Kann man zwei Familienwappen führen?

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Jochen
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Beitrag von Jochen » 18.11.2006, 21:06

Das Problem dürfte doch - wie immer - der Rechtsschutz sein.

Wenn man die Analogie zum Familiennamen konsequent durchzieht, denn kommt man zum Schluß, daß man nur einen Familiennamen hat, also auch nur ein (Familien-) Wappen führen kann.

Oder, besser gesagt: Daß es nur ein Wappen geben kann, welches- im Zusammenhang mit dem betreffenden Familiennamen - rechtlichen Schutz genießt.

Einwenden könnte man natürlich, daß es ja auch sowas wie Künstlernamen gebe. Dafür würde ich dann schon Analogie zu einem möglichen Zweitwappen sehen (was es ja im MA auch gegeben hat, siehe Meister Frouwenlôp). Aber vererbbar dürfte das dann vermutlich nicht sein - oder allenfalls, wenn das "Künstlerwappen" zum Familienwappen umgewandelt und das eigentliche Familienwappen aufgegeben wurde.

Oder....?
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Tekker
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Beitrag von Tekker » 18.11.2006, 21:38

Jochen hat geschrieben:Wenn man die Analogie zum Familiennamen konsequent durchzieht, denn kommt man zum Schluß, daß man nur einen Familiennamen hat, also auch nur ein (Familien-) Wappen führen kann.

Oder, besser gesagt: Daß es nur ein Wappen geben kann, welches- im Zusammenhang mit dem betreffenden Familiennamen - rechtlichen Schutz genießt.

(...)

Oder....?
Herrlich, Jochen!!! Darauf bin ich noch gar nicht gekommen!
Dieser Ansicht möchte ich mich gerne anschließen. :P
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Th.B.
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Beitrag von Th.B. » 18.11.2006, 21:49

Hallo "ranzio"!
ranzino hat geschrieben:Selbt wenn jemand ein Wappen ablegt, sind seine Nachkommen aufgrund ihrer Verwandschaft mit der früheren Generation immer noch berechtigt, das alte Wappen zu führen. Sollte der "Wappenableger" ein neues Wappen stiften, sind die Nachkommen im Allg. auch hier führungsberechtigt. Schwupps, hat man 2 Wappen. :mrgreen:
Wäre auch der Fall, wenn sich ein Familienzweig entschließt, das alte Wappen zu ergänzen, um sich von anderen Familienzweigen zu unterscheiden.
Als Antwort:
Magistri hat geschrieben:..., im Grunde würde es den Beteiligten am liebsten sein, sie könnten das bisherige Familienwappen ganz ablegen, es in der Wappenrolle austragen bze. löschen lassen und dann ein ganz neues Wappen annehmen.
....
Bei dieser Aussage kann man also davon ausgehen, dass alle der bisher zum Führen des derzeitigen Wappens Berechtigten einer Meinung sind und in der Gesammtheit als einseitiger Rechtsakt sozusagen auf das wappen "verzichten" wollen. (wenn ev. ein neues gestiftet wird :lol:)
Dann müßte lediglich noch die alte Registrierung des Wappens gelöscht werden. Fertig.

Hallo Dirk!
Tekker hat geschrieben:....
Mit ein wenig Recherche kann man sich einige Fragen so bereits selbst beantworten.
Aha, nun denn. Welche meiner Fragen an Magistri werden denn durch deine freundliche Link-Einstellung beantwortet? Im übrigen läßt kein Posting von Magistri hier - die ich mehrfach und aufmerksam las - vermuten, es handele sich um diesen Fall. So du über mehr Information als ich verfügst, kannst du diese ja gern dem gesamten Forum zur Verfügung stellen.
Lies meinen Beitrag noch einmal und du wirst sehen, welche deiner Fragen ich beantwortete. Du selbst bist auf einige bereits wieder als Gegenantwort eingegangen. :wink:
Die unbeantworteten Fragen wird (so er möchte) Peter beantworten.

