Verwirrt ueber Familienwappen

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PatrickB
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Verwirrt ueber Familienwappen

Beitrag von PatrickB » 06.12.2006, 18:35

Hallo liebe Mitmenschen,

ich bin da gerade etwas uneinig was ein Wappen angeht und stehe gerade ziemlich auf dem Schlauch.

Ich habe 2004 ein Wappen entworfen, bzw. ich habe eigentlich nur die Beschreibung, das zeichnen haette mich damals zu viel gekostet und von daher habe ich das erst einmal auf die lange Bank geschoben... Damals hat man mir aber auch gesagt das es dieses Wappen noch nicht gibt! Es war ein Historiker der mir dabei geholfen hat.

Das Wappen zeigt einen goldenen Baeren, gehend, auf schwarzem Schild. Die Helmzier ist ein stehender Greif in gold, Helmdecken in schwarz/gold.

Jetzt surfe ich gerade etwas auf dem Wappenindex herum um mir ein paar Wappen anzusehen und stolpere dabei ueber diesen Herren hier:

http://www.eccentrix.com/members/family ... rolle.html

Das erste Wappen ist doch stark aehnlich mit meinem, ist das denn ein Problem fuer meines? Ich weiss ja leider auch nicht wie man herausfindet wann so ein Wappen eingetragen worden ist. Ich bin halt am Zweifeln, weil ich rein von der Grafik her nicht so ganz ueberzeugt bin. Der Loewe sieht irgendwie mehr wie mein Greif aus was die Krallen angeht, ich kann mir nicht helfen. Kann eigentlich eine Firma ein Wappen fuehren? Eigentlich doch nicht oder?

Das zweite Wappen hat ja auch bis auf die Helmzier starke Aehnlichkeit oder?

Vielen Dank schon mal fuer Eure Tips!

Patrick

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Tekker
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Beitrag von Tekker » 06.12.2006, 19:02

Hallo Patrick,

wo ist denn die Ähnlichkeit? Dein Wappen zeigt Gold auf schwarz, die gezeigten sind schwarz auf Gold, dein Bär ist schreitend, der gezeigte wachsend, von Greifen in der Helmzier ganz zu schweigen.

Also aus meiner Sicht kein Grund zur Sorge.

Ob dein Wappen irgendwo eingetragen ist, ist nicht sooo wichtig, wenn aber du Anspruch darauf erheben möchtest, solltest du es auch tatsächlich führen! Da ist der Blason in deiner Schublade nicht ausreichend. Also, Wappen aufreißen (lassen) und auf Briefbögen, Visitenkarten und und und gepackt! :wink:

Und ja, auch Firmen können Wappen haben. 8)
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PatrickB
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Beitrag von PatrickB » 06.12.2006, 21:11

Hallo Tekker,

das Wappen fuehre ich schon seitdem, allerdings eben sehr schlecht gezeichnet.

Das Wappen mit der Firma versteh ich allerdings nicht so ganz. Ich habe gelesen, dass mehrere Personen eben kein Wappen in diesem Sinne haben koennen da ja schon der Helm eine Einzelperson symbolisiert. Oder so aehnlich :)

Etwas anderes, ein Genealoge hat mir gesagt es waere moeglich, dass Adelsfamilien frueher auch in den buergerlichen Stand uebertreten konnten und dabei ihre Namen aenderten. Am Beispiel von meinem Namen zum Beispiel. Der Name Baer ist in Brandenburg recht weit verbreitet, dort wo auch Albrecht von Ballenstedt, genannt der Baer seine Heimat hatte. Wenn ich jetzt also aus einer dieser Linien stamme (nicht derer von Ballenstedt, das weiss ich, sondern eher derer von Leonrod, den "Herren von Buttendorf"), darf ich dann deren Wappen fuehren?

Gruss

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Frank J. Reuther
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Beitrag von Frank J. Reuther » 07.12.2006, 00:00

Man darf ein Wappen immer nur dann führen, wenn man im legitimen Mannesstamm von einem Führungsberechtigten abstammt. Das schließt ein, dass man den gleichen Familiennamen hat. Eine andere verwandtschaftliche Beziehung berechtigt nicht zum Führen dieses Wappens.

