Copyright am Wappen - Internet
Moderatoren: Markus, Christian Ader
Copyright am Wappen - Internet
Hallo zusammen,
die Frage ist bestimmt uralt und ich hab auch schon Teile davon in der Suchfunktion wiederentdecken können, allerdings nicht so konkret.
Hintergrund: Ich würde gern eine Homepage erstellen und dabei alle Wappen Siegler aufführen, die ich bis dahin finden kann. Natürlich mit Quellenangabe und dem Verweis, dass Namensgleichheit nicht gleich Wappengleichheit ist !!!
Jetzt hab ich zB folgende Fälle:
1)- Bild in einem Buch eines Heimatforschers, der erst 20 Jahren verstorben ist. Das Bild zeigt das Wappen meiner Familie.
2)- Bild eines lebenden Heraldikers in einem Wappenbuch. Das Bild zeigt auch das Wappen meiner Familie. (bin verwirrt, das Bild hat der Heraldiker gemalt, daher dürfte er das Copyright haben, allerdings ist es ja mein Familienwappen)
3)-Fotografie aus und von der Frankfurter Universitätsbibliothek.
4)-Bild aus einer alten Wappenrolle (Künstler sicher schon lange tot)
5)-Bild aus einem von einem Verein/Verlag neu aufgelegten Buch. Künstler sicher schon lange tot.
Ich werde sicher, da wo es möglich ist, höflich nachfragen. Das schadet ja nie. Trotzdem würde mich mal interessiern, wie ihr das seht ?
Hat irgendjemand schon Erfahrungen diesbezüglich gemacht und wie seht ihr das grundsätzlich....würde mich nicht wundern, wenn es dann bald auf irgendwelchen amerikanischen Seiten auftaucht, auf denen man gegen Gebühr 'sein' Siegler-Wappen bekommt.
Werd ich mir dann überlegen, ob der mögliche Stress dann überhaupt den Aufwand lohnt.
Grüsse
Sascha
ps: Ich suche weiterhin nach Siegler-Wappen
die Frage ist bestimmt uralt und ich hab auch schon Teile davon in der Suchfunktion wiederentdecken können, allerdings nicht so konkret.
Hintergrund: Ich würde gern eine Homepage erstellen und dabei alle Wappen Siegler aufführen, die ich bis dahin finden kann. Natürlich mit Quellenangabe und dem Verweis, dass Namensgleichheit nicht gleich Wappengleichheit ist !!!
Jetzt hab ich zB folgende Fälle:
1)- Bild in einem Buch eines Heimatforschers, der erst 20 Jahren verstorben ist. Das Bild zeigt das Wappen meiner Familie.
2)- Bild eines lebenden Heraldikers in einem Wappenbuch. Das Bild zeigt auch das Wappen meiner Familie. (bin verwirrt, das Bild hat der Heraldiker gemalt, daher dürfte er das Copyright haben, allerdings ist es ja mein Familienwappen)
3)-Fotografie aus und von der Frankfurter Universitätsbibliothek.
4)-Bild aus einer alten Wappenrolle (Künstler sicher schon lange tot)
5)-Bild aus einem von einem Verein/Verlag neu aufgelegten Buch. Künstler sicher schon lange tot.
Ich werde sicher, da wo es möglich ist, höflich nachfragen. Das schadet ja nie. Trotzdem würde mich mal interessiern, wie ihr das seht ?
Hat irgendjemand schon Erfahrungen diesbezüglich gemacht und wie seht ihr das grundsätzlich....würde mich nicht wundern, wenn es dann bald auf irgendwelchen amerikanischen Seiten auftaucht, auf denen man gegen Gebühr 'sein' Siegler-Wappen bekommt.
Werd ich mir dann überlegen, ob der mögliche Stress dann überhaupt den Aufwand lohnt.
Grüsse
Sascha
ps: Ich suche weiterhin nach Siegler-Wappen
- Frank J. Reuther
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- Kontaktdaten:
aus meiner Sicht dürfte es kein Problem geben, wenn man Quellenangaben macht
Mit freundlichen Grüßen
Frank J. Reuther, MdH
Quia Dominus dat sapientiam et ex ore eius scientia et prudentia. (Prv 2;6)
http://www.frank-reuther.de
Frank J. Reuther, MdH
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- Tekker
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Re: Copyright am Wappen - Internet
Copyright und Wappen... ein interessantes Thema, Sascha!
Zweite, noch interessantere Frage, wie kommen die denn dazu, euer Wappen abzubilden???
Ich denke, es ist insgesamt ein sehr schwieriges Thema...
Stellt sich mir die erste Frage, ob das Copyright beim Heimatforscher oder dem Verlag liegt?!Siegler hat geschrieben:1)- Bild in einem Buch eines Heimatforschers, der erst 20 Jahren verstorben ist. Das Bild zeigt das Wappen meiner Familie.
Zweite, noch interessantere Frage, wie kommen die denn dazu, euer Wappen abzubilden???
Eben, euer Wappen! Wie kommt er dazu?2)- Bild eines lebenden Heraldikers in einem Wappenbuch. Das Bild zeigt auch das Wappen meiner Familie. (bin verwirrt, das Bild hat der Heraldiker gemalt, daher dürfte er das Copyright haben, allerdings ist es ja mein Familienwappen)
Das dürfte eindeutig bei der Uni liegen.3)-Fotografie aus und von der Frankfurter Universitätsbibliothek.
passe4)-Bild aus einer alten Wappenrolle (Künstler sicher schon lange tot)
Und wieder die Frage, wo haben die das her?!5)-Bild aus einem von einem Verein/Verlag neu aufgelegten Buch. Künstler sicher schon lange tot.
Ich denke, es ist insgesamt ein sehr schwieriges Thema...
Forum der Familie Greve
Jeder sollte ein Wappen haben!
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- Beiträge: 355
- Registriert: 29.05.2006, 08:39
Danke zunächst mal für Eure bisherigen Antworten !
Ist beruhigend zu lesen, dass ihr das alle für recht unproblematisch haltet. Mein Gedanke war eben auch, dass man wie in einer Studienarbeit die entsprechenden Quellenangaben macht, und gut ist.
Zu 1) und 2)
Wie M. schon sagte, handelt es sich dabei um ein Werk eines Heimatforscher bzw um ein regionales Wappenbuch.
Bei 1) steht die Verbindung fest und bei 2) fehlen noch 2 Generationen, ist aber sehr wahrscheinlich. Beide Buchschreiber konnten die Verbindung nicht kennen...
3) Ist eine andere Siegler-Familie
4) Ist spekulativ
5) Ist eine andere Siegler-Familie
Ist beruhigend zu lesen, dass ihr das alle für recht unproblematisch haltet. Mein Gedanke war eben auch, dass man wie in einer Studienarbeit die entsprechenden Quellenangaben macht, und gut ist.
Zu 1) und 2)
Wie M. schon sagte, handelt es sich dabei um ein Werk eines Heimatforscher bzw um ein regionales Wappenbuch.
Bei 1) steht die Verbindung fest und bei 2) fehlen noch 2 Generationen, ist aber sehr wahrscheinlich. Beide Buchschreiber konnten die Verbindung nicht kennen...
3) Ist eine andere Siegler-Familie
4) Ist spekulativ
5) Ist eine andere Siegler-Familie
Leider ist es nicht so einfach.
z.B.
Sollte jemand das Portrait vom hiesigen Bundeskanzler malen,
so gehoert das Gesicht dem Kanzler - aber das Kopierrecht dem Maler!
Aber ich glaube wenn das Gemaelde auf der Webseite der rechtmaessigen Familie auftaucht, dann wuerde auch ein verstorbener Kuenstler
sich nicht im Grab umdrehen.
(Anders natuerlich, wenn die Familie die Kopien fuer gutes Geld verkauft)
MfG
Frank Martinoff
z.B.
Sollte jemand das Portrait vom hiesigen Bundeskanzler malen,
so gehoert das Gesicht dem Kanzler - aber das Kopierrecht dem Maler!
Aber ich glaube wenn das Gemaelde auf der Webseite der rechtmaessigen Familie auftaucht, dann wuerde auch ein verstorbener Kuenstler
sich nicht im Grab umdrehen.
(Anders natuerlich, wenn die Familie die Kopien fuer gutes Geld verkauft)
MfG
Frank Martinoff
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Diese Rechtsunsicherheit finde ich aber sehr unbefriedigend...
Forum der Familie Greve
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Eine ähnliche Rechtsunsicherheit gibt es in der Wissenschaft. Man arbeitet ein halbes Jahr an einer wissenschaftlichen Publikation, publiziert sie gezwungenermaasen in eine renommierte Zeitschrift (man muss ja punkten, sonst läufts schief mit der Kariere!) und ist gezwungen am Herausgeber (Elsevier, Springer, Blackwell ...) das Copyright abzugeben. Nun wollen die Wissenschaftler verständlicherweise gerne eine Kopie vom selbst geschriebenen Paper auf ihre eigene Homepage publizieren, dürfen sie aber nicht, TUN es aber trotzdem oft. Und sehe: die meisten der grossen Herausgeber tolerieren es, auch wenn sie es ausdrücklich verbieten.Tekker hat geschrieben:Diese Rechtsunsicherheit finde ich aber sehr unbefriedigend...
Solange man selbst kein Geld damit verdient (und man mit der Verletzung des Copyrights das eventuelle Geld-Verdienen des Besitzer des Copyrights nicht erschwert) und eine ordentliche Referenz dabei schreibt ... dann dürfte es, wenn es eine Abbildung des Wappens der EIGENE Familie betrifft, doch kein Problem geben? Zudem macht man auch ein bisschen gratis Werbung für den Copyright-Besitzer.
haben Ihre Ahnen das Gemälde am Museum für viel Geld verkauft, oder habens sie es am Museum geschenkt?Heraldry81 hat geschrieben:Vor ein paar Jahren jedoch meinte ein Museum jedoch das Sie mir 40 Euro berechnen sollten fuer das Emailen eines Bildes. Dabei ging es um ein Bild das einen meiner Ahnen zeigt und von einem anderen Ahnen gemalt wurde! Ich fand das irgendwie frech, denn ich denke mal das es kaum im Sinne des Portraetierten sowie der Malers (beide Ahnen!) lag das einer ihrer Nachkommen Geld fuer eine digitale Kopie bezahlen muesse.
Hallo.
Ich bin zwar neu hier im Forum, aber ich habe in ähnlichem Zusammenhang folgendes erfahren:
Bei Fotografien verhält es sich so, dass sie "gemeinfrei" werden, wenn der Copyright-Inhaber länger als 70 Jahre tot ist, óder die Fotografie definitiv älter als 100 Jahre ist.
Desweiteren vergibt insbesondere in Bezug auf das Internet der Besitzer des Copyright Lizenzen, die den Umgang mit der Fotografie regeln.
Wappen können theoretisch als "Logo" deklariert werden (ich glaube, dies gilt nur für Stadtwappen).
Bei Familienwappen hat das Copyright in jedem Falle der Besitzer. Das heißt, der Stifter, sofern er am Leben ist, oder die führungsberechtigten Nachkommen.
Wird also ein Wappen in einem Buch veröffentlicht, muss der Autor den Besitzer des Copyright um die entsprechende Genehmigung bitten.
Grüße aus Neu Isenburg
Arved
Ich bin zwar neu hier im Forum, aber ich habe in ähnlichem Zusammenhang folgendes erfahren:
Bei Fotografien verhält es sich so, dass sie "gemeinfrei" werden, wenn der Copyright-Inhaber länger als 70 Jahre tot ist, óder die Fotografie definitiv älter als 100 Jahre ist.
Desweiteren vergibt insbesondere in Bezug auf das Internet der Besitzer des Copyright Lizenzen, die den Umgang mit der Fotografie regeln.
Wappen können theoretisch als "Logo" deklariert werden (ich glaube, dies gilt nur für Stadtwappen).
Bei Familienwappen hat das Copyright in jedem Falle der Besitzer. Das heißt, der Stifter, sofern er am Leben ist, oder die führungsberechtigten Nachkommen.
Wird also ein Wappen in einem Buch veröffentlicht, muss der Autor den Besitzer des Copyright um die entsprechende Genehmigung bitten.
Grüße aus Neu Isenburg
Arved
- Tekker
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Welchen Sinn macht es denn, den Stifter fragen zu müssen, wenn ich unser Wappen, das ich ja führen darf, auf meine Website stellen will? Oder auf meine Visitenkarten drucken usw.Arved hat geschrieben:Bei Familienwappen hat das Copyright in jedem Falle der Besitzer. Das heißt, der Stifter, sofern er am Leben ist, oder die führungsberechtigten Nachkommen.
Forum der Familie Greve
Jeder sollte ein Wappen haben!
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Vielleicht hilft es, die Begriffe sauberer zu trennen:
führen - publizieren und eigener Aufriß - Fremdaufriß
IMHO:
- Trenne: Wappen = Blason: Frage der Berechtigung zum Führen, Aufriß = Darstellung: Frage der künstlerischen Urheberschaft.