Hallo Jochen!
Jochen hat geschrieben:Das Problem dürfte doch - wie immer - der Rechtsschutz sein.

Wenn man die Analogie zum Familiennamen konsequent durchzieht, denn kommt man zum Schluß, daß man nur einen Familiennamen hat, also auch nur ein (Familien-) Wappen führen kann.

Oder, besser gesagt: Daß es nur ein Wappen geben kann, daß - im Zusammenhang mit dem betreffenden Familiennamen - rechtlichen Schutz genießt.

Einwenden könnte man natürlich, daß es ja auch sowas wie Künstlernamen gebe. Dafür würde ich dann schon Analogie zu einem möglichen Zweitwappen sehen (was es ja im MA auch gegeben hat, siehe Meister Frouwenlôp). Aber vererbbar dürfte das dann vermutlich nicht sein - oder allenfalls, wenn das "Künstlerwappen" zum Familienwappen umgewandelt und das eigentliche Familienwappen aufgegeben wurde.

Oder....?
Wo siehst du im Rechtsschutz ein Problem? :lol:
Es ist doch ganz einfach. Wenn alle Führungsberechtigten des derzeitigen Wappens darauf verzichten (von mir aus auch schriftlich).

Ich kenne im Übrigen auch einige, die mehrere Wappen führen, oder erst ein Wappen führten, welches dann (aus welchen Gründen auch immer) für eine Neustiftung entschlossen. Wer sollte das verbieten???

Es gibt auch nicht nur "Künstlerwappen", sondern auch noch "Personenwappen". Hier ist halt dann lediglich nur eine Person führungsberechtigt.
Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel.
Als kleines Beispiel kann das Personenwappen "GwF-Wappen-Narr" dienen. Es entstand als bildhafter Ausdruck des Humors von GwF-Mitgliedern am 11.11.2006.
Führungsberechtigt: der jeweils "berufene" GwF-Hofnarr :-)
Heraldik ist nicht nur ein ernstes Thema. Man kann auch Freude daran haben.

Bild

Und zu guter Letzt noch der Hinweis, dass es sehr wohl viele Möglichkeiten gibt ein Wappen direkt für eine Familie, Gemeinschaft, Verein, Person u.s.w. zu entwerfen.
Es gibt ja meist mehrere Entwürfe zu einem Wappen.
Oder etwa nicht? :lol:
Der Wappenstifter entschließt sich letztendlich für einen Entwurf.

Und um auf das Thema zurückzukommen: Peter scheint halt sein Wappen nicht mehr zu gefallen. Warum? Weshalb?
Das kann nur Peter beantworten. :mrgreen:

MfG
Thomas
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ranzino
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Beitrag von ranzino » 19.11.2006, 04:16

Th.B. hat geschrieben:......

Als Antwort:
Magistri hat geschrieben:..., im Grunde würde es den Beteiligten am liebsten sein, sie könnten das bisherige Familienwappen ganz ablegen, es in der Wappenrolle austragen bze. löschen lassen und dann ein ganz neues Wappen annehmen.
....
Bei dieser Aussage kann man also davon ausgehen, dass alle der bisher zum Führen des derzeitigen Wappens Berechtigten einer Meinung sind und in der Gesammtheit als einseitiger Rechtsakt sozusagen auf das wappen "verzichten" wollen. (wenn ev. ein neues gestiftet wird :lol:)
Dann müßte lediglich noch die alte Registrierung des Wappens gelöscht werden. Fertig.