Wappen sind gewöhnlicherweise Familienwappen und nicht auf einzelne Personen bezogen.
Mit freundlichen Grüßen
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PatrickB
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Beitrag von PatrickB » 07.12.2006, 00:18

Frank J. Reuther hat geschrieben:Man darf ein Wappen immer nur dann führen, wenn man im legitimen Mannesstamm von einem Führungsberechtigten abstammt. Das schließt ein, dass man den gleichen Familiennamen hat. Eine andere verwandtschaftliche Beziehung berechtigt nicht zum Führen dieses Wappens.
Hm, und wenn ich heirate und den Namen meiner Frau annehme?
Frank J. Reuther hat geschrieben: Wappen sind gewöhnlicherweise Familienwappen und nicht auf einzelne Personen bezogen.
Ergo sind Wappen fuer ein Unternehmen dann ausgeschlossen und koennen nur ein Markenzeichen sein oder?

Gruss

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Frank J. Reuther
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Beitrag von Frank J. Reuther » 07.12.2006, 08:17

PatrickB hat geschrieben:Hm, und wenn ich heirate und den Namen meiner Frau annehme?
In diesem Punkt scheiden sich die Geister der Heraldiker. Die Traditionalisten lehnen dies ab. Wenn man von der heraldischen Tradition absieht und die Sache aufgrund geltenden Rechts beurteilt, so ist das Wappen eng an den Namen gekoppelt (§ 12 BGB). Danach könnte man ein Wappen von der Frau erheiraten und auch führen, wenn man ihren Namen führt.
PatrickB hat geschrieben:Ergo sind Wappen fuer ein Unternehmen dann ausgeschlossen und koennen nur ein Markenzeichen sein oder?
Selbstverständlich kann auch jede juristische Person ein Wappen führen. Das ist dann nur kein Familienwappen, das im Mannesstamm weitergegeben werden kann. Ein solches Wappen ist als Marke beim DPMA registrierbar.
Mit freundlichen Grüßen
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Tekker
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Beitrag von Tekker » 07.12.2006, 12:55

Frank J. Reuther hat geschrieben:(...) so ist das Wappen eng an den Namen gekoppelt (§ 12 BGB).
Oje, schon wieder das leidige Thema...
Von einer "Kopplung" ist nun wirklich nichts im BGB nebst Kommentaren/Urteilen zu finden. Lediglich der unbestrittene Schutz am Wappen wird durch 12 abgedeckt, sonst aber auch nix, nix, nix und nochmal nix! :?
Danach könnte man ein Wappen von der Frau erheiraten und auch führen, wenn man ihren Namen führt.
Wie man zum Familiennamen kommt, ist nun wirklich nicht im 12 geregelt, das steht im Familienrecht des BGB. Bitte nicht immer alles in einen Topf werfen. :roll:
Was auf den Namen zutrifft (die "Erheiratung" desselben ist nicht mal im Gesetz zu finden, sondern wird lediglich durch ein Gerichtsurteil gestützt), gilt nicht ebenso für Wappen.
Name ist individualisierendes Kennzeichen, welches man der Frau eben nicht wieder "wegnehmen" kann, das familienwappen ist Kennzeichen einer Personengruppe (Familie) und eben nicht "übertragbar".
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PatrickB
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Beitrag von PatrickB » 07.12.2006, 14:49

aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaah, wie soll denn das einer verstehen, jetzt kapier ich gar nix mehr? :(

Wie ist das denn nu, nehmen wir mal die beiden Szenarien hier:

Mein Urahn, Graf Willibald von Hohengluckgluck (mit dem Flachmann im Wappen) versaeuft seine Laendereien und taucht unter dem Namen Wilfried Gluck unter. Darf ich als Peter Paul Gluck das Familienwappen derer von Hohengluckgluck fuehren wenn Graf Willibald in maennlicher Linie zu mir steht?

