"Illegaler" Bügelhelm für bürgerliche Geschlechter
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Ich bin im Besitz einer archivalischen Zeitschrift des Hauptstaatsarchivs München, aus dem Jahre 1962. Hier sind u. a. auch Verleihungen von Adelsbriefen und Wappenbesserungen aufgeführt.Jochen hat geschrieben:
Und die Geschichte mit der Kanzleiheraldik kenne ich durchaus. Ich würde nur mal gerne ein paar historische Belege sehen.....
Ich habe zwei Beispiele herausgegriffen:
Adelsbrief vom 20. XI. 1541, ausgestellt von Kaiser Karl V. für Murr, Hieronymus.
Wappen: In Blau springende weisse Wildkatze. Helmdecken blau-golden, Helm: gold-blau, blau-golden gequerte Büffelshörner die je mit 3 blauen, resp. goldnen Ringen umlegt sind.
Besserung: Turnierhelm und zwischen den Büffelshörnern die Wildkatze.
Wappenbesserung für Freymann Rochus, Kanzler des Probstes zu Berchtesgaden 1563.
1. Altes Wappen: Von Gold und Schwarz gelängt mit hervorbrechendem schwarzem Adler und goldenem Balken. Helmdecken: schwarz-golden. Helm: geschlossener Flug mit Balken.
2. Neues Wappen: Schild unverändert, auf offnem gekrönten Helm wachsender schwarzer Adler, Flug ist mit dem Balken belegt.
Gruß vom Rider
- Simplicius
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...Jochen meinte sicher Beispiele, die mit dem Thema Stechhelm-Bügelhelm zu zun haben.Rider hat geschrieben:...
Wappenbesserungen vom Stechhelm zum Bügelhelm gab es schon.
Kann man aber aus den Beispielen ersehen, dass zuvor andere Helme geführt wurden?
Oder kann man das schon aus der alleinigen konkreteren Bezeichnung des Helms im Falle der Besserung ersehen? Wurde noch mehr beschrieben?
Grüße
Erst nur "Helm" ( gemeint ist hier offensichtlich der Stechhelm), dann bei Adelsbrief und Wappenbesserung "Turnierhelm", bzw. "offner Helm" (hier dann Bügelhelm).
Die Helme wurden somit bei der Erteilung eines Adelsbriefs, bzw. einer Wappenbesserung ausgetauscht. Und warum wohl? Doch nur, weil der Bügelhelm als der vornehmere Helm angesehen wurde. Und damit der Beweis, dass der Bügelhelm dem Adel vorbehalten war.
Die Helme wurden somit bei der Erteilung eines Adelsbriefs, bzw. einer Wappenbesserung ausgetauscht. Und warum wohl? Doch nur, weil der Bügelhelm als der vornehmere Helm angesehen wurde. Und damit der Beweis, dass der Bügelhelm dem Adel vorbehalten war.
Zuletzt geändert von Rider am 12.06.2009, 08:54, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß vom Rider
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Zu den meines Erachtens verwirrenden Begriffen „offener“ und „geschlossener“ Turnierhelm:
Mir liegt das Konzept des am 11. Juni 1 7 2 5 zu Wien ausgefertigten Adelsdiploms für Samuel Herford,
Syndikus der Stadt Breslau, vor. In diesem Diplom wird der Helm wie folgt beschrieben:
„Ob dem Schild stehet ein ... g e s c h l o s s e n e r adelicher Thurniers-Helm, mit seinem anhangenden
goldenen Kleinod, ...“
Die in das Diplom integrierte farbige Wappenabbildung weist jedoch einen S p a n g e n h e l m aus.
Freundliche Grüße vom Rhein
Mir liegt das Konzept des am 11. Juni 1 7 2 5 zu Wien ausgefertigten Adelsdiploms für Samuel Herford,
Syndikus der Stadt Breslau, vor. In diesem Diplom wird der Helm wie folgt beschrieben:
„Ob dem Schild stehet ein ... g e s c h l o s s e n e r adelicher Thurniers-Helm, mit seinem anhangenden
goldenen Kleinod, ...“
Die in das Diplom integrierte farbige Wappenabbildung weist jedoch einen S p a n g e n h e l m aus.
Freundliche Grüße vom Rhein