Kann man zwei Familienwappen führen?
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Kann man zwei Familienwappen führen?
Wenn ein Teil der Führungsberechtigten eines in einer Wappenrolle eingetragenen Wappens, nicht mehr sich hiermit identifizieren kann
und ein neues Wappen wünscht, wäre das möglich? Wenn ja kann man es
dann in einer anderen Wappenrolle eintragen lassen als das erste
Familienwappen.
Ich wäre für Ihre Stellungnahme zu diesem Thema dankbar.
LG
Magistri
und ein neues Wappen wünscht, wäre das möglich? Wenn ja kann man es
dann in einer anderen Wappenrolle eintragen lassen als das erste
Familienwappen.
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- Frank J. Reuther
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Wenn Sachsen-Coburg und Gotha einen neuen Namen nimmt und jetzt Windsor heißt, weil deutsch nicht mehr so gut klang, warum soll man sich nicht aus einem trifftigen Grund ein neues Wappen machen lassen dürfen. Hier werden sich aber die Geister wieder scheiden. Sicher findet man auch eine Wappenrolle, die einem dieses Wappen einträgt, womöglich sind aber Herold und NWR nicht darunter, aus Gründen der Tradition.
Mit freundlichen Grüßen
Frank J. Reuther, MdH
Quia Dominus dat sapientiam et ex ore eius scientia et prudentia. (Prv 2;6)
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- Tekker
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Ich denke, es kommt auf die Begründung an. Einfach, weil das althergebrachte dem Führungsberechtigten nicht gefällt, fände ich auch etwas schwach, viel zu kurzsichtig gedacht. Da kann ich die beiden Institutionen, so sie eine Eintragung ablehnen, sehr gut verstehen.Frank J. Reuther hat geschrieben:womöglich sind aber Herold und NWR nicht darunter
Die Fragestellung finde ich aber irreführend: "Kann man zwei Familienwappen führen?"
Ob sich ein Zweig der Familie wappentechnisch "selbständig" macht oder nicht, die betreffenden Personen führen doch ein Wappen.
Liefe es darauf hinaus, daß sowohl das alte wie das neue geführt würde, möchte ich dem eine klare Absage erteilen! Wenn auch das alte, wozu dann ein neues??? Oder sucht sich dann jeder eines aus? *wunder*
Wo bleibt denn da die Wappenklarheit?
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Jeder sollte ein Wappen haben!
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- Frank J. Reuther
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Dem kann ich nur zustimmen. Sofern so etwas überhaupt eingetragen wurde, hat sicher niemand etwas dagegen ein Hakenkreuz aus einem Wappen zu entfernen. Wenn der Grund plausibel ist, wird man sicher ein neues Wappen eintragen. Zwei Wappen gleichzeitig zu führen lässt sich sicher durch nichts nachvollziehbares begründen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank J. Reuther, MdH
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Kann man zwei Wappen führen?
Hallo Tekker, im Grunde würde es den Beteiligten am liebsten sein, sie könnten das bisherige Familienwappen ganz ablegen, es in der Wappenrolle austragen bze. löschen lassen und dann ein ganz neues
Wappen annehmen.
Ist diese Möglichkeit denn gegeben?
Magistri
Wappen annehmen.
Ist diese Möglichkeit denn gegeben?
Magistri
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Wenn ein bisheriges Wappen - aus welchem Grunde auch immer - nicht mehr identifikationsfähig sein sollte (was schwerwiegender sein sollte als bloßes Nichtgefallen, d. h. mehr als ästhetische Kriterien): Klar geht das. Die Annahme eines neuen Wappens ist ein einseitiger Rechtsakt, der Betreffende muß sich vor niemandem rechtfertigen außer vor sich selber.
Zuletzt geändert von Bernhard am 18.11.2006, 10:09, insgesamt 1-mal geändert.
- Frank J. Reuther
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Soweit ich in den DWR-Ausgaben gelesen habe, kann man ein Wappen auch löschen lassen. Das wird dann in einer späteren Ausgabe vermerkt. Veröffentlicht ist natürlich veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Frank J. Reuther, MdH
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Trenne: Führung einerseits, Registrierung andererseits.
Führung s.o.
Registrierung: Vor allem kommt es darauf an, wie die DWR - wenn ein Eintrag in dieser Rolle beabsichtigt sein sollte - zum Erstwappen steht.
Wenn es ebenfalls in der DWR eingetragen ist, ist das natürlich eine ganz andere Ausgangslage als wenn das Erstwappen aus welchen Gründen auch immer keine Anerkennung durch die DWR erfährt. Und was man nicht anerkennt, ist auch kein Hindernis.
Wenn das Erstwappen dagegen in der DWR eingetragen ist, sollte man schon plausible Gründe anführen, warum es auf einmal nicht mehr identifikationsfähig ist.
Andere Wappenrollen werden im Prinzip ähnlich differenzieren, nehme ich mal an.
Führung s.o.
