kleinigkeiten zu Leonhard
Verfasst: 23.07.2009, 10:10
Liebe Experten,
nun möchte ich mal nicht schnell ein Wappen entworfen haben (da vorhanden)! Auch bitte ich nicht um eine Gratislieferung meiner Familiengeschichte. Aber Wappen zu finden, die in Inhalt und Form überzeugen, macht das Suchen - u. a. in diesem Forum - zum Genuss. "Das Unzulängliche" vergisst sich doch schnell dagegen.
Heraldik betrachte ich als Gratwanderung zwischen gestalterischer Fantasie und Disziplin. Der hier oft zitierte Leonhard zeigt es. Und zu ihm habe ich einige Fragen (Wappenkunst, Ausgabe 2000), die bitte nicht naseweise sein sollen:
S. 299, Abb 2 warum die Schrägstellung der Figur in der Helmzier? (im Schild ja nicht geneigt)
S. 342, Abb 20-22 wäre es nicht fast deutlicher, nur ein Kreuz in voller Größe in verwechselten Farben auf die Quadrierung zu legen? Oder wäre damit die Vermischung der Bestandteile zu stark
S. 155 und 348, Abb. 6 Es geht um den Vorrang bei Teilungen. Bei Schrägrechtsteilung gilt also nicht rechts vor links, sondern oben vor unten? Ist das allgemeine Ansicht?
Sicherlich Petitessen, aber bei der Fülle an Information hakt das Interesse sich manchmal an Kleinigkeiten fest.
Freundlich grüßt
ivo kügel
nun möchte ich mal nicht schnell ein Wappen entworfen haben (da vorhanden)! Auch bitte ich nicht um eine Gratislieferung meiner Familiengeschichte. Aber Wappen zu finden, die in Inhalt und Form überzeugen, macht das Suchen - u. a. in diesem Forum - zum Genuss. "Das Unzulängliche" vergisst sich doch schnell dagegen.
Heraldik betrachte ich als Gratwanderung zwischen gestalterischer Fantasie und Disziplin. Der hier oft zitierte Leonhard zeigt es. Und zu ihm habe ich einige Fragen (Wappenkunst, Ausgabe 2000), die bitte nicht naseweise sein sollen:
S. 299, Abb 2 warum die Schrägstellung der Figur in der Helmzier? (im Schild ja nicht geneigt)
S. 342, Abb 20-22 wäre es nicht fast deutlicher, nur ein Kreuz in voller Größe in verwechselten Farben auf die Quadrierung zu legen? Oder wäre damit die Vermischung der Bestandteile zu stark
S. 155 und 348, Abb. 6 Es geht um den Vorrang bei Teilungen. Bei Schrägrechtsteilung gilt also nicht rechts vor links, sondern oben vor unten? Ist das allgemeine Ansicht?
Sicherlich Petitessen, aber bei der Fülle an Information hakt das Interesse sich manchmal an Kleinigkeiten fest.
Freundlich grüßt
ivo kügel