen wuerde
MfG,
Frank
Mein Opa, seine Brüder und alle Männer davor durften das Wappen tragen, der Mannesstamm halt. Meine Mutter durfte es demnach nicht. Ich habe den Nachweis bereits erbracht (pro-heraldica), das ich dieser Linie entstamme, das Wappen aber nicht tragen darf, wegen Mutter....
Man machte mir ein Angebot für die Neustiftung. Sprich, das Wappen bleibt gleich, nur die Farben würden geändert.
Dadurch das meine LG nun das Wappen bereits digitalisiert hat, war meine Frage nun, was mich das in etwa Kosten könnte, wenn die Hauptarbeit bereits erbracht ist.
Re: Wappen Neustiftung, Fragen dazu
Ich will nicht vorlaut sein und die versammelte Fachwelt nicht diskreditieren. Aber ich lese ja immer aufmerksam mit.
Nur ein Hinweis der Themenstarten sagte er Trägt den Namen seines Großvaters. Ich nehme daher an das seine Eltern nicht verheirate waren.
Wenn ich das zusammenfasse bin ich nicht sicher ob er das Wappen nicht doch tragen darf.
ralph62 deine Mutter durfte das Wappen tragen da das Wappen an ihren geburtsnamen hing.
Nur ein Hinweis der Themenstarten sagte er Trägt den Namen seines Großvaters. Ich nehme daher an das seine Eltern nicht verheirate waren.
Wenn ich das zusammenfasse bin ich nicht sicher ob er das Wappen nicht doch tragen darf.
edit //ralph62 hat geschrieben:Hallo,
Wenn ich mich nicht täusche darf ich das Wapenn nicht tragen, weil ich zwar den Namen trage, aber durch meine Mutter die Linie durchbrochen wurde, richtig ?
ralph62 deine Mutter durfte das Wappen tragen da das Wappen an ihren geburtsnamen hing.
Re: Wappen Neustiftung, Fragen dazu
Mein Opa und meine Oma waren verheiratet. Mein Opa ist mit seinen Brüdern in Russland gefallen. Meine Oma bei der Geburt eines weiteren Kindes verstorben. Meine Mutter hat den Namen des Vaters nie abgebeben.Stöcklein hat geschrieben:Ich will nicht vorlaut sein und die versammelte Fachwelt nicht diskreditieren. Aber ich lese ja immer aufmerksam mit.
Nur ein Hinweis der Themenstarten sagte er Trägt den Namen seines Großvaters. Ich nehme daher an das seine Eltern nicht verheirate waren.
Wenn ich das zusammenfasse bin ich nicht sicher ob er das Wappen nicht doch tragen darf.
ralph62 hat geschrieben:Hallo,
Wenn ich mich nicht täusche darf ich das Wapen nicht tragen, weil ich zwar den Namen trage, aber durch meine Mutter die Linie durchbrochen wurde, richtig ?
Ich trage den Namen meiner Vorfahren in deren nachweislichen Linie das Wappen registriert wurde. Es ist richtig, das meine Mutter/Vater nicht verheiratet waren. Meine Mutter hat später geheiratet (nicht meinen Vater), aber auch hier einen Doppelnamen getragen.
Re: Wappen Neustiftung, Fragen dazu
.... habe in meiner Familie einen aehnlichen Fall......
hmmm rein theoretisch moeglich,
...obwohl, nun wirklich nicht das gelbe vom Ei
aber warten wir mal ab
wass andere sagen!
Betreff Kosten, welche je nach Heraldiker und Wappenrolle unterschiedlich sind!
_____________________________________________________________
auch die Tilly werden ein aehnliches Problem haben,
wass bei denen nur durch....Adoption bzw. Namensaenderung funktionieren kann!
hmmm rein theoretisch moeglich,
...obwohl, nun wirklich nicht das gelbe vom Ei
aber warten wir mal ab
wass andere sagen!
Betreff Kosten, welche je nach Heraldiker und Wappenrolle unterschiedlich sind!
wuerde es aber mit dem Onkel absprechen, denn wer weiss wer da noch existiert!ralph62 hat geschrieben: heute gibt es meines Wissens nur noch eine Person die ds Wappen tragen dürfte, mein Onkel, den ich selbst erst vor 4 Monaten gefunden habe.
Ralph
_____________________________________________________________
auch die Tilly werden ein aehnliches Problem haben,
wass bei denen nur durch....Adoption bzw. Namensaenderung funktionieren kann!
Re: Wappen Neustiftung, Fragen dazu
Nicht einmal das Einwohnermeldeamt im Geburtsort des Vaters, sprich seines Opas (von meinem Onkel) wusste, das mein Onkel noch ein Kind hat....Frank Martinoff hat geschrieben:.... habe in meiner Familie einen aehnlichen Fall......
hmmm rein theoretisch moeglich,
...obwohl, nun wirklich nicht das gelbe vom Ei
aber warten wir mal ab
wass andere sagen!