oder

Meine Frau Sieglinde von Hohengluckgluck und ich Peter Paul Gluck heiraten. Ich nehme den Namen Peter Paul von Hohengluckgluck an. Darf ich dann das Familienwappen dieser Familie fuehren? Theoretisch nein, denn ich bin ja nicht in maennlicher Linie verwandt. Darf dann aber mein Sohn einmal das Wappen der von Hohengluckgluck fuehren? Auch nein. Darf nun dann mein Sohn das Wappen meiner Familie Gluck fuehren obwohl oder ja von Hohengluckgluck heisst?

Mensch jetzt hab ich Durst, aber ich bin trotzdem sehr gespannt wie sich dieses Problem jetzt loest?

P.

PS: Mal zum Thema Geneaologie, ist das denn generell moeglich, das meine Vorfahren damals ihren Namen geaendert hat? Oder koennte es nur sein, das ein Nachfahr der maennlichen Linie unter einem anderen Namen gelebt hat. Vielleicht auch geboren wurde als Kuckuckskind sozusagen?

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Beitrag von Heraldry81 » 07.12.2006, 15:15

Namen haben sich oft geaendert im Laufe der Geschichte; jedoch erweisen sich Geschichten und Anekdoten ueber vermeintlich adelige Herkunft meistens als nicht wahr.

Vielleicht sollten Sie erstmals genealogische Untersuchungen machen.

MfG,

M.

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Frank J. Reuther
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Beitrag von Frank J. Reuther » 07.12.2006, 17:41

Das Thema Führungsberechtigung von Wappen wurde schon sehr oft diskutiert, immer mit dem gleichen Ergebnis: Keine einheitliche Meinung. Es sollte nicht immer wieder neu entfacht werden. Hier zur Lektüre http://www.heraldik-wappen.de/viewtopic.php?t=1844
Mit freundlichen Grüßen
Frank J. Reuther, MdH
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Claus J.Billet
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hm...

Beitrag von Claus J.Billet » 07.12.2006, 22:51

Kurz, knapp und bündig:

Die juristische Funktion eines Wappens ist es, einmaliges und unverwechselbares Kennzeichen eines Geschlechtes, Landes, Unternehmens usw. zu sein.
Als solches unterliegt es dem vom Gesetzgeber in § 12 BGB, § 30 HGB, sowie §§ 5, 6, 31 Warenzeichengesetz v. 9. Mai 1961 (BGB II S. 574) niedergelegten Rechtsgrundsätzen. (RA Dr. W. Schiefer, Stuttgart)
.....Nach den Pariser Verträgen und nach EU Recht genießt ein in Deutschland registriertes Wappen weltweiten Schutz.
:!: :lol:

Nachtrag:
Sorry, habe im falschen Faden geschrieben :oops:
Aber ich lasse es mal dennoch stehen, zur Auffrischung
:!: :oops:

ranzino
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Beitrag von ranzino » 08.12.2006, 17:37

PatrickB hat geschrieben:aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaah, wie soll denn das einer verstehen, jetzt kapier ich gar nix mehr? :(

Wie ist das denn nu, nehmen wir mal die beiden Szenarien hier:

Mein Urahn, Graf Willibald von Hohengluckgluck (mit dem Flachmann im Wappen) versaeuft seine Laendereien und taucht unter dem Namen Wilfried Gluck unter. Darf ich als Peter Paul Gluck das Familienwappen derer von Hohengluckgluck fuehren wenn Graf Willibald in maennlicher Linie zu mir steht?

oder

Meine Frau Sieglinde von Hohengluckgluck und ich Peter Paul Gluck heiraten. Ich nehme den Namen Peter Paul von Hohengluckgluck an. Darf ich dann das Familienwappen dieser Familie fuehren? Theoretisch nein, denn ich bin ja nicht in maennlicher Linie verwandt. Darf dann aber mein Sohn einmal das Wappen der von Hohengluckgluck fuehren? Auch nein. Darf nun dann mein Sohn das Wappen meiner Familie Gluck fuehren obwohl oder ja von Hohengluckgluck heisst?


