Eintragung in Offene Wappenrollen
Moderatoren: Markus, Christian Ader
Eintragung in Offene Wappenrollen
Zu dieser Thematik hätte ich eine Frage: Kann ein Wappen, welches nicht von einem Heraldiker erstellt wurde, sondern von einem begabten Wappen-
zecihner, grundsätzlich in jeder Wappenrolle eingetragen werden oder kann
der Wappenerstellende dies dem Wappenführenden untersagen, wenn ihm
diese Rolle aus irgendwelchen Gründen nicht genehm ist. Wo endet das Nutzungsrecht des Wappenführenden und wo das des her. Zeichners.
Ich möchte aus bestimmten Gründen nur eine Grundsatzdiskussion und
möchte keine Namen benennen.
Magistri
zecihner, grundsätzlich in jeder Wappenrolle eingetragen werden oder kann
der Wappenerstellende dies dem Wappenführenden untersagen, wenn ihm
diese Rolle aus irgendwelchen Gründen nicht genehm ist. Wo endet das Nutzungsrecht des Wappenführenden und wo das des her. Zeichners.
Ich möchte aus bestimmten Gründen nur eine Grundsatzdiskussion und
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Magistri
M.d Heraldischen Vereins "Zum Kleeblatt" in Hannover
Fürchte nicht deine Feinde -
fürchte die, denen du vertraust.
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-
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Wenn der Wappenführende das Wappen von dem Wappenerstellenden mit allen Rechten und ohne Vorbedingungen erwarb (als Geschenk erhielt oder kaufte), dann kann der Wappenführende über sein eigenes Wappen auch frei verfügen. Er kann deshalb frei darüber entscheiden, ob und gegebenenfalls wo er sein Familienwappen eintragen läßt.
MfG
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Soweit mir bekannt, wurde das Wappen in einer Her. Gemeinschaft erstellt,
wo sowohl der Erstellende und der Wappenführende Mitglied sind. Es
wurde nicht käuflich erworben sondern unentgeldlich übertragen.
Magistri
wo sowohl der Erstellende und der Wappenführende Mitglied sind. Es
wurde nicht käuflich erworben sondern unentgeldlich übertragen.
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- Claus J.Billet
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hm...
Hier ist das einfache Nutzungsrecht oder das volle Nutzungsrecht zu beachten, sowie evtl. das Urheberrecht des betreffenden Zeichners.
Dies sollte in den Satzungen der heraldischen Gemeinschaft geregelt sein.
Zur Klärung der Angelegenheit wenden Sie sich doch direkt an die entsprechende heraldische Gemeinschaft.
"Heraldik im Netz" steht es nicht zu die Satzungen anderer heraldischer Gemeinschaften zu beurteilen.
Dies sollte in den Satzungen der heraldischen Gemeinschaft geregelt sein.
Zur Klärung der Angelegenheit wenden Sie sich doch direkt an die entsprechende heraldische Gemeinschaft.
"Heraldik im Netz" steht es nicht zu die Satzungen anderer heraldischer Gemeinschaften zu beurteilen.
Hallo Peter,Magistri hat geschrieben: Es
wurde nicht käuflich erworben sondern unentgeldlich übertragen.
Magistri
Das waere ja der Hammer, wenn man jetzt noch bestimmen koennte,
wann und vorallem wo man das eintragen lassen kann!
z.B. Lenz Wappen, Alois hat es geschenkt bekommen,
damit kann Er damit machen wass Er moechte,
und sei es als Toiletenpapier zu nuetzen!
Der Unterschied "glaube ich" liegt in der kommerzielen Nutzung der Zeichnung, z. B. Werbung!
Auch hier hatte ich Alois alle Rechte uebergeben, wass bei anderen Zeichnern
wahrscheinlich nicht der Fall ist!
Nur wenn der Zeichner es als Bedingung der Uebergabe.......
.....................
haette der Zeichner wohl Einfluss wo und wann das Wappen eingetragen werden kann!
- Tekker
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Frank, das ist kein Einzelfall.Frank Martinoff hat geschrieben:Das waere ja der Hammer, wenn man jetzt noch bestimmen koennte,
wann und vorallem wo man das eintragen lassen kann!
Nein, so kann man das nicht sagen. Es ist alles eine Frage des Urheberrechts. Dieses greift aber imho nur bzgl. einer Wappendarstellung, also z.B. eines Aufrisses. Da kann der Urheber (Zeichner) sehr wohl über die Verwendung (Nutzung) entscheiden.Frank Martinoff hat geschrieben:Der Unterschied "glaube ich" liegt in der kommerzielen Nutzung der Zeichnung, z. B. Werbung!
Was das Wappen an sich betrifft, ist, so denke ich, jeder Führungsberechtigte frei, was er damit anfängt. Ihr erinnert euch noch an die Diskussion vor ca. 2 Jahren, was denn ein Wappen überhaupt ist? Solche "Grundsatzdiskussionen" sind hier ja nicht bei allen beliebt, jedoch kann man an diesem Fall sehen, daß sie keineswegs nur rein "akademisch" sind.
Forum der Familie Greve
Jeder sollte ein Wappen haben!
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Herr Billet, die freie Meinungsäussereung steht jedem zu, oder wollen Sie das aus welchen Gründen auch immer untersagen.
Ich wollte gerade zu dem Nutzungs- und Urheberrecht etwas hören, das
dies zum Zuge kommt ist mir bekannt. Das hatte ich im 1. Posting ja
angesprochen. Schreiben Sie denn Ihren Kunden vor in welcher Wappenrolle er sich nicht eintragen lassen darf?