Registrierung: Vor allem kommt es darauf an, wie die DWR - wenn ein Eintrag in dieser Rolle beabsichtigt sein sollte - zum Erstwappen steht.
Wenn es ebenfalls in der DWR eingetragen ist, ist das natürlich eine ganz andere Ausgangslage als wenn das Erstwappen aus welchen Gründen auch immer keine Anerkennung durch die DWR erfährt. Und was man nicht anerkennt, ist auch kein Hindernis.
Wenn das Erstwappen dagegen in der DWR eingetragen ist, sollte man schon plausible Gründe anführen, warum es auf einmal nicht mehr identifikationsfähig ist.
Andere Wappenrollen werden im Prinzip ähnlich differenzieren, nehme ich mal an.
Neues FW Meister
Kurz zur Aufhellung: das neue Wappen würde in der DRW eingetragen,
das alte ist in einer Online-Wappenrolle gelistet. Wenn das alte Familienwappen jedoch heraldisch vollkommen einwandfrei ist, werde
ich mich gegen ein neues aussprechen.
Magistri
das alte ist in einer Online-Wappenrolle gelistet. Wenn das alte Familienwappen jedoch heraldisch vollkommen einwandfrei ist, werde
ich mich gegen ein neues aussprechen.
Magistri
Zuletzt geändert von Magistri am 20.11.2006, 15:38, insgesamt 2-mal geändert.
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- Frank J. Reuther
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Wenn das bisherige Wappen "nur" in einer Online-Wappenrolle eingetragen ist, so wird dies eine Wappenrolle, deren Einträge in Buchform erscheinen, wahrscheinlich gar nicht als Eintrag werten. Da ein Eintrag als Ersteintrag gewertet würde, dürfte es keine Probleme geben. Das bisherige Wappen sollte allerdings in der Online-Wappenrolle gelöscht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Frank J. Reuther, MdH
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- Tekker
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Soviel zur "Ernsthaftigkeit" von Wappenstiftungen... Langsam dämmert es mir, obwohl ich die Hintergründe noch nicht ganz verstehe.
Längst nicht jedes Wappen ist irgendwo eingetragen und sicher nicht alle registrierten Wappen sind es beim Herold. Sie sind weder im Siebmacher noch sonst einer Wappensammlung aufgeführt. Soweit dürfte auch in der zerrissenen Fachwelt Einigkeit herrschen.
Taucht nun ein nicht registriertes Wappen, das auch in keiner Sammlung zu finden ist auf welches tatsächlich geführt wird, wollte dann irgendwer bestreiten, es handele sich um ein Familienwappen?!? DAS kann es doch wohl nicht sein!!!
Ich wünschte mir, auch der von mir sehr geschätzte Herold in Berlin würde da über seinen eigenen Tellerrand schauen und in etwa so verfahren: "Es existiert der Nachweis, daß Ihre Familie für ein (wo auch immer registriertes oder auch nur zitiertes) Wappen führungsberechtigt ist. Wozu nun ein neues?" Dabei sollten die gleichen Kriterien gelten wie bei in der Deutschen Wappenrolle zu findende Wappen.
Das Problem ist heute sicher, daß ein paar Neu-Interessierte schnell bei der Hand sind, sowas wie eigene "Wappenrollen" aus dem Boden zu stampfen, insbesondere wohl "Onlinewappenrollen". Dann kommt plötzlich sowas dabei raus, wie Magistri hier schildert.
Schön wäre es, wenn nicht erst eine Wappenrolle fragt, 'wozu ein neues', sondern schon der Heraldiker (oder wer immer sich zur Gestaltung berufen fühlt), dem gerecht wird und bei nicht plausibler Begründung die Erstellung eines neuen Familienwappens schlichtweg ablehnt.
Das nenne ich seriös.
@Magistri
Bring doch bitte noch etwas Licht ins Dunkel. Wann wurde das ursprüngliche Wappen denn gestiftet? Wer kann/will sich nun nicht mehr damit identifizieren, sind das alle Führungsberechtigten (wieviele sind das überhaupt?) oder nur ein Teil? Und wie steht es um den Stifter des ursprünglichen Wappens, will der etwa auch ein neues?
Längst nicht jedes Wappen ist irgendwo eingetragen und sicher nicht alle registrierten Wappen sind es beim Herold. Sie sind weder im Siebmacher noch sonst einer Wappensammlung aufgeführt. Soweit dürfte auch in der zerrissenen Fachwelt Einigkeit herrschen.
Taucht nun ein nicht registriertes Wappen, das auch in keiner Sammlung zu finden ist auf welches tatsächlich geführt wird, wollte dann irgendwer bestreiten, es handele sich um ein Familienwappen?!? DAS kann es doch wohl nicht sein!!!
