Doppennamen
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Doppennamen
Auch auf die Gefahr hin eine heftig geführte Grundsatzdiskussion loszutreten - dennoch meine Frage:
Welche Art der Wappenführung kann man jemandem empfehlen, der einen Doppelnamen führt (z. B. Meier-Huber) seit er verheiratet ist?
Wäre ein Allianzwappen (vorne das des Ehemannes, hinten das der Ehefrau) angemessen? Wenn es unter einem Helmgeführt wird, dann der des Mannes?
Wenn die Ehefrau ihren Geburtsnamen unverändert weiterführt, führt sie dann das Wappen ihres Vaters ebenfalls unverändert, oder wäre ebenfalls ein Allianzwappen angemessen?
Wurde diese Frage schon dsikutiert? Wenn ja, dann bitte ich um Nachsicht.
Viele Grüße
Ralf
Welche Art der Wappenführung kann man jemandem empfehlen, der einen Doppelnamen führt (z. B. Meier-Huber) seit er verheiratet ist?
Wäre ein Allianzwappen (vorne das des Ehemannes, hinten das der Ehefrau) angemessen? Wenn es unter einem Helmgeführt wird, dann der des Mannes?
Wenn die Ehefrau ihren Geburtsnamen unverändert weiterführt, führt sie dann das Wappen ihres Vaters ebenfalls unverändert, oder wäre ebenfalls ein Allianzwappen angemessen?
Wurde diese Frage schon dsikutiert? Wenn ja, dann bitte ich um Nachsicht.
Viele Grüße
Ralf
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Die Regel sind mir für solche Fälle nicht bekannt; es ist aber eine interessante Frage.
Ich persönlich würe vielleicht das Wappen der Gattin als "rechtes Obereck" (is das der korrekte Begriff?) innerhalb des eigenen Wappen führen. Mir scheint es aber eine Frage der Ästhetik; die Ergänzung eines "rechten Oberecks" dürfte nicht bei allen Wappen gut aussehen; in solchen Fällen könnte man ein gespaltenes oder quadriertes Wappen gebrauchen.
MfG,
M.
Ich persönlich würe vielleicht das Wappen der Gattin als "rechtes Obereck" (is das der korrekte Begriff?) innerhalb des eigenen Wappen führen. Mir scheint es aber eine Frage der Ästhetik; die Ergänzung eines "rechten Oberecks" dürfte nicht bei allen Wappen gut aussehen; in solchen Fällen könnte man ein gespaltenes oder quadriertes Wappen gebrauchen.
MfG,
M.
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Welche Art der Wappenführung kann man jemandem empfehlen, der einen Doppelnamen führt (z. B. Meier-Huber) seit er verheiratet ist?
unveränderte, da sich ja der Doppelname nicht auf die nächste Generation vererbt, sondern einer der beiden Namen.
(wobei mir diese Doppelnamserei ein Graus ist)
Warum sollte man das Wappen der Gattin in das Wappen des Mannes übernehmen? Absolut unnötig meiner Meinung nach ...
unveränderte, da sich ja der Doppelname nicht auf die nächste Generation vererbt, sondern einer der beiden Namen.
(wobei mir diese Doppelnamserei ein Graus ist)
Warum sollte man das Wappen der Gattin in das Wappen des Mannes übernehmen? Absolut unnötig meiner Meinung nach ...
Nun, Doppelnamen bei Männern und Frauen gehören inzwischen nunmal zu Alltag. Das kann man gut finden oder beklagen. Wenn so jemand nun aber ein Wappen führen möchte und nach Rat fragt? Also ich finde, der Vorteil eines Allianzwappens gegenüber einem kombinierten Wappen ist der, dass sofort ersichtlich ist, dass es sich um zwei Wappen (weil zwei Namen) handelt und dass diese Kombination nicht von den Kindern weitergeführt wird. Kombiniere ich zwei Wappen in einem Schild, so laufe ich Gefahr, dass dieses neue Wappen sich "verfestigt", obwohl es eigentlich nur eine einzige Person repräsentiert - so wie Allianzwappen das immer getan haben.Bernhard hat geschrieben:Doppelnamen und "Doppelwappen" vermeiden.
"unveränderte, da sich ja der Doppelname nicht auf die nächste Generation vererbt, sondern einer der beiden Namen."
Diese Variante ist dann vernünftig, wenn der Name des Mannes auch der Ehename ist (und somit der Name der Kinder). Wenn nun die Kinder aber den Namen der Frau tragen? Wie geht es dann weiter? Nach Namensrecht müsste das Wappen zum Namen weitergeführt werden - und damit das Wappen der Frau.
Viele Grüße
Ralf
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Das sehe ich auch so.R1126 hat geschrieben:Nach Namensrecht müsste das Wappen zum Namen weitergeführt werden - und damit das Wappen der Frau.
Dann würde sich möglicherweise für die Eheleute auch ein Allianzwappen anbieten, die Kinder sollten dann jedenfalls ein "vereinigtes" Wappen führen dürfen.
Da es bei uns keine Vorschriften gibt, dem britischen "Marshalling" entsprechend, wäre die Anordnung - so vermute ich mal - dem Geschmack des einzelnen überlassen.
