Doppennamen

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Frank J. Reuther
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Beitrag von Frank J. Reuther » 22.04.2010, 21:25

Ein Doppelname entsteht nach deutschem Recht durch Beifügung des Geburtsnamens des Ehegatten an den Ehenamen, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist. Der Doppelnahme wird also nur von einem Ehegatten und auch nicht von den Kindern geführt. Diese führen den Ehenamen genau so wie der Ehegatte dessen Geburtsname zum Ehenahmen bestimmt wurde. Aus meiner Sicht gibt es also keinen Grund ein Wappen für den Doppelnamen zu schaffen. Etwas anderes kann nur für Doppelnamen gelten, die seit Generationen als solche geführt werden. Aber das ist ja wohl etwas anderes als hier gefragt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Frank J. Reuther, MdH
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R1126
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Beitrag von R1126 » 22.04.2010, 21:30

Jochen hat geschrieben:
Notwendig ist diese Lösung nicht, da durch die Kombination des väterlichen mit dem mütterlichen Wappen bereits eine Differenzierung des Gesamtschildes vorgenommen wurde.
Heißt das, dass bei diesem Vorgehen einfach die Wappen kombiniert werden und die Kombination von den Kindern weitergeführt werden? Das würde schnell zu "vielst-feldrigen" Wappen führen. Und wenn das kombinierte Wappen nur von den Eheleuten geführt wird (oder dem mit dem Doppelnamen) führen dann die Kinder das Wappen des Namens den sie tragen?
Jochen hat geschrieben: Befriedigend ist diese Lösung nicht, da noch zusätzliche Zeichen eingeführt werden, die den Schild weiter belasten (eine schöne Nebenbedeutung des englischen/französischen Fachwortes "charge"......).
Das stimmt, vielleicht kann man bei einigen Wappen auch durch weglassen/verkürzen differenzieren...
Jochen hat geschrieben: Ferner stellt sich die Frage - was für Beizeichen sollen es denn sein?. Man müßte diese ohnehin neu erfinden, da das englische/schottische/kanadische Beizeichensystem nicht griffe.
Mit Beizeichen habe ich kein System gemeint wie in England, sondern eben einfach ein zusätzliches oder ausgetauschtes Symbol im Schild.

Viele Grüße

Ralf
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Jochen
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Beitrag von Jochen » 22.04.2010, 21:35

Frank J. Reuther hat geschrieben:Ein Doppelname entsteht nach deutschem Recht durch Beifügung des Geburtsnamens des Ehegatten an den Ehenamen, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist. Der Doppelnahme wird also nur von einem Ehegatten und auch nicht von den Kindern geführt. Diese führen den Ehenamen genau so wie der Ehegatte dessen Geburtsname zum Ehenahmen bestimmt wurde. Aus meiner Sicht gibt es also keinen Grund ein Wappen für den Doppelnamen zu schaffen. Etwas anderes kann nur für Doppelnamen gelten, die seit Generationen als solche geführt werden. Aber das ist ja wohl etwas anderes als hier gefragt wurde.
Stimmt.

Aber was ist mit - zulässigen - Doppelnamen, die eine Differenzierung von Sammelnamen ("Müller-Lüdenscheid") darstellen?
Ne suy plus vil que les aultres

jochen

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R1126
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Beitrag von R1126 » 23.04.2010, 11:57

Frank J. Reuther hat geschrieben:Ein Doppelname entsteht nach deutschem Recht durch Beifügung des Geburtsnamens des Ehegatten an den Ehenamen, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist. Der Doppelnahme wird also nur von einem Ehegatten und auch nicht von den Kindern geführt. Diese führen den Ehenamen genau so wie der Ehegatte dessen Geburtsname zum Ehenahmen bestimmt wurde. Aus meiner Sicht gibt es also keinen Grund ein Wappen für den Doppelnamen zu schaffen. Etwas anderes kann nur für Doppelnamen gelten, die seit Generationen als solche geführt werden. Aber das ist ja wohl etwas anderes als hier gefragt wurde.
Das würde heißen:
Der Ehepartner der seinen Geburtsnamen unverändert behält, führt sein Wappen unverändert. Alles ganz einfach

Die Kinder führen das Wappen, das zu dem Namen gehört den sie tragen. Wenn das der weibliche ist? Hier wäre vielleicht eine Brisur des weibl. Wappens angebracht. Ist schon schwierig, weil damit sehr häufig neue Wappen entstehen.

Welches Wappen führt der Ehepartner, der den Doppelnamen angenommen hat? Das Wappen das zu seinem Geburtsnamen gehört? Das würde die Namensänderung nicht wiederspiegeln und wäre komisch, weil alle anderen Familienmitglieder ein anderes Wappen führen.
Das Wappen, das zum Ehenamen gehört? Wenn es der Mann ist, der den Doppelnamen angenommen hat wäre es das weibliche Wappen. Hier würde vielleicht auch die Brisur eine Kompromisslösung anbieten. Aber es gilt die Schwierigkeit der vielen neuen Wappen.


Einen Tod muss man wohl sterben:

Entweder man verabschiedet sich davon, dass das Wappen nur im Mannesstamm vererbt wird, dann kann mit dem Namen auch das Wapper der Mutter weitergeführt werden.

Oder man verabschiedet sich davon, dass das Wappen mit dem Namen zusammenhängen muss - dann könnte immer das Wappen des Vaters weitergeführt werden, auch wenn sich der Namen ändert.

Oder man lässt zu, dass es viele Wappenneuschöpfungen gibt durch Brisuren. Das könnte sehr lebendig aber unübersichtlich werden.

Für die "heraldische Darstellung" eines Doppelnamens käme meiner Ansicht nach tatsächlich nur ein Allianzwappen (ggf. auch in einem Schild) in Frage, oder man ignoriert den Doppelnamen und führt das Wappen des Ehenamens.

Viele Grüße

Ralf
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