Spangenhelm, Topfhelm und Helmkrone
Verfasst: 20.07.2011, 07:53
"Auch ein beliebtes Thema über das sehr viel gestritten wird. Dabei ist die Sachlage ziemlich klar. Die eine Gruppe sagt: Spangenhelm und Helmkrone sind ein Zeichen für den Adel des Wappenträgers - die andere Gruppe widerspricht.
In der „Wappenfibel“ steht zum Beispiel: “.... in der bürgerlichen Heraldik ist die Wappenkrone fehl am Platze, soweit Sie nicht durch einen Wappenbrief verliehen wurde. Diese Aussage ist schlicht und einfach Quatsch.
Anfangs war die Helmkrone tatsächlich das Zeichen eines Königs oder Prinzen, doch schon wenige Jahrzehnte später wurde sie von anderen, niedrigen Adeligen usurpiert, im 14./15 Jahrhundert tauchte die Helmkrone dann bei den Patriziern und Bürgern auf und zwar wurde sie von diesen unangefochten geführt. Spätestens seit dem Ende des 16. Jahrhunderts wurden von den Hofpfalzgrafen (v. Balgheim, Freiherr Grandi v. Sommersitt) alle Wappenbriefe für Bürgerliche mit diesen „Adelsattributen“ ausgestellt.
Tatsächlich bezog sich die Verwendung dieser Attribute nicht auf den Adel, sondern auf die Turnierfähigkeit, der Briefadel sollte von der Führung sogar ausgeschlossen sein. Turnierfähig, also das Recht Waffen zu tragen und ein Turnier zu bestreiten waren nur Ritter, die aber auch dem bürgerlichen Lager entstammen konnten. Das Recht ein Ritter zu sein konnte (früher) nur von einem anderen Ritter durch Ritterschlag übergeben werden. Nun waren aber nicht alle Adeligen Ritter, da gerade beim Briefadel viele nicht die dafür nötigen Voraussetzungen mitbrachten; mindesten 6 schildrig usw.!
Das gleiche Hin und Her gibt es auch bei den Helmen. Der Spangenhelm sollte dem Adel vorbehalten sein, der Stechhelm dem Bürgertum, der Topfhelm dem Uradel. Diese Einteilung ist absolut willkürlich und durch nichts zu beweisen. Alle Arten von Helmen findet man durchweg bei allen Ständen, es kommt hauptsächlich darauf an, aus welcher Epoche das Wappen stammt.
Im Siebmacher von 1599/1605 sind sämtliche Wappen, adelig und bürgerlich mit dem Spangenhelm abgebildet. In späteren Siebmacherauflagen hält es sich ungefähr die Waage. Es gibt ebenso viele Adelige, die den Stechhelm , wie Bürgerliche, die den Bügelhelm nutzen. Zur Dokumentation zwei willkürlich ausgesuchte Seiten aus dem Siebmacher.
Die Texte, auf die sich diese Fehlinterpretationen beziehen stammen aus dem Jahre 1450, bzw. 1711.
Der 1450er Text ist eine Anweisung an Hofbeamte und lautet: „.... sich ettweuill in dem heiligen reich des adels annehmen und auffwerffen, die doch des von geburde nit sein, auch ettlich burgern in unsern und des reichs stetten und ander sich wapen und cleinete understeen zu fuhren zu halten und zu gebrauchen – wo er an die ennden in dem heilligen reiche erfaren und beretten moge, die sich solchichs adels, wapen und cleinete, an unserer und unser vorfarn am reiche wille und erlaube als obberürt ist , gebrauchen, darumb ansprechn und ir yedden an unserer stat und in unser namen – bey sweren penen zu gebieten solichen adel und wapen und cleinete nicht mehr zu gebrauchen noch zu fürn!“
Es ist in dem Text zwar die Rede von Wappen und Helmzierden, es geht jedoch um die unberechtigte Adelsführung und nicht um irgendeine Führung von Adelsinsignien in Wappen. Keine Rede ist von Helmkronen und Spangenhelmen.
Der Text von 1711, Karl VII. bestimmt, daß die bestraft werden sollen, die „... solch Standes Erhöhungen, Nobilitationen, Raths-Tituln oder Nahmens auch Wapen Verleihungen und dergleichen sich anrühmen...“
Hiermit wird deutlich gesagt, daß nur die falsche Behauptung einen Wappenbrief zu besitzen oder einen Titel zu führen unter Strafe steht."
