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Spangenhelm, Topfhelm und Helmkrone

Verfasst: 20.07.2011, 07:53
von Herr von Hochtraben
"Auch ein beliebtes Thema über das sehr viel gestritten wird. Dabei ist die Sachlage ziemlich klar. Die eine Gruppe sagt: Spangenhelm und Helmkrone sind ein Zeichen für den Adel des Wappenträgers - die andere Gruppe widerspricht.
In der „Wappenfibel“ steht zum Beispiel: “.... in der bürgerlichen Heraldik ist die Wappenkrone fehl am Platze, soweit Sie nicht durch einen Wappenbrief verliehen wurde. Diese Aussage ist schlicht und einfach Quatsch.
Anfangs war die Helmkrone tatsächlich das Zeichen eines Königs oder Prinzen, doch schon wenige Jahrzehnte später wurde sie von anderen, niedrigen Adeligen usurpiert, im 14./15 Jahrhundert tauchte die Helmkrone dann bei den Patriziern und Bürgern auf und zwar wurde sie von diesen unangefochten geführt. Spätestens seit dem Ende des 16. Jahrhunderts wurden von den Hofpfalzgrafen (v. Balgheim, Freiherr Grandi v. Sommersitt) alle Wappenbriefe für Bürgerliche mit diesen „Adelsattributen“ ausgestellt.
Tatsächlich bezog sich die Verwendung dieser Attribute nicht auf den Adel, sondern auf die Turnierfähigkeit, der Briefadel sollte von der Führung sogar ausgeschlossen sein. Turnierfähig, also das Recht Waffen zu tragen und ein Turnier zu bestreiten waren nur Ritter, die aber auch dem bürgerlichen Lager entstammen konnten. Das Recht ein Ritter zu sein konnte (früher) nur von einem anderen Ritter durch Ritterschlag übergeben werden. Nun waren aber nicht alle Adeligen Ritter, da gerade beim Briefadel viele nicht die dafür nötigen Voraussetzungen mitbrachten; mindesten 6 schildrig usw.!
Das gleiche Hin und Her gibt es auch bei den Helmen. Der Spangenhelm sollte dem Adel vorbehalten sein, der Stechhelm dem Bürgertum, der Topfhelm dem Uradel. Diese Einteilung ist absolut willkürlich und durch nichts zu beweisen. Alle Arten von Helmen findet man durchweg bei allen Ständen, es kommt hauptsächlich darauf an, aus welcher Epoche das Wappen stammt.
Im Siebmacher von 1599/1605 sind sämtliche Wappen, adelig und bürgerlich mit dem Spangenhelm abgebildet. In späteren Siebmacherauflagen hält es sich ungefähr die Waage. Es gibt ebenso viele Adelige, die den Stechhelm , wie Bürgerliche, die den Bügelhelm nutzen. Zur Dokumentation zwei willkürlich ausgesuchte Seiten aus dem Siebmacher.
Die Texte, auf die sich diese Fehlinterpretationen beziehen stammen aus dem Jahre 1450, bzw. 1711.
Der 1450er Text ist eine Anweisung an Hofbeamte und lautet: „.... sich ettweuill in dem heiligen reich des adels annehmen und auffwerffen, die doch des von geburde nit sein, auch ettlich burgern in unsern und des reichs stetten und ander sich wapen und cleinete understeen zu fuhren zu halten und zu gebrauchen – wo er an die ennden in dem heilligen reiche erfaren und beretten moge, die sich solchichs adels, wapen und cleinete, an unserer und unser vorfarn am reiche wille und erlaube als obberürt ist , gebrauchen, darumb ansprechn und ir yedden an unserer stat und in unser namen – bey sweren penen zu gebieten solichen adel und wapen und cleinete nicht mehr zu gebrauchen noch zu fürn!“
Es ist in dem Text zwar die Rede von Wappen und Helmzierden, es geht jedoch um die unberechtigte Adelsführung und nicht um irgendeine Führung von Adelsinsignien in Wappen. Keine Rede ist von Helmkronen und Spangenhelmen.
Der Text von 1711, Karl VII. bestimmt, daß die bestraft werden sollen, die „... solch Standes Erhöhungen, Nobilitationen, Raths-Tituln oder Nahmens auch Wapen Verleihungen und dergleichen sich anrühmen...“
Hiermit wird deutlich gesagt, daß nur die falsche Behauptung einen Wappenbrief zu besitzen oder einen Titel zu führen unter Strafe steht."


Da dies ein offenbar kontroverses Thema bei der Neuschöpfung von Wappen ist: wie ist dieser Text zu beurteilen?

