
Lese ich gerade, sehr interessant und hilfreich...
Moderatoren: Markus, Christian Ader
Ich weiß nicht, wie dieser Tonfall die Wahrheitsfindung erleichern soll.Frank Martinoff hat geschrieben:und eigene Hausaufgaben machen
v.Freyhold hat geschrieben:Es kann m.E. nicht schaden, die genaue Quelle zu nennen.
Bemerkenswert bleibt außerdem, dass es so viele verschiedene Thesen gibt dazu, ab wann Erbadel "begann" in der Rangtabelle. 14. Rang? 10. Rang? Alles aus mitunter angesehener Quelle.
Und Tejas schrieb ja auch:
Tejas552 hat geschrieben: Die Übersetzung des Russischen Ständerechts von meinem Urrrr-grossvater Hermann Faltin, galt in den baltischen Gouvernements als massgeblich ("Das russische Ständerecht von Hermann Faltin).
https://www.faltin-ahnenforschung.com/b ... ch-faltin/
Er schreibt 1845, dass Oberoffiziere den Erbadel erhalten. Nach meiner Lesung gehörte bereits ein Leutnant zu den Oberoffizieren, obwohl, wie Gerd richtig angemerkt hat, der Leutnant der tiefste Offiziersrang ist. Aber, er ist eben kein Unteroffizier.
Ich vermute, dass Ihr Vorfahr als Leutnant in der russischen Armee gedient hat (was für sich genommen schon sehr interessant ist) und damit zum Erbadel zählte. Dieser Erbadel wurde ihm dann beim Übertritt im gleichen Dienstgrad in Sachsen bestätigt.
Würdest du dann sagen, dass Tejas auch nicht recht hat?
Dann besteht zwischen unseren Familien sogar eine Verbindung.Tejas552 hat geschrieben:Mein ältester Vorfahr Johann Leopold Friedrich Faltin heiratete 1810 eine Baronesse Juliane Dorothee von Vietinghoff-Scheel.
[Frank Martinoff hat geschrieben:
1722![]()
https://books.google.de/books/content?i ... 263&edge=0
aus![]()
![]()
![]()
beginnend von Seite 1414
https://books.google.de/books?id=UKdDAA ... ga&f=false
Frank Martinoff hat geschrieben:
v.Freyhold hat geschrieben:
Ich hab nocheinmal etwas zu den russischen Rangtabellen gelesen; zumindest laut Wikipedia soll in der fraglichen Zeit (1740er Jahre) der Erbadel gemäss einem kaiserlichen Regierungserlass von 1721 automatisch mit dem Erreichen jedes Dienstgrades der militärischen Sparte der Rangtabelle verliehen worden sein. Der unterste Dienstgrad des Heeres der zu jener Zeit Erbadel ermöglichte war demnach der des Fähnrichs.
DIESE AUSSAGE IST EINFACH FALSCH![]()
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Hier geht es nicht darum was ein Offizier ist, der original Text sagt ausdrücklich
dass nur die oberen Offiziersränge (OBEROFFIZIERE) zum erblichen Adel führten und die Kinder dieser "oberen" Offiziersränge
nur bedingt dazu berechtigt sind!
Nun ist zu Klären welche Rangstufen die Oberoffiziere im o.g. Text inne hatten, denen der russische Erbadel verliehen wurde.Frank Martinoff hat geschrieben:
Ich habe mal in Russland nachgefragt, laut russ. Gesetz war man 1722 erst ab dem 8 ten Rang zum Erbadel "entitled" berechtigt
... bekomme ich jetzt eine Entschuldigung
Die Rangtabelle geht von 1-14 !In der Rangtabelle waren die Inhaber militärischer Ämter privilegiert, da ihre Inhaber automatisch nach dem Ukas vom 16./27. Januar 1721 dem erblichen Adel angehörten. Den Zivil- und Hofbeamten hingegen stand dieses Recht erst ab der achten Klasse zu. Das Recht der Nobilitierung in den militärischen Rängen übertrug sich auch auf die Kinder des Amtsinhabers. Kindern von Trägern der Zivil- und Hofämter hingegen blieb dieses Recht verwehrt.[17] Ab 1856 wurde der Erbadel erst mit Erreichen der vierten Zivilklasse (Wirklicher Staatsrat) bzw. ab der sechsten Militärklasse (Oberst, bei der Leibgarde Major) erreicht. Die Verleihung der obersten Rangklassen eins bis fünf (Staatsräte / Minister, Generale) behielt sich der Zar selbst vor.
Somit würden lt.WikipediaRussisches Reich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Im Zarenreich war der Praporschtschik deutsch auch Praporstschik [3] zuletzt der unterste Offiziersdienstgrad. Das Pendant bei der Marine war der Mitschman (ru: Мичман, Mitschman). Der Dienstgrad kam bei den seit 1631 zunächst aus Westeuropäern rekrutierten „Neuen Regimentern“ auf. Mit der Einführung der Rangtabelle von Kaiser Peter dem I. wurde er 1722, mit wenigen Ausnahmen, in der gesamten Armee eingeführt. Seitdem wurden mit Erreichen des Praporschtschikdienstgrades auch Bürgerliche automatisch in den erblichen Adelsstand erhoben, seit 1856 dann nur noch in den persönlichen Adel.
Hier die Trefferliste aus dem Archiv des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz.v.Freyhold hat geschrieben:
Ich habe schon vor einigen Jahren eine Anfrage an das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin gestellt um Näheres zur Nichtbeanstandung zu erfahren, dort sagte man mir aber leider, dass ein bedeutender Teil alter Akten zu standesrechtlichen Vorgängen in Preußen während der Bombardierungen Berlins 1945 in Flammen aufgegangen ist. Es gibt dort zwar Akten in denen der Name "von Freyhold" auftaucht, aber in dem Antwortschreiben das ich bekommen habe wollte man mir nichts näheres dazu erzählen, sondern hat mir angeboten, selbst einmal nach Berlin zu kommen um im dortigen Lesesaal des Archivs die noch bestehenden Akten durchzugehen. Vielleicht werde ich das irgendwann nochmal tun.