Da dies ein offenbar kontroverses Thema bei der Neuschöpfung von Wappen ist: wie ist dieser Text zu beurteilen?
(Quelle: http://www.heraldik-heraldry.org/)
In der „Wappenfibel“ steht zum Beispiel: “.... in der bürgerlichen Heraldik ist die Wappenkrone fehl am Platze, soweit Sie nicht durch einen Wappenbrief verliehen wurde. Diese Aussage ist schlicht und einfach Quatsch.
Anfangs war die Helmkrone tatsächlich das Zeichen eines Königs oder Prinzen, doch schon wenige Jahrzehnte später wurde sie von anderen, niedrigen Adeligen usurpiert, im 14./15 Jahrhundert tauchte die Helmkrone dann bei den Patriziern und Bürgern auf und zwar wurde sie von diesen unangefochten geführt. Spätestens seit dem Ende des 16. Jahrhunderts wurden von den Hofpfalzgrafen (v. Balgheim, Freiherr Grandi v. Sommersitt) alle Wappenbriefe für Bürgerliche mit diesen „Adelsattributen“ ausgestellt.
Tatsächlich bezog sich die Verwendung dieser Attribute nicht auf den Adel, sondern auf die Turnierfähigkeit, der Briefadel sollte von der Führung sogar ausgeschlossen sein. Turnierfähig, also das Recht Waffen zu tragen und ein Turnier zu bestreiten waren nur Ritter, die aber auch dem bürgerlichen Lager entstammen konnten. Das Recht ein Ritter zu sein konnte (früher) nur von einem anderen Ritter durch Ritterschlag übergeben werden. Nun waren aber nicht alle Adeligen Ritter, da gerade beim Briefadel viele nicht die dafür nötigen Voraussetzungen mitbrachten; mindesten 6 schildrig usw.!
Das gleiche Hin und Her gibt es auch bei den Helmen. Der Spangenhelm sollte dem Adel vorbehalten sein, der Stechhelm dem Bürgertum, der Topfhelm dem Uradel. Diese Einteilung ist absolut willkürlich und durch nichts zu beweisen. Alle Arten von Helmen findet man durchweg bei allen Ständen, es kommt hauptsächlich darauf an, aus welcher Epoche das Wappen stammt.
Im Siebmacher von 1599/1605 sind sämtliche Wappen, adelig und bürgerlich mit dem Spangenhelm abgebildet. In späteren Siebmacherauflagen hält es sich ungefähr die Waage. Es gibt ebenso viele Adelige, die den Stechhelm , wie Bürgerliche, die den Bügelhelm nutzen. Zur Dokumentation zwei willkürlich ausgesuchte Seiten aus dem Siebmacher.
Die Texte, auf die sich diese Fehlinterpretationen beziehen stammen aus dem Jahre 1450, bzw. 1711.
Der 1450er Text ist eine Anweisung an Hofbeamte und lautet: „.... sich ettweuill in dem heiligen reich des adels annehmen und auffwerffen, die doch des von geburde nit sein, auch ettlich burgern in unsern und des reichs stetten und ander sich wapen und cleinete understeen zu fuhren zu halten und zu gebrauchen – wo er an die ennden in dem heilligen reiche erfaren und beretten moge, die sich solchichs adels, wapen und cleinete, an unserer und unser vorfarn am reiche wille und erlaube als obberürt ist , gebrauchen, darumb ansprechn und ir yedden an unserer stat und in unser namen – bey sweren penen zu gebieten solichen adel und wapen und cleinete nicht mehr zu gebrauchen noch zu fürn!“
Es ist in dem Text zwar die Rede von Wappen und Helmzierden, es geht jedoch um die unberechtigte Adelsführung und nicht um irgendeine Führung von Adelsinsignien in Wappen. Keine Rede ist von Helmkronen und Spangenhelmen.
Der Text von 1711, Karl VII. bestimmt, daß die bestraft werden sollen, die „... solch Standes Erhöhungen, Nobilitationen, Raths-Tituln oder Nahmens auch Wapen Verleihungen und dergleichen sich anrühmen...“
Hiermit wird deutlich gesagt, daß nur die falsche Behauptung einen Wappenbrief zu besitzen oder einen Titel zu führen unter Strafe steht."
Da dies ein offenbar kontroverses Thema bei der Neuschöpfung von Wappen ist: wie ist dieser Text zu beurteilen?
(Quelle: http://www.heraldik-heraldry.org/)