(Quelle: http://www.heraldik-heraldry.org/)

Verfasst: 20.07.2011, 08:48
von Claus J.Billet
@ Herr von Hochtraben :lol:

Die von Ihnen verwendeten Zitate sind durchaus korrekt.
Allerdings sollte hier die geschichtliche Weiterentwicklung betrachtet und berücksichtigt werden.
Die Zeit der kaiserlichen Hofkammern und Herold-Ämter ist Vergangenheit.
Der Adel wurde abgeschafft, mit sämtlichen Privilegien und Vorrechten.
Eine staatliche Regulierungs-Behörde für das Wappenwesen gibt es daher nicht mehr.
An deren Stelle sind die Wappenrollen der heraldischen Vereine getreten,
nach deren Satzungen und Regeln sich die heutigen Wappen-Schöpfungen richten müßen,.... um überhaupt eine Eintragung zu erzielen.
Die verschiedentlichen Auffassungen und Auslegungen der "alten Regularien", der vormalig kaiserlichen Herold-Ämtern, führten zur Zersplitterung und Neugründung von verschiedenen heraldischen Vereinen, mit jeweilig eigenen Satzungen und Eintragungs-Vorschriften.
Diese "Un-Einigkeit" in der Betrachtungsweise der "alten Regularien" und deren verschiedentliche Auslegungen führten letztendlich zum bis heute gelegentlich aufflackernden K(r)ampf in der Beurteilung über die Qualität der verschiedenen Wappenrollen.
Die Hoffnung, daß sich hier im fernen "Nirgendwo" mal eine Einigkeit herausschält, stirbt zuletzt. :!: :lol:

Verfasst: 20.07.2011, 09:45
von Herr von Hochtraben
Herr Billet,

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.

Anzusetzen wäre wohl hier bei der Frage, ob eine unterschiedliche Auslegung -enstprechend den historischen Quellen, welche der heutigen Heraldik in ihrer Gesamtheit ihre Orientierung geben sollen- nun überhaupt zulässig ist.

Gestatten Sie, nach Ihrer persönlichen Meinung zu fragen?

Verfasst: 20.07.2011, 10:41
von Claus J.Billet
Herr von Hochtraben hat geschrieben:Herr Billet,

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.

Anzusetzen wäre wohl hier bei der Frage, ob eine unterschiedliche Auslegung -enstprechend den historischen Quellen, welche der heutigen Heraldik in ihrer Gesamtheit ihre Orientierung geben sollen- nun überhaupt zulässig ist.

Gestatten Sie, nach Ihrer persönlichen Meinung zu fragen?
@ Herr von Hochtraben :lol:

Zulässig :?:
Wie Sie sicherlich wissen gibt es keine "geschützte" Heraldik.
Alles beruht letztendlich auf der Heraldischen Tradition, vorgegeben aus der Geschichte und den Unterlagen der kaiserlichen Herold-Ämtern.
Verwaltet vom heraldischen Verein e.V. "Herold, Berlin", der sich als ältester heraldischer Verein auf diesen Grundlagen verpflichtet fühlt und diese alten, teilweise noch vorhandenen Archiv-Unterlagen, übernommen hat.
Weshalb und warum sich neue heraldische Vereine daraus gegründet haben,
hat vielfältige Ursachen, die sich nicht jedem sofort erschließen, zumal
wenn Sie die Satzungen der einzelnen heraldischen Vereine e.V. lesen, werden Sie leicht feststellen, daß die Unterschiede im wesentlichen nicht sehr groß sind.

Es steht mir nicht zu, die unterschiedlichen Auffassungen und Auslegungen der einzelnen Vereins-Satzungen in Frage zu stellen.
Jede einzelne Auslegung und Begründung hat ihre eigene Berechtigung und sollte respektiert werden.
Als freischaffender Wappenzeichner (Heraldiker) stelle ich es meinen Kunden frei,
bei welcher Wappenrolle eines heraldischen Verein e.V., sie "Ihr" Wappen eingetragen haben wollen.
Folglich muß ich bei der Wappenschöpfung auch die vorgeschriebenen Eintragungs-Bedingungen des jeweilig gewählten Vereins e.V. berücksichtigen. :wink:
Trotz unterschiedlicher Auslegung und Betrachtungsweise der heraldischen Tradition, trotz unterschiedlichen Eintragungs-Bedingungen der einzelnen heraldischen Vereinen e.V., stehen dann diese Wappenrollen-bzw. Veröffentlichungen einträchtig in den Regalen der auslegenden Heraldik-Archive nebeneinander. :lol:

Soweit meine persönliche Ansicht. :lol:

Verfasst: 20.07.2011, 11:15
von Herr von Hochtraben
Herr Billet,

Ich danke Ihnen wiederholt für Ihre schnelle Antwort.

Die staatlich institutionalisierte Heraldik gibt es nicht mehr, nein, "zulässig" in dem Sinne den unterschiedlichen Rechtfertigung für entsprechende Teile der Satzungen heraldischer Vereine unterschiedliche Geltungsansprüche zuzumessen, gemessen schlichtweg an historischem Quellengut. (In dieser Hinsicht bin ich sehr wohl der Meinung -generell-, diese oder jene Rechtfertigung infrag stellen zu dürfen.)

