Eintragung in Wappenrollen

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Frank Martinoff

Beitrag von Frank Martinoff » 12.11.2006, 22:04

Das Copy Right liegt wohl bei der Sammlung und nicht fuer das einzelne
Wappen, der Stifter hat hier das Kopierrecht.
:?:
MfG
Frank Martinoff

Samlowsky
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Re: Eintragung in Wappenrollen

Beitrag von Samlowsky » 12.11.2006, 22:07

:?: Ich verstehe Ihren Beitrag leider nicht.

Mfg A. Wurm, MdH[/quote]

Das verstehe ich nicht Herr MdH A. Wurm!
Das Zeichen © bezieht sich auf Urheberrechte.
Einschlägige Abhandlungen über dieses Thema in all seinen Varianten sind, auch in allgemein verständlicher Form, ohne Probleme z.B. im Internet kostenfrei abrufbar.

Gruß Samlowsky

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Beitrag von münchnerherold » 12.11.2006, 22:32

So?
Das Urheberrecht hat der Heraldiker,
das Nutzungsrecht hat der Wappenstifter,
das Copyrigth zum Druck die Wappenrolle
und aus.
Herr Samlowsky glaube ich meint so. Oder?
Freundlichen Gruss,
Kurzmeier MH. :)
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Beitrag von Tekker » 12.11.2006, 22:50

wappenherold hat geschrieben:das Nutzungsrecht hat der Wappenstifter,
Einspruch! Das Nutzungsrecht haben alle Führungsberechtigten zu gesamter Hand.
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Beitrag von münchnerherold » 12.11.2006, 22:56

Richtig, wenn der Wappenstifter es so will.
Freundliche Grüsse, Kurzmeier MH. :)
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Frank Martinoff

Beitrag von Frank Martinoff » 12.11.2006, 23:06

:shock:
Also der Stifter hat nicht das Recht zum Veroeffentlichen :?:

Die Wappenrolle hat "ALLEINE" das Recht zum drucken und kann
jedem das Recht weitergeben ohne die Uebereinstimmung des Stifters
oder Heraldiker :?:

Verkauft denn nicht der Heraldiker alle Rechte an den Stifter :?:

Das waere ja der Hammer :!:
Wenn dem so ist :?: :?: :?:
:!:

MfG
Frank Martinoff

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Beitrag von Tekker » 12.11.2006, 23:10

wappenherold hat geschrieben:Richtig, wenn der Wappenstifter es so will.
Wenn bei Eintragung ein Kreis von Führungsberechtigten festgelegt wird (z.B. "alle Nachfahren des Stammvaters XY"), liegt das Nutzungsrecht bei all diesen Führungsberechtigten gemeinsam. Das kann im Nachhinein auch nicht mehr durch den "Willen" des Stifters beeinträchtigt werden.
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Beitrag von münchnerherold » 12.11.2006, 23:36

Tekker.
Richtig, alle Nachfahren des Wappenstifters.
( Stammvater )
Frank Martinoff.
Der Heraldiker kann alle Nutzungsrechte verkaufen.
Er kann auch nur Wappen verkaufen die eingetragen
werden. ZB. Vereinsmitglieder. Oder auch nicht.
Freundliche Grüsse, Kurzmeier MH. :)
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Beitrag von Th.B. » 12.11.2006, 23:41

Urheberrecht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht
http://transpatent.com/gesetze/urhg.html

Nutzungsrecht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Nutzungsrecht
http://nutzungsrecht.lexikona.de/art/Nutzungsrecht.html

Zum Nutzungsrecht sollte man sich den Vertrag mit dem ausführenden Heraldiker (Urheber) genau durchlesen. :wink:
Das Urheberrecht kann man nicht abtreten. Dieses Recht erlicht erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Es kann auch durchaus mehrere Urheber geben.

Und noch ein Link zum Urheberrecht, Nutzungsrecht und Verwertungsrecht/Nutzungsrecht.
http://www.io-home.org/leistungen/grund ... zungsrecht

Wegen Urheberrecht und Nutzungsrecht wurde in den Regeln des GwF-Forums folgendes festgelegt:
...
3.1 Wappenentwürfe und deren Verwendung (im Forum der GwF entworfen):

3.1.1. Ein im Forum erstelltes Wappen wird nach abgeschlossener Diskussion zuerst dem Heroldsausschuß der GwF zur Beurteilung vorgelegt, ehe es publiziert wird. Eine vorzeitige Publizierung, insbesondere in anderen Foren, ist zu vermeiden.

3.1.2. Wenn der Heroldsausschuß der GwF das Wappen als heraldisch richtig beurteilt hat und dies in einem abschließenden Statement im betreffenden Thread erklärt, steht es dem Besitzer des Wappens frei, in beliebigen Wappenrollen/Wappensammlungen um Registrierung zu ersuchen.

3.1.3. Wer eine Idee oder Graphik in das Forum einbringt, erkennt damit automatisch das Nutzungsrecht durch den Eröffner eines neuen Gestaltungsprojektes des Wappens und durch dessen Auftraggeber an. Sein Urheberrecht an selbst erstellten graphischen Darstellungen und sein eigenes Recht zur Nutzung zu dokumentarischen, wissenschaftlichen oder didaktischen Zwecken ist davon nicht berührt.