....
MfG
Thomas
Nett gedacht, aber IMHO wirkungslos. ;) Die Betreffenden können aktuell gern auf ihr Recht verzichten, aber das ist keine Entscheidung für ihre künftigen Nachkommen. :) Wenn der Wappenstifter schon tot ist, ergibt sich für mich ein gewisser Automatismus lt. damals festgelegter Führungsberechtigung. Wenn nun z.B. der Enkel des Stifters nicht mehr will, aber der Ururenkel, dann rennt der Stifterenkel eben ohne Wappen herum. Ururenkel hingegen ist nun mal mit Urahn verwandt und darf es behalten. Fertig. 8)

Man müsste schon die Stiftung des Wappens widerrufen, um es vollständig zu tilgen, und das stelle ich mir beim Tod des Stifters arg schwierig vor.
Grüße

Christian

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Frank J. Reuther
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Beitrag von Frank J. Reuther » 19.11.2006, 08:54

Th.B. hat geschrieben:Peter scheint halt sein Wappen nicht mehr zu gefallen.
Das stellt aus meiner zugegebenermaßen altmodischen Sicht ein Problem dar. Rückgabe bei späterem Nichtgefallen sollte bei Wappen ausgeschlossen sein.

Im Übrigen finde ich das Wappen von Peter, dass bei der GwF bereits eingetragen ist, schöner als sein anderes Schild, das er hier als Avatar verwendet.
Mit freundlichen Grüßen
Frank J. Reuther, MdH
Quia Dominus dat sapientiam et ex ore eius scientia et prudentia. (Prv 2;6)
http://www.frank-reuther.de

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Beitrag von Th.B. » 19.11.2006, 09:40

ranzino hat geschrieben:....
Nett gedacht, aber IMHO wirkungslos. ;) Die Betreffenden können aktuell gern auf ihr Recht verzichten, aber das ist keine Entscheidung für ihre künftigen Nachkommen. :) Wenn der Wappenstifter schon tot ist, ergibt sich für mich ein gewisser Automatismus lt. damals festgelegter Führungsberechtigung. Wenn nun z.B. der Enkel des Stifters nicht mehr will, aber der Ururenkel, dann rennt der Stifterenkel eben ohne Wappen herum. Ururenkel hingegen ist nun mal mit Urahn verwandt und darf es behalten. Fertig. 8)

Man müsste schon die Stiftung des Wappens widerrufen, um es vollständig zu tilgen, und das stelle ich mir beim Tod des Stifters arg schwierig vor.
Hallo "ranzio"!

Wir reden hier nicht über tote Wappenstifter, sondern über den sehr lebendigen Peter. :lol:
Eine Wappenstiftung kann man schlecht rückgängig machen, aber alle Führungsberechtigten können zusammen beispielsweise die Führungsberechtigung ändern.
Was ist denn, wenn alle festlegen, dass die Führungsberechtigung "erlischt", oder mit jemandem endet? :lol:
Vieles ist möglich.
Und warum sollte man nicht ein weiteres Wappen stiften können?
Das ist schon vorgekommen und ist außerdem jedem selbst überlassen. Über Sinn/Unsinn soll ja nicht spekuliert werden. Für den Einen macht es Sinn (warum auch immer), für jemand anderen ist es Unsinn.


Hallo Frank!
Frank J. Reuther hat geschrieben:
Th.B. hat geschrieben:Peter scheint halt sein Wappen nicht mehr zu gefallen. Warum? Weshalb?
Das kann nur Peter beantworten.
Das stellt aus meiner zugegebenermaßen altmodischen Sicht ein Problem dar. Rückgabe bei späterem Nichtgefallen sollte bei Wappen ausgeschlossen sein.

Im Übrigen finde ich das Wappen von Peter, dass bei der GwF bereits eingetragen ist, schöner als sein anderes Schild, das er hier als Avatar verwendet.
Eine "Rückgabe" ist schwerlich möglich. Immerhin kann man das Stiften nicht rückgängig machen, sondern höchstens dem Wappen "Endsagen"/ auf die Führung verzichten für sich selbst und alle Nachkommen. (bei Festlegung durch alle Führungsberechtigten)

Der von Peter hier verwendete Avatarschild ist seinem Personenwappen entnommen.
http://www.gemeinschaft-wappenfuehrende ... .php?nr=16

Über Geschmack läßt sich bekanntlich streiten. :wink:
Ich persönlich finde auch das schlichte Personenwappen gelungen.