Es geht mir nun darum, zu erörtern inwieweit jemand der entsprechende "Adelsattribute" heute in sein Wappen aufnimmt um seine Reputation in gewissen Kreisen fürchten muss. Ich kann mir diese Frage wohl insofern selbst beantworten, als dass anzunehmen ist, die Ressonanzen darüber variieren ebensostark wie der Inhalt der Satzungen der jeweiligen Vereine.

Gehofft hatte ich ferner hier quantitativ qualifiziert durch eben diese oder jene Argumentation Ansichten zu begegnen.

Verfasst: 20.07.2011, 12:48
von münchnerherold
Hallo Herr Billet,
hab mal nach der Satzung der HGW gesucht. Finde aber nicht`s.
Ist diese nicht auf deren Seiten ?
Oder find ich sie nur nicht ?
Gruss, AK. :)

Verfasst: 20.07.2011, 14:42
von zobelrolf
hallo Münchenerherold und Herr Billet,
Diese Thema wird von Dr. Peter und "zum Kleeblatt" erschöpfend behandelt. Es besteht darüber keinerlei Diskussionsbedarf. Herr AvN kann das alles selber lesen, er braucht dafür nicht auch noch dieses Forum!
Zobelrolf :!: :!: :!: :!: :!:

Verfasst: 20.07.2011, 15:29
von Claus J.Billet
@ zobelrolf

Wo bitte ist hier Herr AvN :?: :lol:

:arrow: Im übrigen gebe ich Ihnen recht,
....diese endlose Diskussion ödet an :!:

Verfasst: 20.07.2011, 15:41
von Claus J.Billet
Claus J.Billet hat geschrieben:@ zobelrolf

Wo bitte ist hier Herr AvN :?: :lol:

:arrow: Im übrigen gebe ich Ihnen recht,
....diese endlose Diskussion über das immer selbe Thema ödet an :!:
Hier klinke ich mich aus, bin schließlich nicht die Auskunft :!: :lol:

Verfasst: 20.07.2011, 16:05
von münchnerherold
Seltsame Zeiten.

Verfasst: 21.07.2011, 06:15
von Herr von Hochtraben
Sehr geachteter Herr Zobelrof,

Ich wäre Ihnen verbunden, würden Sie mich auf etwaige Quellen, welche dieses Thema erschöpfend behandeln und entsprechende Argumentationsweisen anführen, hinweisen, da ich es wohl mangels einer Suchoption in diesem Forum bislang versäumt habe diese selbst ausfindig zu machen.

Ferner bitte ich Sie alle um Entschuldigung.

Verfasst: 21.07.2011, 07:51
von Claus J.Billet
@ münchnerherold

Zu Ihrer obigen Frage:
Eingetragen bei
Amtsgericht Bochum, Nummer 3623 Register Gericht
....ohne durch das Gericht genehmigte Satzung kein e.V. :!:
Weitere Auskünfte sind bitte direkt zu erfragen. :wink:

Grüße :wink:

Verfasst: 21.07.2011, 12:18
von AvN
Claus J.Billet hat geschrieben:Der Adel wurde abgeschafft, mit sämtlichen Privilegien und Vorrechten.
Nein, nur die Privilegien und Sonderrechte wurden abgeschafft, der Adel als Stand wurde nicht abgeschafft. Die verfassungsgebende Versammlung der Weimarer Republik lehnte den Satz "Der Adel ist abgeschafft" eindeutig ab, anders als in Österreich.
hallo Münchenerherold und Herr Billet,
Diese Thema wird von Dr. Peter und "zum Kleeblatt" erschöpfend behandelt. Es besteht darüber keinerlei Diskussionsbedarf. Herr AvN kann das alles selber lesen, er braucht dafür nicht auch noch dieses Forum!
Zobelrolf
Verstehe ich nicht - werde ich hier wieder mit irgendwem verwechselt? In diesem Thread ist das mein erster Beitrag und ich habe keine zweiten Account in diesem Forum.

AvN

Verfasst: 21.07.2011, 14:00
von Claus J.Billet
Die "Adels-Titel" wurden lediglich Bestandteil des Namen. :wink:

Verfasst: 21.07.2011, 17:45
von jlei
Claus J.Billet hat geschrieben:Die "Adels-Titel" wurden lediglich Bestandteil des Namen. :wink:
Hallo,
Schade, um dies erhaltenes kleines Privileg und damit eine verbleibende Hervorhebung gegenüber dem Normalsterblichen. Der Adel begründet sich doch nur im Mittelalter auf die Macht seiner Ausbeutung und Unterdrückung der Untergebenen ohne Rücksicht auf Verluste im Übrigen der Klerus auch. Und die Heraldik beugt sich seiner wegen ob Spanngenhelm oder Stechhelm nur wegen der Historik.