Weiterführung und Eintrag eines Wappens

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bianka.w
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Weiterführung und Eintrag eines Wappens

Beitrag von bianka.w » 23.11.2006, 21:55

Hallo Leute!
Ich betreibe seit ca. einem Jahr Ahnenforschung und möchte nun auch ein Wappen stiften.Dazu hätte ich noch ein paar Fragen.

1. Unsere Familie hat ausschließlich weibliche Nachfahren.Gibt es da Probleme mit der Weiterführung eines Wappens?Ich habe jetzt ein Gedächtniswappen entworfen,das an den Ursprung meiner Großeltern erinnern soll und möchte eigentlich,daß ALLE ihre Nachfahren dieses tragen dürfen.Geht das?

2. Wie genau gehe ich vor beim Eintragen in eine Wappenrolle?Schicke ich mein Wappen(mit Blasonierung?) per Post oder per email?Habt Ihr vielleicht eine Adresse für mich?

3. Was kostet mich das Ganze?Kann mir jemand einen ungefähren Preis
nennen?Es wird ja wohl kaum kostenlos sein!

Da ich schon seit längerer Zeit öfter mal in Eurem Forum reinschaue und immer wieder erstaunt feststelle,wie freudig hier jeder jedem helfen möchte,auch wenn er ihn nicht kennt,freue ich mich jetzt schon darauf,von Euch zu hören!Schon mal Danke für Eure Hilfe!!!

lg,Bianka

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Frank J. Reuther
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Beitrag von Frank J. Reuther » 23.11.2006, 23:12

1. Ja, die Führungsberechtigung endet mit der letzten weiblichen Namensträgerin. Wenn sie bei der Eheschließung den Namen des Mannes annimmt, kann sie das Wappen ihres Vaters nicht mehr führen.

2. Wie das die jeweilige Wappenrolle haben will, muss man dort nachfragen, nachdem man sich für eine entschieden hat. Es gibt ja so einige.

3. Über die Eintragungspreise geben die Wappenrollen Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen
Frank J. Reuther, MdH
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bianka.w
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Beitrag von bianka.w » 23.11.2006, 23:32

Hallo Frank!
Punkt 1 ist also ein großes Problem!!
Meine Großeltern haben 4 Töchter, die alle geheiratet haben. Meine Mutter ist logischerweise eine davon.Was für mich bedeuten würde....
außer meiner Großeltern dürfte dieses Wappen niemand tragen! Gibt es keine andere Möglichkeit???

2. Welche Wappenrolle würdest du denn empfehlen und warum?

lg, Bianka

ranzino
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Beitrag von ranzino » 23.11.2006, 23:55

Das Wappen steht und fällt gemeinhin mit dem Namen. Der Wappenstifter ist aber frei in der Gestaltung der Führungsberechtigung und kann das Wappen somit allen Nachkommen überlassen. Müsste man aber dringend schriftlich festlegen. :!:
Grüße

Christian

bianka.w
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Beitrag von bianka.w » 24.11.2006, 00:15

Nabend, Christian!
Nur nochmal zum Verständnis:
Ich als Enkelin möchte ein Wappen stiften, das bei meinen Großeltern beginnt und welches jeder führen darf, der von meinen Großeltern abstammt. Deren Töchter sind inzwischen alle verheiratet und tragen andere Namen. Trotzdem dürften sie dann das Wappen führen? Und deren angeheiratete Männer...und deren Kinder?

Wäre doch zu schön, um wahr zu sein!!!

lg, Bianka

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Frank J. Reuther
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Beitrag von Frank J. Reuther » 24.11.2006, 07:49

Hallo Bianka,

leider geht das nicht. Das Wappen ist eng mit dem Namen verknüpft. Rein rechtlich wird die Führungsberechtigung sogar ausschließlich am Namensrecht festgemacht. Eine Übertragung von der Mutter auf die Tochter wäre nur denkbar, wenn der Name gleichbleibt, aber schon da streiten sich die strengeren mit den liberaleren Heraldikern. Alle vier Töchter haben durch Heirat ein neues Geschlecht begründet. Sie können nicht alle das gleiche Wappen führen.