MfG
Thomas
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Jochen
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Beitrag von Jochen » 19.11.2006, 10:32

ranzino hat geschrieben:
Th.B. hat geschrieben:......


Bei dieser Aussage kann man also davon ausgehen, dass alle der bisher zum Führen des derzeitigen Wappens Berechtigten einer Meinung sind und in der Gesammtheit als einseitiger Rechtsakt sozusagen auf das wappen "verzichten" wollen. (wenn ev. ein neues gestiftet wird :lol:)
....
MfG
Thomas
Nett gedacht, aber IMHO wirkungslos. ;) Die Betreffenden können aktuell gern auf ihr Recht verzichten, aber das ist keine Entscheidung für ihre künftigen Nachkommen. :)

Wenn nun z.B. der Enkel des Stifters nicht mehr will, aber der Ururenkel, dann rennt der Stifterenkel eben ohne Wappen herum. Ururenkel hingegen ist nun mal mit Urahn verwandt und darf es behalten. Fertig. 8)
...was bedeutet, daß, wenn alle Führungsberechtigten ihren Verzicht wirksam ausgesprochen hätten, sie hernach, um auf Nummer Sicher zu gehen, keine weiteren Nachkommen mehr in die Welt setzen dürften, .... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

[jajaja, ich weiß, die Gruppe der Nascituri bis Knappunterachtzehnjährigen ist auch noch so'n Problemfall...]
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Beitrag von Th.B. » 19.11.2006, 11:12

Hallo Jochen!

Ungeborene Nachkommen besitzen ja auch noch kein Recht am Wappen.
Sie sind also auch gar nicht rechtsbefugt über eine eventuelle Führungsberechtigung zu bestimmen.
Wer anderes meint, der sollte da mal genau erklären, wie das funktionieren sollte. :lol: :lol: :lol:
Erst wenn ein Nachkomme geboren ist verfügt er (wenn so festgelegt) über die Führungsberechtigung am Wappen. (unter Vormundschaft der Erziehungsberechtigten)
Ist vor seiner Geburt von allen Führungsberechtigten ihm das Führen des Wappens (wie auch immer) entzogen wurden, so ist es, als wenn es nie ein Wappen für ihn (oder sie) gegeben hätte. :lol: :lol:

So langsam drehen wir uns hier jetzt aber im Kreis. Oder? :wink:

MfG
Thomas
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Beitrag von Jochen » 19.11.2006, 11:22

Th.B. hat geschrieben:Hallo Jochen!

Ungeborene Nachkommen besitzen ja auch noch kein Recht am Wappen.
Sie sind also auch gar nicht rechtsbefugt über eine eventuelle Führungsberechtigung zu bestimmen.
Wer anderes meint, der sollte da mal genau erklären, wie das funktionieren sollte. :lol: :lol: :lol:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1923.html
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Beitrag von Th.B. » 19.11.2006, 11:30

Hallo Jochen!

Dann drückte ich mich nicht klar genug aus und vergaß zu erwähnen, dass der Nachkomme auch noch nicht gezeugt worden sein darf. :cry: :wink:
Um es ganz genau zu benennen.
Erbfähigkeit

(1) Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt.

(2) Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren.
Das deutsche Rechtssystem ist halt nicht so leicht.

Gruß
Thomas
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Beitrag von Jochen » 19.11.2006, 11:31

Th.B. hat geschrieben:Hallo Jochen!

Dann drückte ich mich nicht klar genug aus und vergaß zu erwähnen, dass der Nachkomme auch noch nicht gezeugt worden sein darf. :cry: :wink:
Um es ganz genau zu benennen.
Das ist der Ausnahmefall, der nur durch in-vitro-Befruchtung denkbar ist..... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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Claus J.Billet
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schmunzel..

