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Verfasst: 03.10.2006, 08:46
von M. Waas
Darius Stys hat geschrieben:Na ja, so heraldisch toooooooooooll find ich das schwedische Wappen nicht.
Auch wenn unsere Henne etwas pummelig geraten ist, ist userem molligen Adler doch im heraldischen Flugverkehr die Vorfahrt einzuräumen.
Übrigens sind Wappen & Zeichen von Bund und Ländern tabu für private Wappen.
Kann man generell nicht sagen, es hängt von der Stärke bzw. Schwäche der verwendeten heraldischen Zeichen ab.
Geschützt ist nur das Wappen wie es im Bundesanzeiger, bzw. in den Verordnungen abgebildet ist!

Verfasst: 03.10.2006, 09:16
von Jochen
M. Waas hat geschrieben: Kann man generell nicht sagen, es hängt von der Stärke bzw. Schwäche der verwendeten heraldischen Zeichen ab.
Geschützt ist nur das Wappen wie es im Bundesanzeiger, bzw. in den Verordnungen abgebildet ist!
Ich würde das - in Hinsicht auf die Stärke/Schwäche der Zeichen - leicht umformulieren:

"Geschützt ist jedenfalls das Wappen wie es im Bundesanzeiger, bzw. in den Verordnungen abgebildet ist"

Verfasst: 03.10.2006, 10:39
von Apri
Jochen hat geschrieben:
Ich würde das - in Hinsicht auf die Stärke/Schwäche der Zeichen - leicht umformulieren:

"Geschützt ist jedenfalls das Wappen wie es im Bundesanzeiger, bzw. in den Verordnungen abgebildet ist"
Hallo Herr Waas,

ich schließe mich Jochen an. Ein einfaches Wappen eines Bundeslandes oder einer Stadt ins eigene Wappen aufzunehmen würde ich abraten.

Verfasst: 03.10.2006, 11:00
von Darius Stys
Frank J. Reuther hat geschrieben:
Darius Stys hat geschrieben:Übrigens sind Wappen & Zeichen von Bund und Ländern tabu für private Wappen.
Bis auf die bayerischen Rauten. Die darf man schon in sein Wappen aufnehmen.
Hallo Herr Reuter,

mit Zeichen meinte ich Zeichen wie den Bundestagsadler! Wenn jetzt z.B. ein Geschätsmann ein Bundeszeichen als sein Logo führen würde könnte dann bestimmt Vortäuschung einer Behörde vorgeworfen werden. Aber das ist wohl eher eine Streitfrage für Rechtsanwälte.
Darius Stys hat geschrieben:Übrigens sind Wappen & Zeichen von Bund und Ländern tabu für private Wappen.
Zeichen aus Wappen waren hier von mir nicht gemeint. Wappen ganz zu übernehmen ist verboten.

Verfasst: 03.10.2006, 11:53
von M. Waas
Apri hat geschrieben:
Jochen hat geschrieben:
Ich würde das - in Hinsicht auf die Stärke/Schwäche der Zeichen - leicht umformulieren:

"Geschützt ist jedenfalls das Wappen wie es im Bundesanzeiger, bzw. in den Verordnungen abgebildet ist"
Hallo Herr Waas,

ich schließe mich Jochen an. Ein einfaches Wappen eines Bundeslandes oder einer Stadt ins eigene Wappen aufzunehmen würde ich abraten.
Davon war überhaupt nicht die Rede.
Die Rose ist z.B. ein sehr schwaches Zeichen. Es wird vom ehemaligen Freistaat Lippe geführt, von den Fürsten, von diversen Familien und von diversen Städten und sie ist auch noch im Wappen von NRW. Nach Ihrer Definition dürfte kein Mensch mehr eine Rose führen und das ist einfach quatsch.

Verfasst: 03.10.2006, 12:11
von Darius Stys
Hallo Herr Waas!

ich weiss was sie meinen. Wir reden an einander vorbei!

Schöne Grüsse

D.Stys

Verfasst: 03.10.2006, 12:48
von AndreasWurm
Hallo Herr Stys,

warum schreiben Sie einmal als Apri, das andere Mal als Darius Stys?

