Ortswappen
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Ortswappen
Hallo!Ich bin vom Fremden- und Kulturverein unseres Dorfes gebeten worden, ein Ortswappen für unsere Ortschaft zu entwerfen. Da unser Ort "Obermaubach" (NRW) auf eine langjährige Ahnengeschichte zurückblicken kann, die bis über 850 Jahren zurückverfolgbar. ist, gibt es wahrscheinlich einige geschichtliche Punkte, die man in das Wappen aufnehmen kann, aufnehmen sollte, aufnehmen muß oder auch NICHT aufnehmen darf.Kann mir jemand etwas über die Gestaltung von Dorfwappen, deren Anmeldung, Gestaltung etc. sagen?Ich bin leider auf diesem Gebiet blutiger Anfänger und würde mich über jegliche Hilfestellung freuen.Beste Grüße,Thorsten
- Claus J.Billet
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hm....
@ tobo ...dazu müßten wir erst mal mehr zur geschichtlichen Entwicklung des fraglichen Ort's, bezw. der Gemeinde wissen !
Re: Ortswappen
Wenn es ein offizielles Wappen sein soll, dann muß es beim Regierungspräsidenten genehmigt werden. Es sollte außerdem ein Gutachten, Blazon eines Heraldikers vorliegen.Ein Ortswappen sollte möglichst einfach sein. Sehenswürdigkeiten, Kirchen usw. sollten möglichst nicht darin vorkommen, es sei denn heraldisch stilisiert.Man kann gut auf die historischen Wurzeln des Ortes zurückgreifen. Z.B. das Wappen des früheren Grundherren.tobo hat geschrieben:Hallo!Ich bin vom Fremden- und Kulturverein unseres Dorfes gebeten worden, ein Ortswappen für unsere Ortschaft zu entwerfen. Da unser Ort "Obermaubach" (NRW) auf eine langjährige Ahnengeschichte zurückblicken kann, die bis über 850 Jahren zurückverfolgbar. ist, gibt es wahrscheinlich einige geschichtliche Punkte, die man in das Wappen aufnehmen kann, aufnehmen sollte, aufnehmen muß oder auch NICHT aufnehmen darf.Kann mir jemand etwas über die Gestaltung von Dorfwappen, deren Anmeldung, Gestaltung etc. sagen?Ich bin leider auf diesem Gebiet blutiger Anfänger und würde mich über jegliche Hilfestellung freuen.Beste Grüße,Thorsten
... und das ist sogar sehr häufig, wie z.B. in der Gemeinde Nettetal-Lobberich, die das Wappen der ehemaligen Grund- und Zehntherren des Ortes, der Freiherren von Bocholtz als angenommenes Gemeindewappen trägt.Frhr. v. Bocholtz:Gemeindewappen:
Zuletzt geändert von C.F. v. Restorff am 18.04.2005, 23:01, insgesamt 1-mal geändert.
- Jörg Berndt of Kerry
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Mich wundert, dass die Gemeinde bisher kein Wappen hatte. Ich habe es bei uns (in Sachsen) oft erlebt, dass ein Kupferstich aus alten Zeiten da war ( sicher auch auf Grundlage der Wappen der Grundherren), die Farblich umgesetzt werden mussten. Das ist dann kein Problem, wenn man weiss wie.
jörg, mit freundlichem gruß aus sachsen
Es gibt viele kleine Dörfer und Gemeinden, die kein Wappen führen.
Heraldische Grüße
Markus
Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488
Markus
Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488
Es stellt sich hier die Frage, ob dies die Kommune als Ganzes betrifft, dies kann natürlich nur der Gemeinderat beschließen, dann gilt die Gemeindeordnung - Genehmigung durch Regierung oder ob "nur" ein Orts- Gemeindeteil dieses Wappen führen will. Wer hier dann Rechtsräger ist, ist mir für die GO NRW nicht bekannt. Falls der Verein Träger sein soll, wird wohl kein öffentliches Recht gelten.Grüße, TOM
Also nach § 14 III GO NRW bedarf die Einführung eines neuen Wappens der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (hier: Landrat)Da die Gemeinde als kleinste Verwaltungseinheit im 3-stufigen Staatsaufbau rangiert, kann auch nur die Annahme eines Kommunal-/Gemeindewappens als 'offiziell' angesehen werden.Kleinere Ortsteile, die der betreffenden Gemeinde angehören, führen eigentlich deren Wappen, jedoch gibt es hier auch historische Ortswappen, die beispielsweise vor einer Eingemeindung kleinerer Ortschaften in eine einzige Gemeinde bestanden haben können.Diese historischen Ortswappen besitzen keinerlei offiziellen Charakter (mehr), sondern sind in der Tat nur noch für die lokalen Kulturvereine und Historiker interessant, mit ihnen kann kein hoheitlicher Akt mehr "besiegelt" werden.Wenn man als solch kleinerer Ortsteil natürlich kein eigenes historisches Ortswappen besitzt, da es sowas nie gab, macht es eigentlich nicht viel Sinn, ein neues zu entwerfen, da ja - wie gesagt - das offizielle Gemeindewappen auch hier uneingeschränkt gilt.Aber man kann das natürlich machen, die Motivation hierzu kann ganz unterschiedlich gelagert sein.Man muss sich nur vergegenwärtigen, dass dies keinen offiziellen Charakter haben kann, sondern "nur" zum privaten Amüsement der Bewohner dieses Ortsteils geschehen kann und dementsprechend "Rechtsträger" solcher inoffizieller Ortswappen nur der Kulturverein oder eine Interessengemeinschaft als juristische Person (des Privatrechts - nicht des öffentlichen Rechts!) sein kann.