P.
Wenn der Urahn vor Geburt von Peter Gluck seinen Namen abgelegt hat, wäre Peter doch kein "von HGG" mehr, also auch kein altes Wappen.

Im 2. Fall kommts auf die Führungsberechtigung an. Wenn Frauen mit dem Namen auch das Wappen ihrer Ehemänner bekommen, muss dass aber auch umgekehrt gelten. Sofern die Frau das Wappen nach Heirat weiterführen darf, bekommt der Sohn das HGG-Wappen.
Das Gluck-Wappen kann er nicht bekommen, da er nun mal kein Gluck ist.

;)
Grüße

Christian

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Frank J. Reuther
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Beitrag von Frank J. Reuther » 08.12.2006, 18:39

ranzino hat geschrieben:Wenn Frauen mit dem Namen auch das Wappen ihrer Ehemänner bekommen, muss dass aber auch umgekehrt gelten.
Das sehe ich genau so und wohl auch die meisten anderen. Tekker ist da ganz anderer Meinung, die allerdings nicht als vollkommen abwegig bezeichnet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Frank J. Reuther, MdH
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Beitrag von Tekker » 08.12.2006, 18:41

Ich verliere irgendwie den Überblick, worum es eigentlich geht. :oops:

Möchtest du @Patrick jetzt sichergehen, daß das von dir seit 2004 geführte :?: Wappen den Einmaligkeitsgrundsatz erfüllt

oder möchtest du wissen, ob du für ein altüberliefertes Wappen führungsberechtigt bist?
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PatrickB
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Beitrag von PatrickB » 08.12.2006, 21:09

@Tekker, eigentlich beides :)

Zum ersten: Sagen wir es anders, da ich mein Wappen seit 2004 fuehre (auf Briefpapier und Visitenkarten usw., dort allerdings eben nur von einem Grafiker gezeichnet worden, nicht von einem Heraldiker) moechte ich wissen ob jetzt jemand ankommen kann und behaupten das er dieses bereits vor 500 Jahren hatte und es erst vor kurzem wiederentdeckt hat.

Oder auch so: Wenn der andere nun sein Wappen in einer Wappenrolle eintraegt, kann ich mich dann darauf berufen mein eigenes Wappen laenger zu fuehren als er?

Zum zweiten: Ja das wuerde ich ganz gerne wissen. Ich kann mich naemlich irgendwie den Meinungen hier nicht ganz anschliessen.

Unten habe ich (wenn auch falsch gepostet) gelesen: Die juristische Funktion eines Wappens ist es, einmaliges und unverwechselbares Kennzeichen eines Geschlechtes, Landes, Unternehmens usw. zu sein.

Damit ist es klar das ich ein altes Wappen fuehren darf. Auch wenn mein Name mittlerweile ein anderer ist, es ist ja mein Geschlecht dem ich angehoere und das das Wappen kennzeichnet.

Und was das mit dem Wappen der Ehefrau/Mutter angeht, so finde ich ranzinos Meinung, mit allem Respekt, als komplett falsch. In fast jeder Quelle die ich dazu gelesen habe ist festgelegt, dass ich ein Wappen nur dann fuehren darf, wenn ich ein direkter Nachkomme der maennlichen Linie bin (oder wie man das nennt). Also der Vater meines Vaters meines Vaters meines Vaters... muss das Wappen gestiftet haben. Wozu waeren denn dann diese Gemeinschaftswappen gut?

Meine eigentliche Frage war nun was ist, wenn einer dieser Herren seinen Namen aendert. Ist das Wappen nun rein an die maennliche Linie gebunden oder an den Namen? Rein intuitiv an die Linie oder? Der Name hat sich ja wahrscheinlich durch die Tatsache ergeben, dass bis vor wenigen Jahren noch die Frauen immer den Familiennamen des Mannes annahmen.

Vorab bin ich erstmal mit meinem Latein am Ende ;)

Patrick

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