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jochen
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Diese Variante ist dann vernünftig, wenn der Name des Mannes auch der Ehename ist (und somit der Name der Kinder). Wenn nun die Kinder aber den Namen der Frau tragen? Wie geht es dann weiter? Nach Namensrecht müsste das Wappen zum Namen weitergeführt werden - und damit das Wappen der Frau.
das Wappen vererbt sich in männlicher ehelicher Linie, also worüber reden wir hier eigentlich?
Such dir aus was dir besser gefällt
das Wappen vererbt sich in männlicher ehelicher Linie, also worüber reden wir hier eigentlich?
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Das Wappen vererbt sich in männlicher Linie? Ich sage: Das Wappen ist an die Führung des Familiennamens gekoppelt. Wer also rechtmäßig einen Familiennamen trägt, ist auch berechtigt, das dazugehörige Wappen zu führen.
Heraldische Grüße
Markus
Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488
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na dann lesen Sie am besten "Eine Einführung in die Heraldik" auf dieser Seite
http://www.heraldik-wappen.de/viewtopic.php?t=11
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Re: Doppennamen
Hier links neben mein Wappen für die Doppelnamen Padberg Evenboer.R1126 hat geschrieben:Welche Art der Wappenführung kann man jemandem empfehlen, der einen Doppelnamen führt (z. B. Meier-Huber) seit er verheiratet ist?
Wäre ein Allianzwappen (vorne das des Ehemannes, hinten das der Ehefrau) angemessen? Wenn es unter einem Helmgeführt wird, dann der des Mannes?
Wenn die Ehefrau ihren Geburtsnamen unverändert weiterführt, führt sie dann das Wappen ihres Vaters ebenfalls unverändert, oder wäre ebenfalls ein Allianzwappen angemessen?
In Holland ist es aber üblich die beide Wappen in ein geviertes Schild zu stellen.
Barolo1644 hat geschrieben:na dann lesen Sie am besten "Eine Einführung in die Heraldik" auf dieser Seite
http://www.heraldik-wappen.de/viewtopic.php?t=11
Na und? Die Sache mit dem Mannesstamm ist ja nett zu lesen, hat aber mit der heutigen Wirklichkeit und Rechtssprechung nichts zu tun. Da können sich die Wächter der Tradition noch so aufregen, vielleicht auch zu Recht, ich bezweifle aber, ob sie im Streitfall auch selbiges bekommen. Deshalb nochmal meine These: Führe ich rechtmäßig einen wappenbehafteten Familiennamen, so steht mir auch das Recht zu, das Wappen zu führen. Eine ganz einfache Regel, die übrigens einen Großteil der Bevölkerung, und damit meine ich die Frauen, nicht diskriminiert.
Heraldische Grüße
Markus
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Eine Lösung, die beiden Sichtweisen entgegenkommt wäre folgende:
Der Mann, der den Namen seiner Frau annimmt führt auch ihr Wappen, allerdings mit Beizeichen oder anderen geeigneten Änderungen. Die Kinder führen dann das neue Wappen weiter. Sie tragen den Namen ihrer Mutter - deren Wappen aber verändert wurde.
Das löst aber nicht das Problem mit dem Doppelnamen - ein Doppelname verlangt nun vielleicht doch ein Doppelwappen ?
Viele Grüße
Ralf
Der Mann, der den Namen seiner Frau annimmt führt auch ihr Wappen, allerdings mit Beizeichen oder anderen geeigneten Änderungen. Die Kinder führen dann das neue Wappen weiter. Sie tragen den Namen ihrer Mutter - deren Wappen aber verändert wurde.
Das löst aber nicht das Problem mit dem Doppelnamen - ein Doppelname verlangt nun vielleicht doch ein Doppelwappen ?
Viele Grüße
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Das wäre sicher eine mögliche Lösung.R1126 hat geschrieben:Eine Lösung, die beiden Sichtweisen entgegenkommt wäre folgende:
Der Mann, der den Namen seiner Frau annimmt führt auch ihr Wappen, allerdings mit Beizeichen oder anderen geeigneten Änderungen. Die Kinder führen dann das neue Wappen weiter. Sie tragen den Namen ihrer Mutter - deren Wappen aber verändert wurde.
Viele Grüße
Ralf
Ich halte sie aber weder für notwendig (Markus hat mit seiner Rechtsauffassung im übrigen - jedenfalls m.M.n. - vermutlich vollkommen recht), noch für befriedigend.
Notwendig ist diese Lösung nicht, da durch die Kombination des väterlichen mit dem mütterlichen Wappen bereits eine Differenzierung des Gesamtschildes vorgenommen wurde.
Befriedigend ist diese Lösung nicht, da noch zusätzliche Zeichen eingeführt werden, die den Schild weiter belasten (eine schöne Nebenbedeutung des englischen/französischen Fachwortes "charge"......).
Ferner stellt sich die Frage - was für Beizeichen sollen es denn sein?. Man müßte diese ohnehin neu erfinden, da das englische/schottische/kanadische Beizeichensystem nicht griffe.
Was soll ich sagen - Probleme über Probleme.....
Zuletzt geändert von Jochen am 22.04.2010, 21:25, insgesamt 1-mal geändert.
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