Betreff Kosten, welche je nach Heraldiker und Wappenrolle unterschiedlich sind!
wuerde es aber mit dem Onkel absprechen, denn wer weiss wer da noch existiert!ralph62 hat geschrieben: heute gibt es meines Wissens nur noch eine Person die ds Wappen tragen dürfte, mein Onkel, den ich selbst erst vor 4 Monaten gefunden habe.
Ralph
Es gibt dort sicherlich noch einige, die das Wappen tragen dürfen, davon gehe ich aus. Aber im Grunde wären es alles Grossonkels und Grosstanten. Ich würde mich eher freuen als zu klagen, aber das ist eine andere Geschichte.
Vieleicht noch ein kleiner Knoten, im registrieren Wappen ist ein Buchstabe mehr im als von meiner Linie heute genutzt. Das heisst, alle Kinder meines Opas haben den Buchstaben schon weggelassen. Das machte es einem Ahnenforscher auch sehr schwer uns zuzuordnen. das Problem konnte ich aber durch mein Wissen lösen.
Mir liegt ein Dokument vor, wo mein Uropa bei der Geburtsurkunde der ersten Tochter 1908 den Buchstaben weglässt, der Standesbeamte den Namen aber richtig schreibt.
ralph62
ich hatte das auch so verstanden aber ich hatte den Eindruck dass es nicht so überkam. Ich bin normal nur interessierter Leser in diesem Forum.
Ich bin mir nicht sicher aber so wie ich hier schon so machen Beitrag verstanden habe dürfen sie das Wappen ihres Großvaters tragen, da sie dessen Namen tragen.
So etwas wie Einschränkungen gibt es bei illegitimer Geburt nicht mehr. Aber ganz sicher bin ich da nicht dafür sind die Experten da und die Leute im Forum haben wirklich Ahnung. Also will ich da nichts vorwegnehmen. Was ich gesagt hab war das so raus gezogen hab aus verschiedenen Beiträgen gezogen hab.
So jetzt bin ich aber wieder still.
ich hatte das auch so verstanden aber ich hatte den Eindruck dass es nicht so überkam. Ich bin normal nur interessierter Leser in diesem Forum.
Ich bin mir nicht sicher aber so wie ich hier schon so machen Beitrag verstanden habe dürfen sie das Wappen ihres Großvaters tragen, da sie dessen Namen tragen.
So etwas wie Einschränkungen gibt es bei illegitimer Geburt nicht mehr. Aber ganz sicher bin ich da nicht dafür sind die Experten da und die Leute im Forum haben wirklich Ahnung. Also will ich da nichts vorwegnehmen. Was ich gesagt hab war das so raus gezogen hab aus verschiedenen Beiträgen gezogen hab.
So jetzt bin ich aber wieder still.
Hey, ich bin neu hier und muss mich erst einmal einfinden. Gerade in der Heraldik oder Ahnenforschung geht verdammt viel schief, wird vieles durch fehlende Winzigkeiten zu einem unlösbaren Problem oder gar falsch verstanden.Stöcklein hat geschrieben:ralph62
ich hatte das auch so verstanden aber ich hatte den Eindruck dass es nicht so überkam. Ich bin normal nur interessierter Leser in diesem Forum.
Ich bin mir nicht sicher aber so wie ich hier schon so machen Beitrag verstanden habe dürfen sie das Wappen ihres Großvaters tragen, da sie dessen Namen tragen.
So etwas wie Einschränkungen gibt es bei illegitimer Geburt nicht mehr. Aber ganz sicher bin ich da nicht dafür sind die Experten da und die Leute im Forum haben wirklich Ahnung. Also will ich da nichts vorwegnehmen. Was ich gesagt hab war das so raus gezogen hab aus verschiedenen Beiträgen gezogen hab.
So jetzt bin ich aber wieder still.
Ich habe versucht (und auch gedacht) schreibe soviel als Möglich was Du weisst. Das aber kann auch das Gegenteil hervorrufen, es undeutlicher machen, weil zuviel verschachtelt wird.
Ich nehme gar nichts übel und versuche mich selbst erst zurechtzufinden in diesem für mich absolut unbekannten Thema.
Ich will ja nach Möglichkeit alles richtig machen, aber, das schmerzt am meisten, ich möchte das Wappen am liebsten ungeändert tragen dürfen.
Eine Änderung (auch wenn es nur Farben sind) wäre für mich ein Bruch mit meiner Geschichte und Vorfahren.... Blöd, aber so fühle ich.