Wappen Obermaubach
Hallo,da Obermaubach ein Gemeindeteil von Kreuzau ist, kommt ein inoffizielles Wappen in Betracht. Es könnte das Wappen der "Saffenberg" (In Gold ein roter Balken, oben mit drei schwarzen Amseln besetzt) und der "Merode" (Mit gekerbter blauer Bodur in Gold vier rote Pfähle) und evtl. anderer Grundherren enthalten.Mit freundlichen GrüßenFriedhard Pfeiffer
Hallo zusammen!Um die ganze Sache mal ein wenig, aus Sicht eines Kommunalpolitikers aufzuklären.Ein Ort, sofern er einer Kommune oder Stadt angehört, kann kein offizielles Wappen führen! Es geht einfach nicht, da es - mal abgesehen vom Ortsvorsteher in NRW, keine regierende Verwaltung gibt. Sollte also ein Wappen für den Ort gestaltet werden, so könnte man höchstens bei der Verwaltung anfragen, ob die Gemeinde die Inhaberschaft übernehmen würde, was dann einen Beschluss des Kulturausschusses und letztendliche des Rates bedarf.Dann ist auch keine Bestätigung durch die kommunale Aufsichtsbehörde notwendig. Diese ist keineswegs bei Wappen der Landrat, sondern die Person Person des Landrates, verbunden mit seinem Amt, ist nur für ganz bestimmte Teile der kommunalaufsicht zuständig, hauptsächlich für Finanzangelegenheiten und Rechtsakten, die bestätigt werden müssen. Außerdem die Kreisverwaltungsbehörde für Schul-, Sozial- und Gesundheitswesen, sofern die Kommune nicht eingenständige Einrichtungen hat. Wappen liegen in Hand des Regierungspräsidenten, der sie dem Innenminister delegieren kann.Viele Grüße, Andreas
Vollkommen korrekt, diese Aufklärung über das Führen eines Kommunalwappens!Hinzufügen möchte ich noch einen weiteren Aspekt. Das Wappen einer Kommune (sprich Gemeinde oder Stadt) wird ja hoheitlich verwendet. Daneben hat es aber auch noch ein identitätsstiftende Wirkung auf die Bürger dieser Kommune. Dieser Aspekt kommt besonders dann zum Tragen, wenn die Kommune bislang noch kein eigenes Wappen geführt hat (ist in Schleswig-Holstein noch sehr häufig der Fall) und sich nun zur Annahme eines Wappens entschließt.Würde ein Ortsteil einer Kommune sich nun zu einem inoffiziellen Ortsteilwappen durchringen, wäre dies im Sinne der Gesamtkommune kontraproduktiv. Es wird daher politisch auch äußerst ungern gesehen.
Für die Wappen von kreisfreien Städten/Gemeinden und die Wappen der Kreise selbst vollkommen korrekt... Ansonsten decken sich die Ausführungen der Herren ja weitgehend mit den meinigen...Vielleicht noch als Ergänzung: Sollte eine Wappenstiftung in diesem Fall erwogen werden und Elemente aus einem möglicherweise existierenden Wappen der ehemaligen Grundherren dieses Ortes bzw. sogar die Heroldsbilder vollständig übernommen werden (s.o. Wappen Frhr. v. Bocholtz / Gemeinde Nettetal-Lobberich), so ist selbstverständlich zu prüfen, ob es Nachkommen dieser Familie gibt und sodann analog § 12 BGB deren Einwilligung einzuholen...P.S.: Frage an Herrn RademacherWenn 'offiziell' bei der Gemeinde angefragt wird, ob diese die 'Inhaberschaft', heraldisch gesprochen also die Funktion des 'Wappenstifters' übernimmt, kann damit wirklich § 14 III GO NRW ausgehebelt werden...? Käme wohl drauf an, ob solche 'Ortsteilwappen' unter den Wappenbegriff der Vorschrift fallen oder nicht, ansonsten wäre ein 'offizieller' Charakter (Gemeinde ist juristische Person des öffentlichen Rechts) kaum zu vermeiden - sonst würde der von mir aufgezeigte Weg einer 'Inhaberschaft' durch den örtlichen Kulturverein (juristische Person des Privatrechts) ja völlig ausreichen... Ist ja kein juristisches Forum hier, aber...
§ 117 I GO NRW:"Die allgemeine Aufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden führt der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde."rademachers hat geschrieben:Person des Landrates, verbunden mit seinem Amt, ist nur für ganz bestimmte Teile der kommunalaufsicht zuständig
Lieber Herr von Restorff,dieses Wappen würde nicht unter die in der GO 14 fallen, da damit nur Wappen gemeint sind, die als Dienstsiegel der Gemeinden geführt werden (können). Da aber Ortsteile keine Verwaltungsbehörde haben, ist auch kein Recht zur Siegelführung gegeben.Wappenangelegenheiten werden trotz GO 117,1 von der Oberen Verwaltungsbehörde wahrgenommen (vgl. GO 1173 = Bezirksregierungen). Die GO ist in diesen Punkten nicht klar genug definiert, wie viele Gesetze und Verodnungen bei uns. Ich kann da aber gerne nocheinmal eine Kommunalrechtsexpertin anfragen.Dies fällt i. d. R. nicht in den Aufgabenbereich des Landrates.Eine Stiftung durch einen örtlichen Kulturverein halte ich auch für sinnvoll. Offiziellen Charakter wird das Wappen nie einnehmen können.Grüße, Andreas
...wenn Wappenangelegenheiten stets von der oberen Aufsichtsbehörde wahrgenommen werden, dann ist die Bezirksregierung (Regierungspräsident) ebenfalls nicht immer für die Genehmigung von Wappen etc. zuständig, da dies bei kreisfreien Städten zwangsläufig das Innenministerium des Landes ist... Da komm noch einer mit...