Ich wünschte mir, auch der von mir sehr geschätzte Herold in Berlin würde da über seinen eigenen Tellerrand schauen und in etwa so verfahren: "Es existiert der Nachweis, daß Ihre Familie für ein (wo auch immer registriertes oder auch nur zitiertes) Wappen führungsberechtigt ist. Wozu nun ein neues?" Dabei sollten die gleichen Kriterien gelten wie bei in der Deutschen Wappenrolle zu findende Wappen.
Das Problem ist heute sicher, daß ein paar Neu-Interessierte schnell bei der Hand sind, sowas wie eigene "Wappenrollen" aus dem Boden zu stampfen, insbesondere wohl "Onlinewappenrollen". Dann kommt plötzlich sowas dabei raus, wie Magistri hier schildert.
Schön wäre es, wenn nicht erst eine Wappenrolle fragt, 'wozu ein neues', sondern schon der Heraldiker (oder wer immer sich zur Gestaltung berufen fühlt), dem gerecht wird und bei nicht plausibler Begründung die Erstellung eines neuen Familienwappens schlichtweg ablehnt.
Das nenne ich seriös.
@Magistri
Bring doch bitte noch etwas Licht ins Dunkel. Wann wurde das ursprüngliche Wappen denn gestiftet? Wer kann/will sich nun nicht mehr damit identifizieren, sind das alle Führungsberechtigten (wieviele sind das überhaupt?) oder nur ein Teil? Und wie steht es um den Stifter des ursprünglichen Wappens, will der etwa auch ein neues?
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- Tekker
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Re: Kann man zwei Wappen führen?
Ablegen können sie es natürlich, aber dann ist wohl bei der Ursprungsstiftung einiges schief gelaufen...Magistri hat geschrieben:Hallo Tekker, im Grunde würde es den Beteiligten am liebsten sein, sie könnten das bisherige Familienwappen ganz ablegen, es in der Wappenrolle austragen bze. löschen lassen und dann ein ganz neues
Wappen annehmen.
Löschen würde ich persönlich ein Wappen nie, denn auch Wappen, die es einmal gab, dürfen von niemandem usurpiert werden. Ich verstehe diesen radikalen Wunsch auch nicht.
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Hallo Dirk!Tekker hat geschrieben:....
@Magistri
Bring doch bitte noch etwas Licht ins Dunkel. Wann wurde das ursprüngliche Wappen denn gestiftet? Wer kann/will sich nun nicht mehr damit identifizieren, sind das alle Führungsberechtigten (wieviele sind das überhaupt?) oder nur ein Teil? Und wie steht es um den Stifter des ursprünglichen Wappens, will der etwa auch ein neues?
Dir dürfte doch wohl nicht entgangen sein, dass es zur GwF auch eine Homepage gibt?
(schließlich gehörst du bereits einige Zeit zu unseren <a href="http://www.gemeinschaft-wappenfuehrende ... itgliedern)
http://www.gemeinschaft-wappenfuehrender-familien.de/
Weiterhin gibt es auch die Wappensammlung der GwF.
http://www.gemeinschaft-wappenfuehrende ... /index.php
Weiterhin gibt es in der Wappensammlung den Eintrag "Wappen Meister".
http://www.gemeinschaft-wappenfuehrende ... .php?nr=13
Mit ein wenig Recherche kann man sich einige Fragen so bereits selbst beantworten.
MfG
Thomas
Selbt wenn jemand ein Wappen ablegt, sind seine Nachkommen aufgrund ihrer Verwandschaft mit der früheren Generation immer noch berechtigt, das alte Wappen zu führen. Sollte der "Wappenableger" ein neues Wappen stiften, sind die Nachkommen im Allg. auch hier führungsberechtigt. Schwupps, hat man 2 Wappen.
Wäre auch der Fall, wenn sich ein Familienzweig entschließt, das alte Wappen zu ergänzen, um sich von anderen Familienzweigen zu unterscheiden.
Wäre auch der Fall, wenn sich ein Familienzweig entschließt, das alte Wappen zu ergänzen, um sich von anderen Familienzweigen zu unterscheiden.
Grüße
Christian
Christian
- Tekker
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- Registriert: 06.12.2005, 10:50
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Ist mir bekannt.Th.B. hat geschrieben:Dir dürfte doch wohl nicht entgangen sein, dass es zur GwF auch eine Homepage gibt?
Weiß ich ebenfalls.Weiterhin gibt es auch die Wappensammlung der GwF.
Danke für die Info!Weiterhin gibt es in der Wappensammlung den Eintrag "Wappen Meister".
Aha, nun denn. Welche meiner Fragen an Magistri werden denn durch deine freundliche Link-Einstellung beantwortet? Im übrigen läßt kein Posting von Magistri hier - die ich mehrfach und aufmerksam las - vermuten, es handele sich um diesen Fall. So du über mehr Information als ich verfügst, kannst du diese ja gern dem gesamten Forum zur Verfügung stellen.Mit ein wenig Recherche kann man sich einige Fragen so bereits selbst beantworten.
@ ranzino
Was mich dabei ungemein stört, ist der Verlust jeglicher Wappenklarheit.
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