3.1.4. Nach Publizierung bzw. Eintragung wird das Wappen an sich zum Eigentum des Auftraggebers mit allen Rechten zur Führung desselben.
...
MfG
Thomas Buchal
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Beitrag von Tekker » 12.11.2006, 23:50

wappenherold hat geschrieben:Richtig, alle Nachfahren des Wappenstifters.
( Stammvater )
Wenn bei der Stiftung als Stammvater z.B. der Großvater des Stifters angegeben wird (und es mehrere Führungsberechtigte gibt), ist der Stifter spätestens nach Eintragung nicht mehr alleiniger Inhaber der Nutzungsrechte.
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Beitrag von münchnerherold » 13.11.2006, 00:03

Tekker.
Und auch meistens verstorben.
Freundliche Grüsse, Kurzmeier MH. :)
Sagen was man denkt, machen was man sagt.

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Beitrag von Th.B. » 13.11.2006, 00:13

Tekker hat geschrieben:...
Wenn bei der Stiftung als Stammvater z.B. der Großvater des Stifters angegeben wird (und es mehrere Führungsberechtigte gibt), ist der Stifter spätestens nach Eintragung nicht mehr alleiniger Inhaber der Nutzungsrechte.
Hallo Dirk!

Stimmt! :lol:
Der Wappenstifter kann beispielsweise die Führungsberechtigung nur mit allen vorher bestimmten (registrierten und lebenden) Führungsberechtigten abändern. (beispielsweise , wenn er sie um einen Namenseintrag/eine Familienline u.s.w. erweitern möchte, oder wenn durch Genealogie ein älterer Vorfahr gefunden wird und die Führungsberechtigung mit ihm beginnen soll)
wappenherold hat geschrieben:So?
Das Urheberrecht hat der Heraldiker,
das Nutzungsrecht hat der Wappenstifter,
das Copyrigth zum Druck die Wappenrolle
und aus.
Herr Samlowsky glaube ich meint so. Oder?
Freundlichen Gruss,
Kurzmeier MH. :)
Das Copyrigth (alleinige Recht?) zum Druck besitzt die Wappenrolle?
Wenn so etwas schriftlich festgelegt werden sollte, würde ich doch mal erfragen, wie man sein Wappen öffentlich Führen (nutzen) soll. :lol:
Das wäre dann etwas problematisch. :wink:
Es war hier bestimmt das (nicht ausschließliche) Nutzungsrecht zum Druck gemeint.

Gruß
Thomas Buchal
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schmunzel...

Beitrag von Claus J.Billet » 13.11.2006, 01:15

wappenherold hat geschrieben:So?
Das Urheberrecht hat der Heraldiker,
das Nutzungsrecht hat der Wappenstifter,
das Copyrigth zum Druck die Wappenrolle
und aus......
Kurzmeier MH. :)
Richtig :!: :lol:
Das Urheberrecht hat der Heraldiker ( als derSchöpfer des Wappens)
das Nutzungsrecht hat der Wappenstifter, (sowie die von ihm abstammenden Generationen)
das Copyrigth zum Druck die Wappenrolle, (für das Gesamtwerk,
> davon unberührt sind natürlich die einzelnen Wappenstifter für ihr eigenes Wappen. <
)

Frank Martinoff

Beitrag von Frank Martinoff » 13.11.2006, 01:52

Sehr geehrter Herr Billet,

Vielen Dank fuer die Erklaerung des Copy Rights der Wappenrolle,
jetzt geht es mir besser.

So wie sich das vorher anhoerte, haette die Wappenrolle
jedem hergelaufenen das Recht des Druckes geben koennen.

(Dann haette man befuerchten muessen dass das Familien Wappen
z.B. auf der P.... XXX Seite auftaucht und man dagegen nichts machen koennte)

:roll:
MfG
Frank Martinoff

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Beitrag von Tekker » 13.11.2006, 01:55

wappenherold hat geschrieben:Und auch meistens verstorben.
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei... :?:

Th.B. hat geschrieben:Stimmt!
Danke Thomas! :wink:

Claus J.Billet hat geschrieben:Das Urheberrecht hat der Heraldiker ( als derSchöpfer des Wappens)
Das ist wohl unstrittig.
das Nutzungsrecht hat der Wappenstifter, (sowie die von ihm abstammenden Generationen)
Das Nutzungsrecht hat der Wappenstifter, sowie die vom eingetragenen Stammvater abstammenden Generationen.
Denn Stammvater und Wappenstifter sind nicht unbedingt identisch.
das Copyrigth zum Druck die Wappenrolle, (für das Gesamtwerk,)
Das versteh ich nicht ganz. Hieße das etwa, andere Wappenrollen sowie sämtliche Wappensammlungen, -verzeichnisse und -indizes würden bei Abdruck des Wappens gegen ein Copyright verstoßen? *wunder*
Dann wären Bedenken bei Mehrfachregistrierungen ja gerechtfertigt!
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