Führungsrecht in anderen Ländern
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- Tekker
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Führungsrecht in anderen Ländern
Hallo Gemeinde,
da wir uns ja bei der Führungsberechtigung in Deutschland stets im Kreise drehen, habe ich mich gefragt, wie es in anderen Staaten darum bestellt ist.
Wie sieht es z.B. in Skandinavien, Kanada, den Niederlanden oder Belgien aus? Oder in Großbritannien, wo die Wappen verliehen werden und sich auch sonst eines anderen Stellenwertes erfreuen.
da wir uns ja bei der Führungsberechtigung in Deutschland stets im Kreise drehen, habe ich mich gefragt, wie es in anderen Staaten darum bestellt ist.
Wie sieht es z.B. in Skandinavien, Kanada, den Niederlanden oder Belgien aus? Oder in Großbritannien, wo die Wappen verliehen werden und sich auch sonst eines anderen Stellenwertes erfreuen.
Forum der Familie Greve
Jeder sollte ein Wappen haben!
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In Skandinavien und den Niederlanden ist es ähnlich wie in Deutschland nur das dort die bürgerlichen Wappen nicht durchs Gesetz geschützt sind. Adelswappen werden verliehen und sind auch durch das Gesetz geschützt.
In Frankreich herrscht Anarchie in der Heraldik. Wappen sind als Bildzeichen geschützt soweit andere Rechte berührt werden. D.h. jeder kann z.B. ein Wappen usurpieren ohne rechtliche Folgen. Man kann auch so zu Adelsnamen kommen.
Das System in UK ist zu kompliziert um es hier umfassend zu behandeln. Siehe der Schild 2. Ausgabe!
In Frankreich herrscht Anarchie in der Heraldik. Wappen sind als Bildzeichen geschützt soweit andere Rechte berührt werden. D.h. jeder kann z.B. ein Wappen usurpieren ohne rechtliche Folgen. Man kann auch so zu Adelsnamen kommen.
Das System in UK ist zu kompliziert um es hier umfassend zu behandeln. Siehe der Schild 2. Ausgabe!
- Tekker
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Vielen Dank Michael! Weißt du auch, wie es um die Weitergabe der Wappen dort bestellt ist? Also nur Agnaten oder auch Cognaten, Orientierung am FN oder wie auch immer?
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Was mich dazu schon länger interessiert: was passiert, wenn ich ins Ausland gehe? Darf ich z.B. als in London lebender und arbeitender Deutscher das "deutsche" Wappen führen und z.B. auf Visitenkarten öffentlich benutzen?M. Waas hat geschrieben: Das System in UK ist zu kompliziert um es hier umfassend zu behandeln.
Ist das Wappenrecht dann auf Staatsbürgerschaft oder Standort anzuwenden?
DominikS
In England ist das sowieso kein Problem. Meines Wissens nicht einmal die unberechtigte Führung - sofern nicht das Recht eines Dritten berührt wird, aber da könnte ich auch verkehrt liegen.....
In Schottland wird die zeitweilige Führung ausländischer Wappen geduldet.
Wenn man allerdings dauerhaft in Schottland wohnt, ist meines Wissens eine formelle Erteilung des Lord Lyon nötig.
Eine "Immatrikulation" scheint mir nicht in Frage zu kommen, weil ein deutsches Wappen nicht "erteilt" wird, und insofern für den Lord Lyon eigentlich gar nicht existiert.
In Schottland wird die zeitweilige Führung ausländischer Wappen geduldet.
Wenn man allerdings dauerhaft in Schottland wohnt, ist meines Wissens eine formelle Erteilung des Lord Lyon nötig.
Eine "Immatrikulation" scheint mir nicht in Frage zu kommen, weil ein deutsches Wappen nicht "erteilt" wird, und insofern für den Lord Lyon eigentlich gar nicht existiert.
Ne suy plus vil que les aultres
jochen
jochen
England und Schottland kennen praktisch nur "persönliche Wappen"! Siehe auch Differenzierungszeichen! Alle anderen Länder orientieren sich am deutschen Wappenrecht - mehr oder weniger. Wobei sich die Niederlande immer mehr am englischen orientieren, sowohl im Aussehen als auch in der Führung.Tekker hat geschrieben:Vielen Dank Michael! Weißt du auch, wie es um die Weitergabe der Wappen dort bestellt ist? Also nur Agnaten oder auch Cognaten, Orientierung am FN oder wie auch immer?
Kanasda kennt auch die cognatische Führung mit besonderen, weiblichen Differenzierungszeichen.
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Diese sich nicht stellende Frage wurde erkwürdigerweise allein in diesem Forum schon des öfteren an uns herangetragen, z.B. in dieser FormHeraldry81 hat geschrieben:Uebrigens finde ich die Frage eher irrelevant. Fuer das Festland Europas, stellt sich die Frage eigentlich ueberhaupt nichts.
"Ich hab auf dem Dachboden meiner verstorbenen Großmutter ein Wappen gefunden, darf ich es benutzen?"
In der Diskussion darüber haben wir wie du sicherlich weißt, vier Positionen ausmachen können, was Deutschland angeht.
Nun wollte ich gerne wissen, wie das in anderen Ländern mit heraldischer Tradition aussieht.
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- Frank J. Reuther
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Die Diskussion, die in Bezug auf Deutschland zu nichts geführt hat, wird in Bezug auf das Ausland auch nicht ersprießlicher sein.
Mit freundlichen Grüßen
Frank J. Reuther, MdH
Quia Dominus dat sapientiam et ex ore eius scientia et prudentia. (Prv 2;6)
http://www.frank-reuther.de
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- Tekker
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Mein Gedanke war keineswegs eine Diskussion wie wir sie für Deutschland hatten.Frank J. Reuther hat geschrieben:Die Diskussion, die in Bezug auf Deutschland zu nichts geführt hat, wird in Bezug auf das Ausland auch nicht ersprießlicher sein.
Lediglich hatte ich mich gefragt, ob es dort, anders als hierzulande, feststehende Regelungen gäbe.
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