Eintragung in Wappenrollen
Moderatoren: Markus, Christian Ader
Re: Eintragung in Wappenrollen
Ich verstehe Ihren Beitrag leider nicht.
Mfg A. Wurm, MdH[/quote]
Das verstehe ich nicht Herr MdH A. Wurm!
Das Zeichen © bezieht sich auf Urheberrechte.
Einschlägige Abhandlungen über dieses Thema in all seinen Varianten sind, auch in allgemein verständlicher Form, ohne Probleme z.B. im Internet kostenfrei abrufbar.
Gruß Samlowsky
Mfg A. Wurm, MdH[/quote]
Das verstehe ich nicht Herr MdH A. Wurm!
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Gruß Samlowsky
- münchnerherold
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So?
Das Urheberrecht hat der Heraldiker,
das Nutzungsrecht hat der Wappenstifter,
das Copyrigth zum Druck die Wappenrolle
und aus.
Herr Samlowsky glaube ich meint so. Oder?
Freundlichen Gruss,
Kurzmeier MH.
Das Urheberrecht hat der Heraldiker,
das Nutzungsrecht hat der Wappenstifter,
das Copyrigth zum Druck die Wappenrolle
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Herr Samlowsky glaube ich meint so. Oder?
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- Tekker
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Einspruch! Das Nutzungsrecht haben alle Führungsberechtigten zu gesamter Hand.wappenherold hat geschrieben:das Nutzungsrecht hat der Wappenstifter,
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- münchnerherold
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Richtig, wenn der Wappenstifter es so will.
Freundliche Grüsse, Kurzmeier MH.
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Also der Stifter hat nicht das Recht zum Veroeffentlichen
Die Wappenrolle hat "ALLEINE" das Recht zum drucken und kann
jedem das Recht weitergeben ohne die Uebereinstimmung des Stifters
oder Heraldiker
Verkauft denn nicht der Heraldiker alle Rechte an den Stifter
Das waere ja der Hammer
Wenn dem so ist
MfG
Frank Martinoff
- Tekker
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Wenn bei Eintragung ein Kreis von Führungsberechtigten festgelegt wird (z.B. "alle Nachfahren des Stammvaters XY"), liegt das Nutzungsrecht bei all diesen Führungsberechtigten gemeinsam. Das kann im Nachhinein auch nicht mehr durch den "Willen" des Stifters beeinträchtigt werden.wappenherold hat geschrieben:Richtig, wenn der Wappenstifter es so will.
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- münchnerherold
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Tekker.
Richtig, alle Nachfahren des Wappenstifters.
( Stammvater )
Frank Martinoff.
Der Heraldiker kann alle Nutzungsrechte verkaufen.
Er kann auch nur Wappen verkaufen die eingetragen
werden. ZB. Vereinsmitglieder. Oder auch nicht.
Freundliche Grüsse, Kurzmeier MH.
Richtig, alle Nachfahren des Wappenstifters.
( Stammvater )
Frank Martinoff.
Der Heraldiker kann alle Nutzungsrechte verkaufen.
Er kann auch nur Wappen verkaufen die eingetragen
werden. ZB. Vereinsmitglieder. Oder auch nicht.
Freundliche Grüsse, Kurzmeier MH.
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Urheberrecht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht
http://transpatent.com/gesetze/urhg.html
Nutzungsrecht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Nutzungsrecht
http://nutzungsrecht.lexikona.de/art/Nutzungsrecht.html
Zum Nutzungsrecht sollte man sich den Vertrag mit dem ausführenden Heraldiker (Urheber) genau durchlesen.
Das Urheberrecht kann man nicht abtreten. Dieses Recht erlicht erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Es kann auch durchaus mehrere Urheber geben.
Und noch ein Link zum Urheberrecht, Nutzungsrecht und Verwertungsrecht/Nutzungsrecht.
http://www.io-home.org/leistungen/grund ... zungsrecht
Wegen Urheberrecht und Nutzungsrecht wurde in den Regeln des GwF-Forums folgendes festgelegt:
Thomas Buchal
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht
http://transpatent.com/gesetze/urhg.html
Nutzungsrecht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Nutzungsrecht
http://nutzungsrecht.lexikona.de/art/Nutzungsrecht.html
Zum Nutzungsrecht sollte man sich den Vertrag mit dem ausführenden Heraldiker (Urheber) genau durchlesen.
Das Urheberrecht kann man nicht abtreten. Dieses Recht erlicht erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Es kann auch durchaus mehrere Urheber geben.
Und noch ein Link zum Urheberrecht, Nutzungsrecht und Verwertungsrecht/Nutzungsrecht.
http://www.io-home.org/leistungen/grund ... zungsrecht
Wegen Urheberrecht und Nutzungsrecht wurde in den Regeln des GwF-Forums folgendes festgelegt:
MfG...
3.1 Wappenentwürfe und deren Verwendung (im Forum der GwF entworfen):
3.1.1. Ein im Forum erstelltes Wappen wird nach abgeschlossener Diskussion zuerst dem Heroldsausschuß der GwF zur Beurteilung vorgelegt, ehe es publiziert wird. Eine vorzeitige Publizierung, insbesondere in anderen Foren, ist zu vermeiden.
3.1.2. Wenn der Heroldsausschuß der GwF das Wappen als heraldisch richtig beurteilt hat und dies in einem abschließenden Statement im betreffenden Thread erklärt, steht es dem Besitzer des Wappens frei, in beliebigen Wappenrollen/Wappensammlungen um Registrierung zu ersuchen.