Eine öffentliche Empfehlung bezüglich einer Wappenrolle kann ich hier nicht abgeben. Es gibt mehrere mit ihren Vor- und Nachteilen.
Mit freundlichen Grüßen
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Beitrag von Tekker » 24.11.2006, 17:06

bianka.w hat geschrieben:Meine Großeltern haben 4 Töchter, die alle geheiratet haben. Meine Mutter ist logischerweise eine davon.Was für mich bedeuten würde....
außer meiner Großeltern dürfte dieses Wappen niemand tragen!
Hallo Bianka,

genauso ist es. Jedenfalls meiner bescheidenen Meinung nach. :wink:

Das Thema "Führungsberechtigung" ist aber sehr umstritten, hier im Forum haben wir uns schon sehr intensiv darüber "gestritten". Im Grunde gibt es vier Positionen:
1.) Führungsberechtigung im Mannesstamm, d.h., das Wappen ist Kennzeichen einer namengleichen agnatischen Abstammungsgemeinschaft.

Traditionell galt der Mannesstamm, auch wenn immer wieder Ausnahmen belegt sind. Der gewohnheitsrechtliche Mannesstamm wird heute allerdings oftmals in Frage gestellt, da er als nicht mehr haltbar angesehen wird, weil er lt. Ansicht seiner "Gegner" gegen deutsches Recht verstoßen würde.


2.) Führungsberechtigung einer Abstammungsgemeinschaft ohne Unterscheidung von Cognaten und Agnaten.

Die "Ausweitung" der o.g. Führungsberechtigung dieser Richtung auch auf die namengleichen Cognaten wird durch die Gleichberechtigung von Männern und Frauen begründet.


3.) Das Wappen wird als bloßer Namenszusatz betrachtet und die Führungsberechtigung ist an diesen unmittelbar gebunden.

Hier tritt die grundsätzlich geforderte Abstammungsgemeinschaft in den Hintergrund, da eine Ausweitung der Führungsberechtigung durch die "Wanderung" von Familiennamen (wie in Postings anderer User weiter oben beschrieben) auch auf Personen gegeben ist, die jener Abstammungsgemeinschaft eben nicht angehören. Begründet wird diese Richtung, so ich es recht verstanden habe, mit der analogen Anwendung des Namensrechts aus § 12 BGB.


4.) Führungsberechtigung allein nach dem Willen des Wappenstifters, ohne zwingende Beachtung von Ehelichkeit, Agnation oder auch Namensgleichheit.
Demnach würdest du das unter Punkt 4. beschriebene wollen. Diese Position ist aber sehr umstritten...
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Beitrag von ranzino » 24.11.2006, 17:39

Frank J. Reuther hat geschrieben: Rein rechtlich wird die Führungsberechtigung sogar ausschließlich am Namensrecht festgemacht. ....
Hmmm, wo bitte steht denn das ? :shock: Wir haben in Deutschland doch eher das Problem, dass Wappen juristisch herzlich wenig stattfinden. Die Analogie zum §12 BGB ist auch schon so eine juristische Konstruktion, da Wappen selbst im BGB nicht erwähnt werden. :?
Kurz: Rechtliche Regeln zur Führungsberechtigung gibts ( leider) nicht. Ich würde deshalb meinen, dass unser Staat die Ausgestaltung der Führungsberechtigung völlig dem Stifter überlässt. Ob die Wappenrollen da mitmachen ist dann streng genommen irrelevant, da der Rechtsschutz ( wieder die Konstruktion der Analogie §12) nun mal auch ohne Mitwirkung bzw. Eintrag bei einer Wappenrolle eintritt.
Grüße

Christian

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Beitrag von Tekker » 24.11.2006, 17:57

ranzino hat geschrieben:Ich würde deshalb meinen, dass unser Staat die Ausgestaltung der Führungsberechtigung völlig dem Stifter überlässt.
Der "Staat" überläßt da nix, er interessiert sich nicht mal dafür. Das finde ich auch gut so.
Allerdings denke ich, daß sich im Falle eines Rechtsstreites an gewohnheitsrechtlichen Regulungen orientiert würde. Ist natürlich nur ne Vermutung.
Alles in allem halte ich die Rolle des Stifters für nicht so bedeutend wie das offensichtlich andere tun.
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Beitrag von Frank J. Reuther » 24.11.2006, 19:36

Über die gesamte Thematik haben wir bereits mehrere ausführliche Diskurse geführt. Dirk hat recht, wenn er davon ausgeht, dass das allgemeine Interesse an einer Kodifizierung des Wappenrechts gegen Null geht. Aber ein schlanker Staat ist ja modern. So obliegt es der interessierten Minderheit, was zugelassen wird. Hier sind die Wappenrollen in der Pflicht, den goldenen Mittelweg zwischen Traditionserhalt und etwas Moderne zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Frank J. Reuther, MdH
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