Mfg Andreas Wurm

Verfasst: 03.10.2006, 13:15
von Frank J. Reuther
AndreasWurm hat geschrieben:warum schreiben Sie einmal als Apri, das andere Mal als Darius Stys?
Die Leute, die öfter hier vorbeischauen, dürften ja wissen, dass hier eine Personenidentität vorliegt. Nicht ganz eherlich ist es für die anderen, da hierdurch eine bedenkliche Vervielfältigung der eigenen Meinung herbeigeführt werden kann.

Herr Stys, Sie sollten sich wirklich für einen Account entscheiden.

Verfasst: 03.10.2006, 16:38
von Darius Stys
@ Herr Waas

Hallo Herr Waas,

ich meinte mit Zeichen des Bundes oder der Länder, Städte eher die in Urkunden verwendten Zeichen(Beglaubingszeichen) im Sinne des §225 StGb.
Ich bedauere sehr, wenn meine Worte zu einem Mißverständnis führten.

§ 225 Fälschung öffentlicher Beglaubigungszeichen:
http://209.85.129.104/search?q=cache:Xl ... =clnk&cd=1

Verfasst: 03.10.2006, 16:41
von Darius Stys
Hallo Herr Wurm!

Lange nicht mehr gesehen. Darf ich mich auf einen Artikel von ihnen freuen?
Zu ihrer Frage: Es war reiner Zufall, weil ich mit Apri eingeloggt hatte! :D
Ich hoffe jedoch durch meinen Namen wurde es auch für Leute die mich nicht kennen verständlich.

Schöne Grüsse

D.Stys

Verfasst: 03.10.2006, 17:22
von Frank J. Reuther
Darius Stys hat geschrieben:§ 225 Fälschung öffentlicher Beglaubigungszeichen
Hallo Herr Stys,

wo haben Sie diese StGB-Altvariante ausgegraben? § 225 StGB ist in der geltenden Fassung Misshandlung von Schutzbefohlenen.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__225.html

Verfasst: 03.10.2006, 18:53
von ranzino
Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974...usw. usf.

Ich schätze mal, dass es das österreichische StGB ist und nicht das deutsche. ;)

Verfasst: 03.10.2006, 20:17
von Markus
Leider ist es mir nicht gelungen, das Problem doppelter Accounts per PN zu lösen. Aus diesem Grunde bitte ich hier nochmals grundsätzlich, sich nur mit einem Account anzumelden, und im Falle einer zweiten Anmeldung, warum auch immer diese erfolgte, es bei der Nutzung eines Accounts zu belassen.

Vielen Dank!

Verfasst: 03.10.2006, 20:18
von Darius Stys
Soooooo ich hoffe jetzt trügt mich der Link des Bundesministerium für Justiz mit Sitz in Berlin nicht mehr!! :D
http://www.bmj.bund.de/jur.php?owig_1968,127

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Geltung ab 01.01.1975. Neugefasst durch Bek. v. 19.2.1987 I 602; zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 6 G v. 12.7.2006 I 1466

§ 127 OWiG, Herstellen oder Verwenden von Sachen, die zur Geld- oder Urkundenfälschung benutzt werden können
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne schriftliche Erlaubnis der zuständigen Stelle oder des sonst dazu Befugten
b) öffentlichen Urkunden oder Beglaubigungszeichen ,
herstellt , sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt, einem anderen überläßt, einführt oder ausführt.

Und wie wir auch wissen , darf man das in Österreich auch nicht, einfach Beglaubigungszeichen von Bund, Ländern oder Städten nutzen! :D

Bundesadler

Verfasst: 03.10.2006, 21:07
von Samlowsky
Lästern kann man ja.
Aber in Deutschland gibt es doch Gesetze und Verodnungen! In der Bekanntmachung des Bundespräsidenten Heuss vom 20.01.1950 heiß: ".....daß das Bundeswappen auf goldgelben Grund den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder; Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe. Wird der Bundesadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben wie beim Adler im Bundeswappen zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet."
Weiter heißt es: "Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten."
Die 'Fette Henne' wurde 1953 von Ludwig Gies geschaffen. Der 'Besondere Zweck' war, sie im Bundestag aufzuhängen. Das bewußt asymmetrische und lückenhafte Gefieder sollte die Abgeordneten an ihre Unvollkommenheit erinnern und sie zur Bescheidenheit mahnen.
Ob das alles so gelungen ist wollen wir hier sicher nicht beantworten.

Samlowsky