Vielen Dank für die Antworten. Ich hoffe es ist verzeihlich, wenn ich dennoch hartnäckig bleibe und behaupte: es ist eben seit nunmehr 11 Jahren nicht mehr so, dass im offiziellen Brief- und Behördenverkehr das Wappen gilt und nicht das Logo! Es wird nachweislich und ausschließlich (!) nur das Signet (Logo) verwendet.M. Waas hat geschrieben:Nö, da das originale Wappen ja vom Regierungspräsidium genehmigt und auch im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Wappen bleibt Wappen und im offiziellen Brief- und Behördenverkehr gilt auch nur dieses und nicht das Logo!Heilbronner hat geschrieben: Nun, wenn aber im Heilbronner "Fall" das ungenutzte Wappen (und nicht ein Logo) aus Verbundenheit zur Heimatstadt verwendet wird, da dieses vom Wappenträger über Jahre nicht mehr genutzt oder abgebildet wurde (stattdessen nur noch das Signet), dann entsteht doch irgendwann mal sowas wie Gewohnheitsrecht, oder ? Kann der widerrechtliche Nutzer dann nicht so argumentieren, dass das eigentliche schützenswerte Wappen (Erkennungszeichen) das verwendete Signet geworden ist?
Sogar das (relativ neue) Wappenlogo des örtlichen Fußballvereins ist durch Benutzung eines weißen Adlers eher dem städtischen Signet (Logo) entlehnt und nicht mehr dem (wahrscheinlich inzwischen unbekannten) Stadtwappen Schwarzer Adler auf Goldenem Schild (siehe oben).
Also: meine Frage bleibt.