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Verfasst: 14.07.2006, 21:31
von A.Jacob
mmmh
Nun ist die Wappenrolle der HGW ja explizit eine Internet-Wappenrolle (kein Wappenbuch, das in einer Bibliothek ausliegt).
Wenn ich so in meine Bücherregale schaue, dann sehe ich Exemplare der HGW. Das dürfte also beweis genug sein, das die HGW ihre registrierten Wappen in Buchform publiziert.

Wie Herr Billet schon sagte, müssen die Wappen in Buchform publiziert werden, die veröffentlich im Internet oder durch andere Medien ist optional.
Eine größe öffentliche Erreichbarkeit als einzelne Standexemplare in einigen Bibliotheken hat eine Internet-Wappenrolle auf jeden Fall.
Das ist schon richtig, aber digitale Daten können leichter verloren gehen. Diese Möglichkeit ist auf jeden fall größer, als das mehrere Bibliotheken gleichzeitig in Flammen aufgehen.

Verfasst: 14.07.2006, 21:44
von madkiss
Ob und wann mehrere Bibliotheken gleichzeitig in Brand aufgehen, hängt, wie ich historisch trittfest anmerken möchte, insbesondere von der politischen Großwetterlage ab.

Gruß

Martin

Verfasst: 14.07.2006, 22:13
von A.Lenz
wie gut, daß man heutzutage alles auch auf CD "brennen" kann. :wink:

Mit freundlichem Gruß

A.Lenz

Re: hm..

Verfasst: 14.07.2006, 22:26
von Gast
Claus J.Billet hat geschrieben: Zitat:

Denken Sie dabei an die vielen veröffentlichten "Wappenrollen" der heraldischen Vereine und Gesellschaften, die in den Landes- und Uni.-Bibliotheken ausliegen.
Hallo,

können Sie mir sagen, an welchen Stellen die papierhaften Wappenbücher der HGW ausliegen? Im Internet habe ich nur eine Stelle - nämlich die Universitäts- und Landesbibliothek Münster - entdeckt, die diese Wappenrolle im Verzeichnis führt. Ist dies die einzige öffentliche Auskunftsstelle? Falls ja, ist eine einzige Bibliothek öffentliche Dokumentation genug, um ein Wappen durch Publizität zu schützen?

Grüße

Verfasst: 14.07.2006, 22:48
von A.Lenz
so manches verstehe auch ich nicht. :roll:

Herr Jacob schreibt, "die Veröffentlichung im Internet ist optional". Auf der HGW-Seite aber steht, "die Wappenrolle erscheint primär aus Kostengründen im Internet".

Herr Jacob schreibt, "digitale Daten können leichter verlorengehen". Auf der HGW-Seite lese ich, "weiter bedeutet es auch, daß die Wappenrolle durch jedermann einsehbar ist und zwar durch ein öffentliches Medium - eben das Internet. Durch Spiegelung auf andere Seiten ist außerdem eine weite Verbreitung und große Sicherheit gewährleistet.

Mit freundlichem Gruß

A.Lenz

Verfasst: 14.07.2006, 22:50
von madkiss
Ich glaube, da besteht ohnehin ein Irrtum: Der Eintrag in eine Wappenrolle führt nicht zu irgendeinem gesetzlich gewährleisteten Schutz. Der Eintrag hilft dem aktuell Führenden lediglich, seine Führungsberechtigung nachzuweisen, wenn ein anderer das Wappen ursupiert. Dazu dient aber im Zweifelsfalle auch Briefpapier, dass man nachweislich seit 10 Jahren mit dem eigenen Wappen führt.

Gruß

Martin

Verfasst: 14.07.2006, 22:53
von A.Lenz
oder aber eine signierte "Abtretungserklärung" des Wappenerstellers, auf dem außerdem noch das Datum vermerkt ist. :wink:

Mit freundlichem Gruß

A.Lenz

Verfasst: 14.07.2006, 22:59
von Gast
A.Lenz hat geschrieben:oder aber eine signierte "Abtretungserklärung" des Wappenerstellers, auf dem außerdem noch das Datum vermerkt ist. :wink:

Mit freundlichem Gruß

A.Lenz
Was meinen Sie hiermit?

Wenn ich ein Wappen z. B. bei der HGW erstellen lasse, wer ist dann Wappenersteller?

Grüße

Verfasst: 14.07.2006, 23:03
von A.Lenz
icelander hat geschrieben:
Wenn ich ein Wappen z. B. bei der HGW erstellen lasse, wer ist dann Wappenersteller?
derjenige Heraldiker der HGW, der Ihr Wappen gestaltet hat.

P.S. Ich gehe mal davon aus, daß lediglich Einer - und nicht sämtliche Mitglieder der HGW - Ihr Wappen erstellt hat.

Mit freundlichem Gruß

A.Lenz

Verfasst: 14.07.2006, 23:09
von Gast
Welchen "Vorteil" hätte ein potentieller Wappenstifter hierdurch? Ist er denn nicht rechtlicher Eigentümer seines Wappen?

Unabhängig von der ersten Frage würde mich dennoch eine Liste der (die HGW Wappenrolle) auslegenden Bibliotheken interessieren? Wissen Sie, ob und ggf. wo ich diese einsehen kann?

Grüße

Verfasst: 14.07.2006, 23:12
von A.Jacob
@ Icelander:

Sie haben ja viele Fragen zur HGW, darf ich fragen warum Sie es scheuen direkt mit der HGW in Verbindung zu treten?
Sie bekommen dann genaue Antworten aus erster Hand.

Verfasst: 14.07.2006, 23:18
von Gast
Hallo,

die Fragen beziehen sich nicht speziell auf die HGW, sondern generell auf "Internet-Wappenrollen".

Auf die HGW bin ich eigentlich nur durch diesen Thread aufmerksam geworden.

Grüße

Verfasst: 14.07.2006, 23:21
von A.Lenz
icelander hat geschrieben:Welchen "Vorteil" hätte ein potentieller Wappenstifter hierdurch? Ist er denn nicht rechtlicher Eigentümer seines Wappen?
Eigentümer eine Werkes ist immer der Urheber, also der Schöpfer des Werkes (§ 7 UrhG)

Er kann aber denjenigem für den er ein Werk erstellt sog. Nutzungsrechte einräumen.

Dabei ist zu unterscheiden zwischen einem "einfachen" und einem "ausschließlichem" Nutzungsrecht. (§31 ff UrhG).

Mit freundlichem Gruß

A.Lenz

Verfasst: 14.07.2006, 23:22
von münchnerherold
Also ich finde die Fragerei auch komisch.
Was will man denn überhaupt wissen???
Gruss, Wappenherold. :)

Verfasst: 14.07.2006, 23:23
von A.Jacob
die Fragen beziehen sich nicht speziell auf die HGW, sondern generell auf "Internet-Wappenrollen".


Naja, aber Sie benennen doch immer explizit die HGW. Ich erlaube mir einmal Sie zu zitieren:

1. Unabhängig von der ersten Frage würde mich dennoch eine Liste der (die HGW Wappenrolle) auslegenden Bibliotheken interessieren? Wissen Sie, ob und ggf. wo ich diese einsehen kann?

2. Wenn ich ein Wappen z. B. bei der HGW erstellen lasse, wer ist dann Wappenersteller?

3. können Sie mir sagen, an welchen Stellen die papierhaften Wappenbücher der HGW ausliegen?

:?: