Copyright am Wappen - Internet

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Bernhard
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Beitrag von Bernhard » 10.02.2007, 22:10

Da liegt der Fall meistens anders: Denn ein Logo ist als Graphik definiert - ein Wappen (entscheidend ist die Blasonierung) hingegen läßt gestalterischen Spielraum zu. Ein Logo ist von der Firmenleitung festgelegt und wahrscheinlich als "Bildmarke" genau so und nicht anders beim Patentamt eingetragen. Es gibt keinen künstlerischen Gestaltungsspielraum. Entweder man hat "das" Logo - oder man hat eine Graphik ungefähr ähnlichen Inhalts - an der man zwar das Urheberrecht hätte, die aber die Firma nicht interessiert, weil sie nicht "das" Logo ist. Welche Unschärfe dabei jeweils gilt, und welche Abweichungen von einem Logo toleriert werden, ist eine Frage des Wettbewerbsrechts.
Genauso wie bei einer registrierten Wortmarke - entweder ist das der geschützte Text oder nicht. Ein Buchstabe anders - egal, nicht betroffen.
Bei Wappen ist dagegen eine Eigenleistung des umsetzenden Künstlers jedes Mal aufs Neue gegeben, weil das eigentlich Definierende ein Text ist.
Bei einem Firmenlogo bleibt einem nur die Möglichkeit des "Zitierens", und des Publizierens mit Genehmigung.

Um es noch komplizierter zu machen, könnte man jetzt auf kommunale Wappen eingehen, deren Hüter meistens Null Ahnung von Heraldik haben und das ganze mehr wie ein Logo behandeln.... Z. B. das Zurverfügungstellen "abgewandelter" Wappen zur Verwendung durch die Bürger etc. ..... Aber das ist ein anderes und insbesondere weites Thema....

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Frank J. Reuther
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Beitrag von Frank J. Reuther » 11.02.2007, 08:04

Hallo Bernhard,

da ich den Schild meines Wappens jetzt selbst beim Patentamt (DPMA) habe eintragen lassen, habe ich mich zwangsläufig etwas tiefer mit der Materie befasst und auch zahlreiche Entscheidungen des Bundespatentgerichts gelesen. Sowohl bei Bild- als auch bei Wortmarken kann es sein, dass Widerspruch erhoben und die neu angemeldete Marke nicht eingetragen wird, nicht etwa weil sie identisch mit der alten, sondern nur ihr ähnlich ist. Was da teilweise für ähnlich gehalten wird und wie die Argumentation läuft, erschließt sich einem normal denkenden Menschen allerdings nicht. Ich vermute allerdings, dass diese Bewertung schon einem System unterliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Frank J. Reuther, MdH
Quia Dominus dat sapientiam et ex ore eius scientia et prudentia. (Prv 2;6)
http://www.frank-reuther.de

Frank Martinoff

Beitrag von Frank Martinoff » 25.02.2007, 08:43

ZITAT
"Was mich noch etwas stutzen läßt: Nehmen wir mal an, eine Firma hat ein Firmenlogo. Ohne Wissen der Firma malt ein Künstler das Firmenlogo nach und stellt es in einem mit vielen anderen Firmenlogos aus. Hätte er dazu wirklich das Recht bzw. hat er gegenüber der Firma dann wirklich das Urheberrecht auf das Bild ? """"

So lange der Kuenstler eine freie (Neue Kuenstlerische) Interpretation des Firmen Logo's gebracht hat, gehoert dem Kuenstler das Copy Right
fuer sein Werk und nur fuer sein Werk.
Meaning
Er hat das Copy Right fuer sein Werk und nicht fuer das Firmenlogo.

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Arved
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Beitrag von Arved » 25.02.2007, 11:45

Hallo,
hier nochmals meine Antwort:

Wer ein Logo oder Wappen bei einem Künstler in Auftrag gibt, hat ab dem Augenblick der Bezahlung die Copyrights inne. Das bedeutet, ihm gehört dann das Wappen oder Logo.
Will jemand dieses Wappen oder Logo in einem Buch oder auf einer Internetseite veröffentlichen, z.B. im Rahmen eines Artikel etc., muss er selbstverständlich den Besitzer um Erlaubnis fragen, es sei denn, er ist selbst der Besitzer.

Bei Wappen von erloschenen Familien ist das so eine Sache:

Es ist hierbei ja niemand mehr da, der gegen die Verletzung seiner Rechte klagen könnte. Einer seriösen Veröffentlichung steht hier eigentlich nichts im Wege, wenn die Quellen genauestens angegeben werden.

Selbst das Führen eines Wappens aus erloschenen Familien würde vermutlich straffrei bleiben, jedoch nur deshalb, weil den Wappenräuber niemand veklagen würde. Dieser würde sich allerdings der Lächerlichkeit preis geben.
Grüße aus Neu Isenburg

Arved

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A.Jacob
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Beitrag von A.Jacob » 25.02.2007, 12:48

Werter Arved,

ich gehe davon aus, das Sie die Beiträge dieses Themas gelesen haben.
Wer ein Logo oder Wappen bei einem Künstler in Auftrag gibt, hat ab dem Augenblick der Bezahlung die Copyrights inne. Das bedeutet, ihm gehört dann das Wappen oder Logo.
Wenn Sie sich wenigstens § 1 des UrhG durchlesen, werden Sie selbst den Fehler entdecken.

Sie wollten sicher damit sagen, dass ein Urheberrecht nicht übertragbar ist, sondern nur Nutzungsrechte. In wie fern und in welchem umfang, das hängt von den jeweiligen Parteien ab.
Ich denke das haben Sie gemeint?
Mit freundlichen Grüßen

http://www.wappenkunst.de

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Claus J.Billet
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hm...

Beitrag von Claus J.Billet » 25.02.2007, 12:59


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