Wappen bei patronymischer Namensregelung?
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Wappen bei patronymischer Namensregelung?
Ich bin bei meinem kleinen Sammelprojekt (siehe thread) auf friesische Familien gestoßen, die keinen Familiennamen, sondern den Namen des Vaters tragen. (patronymisch). Zumindest einer in der Reihe hat 1436 Adel und Wappen verliehen bekommen.
Gilt dieses Wappen nun auch für die Sohnesfolge seiner Nachkommen? Wenn ja, wie lange? Etwa bis zum Übergang zum festen Familiennamen?
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- Tekker
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Re: Wappen bei patronymischer Namensregelung?
Imho ja. Nach Übergang zum festen Familiennamen nimmt dieser einschränkenden Charakter bei der Weiterführung des Wappens an.Wolfgang Esiep hat geschrieben:Gilt dieses Wappen nun auch für die Sohnesfolge seiner Nachkommen? Wenn ja, wie lange? Etwa bis zum Übergang zum festen Familiennamen?
So kann es tatsächlich dazu kommen, daß heute Familien unterschiedlichen Namens dasselbe Wappen führen, da sie sich letztlich auf denselben Vorfahren zurückführen lassen.
Zuletzt geändert von Tekker am 07.12.2007, 15:26, insgesamt 2-mal geändert.
Forum der Familie Greve
Jeder sollte ein Wappen haben!
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Nichts, in diesem Fall hast du mich bei einem Rechtschreibfehler erwischt, sollte ein "o" am Ende sein...Wolfgang Esiep hat geschrieben:Aber was heisst eigentlich "imha"
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Wappen bei patronymischer Namensfolge
Zur Sache:
Da ein Familienwappen der männlichen Stammfolge folgt, so wird das Wappen auch von solchen Nachkommen geführt, die im Laufe der Jahrhunderte den ursprünglichen Familiennamen aufgegeben haben, z.B. bei der Benennung nach einem neu erworbenen Besitz.
Weil dies so ist, so sind auch im vorliegenden Fall alle (!) ehelichen Nachkommen (im Mannesstamm) des 1436 begnadeten Stammvaters befugt, das 1436 verliehene Wappen zu führen. Dabei kommt es n i c h t darauf an, welchen Familiennamen die Nachkommen tragen. Richtig ist deshalb die vorstehende Angabe, daß es durchaus denkbar ist, daß "heute Familien unterschiedlichen Namens dasselbe Wappen führen, da sie sich letztlich auf denselben Vorfahren zurückführen lassen".
Freundliche Grüße vom Rhein
Da ein Familienwappen der männlichen Stammfolge folgt, so wird das Wappen auch von solchen Nachkommen geführt, die im Laufe der Jahrhunderte den ursprünglichen Familiennamen aufgegeben haben, z.B. bei der Benennung nach einem neu erworbenen Besitz.
Weil dies so ist, so sind auch im vorliegenden Fall alle (!) ehelichen Nachkommen (im Mannesstamm) des 1436 begnadeten Stammvaters befugt, das 1436 verliehene Wappen zu führen. Dabei kommt es n i c h t darauf an, welchen Familiennamen die Nachkommen tragen. Richtig ist deshalb die vorstehende Angabe, daß es durchaus denkbar ist, daß "heute Familien unterschiedlichen Namens dasselbe Wappen führen, da sie sich letztlich auf denselben Vorfahren zurückführen lassen".
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meiner unbedeutenden Meinung nach
Hallo,
(imho) ’in my humble opinion’ = ’meiner unbedeutenden Meinung nach’
…läßt Meinungsäußerungen zu ohne angreifbar zu werden – auch gerichtlich nicht. Es erinnert mich an die vielen „mutmaßlichen“ Fälle…
Internette Grüße
Schildknecht
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Re: Wappen bei patronymischer Namensfolge
Kann man denn dann davon ausgehen, das zwischen den Trägern gleicher Wappen (Räumliche und zeitliche Nähe vorausgesetzt) verwandtschaftliche Beziehungen bestehen?Joachim v. Roy hat geschrieben:Zur Sache:
Da ein Familienwappen der männlichen Stammfolge folgt, so wird das Wappen auch von solchen Nachkommen geführt, die im Laufe der Jahrhunderte den ursprünglichen Familiennamen aufgegeben haben, z.B. bei der Benennung nach einem neu erworbenen Besitz.
z. B. Johann Lovenberg 1463 und Christian von Konradsheim 1514.
Lohnt eine Recherche oder sind gleiche Wappen ohne familäre Bindung häufig?
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Zu der vorstehend aufgeworfenen Frage:
Natürlich kann man n i c h t davon ausgehen, daß zwischen den Trägern gleicher Wappen verwandtschaftliche Beziehungen bestehen. So mögen z.B. die fraglichen Träger – ohne miteinander verwandt zu sein - das Wappen ihres Lehnsherrn (auch in modifizierter Form) geführt haben, was überaus häufig der Fall war. Um der Sache auf den Grund zu gehen, müßte man „Ahnenforschung“ betreiben, wie in diesem Forum oft empfohlen wird. Ob sich eine solche Recherche „lohnen“ würde, vermögen wir Leser nicht zu beurteilen.
Freundliche Grüße vom Rhein
Natürlich kann man n i c h t davon ausgehen, daß zwischen den Trägern gleicher Wappen verwandtschaftliche Beziehungen bestehen. So mögen z.B. die fraglichen Träger – ohne miteinander verwandt zu sein - das Wappen ihres Lehnsherrn (auch in modifizierter Form) geführt haben, was überaus häufig der Fall war. Um der Sache auf den Grund zu gehen, müßte man „Ahnenforschung“ betreiben, wie in diesem Forum oft empfohlen wird. Ob sich eine solche Recherche „lohnen“ würde, vermögen wir Leser nicht zu beurteilen.
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