Hallo und guten Tag,
wenn ein Wappen mit einem Stechhelm registriert ist, ist es dann zwingend vorgegeben daß das Wappen auch mit diesem dargestellt wird oder kann es auch beispielsweise mit einem Spangen- oder Topfhelm dargestellt werden?
Vielen Dank schon mal im Voraus,
Gruß
Holger Keim
Helmart zwingend einzuhalten???
Moderatoren: Markus, Christian Ader
Wenn das Wappen mit Stechhelm registriert ist, würd ich persönlich nichts daran ändern, ist jedoch garkeine Angabe zum Helm gemacht, können Sie künstlerische Freiheit walten lassen.
MfG: Maximilian Groß
MfG: Maximilian Groß
Zuletzt geändert von Maxgro am 11.09.2006, 13:27, insgesamt 2-mal geändert.
Maximilian Groß
NEC TEMERE NEC TIMIDE
NEC TEMERE NEC TIMIDE
Sie können Ihr Wappen darstellen wie Sie wollen, allerdings sollten Sie eine einheitliche Stilart wählen, also keinen frühgotischen Topfhelm auf einen spätgotischen Schild setzen, oder Renaissance-Helmdecken zur barocken Kartusche verwenden.
Heraldische Grüße
Markus
Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488
Markus
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https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488
Huch, da waren ja viele gleichzeitig am Werk.
Heraldische Grüße
Markus
Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488
Markus
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https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488
Die Art des Helms wird in einem heraldisch korrekten Blason nie erwähnt. Eigentlich sollte nicht einmal ein Helm erwähnt werden. Weil es selbstverständlich ist, daß ein Helm vorhanden ist.Maxgro hat geschrieben:Wenn das Wappen mit Stechhelm registriert ist, würd ich persönlich nichts daran ändern, ist jedoch garkeine Angabe zum Helm gemacht, können Sie künstlerische Freiheit walten lassen.
MfG: Maximilian Groß