Lippisches Namensrecht
Moderatoren: Markus, Christian Ader
Lippisches Namensrecht
Wie verhält es sich mit der Führungsberechtigung beim Lippischen Namensrecht? Kennt sich da jemand aus?
- Tekker
- Mitglied
- Beiträge: 1120
- Registriert: 06.12.2005, 10:50
- Wohnort: Oldenburger im welfischen Exil
Re: Lippisches Namensrecht
Ich versteh die Frage nicht, was und warum sollte da anders sein?mengel hat geschrieben:Wie verhält es sich mit der Führungsberechtigung beim Lippischen Namensrecht?
Forum der Familie Greve
Jeder sollte ein Wappen haben!
Jeder sollte ein Wappen haben!
Nie was von gehört.
Heraldische Grüße
Markus
Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488
Markus
Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488
-
- Mitglied
- Beiträge: 5020
- Registriert: 09.08.2005, 13:20
ehem. Namensrecht in LIppe
Anmerkung
Die Frage ist gar nicht so abwegig. Da zumindest im 18. Jahrhundert die Lipper Landwirte bei Erwerb eines Hofes verpflichtet waren, ihren Familiennamen aufzugeben und den Eigennamen des Hofes anzunehmen, so könnte sich in der Tat die Frage stellen, ob mit der Übernahme eines Hofes nicht allein der eigene Familienname, sondern auch ein bis zu diesem Zeitpunkt geführtes Familienwappen in Verlust geriet.
Um die Frage beantworten zu können, müßte man nicht allein die Rechtslage, sondern auch die Sachlage kennen. Man müßte schon wissen, ob es in Lippe überhaupt wappenführende Landwirte gab und bejahendenfalls, wie im Einzelfall verfahren wurde.
Denkbar wäre auch, daß es in Lippe Wappen gab, die an bestimmte Höfe gebunden waren und daß mit dem Erwerb eines solchen Hofes nicht allein ein neuer Name, sondern auch ein - evtl. neues - Wappen übernommen wurde (vgl. die weitaus bekanntere Übernahme von Hausmarken, die an Bürgerhäuser und Bauernhöfe geknüpft waren).
Mangels Sachkenntnis vermag ich zu der interessanten Frage leider keine Angaben zu machen.
Freundliche Grüße vom Rhein
Die Frage ist gar nicht so abwegig. Da zumindest im 18. Jahrhundert die Lipper Landwirte bei Erwerb eines Hofes verpflichtet waren, ihren Familiennamen aufzugeben und den Eigennamen des Hofes anzunehmen, so könnte sich in der Tat die Frage stellen, ob mit der Übernahme eines Hofes nicht allein der eigene Familienname, sondern auch ein bis zu diesem Zeitpunkt geführtes Familienwappen in Verlust geriet.
Um die Frage beantworten zu können, müßte man nicht allein die Rechtslage, sondern auch die Sachlage kennen. Man müßte schon wissen, ob es in Lippe überhaupt wappenführende Landwirte gab und bejahendenfalls, wie im Einzelfall verfahren wurde.
Denkbar wäre auch, daß es in Lippe Wappen gab, die an bestimmte Höfe gebunden waren und daß mit dem Erwerb eines solchen Hofes nicht allein ein neuer Name, sondern auch ein - evtl. neues - Wappen übernommen wurde (vgl. die weitaus bekanntere Übernahme von Hausmarken, die an Bürgerhäuser und Bauernhöfe geknüpft waren).
Mangels Sachkenntnis vermag ich zu der interessanten Frage leider keine Angaben zu machen.
Freundliche Grüße vom Rhein
Vielen Dank Herr v. Roy für ihre ehrliche Antwort. Ich hatte insgeheim auf Ihre Fachkenntnis gehofft, weil ich selber nicht weiß, ob es eine Wappenführung unter Lipper Landwirten gegeben hat.
Nur zur Information, weil das Thema erst auf Unverständnis stieß: Inzwischen habe ich einen Link aufgetrieben, der die Besonderheiten zur Namensführung etwas erläutert:
http://www.nhv-ahnenforschung.de/Famili ... nerung.htm
Nur zur Information, weil das Thema erst auf Unverständnis stieß: Inzwischen habe ich einen Link aufgetrieben, der die Besonderheiten zur Namensführung etwas erläutert:
http://www.nhv-ahnenforschung.de/Famili ... nerung.htm