Frank so hast Du im Falle Lenz entschieden, aber muss das so bleiben,
dieser Fall zeigt auf, nicht.
Tekker, wenn ich Dich richtig verstanden habe, ändert sich der Aufriss
des Wappens durch einen anderen Zeichner, kann es der Führungsberechtigte in einer anderen Wappenrolle eintragen lassen.
Magistri
Ich wollte gerade zu dem Nutzungs- und Urheberrecht etwas hören, das
dies zum Zuge kommt ist mir bekannt. Das hatte ich im 1. Posting ja
angesprochen. Schreiben Sie denn Ihren Kunden vor in welcher Wappenrolle er sich nicht eintragen lassen darf?
Frank so hast Du im Falle Lenz entschieden, aber muss das so bleiben,
dieser Fall zeigt auf, nicht.
Tekker, wenn ich Dich richtig verstanden habe, ändert sich der Aufriss
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- Claus J.Billet
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hm...
Weder habe ich etwas zur "freien Meinungsäusserung" geschriebenMagistri hat geschrieben:Herr Billet, die freie Meinungsäussereung steht jedem zu, oder wollen Sie das aus welchen Gründen auch immer untersagen.
Ich wollte gerade zu dem Nutzungs- und Urheberrecht etwas hören, das
dies zum Zuge kommt ist mir bekannt. Das hatte ich im 1. Posting ja
angesprochen. Schreiben Sie denn Ihren Kunden vor in welcher Wappenrolle er sich nicht eintragen lassen darf?......
Magistri
noch habe ich etwas "untersagt"
Keine Ahnung, woher Sie diese Weisheiten haben.
Meine Empfehlung ging lediglich dahin, daß Sie Ihre Frage direkt an die fragliche heraldische Gemeinschaft richten sollen
...und was ich meinen Kunden empfehle...
geht Sie bestimmt nicht's an.
Herr Billet wie eine Empfehlung las es sich m.E. aber nicht, denn Sie sprachen ja vom HiN in seiner Gesamtheit der Mitglieder, oder
Ich wollte zudem auch gar nicht wissen wo sie eintragen lassen, wer lesen
kann......
Magistri
Ich wollte zudem auch gar nicht wissen wo sie eintragen lassen, wer lesen
kann......
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- Tekker
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Nun streitet doch nicht wieder ihr Lieben.
So sehe ich es, da der Zeichner das Urheberrecht lediglich an dem jeweiligen Aufriß hat. Ist aber nur meine bescheidene persönliche Ansicht.Tekker, wenn ich Dich richtig verstanden habe, ändert sich der Aufriss
des Wappens durch einen anderen Zeichner, kann es der Führungsberechtigte in einer anderen Wappenrolle eintragen lassen.
Forum der Familie Greve
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so ganz verstehe ich die Aufregung nicht.
Wenn ich einem Heraldiker oder nur einem Zeichner oder wem auch immer einen Auftrag gebe und für mich ist der Auftrag , durch was auch immer, beendet; dann steht mir das Ergebnis meines Auftrages zu. Dann mache ich damit was ich will. Vorausgesetzt ich habe meinen Obulus entrichtet.
Wenn ich etwas geschenkt bekomme, kann ich auch (vorausgesetzt es gibt keine Bedingungen), machen was ich will.
Wenn ich einem Heraldiker oder nur einem Zeichner oder wem auch immer einen Auftrag gebe und für mich ist der Auftrag , durch was auch immer, beendet; dann steht mir das Ergebnis meines Auftrages zu. Dann mache ich damit was ich will. Vorausgesetzt ich habe meinen Obulus entrichtet.
Wenn ich etwas geschenkt bekomme, kann ich auch (vorausgesetzt es gibt keine Bedingungen), machen was ich will.
sic vera nobilitas.
- Tekker
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Nein archy. Urheber bleibt Urheber, da beißt die Maus keinen Faden ab. Zumindest ist das nach deutschem Recht so.
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Jeder sollte ein Wappen haben!
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Irgendwie Lustig, wie ihr es schaft aneinander vorbei zu reden.
HIER MAL FÜR DIE LANGSAMEN
1.KAUFST DU MERCEDES gehört er dir
2.FÄHRST DU IN NEU AN DIE WAND kein Problem für Mercedes
3.KACKST DU IN DER ÖFFENTLICHKEIT AUF DEN STERN könntest du Probleme bekommen
Genauso ist es bei Grafiken, stellt es eine missachtung des Kunstwerkes dar, kann dich der Grafiker Klagen Ermessen nach dem Entscheid des Richters ...so gehts bei vielen Dingen!
Der eintrag in diese Wappenrolle od wie auch immer, stellt das ansehen des Künstlers in Frage...hier liegt der Hund begraben
HIER MAL FÜR DIE LANGSAMEN
1.KAUFST DU MERCEDES gehört er dir
2.FÄHRST DU IN NEU AN DIE WAND kein Problem für Mercedes
3.KACKST DU IN DER ÖFFENTLICHKEIT AUF DEN STERN könntest du Probleme bekommen
Genauso ist es bei Grafiken, stellt es eine missachtung des Kunstwerkes dar, kann dich der Grafiker Klagen Ermessen nach dem Entscheid des Richters ...so gehts bei vielen Dingen!
Der eintrag in diese Wappenrolle od wie auch immer, stellt das ansehen des Künstlers in Frage...hier liegt der Hund begraben
- Tekker
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*bahnhof*Frank Martinoff hat geschrieben:Warum,
ist die (Pg13) oder XXX rated
Hier fehlt die Erklaerung!
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