Beitrag von Claus J.Billet » 19.11.2006, 11:37

:lol: ...Donnerwetter, jetzt wird's aber "Spitzfindig" :!: :lol: :lol:

Ein Wappen, einmal gestiftet und eingetragen, bleibt bestehen.
Ob es dem Wappenstifter nun gefällt oder nicht. :wink:
Oder soll und kann ein jeder ein Wappen" in die Welt setzen"
und je nach Lust und Laune, nach wechselnden Geschmacks und Moderichtungen sein Wappen alle 4 Wochen wechseln :?:
Wer solches denkt, ist es nicht Wert ein Wappen zu führen.
Der hat den Sinn eines Wappens total verkannt :!:
Das Wappen soll ein Sinnbild einer Familie sein, unauslöschlich und für immer für diese eine Familie angedacht. :!:

...meine Ansicht :!:
da setze ich einige Kinder in die Welt, suche mir nach einiger Zeit das "schönste" heraus und werfe die anderen.... in den "Jordan" :!:
Tolle Einstellung
:cry:

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Th.B.
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Beitrag von Th.B. » 19.11.2006, 11:55

Hallo Claus! :lol:

Bis jetzt wurde lediglich "über die Möglichkeit" geschrieben.
Und möglich ist so einiges.

Unauslöschlich ist nichts. Alles ist irgendwie auslöschbar/vergänglich. Es kommt immer auf die Zeitspanne an die es dazu braucht.

Der Sinn einer Wappenstiftung soll ja eigentlich sein der Familie ein bildhaftes Symbol zur Identifikation für die nachkommenden Generationen zu geben. Damit man eben nicht leichtfertig ein Wappen stiftet, sollte man sich damit genug Zeit lassen.
Trotzdem kann es eben vorkommen, dass ein Wappenstifter und alle Führungsberechtigten sich mit diesem Wappen nicht mehr identifizieren können, oder möchten. (aus welchem Grund auch immer)

Sinn für den einen, Unsinn für den anderen.
Das sind alles nur persönliche Ansichten, die trotzdem nicht verhindern können, was sich andere nun einmal in den Kopf gesetzt haben zu tun. :wink:

MfG
Thomas
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hm..

Beitrag von Claus J.Billet » 19.11.2006, 12:24

@ Hallo Th.B. :lol:

Zitat:
Der Sinn einer Wappenstiftung soll ja eigentlich sein der Familie ein bildhaftes Symbol zur Identifikation für die nachkommenden Generationen zu geben. Damit man eben nicht leichtfertig ein Wappen stiftet, sollte man sich damit genug Zeit lassen.

Vollkommen richtig :!:

Wenn sich nun allerdings niemand mehr mit eben diesem bereits eingetragenem Wappen identifizieren kann oder will, so bleibt nur die Neugestaltung eines Wappens.
Eine Löschung des "alten" Wappens ist jedoch nicht möglich.
Eingetragen ist eingetragen.
Hier bleibt dem Wappenstifter lediglich die Möglichkeit auf die Nutzung des "alten" Wappens zu verzichten.

ranzino
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Beitrag von ranzino » 19.11.2006, 12:35

Th.B. hat geschrieben:
Hallo "ranzio"!

Was ist denn, wenn alle festlegen, dass die Führungsberechtigung "erlischt", oder mit jemandem endet? :lol:
....

MfG
Thomas
Wir sind jetzt mal ketzerisch :twisted:: Was, wenn sich ein späterer Nachkomme der so einmütig Führungsberechtigten nicht daran hält ? Auf Unterlassung verklagen ? :lol: Er verletzt keine Rechte, denn die anderen Verwandten hätten nun mal dank Selbstbeschränkung verzichtet. ;)
Grüße

Christian

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