3.1.3. Wer eine Idee oder Graphik in das Forum einbringt, erkennt damit automatisch das Nutzungsrecht durch den Eröffner eines neuen Gestaltungsprojektes des Wappens und durch dessen Auftraggeber an. Sein Urheberrecht an selbst erstellten graphischen Darstellungen und sein eigenes Recht zur Nutzung zu dokumentarischen, wissenschaftlichen oder didaktischen Zwecken ist davon nicht berührt.
3.1.4. Nach Publizierung bzw. Eintragung wird das Wappen an sich zum Eigentum des Auftraggebers mit allen Rechten zur Führung desselben.
...
Thomas Buchal
- Tekker
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Wenn bei der Stiftung als Stammvater z.B. der Großvater des Stifters angegeben wird (und es mehrere Führungsberechtigte gibt), ist der Stifter spätestens nach Eintragung nicht mehr alleiniger Inhaber der Nutzungsrechte.wappenherold hat geschrieben:Richtig, alle Nachfahren des Wappenstifters.
( Stammvater )
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- münchnerherold
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Tekker.
Und auch meistens verstorben.
Freundliche Grüsse, Kurzmeier MH.
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Hallo Dirk!Tekker hat geschrieben:...
Wenn bei der Stiftung als Stammvater z.B. der Großvater des Stifters angegeben wird (und es mehrere Führungsberechtigte gibt), ist der Stifter spätestens nach Eintragung nicht mehr alleiniger Inhaber der Nutzungsrechte.
Stimmt!
Der Wappenstifter kann beispielsweise die Führungsberechtigung nur mit allen vorher bestimmten (registrierten und lebenden) Führungsberechtigten abändern. (beispielsweise , wenn er sie um einen Namenseintrag/eine Familienline u.s.w. erweitern möchte, oder wenn durch Genealogie ein älterer Vorfahr gefunden wird und die Führungsberechtigung mit ihm beginnen soll)
Das Copyrigth (alleinige Recht?) zum Druck besitzt die Wappenrolle?wappenherold hat geschrieben:So?
Das Urheberrecht hat der Heraldiker,
das Nutzungsrecht hat der Wappenstifter,
das Copyrigth zum Druck die Wappenrolle
und aus.
Herr Samlowsky glaube ich meint so. Oder?
Freundlichen Gruss,
Kurzmeier MH.
Wenn so etwas schriftlich festgelegt werden sollte, würde ich doch mal erfragen, wie man sein Wappen öffentlich Führen (nutzen) soll.
Das wäre dann etwas problematisch.
Es war hier bestimmt das (nicht ausschließliche) Nutzungsrecht zum Druck gemeint.
Gruß
Thomas Buchal
- Claus J.Billet
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schmunzel...
Richtigwappenherold hat geschrieben:So?
Das Urheberrecht hat der Heraldiker,
das Nutzungsrecht hat der Wappenstifter,
das Copyrigth zum Druck die Wappenrolle
und aus......
Kurzmeier MH.
Das Urheberrecht hat der Heraldiker ( als derSchöpfer des Wappens)
das Nutzungsrecht hat der Wappenstifter, (sowie die von ihm abstammenden Generationen)
das Copyrigth zum Druck die Wappenrolle, (für das Gesamtwerk,
> davon unberührt sind natürlich die einzelnen Wappenstifter für ihr eigenes Wappen. <)
Sehr geehrter Herr Billet,
Vielen Dank fuer die Erklaerung des Copy Rights der Wappenrolle,
jetzt geht es mir besser.
So wie sich das vorher anhoerte, haette die Wappenrolle
jedem hergelaufenen das Recht des Druckes geben koennen.
(Dann haette man befuerchten muessen dass das Familien Wappen
z.B. auf der P.... XXX Seite auftaucht und man dagegen nichts machen koennte)
MfG
Frank Martinoff
Vielen Dank fuer die Erklaerung des Copy Rights der Wappenrolle,
jetzt geht es mir besser.
So wie sich das vorher anhoerte, haette die Wappenrolle
jedem hergelaufenen das Recht des Druckes geben koennen.
(Dann haette man befuerchten muessen dass das Familien Wappen
z.B. auf der P.... XXX Seite auftaucht und man dagegen nichts machen koennte)
MfG
Frank Martinoff
- Tekker
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Ich glaube, wir reden aneinander vorbei...wappenherold hat geschrieben:Und auch meistens verstorben.
Danke Thomas!Th.B. hat geschrieben:Stimmt!
Das ist wohl unstrittig.Claus J.Billet hat geschrieben:Das Urheberrecht hat der Heraldiker ( als derSchöpfer des Wappens)
Das Nutzungsrecht hat der Wappenstifter, sowie die vom eingetragenen Stammvater abstammenden Generationen.das Nutzungsrecht hat der Wappenstifter, (sowie die von ihm abstammenden Generationen)
Denn Stammvater und Wappenstifter sind nicht unbedingt identisch.
Das versteh ich nicht ganz. Hieße das etwa, andere Wappenrollen sowie sämtliche Wappensammlungen, -verzeichnisse und -indizes würden bei Abdruck des Wappens gegen ein Copyright verstoßen? *wunder*das Copyrigth zum Druck die Wappenrolle, (für das Gesamtwerk,)
Dann wären Bedenken bei Mehrfachregistrierungen ja gerechtfertigt!
Forum der Familie Greve
Jeder sollte ein Wappen haben!
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