Man kann also zwar das Recht am Wappen haben, nicht aber an einer bestimmten Darstellung, und man kann das Recht an einer bestimmten Darstellung, aber nicht zum Führen des Dargestellten haben. Im Detail:
- Eigenes Wappen, eigener Aufriß: immer alles ok
- Eigenes Wappen, Fremdaufriß: Urheberrecht beim Künstler, Nutzungsrecht kann übertragen werden, wenn nicht, Publizieren nur mit Erlaubnis
- Eigenes Wappen oder Fremdwappen, künstlerische Arbeit an öff. zugänglichem Ort in Fremdbesitz: Urheberrecht beim Künstler bis 70 Jahre danach, Publizieren ohne Rücksprache möglich, sofern von öffentlichem Raum aus einsehbar
- Eigenes Wappen oder Fremdwappen, künstlerische Arbeit an nicht öff. zugänglichem Ort in Fremdbesitz: Urheberrecht beim Künstler bis 70 J., Eigentumsrecht beim Besitzer, Publizieren nur mit Erlaubnis
- Fremdwappen, eigener Aufriß: Urheberrecht bei einem selbst, Führen nein, publizieren (Dokumentation, Zitieren, wiss. und didakt. Arbeiten) ja
- Fremdwappen, Fremdaufriß: Führen nein, publizieren nur mit Erlaubnis
Vielleicht sind unsere Juristen bitte so nett und sorgen für Rechtssicherheit in diesen Fragen.
führen - publizieren und eigener Aufriß - Fremdaufriß
IMHO:
- Trenne: Wappen = Blason: Frage der Berechtigung zum Führen, Aufriß = Darstellung: Frage der künstlerischen Urheberschaft.
Man kann also zwar das Recht am Wappen haben, nicht aber an einer bestimmten Darstellung, und man kann das Recht an einer bestimmten Darstellung, aber nicht zum Führen des Dargestellten haben. Im Detail:
- Eigenes Wappen, eigener Aufriß: immer alles ok
- Eigenes Wappen, Fremdaufriß: Urheberrecht beim Künstler, Nutzungsrecht kann übertragen werden, wenn nicht, Publizieren nur mit Erlaubnis
- Eigenes Wappen oder Fremdwappen, künstlerische Arbeit an öff. zugänglichem Ort in Fremdbesitz: Urheberrecht beim Künstler bis 70 Jahre danach, Publizieren ohne Rücksprache möglich, sofern von öffentlichem Raum aus einsehbar
- Eigenes Wappen oder Fremdwappen, künstlerische Arbeit an nicht öff. zugänglichem Ort in Fremdbesitz: Urheberrecht beim Künstler bis 70 J., Eigentumsrecht beim Besitzer, Publizieren nur mit Erlaubnis
- Fremdwappen, eigener Aufriß: Urheberrecht bei einem selbst, Führen nein, publizieren (Dokumentation, Zitieren, wiss. und didakt. Arbeiten) ja
- Fremdwappen, Fremdaufriß: Führen nein, publizieren nur mit Erlaubnis
Vielleicht sind unsere Juristen bitte so nett und sorgen für Rechtssicherheit in diesen Fragen.
- Tekker
- Mitglied
- Beiträge: 1120
- Registriert: 06.12.2005, 10:50
- Wohnort: Oldenburger im welfischen Exil
Sehr schön dargestellt, Bernhard!
Dann ist doch alles dazu geklärt.
Dann ist doch alles dazu geklärt.
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Danke Bernhard,
für die klare Aufarbeitung. Klingt für mich absolut logisch, wenn auch nicht besonders erfreulich.
Nichtsdestotrotz bin ich kein Jurist...
Was mich noch etwas stutzen läßt: Nehmen wir mal an, eine Firma hat ein Firmenlogo. Ohne Wissen der Firma malt ein Künstler das Firmenlogo nach und stellt es in einem mit vielen anderen Firmenlogos aus. Hätte er dazu wirklich das Recht bzw. hat er gegenüber der Firma dann wirklich das Urheberrecht auf das Bild ?
Mmh, eine Frage, die vielleicht nur ein Jurist beantworten könnte..
für die klare Aufarbeitung. Klingt für mich absolut logisch, wenn auch nicht besonders erfreulich.
Nichtsdestotrotz bin ich kein Jurist...
Was mich noch etwas stutzen läßt: Nehmen wir mal an, eine Firma hat ein Firmenlogo. Ohne Wissen der Firma malt ein Künstler das Firmenlogo nach und stellt es in einem mit vielen anderen Firmenlogos aus. Hätte er dazu wirklich das Recht bzw. hat er gegenüber der Firma dann wirklich das Urheberrecht auf das Bild ?
Mmh, eine Frage, die vielleicht nur ein Jurist beantworten könnte..