Re: Wappen Neustiftung, Fragen dazu
Nur mal so nebenbei,ralph62 hat geschrieben:
Nun habe ich von meiner Lebensgefährtin zum Fest ein Geschenk bekommen, was mit diesem Wappen zu tun hat. Eine Silbermünze. Sie ist selbst Grafikerin und hat in Mühevoller kleinarbeit das Wapen vektorisiert und es damit digital verfügbar gemacht.
Auch wenn Sie gelernte Graphikerin ist und auch
vielleicht vom Original arbeitete
bedeutet das nicht dass es heraldisch korrekt ist,
denn leider habe ich schon Originale gesehen, die
sehr beduerftig waren, also lass es von Jemanden mit Erfahrung ueberpruefen!
.......und nicht erst seit ein paar Jahren macht!
Re: Wappen Neustiftung, Fragen dazu
Gut das Sie das nicht hört ....Es ist zu 100% vom Original (sprich gedrucktem Wappen) kopiert (anders gehts ja nicht) weil es nicht mehr davon gibt. Du darfst davon ausgehen, das es nicht weniger als 100% sind.Frank Martinoff hat geschrieben:Nur mal so nebenbei,ralph62 hat geschrieben:
Nun habe ich von meiner Lebensgefährtin zum Fest ein Geschenk bekommen, was mit diesem Wappen zu tun hat. Eine Silbermünze. Sie ist selbst Grafikerin und hat in Mühevoller kleinarbeit das Wapen vektorisiert und es damit digital verfügbar gemacht.
Auch wenn Sie gelernte Graphikerin ist und auch
vielleicht vom Original arbeitete
bedeutet das nicht dass es heraldisch korrekt ist,
denn leider habe ich schon Originale gesehen, die
sehr beduerftig waren, also lass es von Jemanden mit Erfahrung ueberpruefen!
.......und nicht erst seit ein paar Jahren macht!
Also nicht einfach abgezeichnet.
Das was ich zum Fest bekommen habe ist das Wappen auf 30mm Durchmesser in filigranst ausgelasertem Silber. Das geht nicht, wenn man nicht absolut korrekt arbeitet. Absolut Detailgetreu. Mit weniger würde sie sich selbst nicht zufrieden geben.
Aber darum geht es jetzt noch gar nicht. Es ist noch immer alles schwarz weiss, bzw. in Silber glänzend und geschwärzt. 3D, weil auch erhaben.
Ja ja, die Sache mit dem Mannesstamm. Da scheiden sich die Geister. Die einen machen die Führungsberechtigung davon abhängig, die anderen heben eher auf die Namensführung ab, d. h. wer berechtigter Weise einen Namen führt, an dem "ein Wappen hängt", ist auch zur Führung desselben befugt. Ich gehöre zur zweiten Gruppe und meine, dass Sie das Wappen ohne Änderung führen dürfen. Eine Neustiftung in abgeänderter Form ist nicht notwendig.
Heraldische Grüße
Markus
Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488
Markus
Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488
Ich habe mal den Text aus dem Wappen entnommen :Markus hat geschrieben:Ja ja, die Sache mit dem Mannesstamm. Da scheiden sich die Geister. Die einen machen die Führungsberechtigung davon abhängig, die anderen heben eher auf die Namensführung ab, d. h. wer berechtigter Weise einen Namen führt, an dem "ein Wappen hängt", ist auch zur Führung desselben befugt. Ich gehöre zur zweiten Gruppe und meine, dass Sie das Wappen ohne Änderung führen dürfen. Eine Neustiftung in abgeänderter Form ist nicht notwendig.
Führungsberechtigt sind: Eingereicht bzw. neu angenommen Michael XXXX (meines Wissens ein Bruder meines Opas bzw. Sohn), für sich und seine ehelichen Nachkommen im Mannesstamm sowie zugunsten der übrigen Nachkommen im Mannesstamm seines obengenanntenvierfachen Urgroßvaters XXXXXXX. Von deren Linie auch mein Opa und Mutter abstammte.
Hier noch ein gefundener Text :
Weit verbreitet ist der Glaube, dass zur Führung eines Wappens nur adelige Familien berechtigt sind. Tatsächlich hat jedoch jedermann das Recht, die Führung eines Familienwappens zu beantragen. Ein Wappen dient – ähnlich wie der Name – zur Kennzeichnung einer Person. Auch kann jeder, der berechtigt ist, ein Wappen zu führen, einer anderen Person die unberechtigte Führung seines eigenen oder eines verwechslungsfähigen Wappens untersagen. Veröffentlicht und der Nachwelt erhalten werden Wappen mit Hilfe von Wappenrollen. Ein zentrales Wappenregister hat es in Deutschland allerdings nie gegeben. Zumeist von gemeinnützigen heraldischen Vereinen werden in Deutschland Wappenrollen hergestellt und geführt. Vor Eintragung eines Wappens wird durch den Verein die Angelegenheit in wappenrechtlicher, heraldischer und genealogischer Hinsicht genau geprüft.